STEALTH ist das ideale Europa Radarwarngerät für einen diskreten Einbau in der Fahrzeugfront. Bei der STEALTH-Basic-Serie handelt es sich um ein qualitatives Produkt, das zum Einstiegspreis erhältlich ist. Das Preis/Leistungsverhältnis ist überragend. Praxistests gegen die schwer detektierbare Multanova 6F Radarfalle bestätigen die überzeugende Empfindlichkeiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Stealth Basic Radarwarngerät lässt sich vollständig unsichtbar im Fahrzeug einbauen. Die Radarantenne kann aufgrund kompakter Abmessung schnell und ohne große Mühe unter der Motorhaube montiert werden. Das Interface kann hinter dem Armaturenbrett unsichtbar verbaut werden. Akkustische Warnmeldungen werden mittels Summers auch hinter der Fahrzeugarmatur sehr gut wahrgenommen.
Zur optischen Warnmeldung kann ausserdem eine LED verbaut werden um Fahrer auch optisch über entdeckte Radarfallen im K- und Ka-Band zu informieren. Damit Warnmeldungen auch bei höheren Geschwindigkeiten oder bei lauter Musik gut hörbar sind, kann das Interface an ein Autoradio angeschlossen werden. Empfängt die Radarantenne ein Radarsignal wird das Radio automatisch stumm geschaltet.
STEALTH-BASIC Radarwarnsystem ist das ultimative Einsteigergerät mit hervorragender Preis/Leistung für ganz Europa.
Besonderheiten
- effektive Ortung mobiler und fester Radarmessungen
- CE-Kennzeichnung
- Radarantenne kompatibel mit Beltronics 966, 975 und Evo 660
- überragende Europa Empfindlichkeiten
- hochempfindliche Radar Ortung
- EURO Ka-Breitband Abtastung
- EURO K-Band Erkennung
- Logikschaltung filtert effektiv Fehlalarme
- mit digitaler Alarmausgabe
- Langzeitspeicherung der Settings
Radar Erkennung
Frequenzbereiche:
- Ka-Narrowband (KaN1) 34.050 GHz ± 150 MHz
- Ka-Narrowband (KaN2) 34.300 GHz ± 100 MHz
- Ka-Narrowband (KaN3) 34.700 GHz ± 100 MHz
- Ka-Narrowband (KaN4) 35.500 GHz ± 100 MHz
- Ka POP 33.800 GHz ± 75 MHz
- K-Band 24.150 GHz ± 100 MHz
- K-Band Pulsed 24.175 GHz ± 75 MHz
Lieferumfang
- Stealth Radarantenne
- Steuereinheit mit Summer
- LED Diode
- Kabelschlauch
- Benutzerhandbuch (DE, EN)
Autofahrer aus Deutschland nehmen es mit dem Geschwindigkeitsniveau vielmals nicht übermäßig genau und Rasen kann fast schon als Epidemie evaluiert werden. Denn es gibt kein anderes Vergehen, das so oft für einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot verantwortlich ist wie die Geschwindigkeitsüberschreitung und so hagelt es jeden Tag Geldbußen, Punkte oder Fahrverbote.
Aber eine Nichtbeachtung gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung ist kein Pipifax und kann schnell eine hochpreisige Problematik werden.
Aber mit welchen Geldstrafen müssen Bleifüßer rechnen? Wann droht ein Fahrverbot? Gibt es Differenzen zwischen der Geschwindigkeitszuwiderhandlung im Stadtverkehr als auch Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf der Bundesstraße? Als auch was ist im Besonderen für Führerscheinneulinge wichtig, die 20, 10 oder 5km/h zu flott unterwegs waren und geblitzt worden sind? Unser Ratgeber zum Thema Überschreitung der Geschwindigkeit liefert einige wichtige Infos als auch Antworten.
Höchstzulässige Geschwindigkeit außerorts
Der Flensburger Katalog für Geschwindigkeitsüberschreitung differenziert, ob man in der Ortschaft oder auf der Schnellstraße zu schnell unterwegs ist. Aber welche Geschwindigkeit ist außerorts überhaupt gestattet?
Die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen liegt laut Vorschrift bei 100 km/h, obendrein gilt für PKW-Lenker auf Schnellstrassen eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Hierbei handelt es sich, wenn nicht durch Verkehrsschilder anders festgesetzt, um eine empfohlene höchstmögliche Geschwindigkeit , also keine definierte maximal gestattete Geschwindigkeit.
Jedoch etliche Fahrzeugführer halten sich generell nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben, deshalb werden diese Fahrzeugführer auch meistens ertappt – auf der Bundesstraße wie In der Stadt.
Wer höchstens 20 km/h zu flott auf Achse ist als auch gemessen wurde, muss für die Zuwiderhandlung entsprechend Flensburger Katalog Überschreitung der Geschwindigkeit auf der Autobahn von zehn und 30 EUR Strafe bezahlen. Wer noch schneller unterwegs ist, muss mit bedeutend größeren Geldstrafen wie auch Punkten im Flensburger Zentralregister rechnen.
Ab 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit wird nicht nur kontrolliert, außerorts droht dem Fahrer dann auch ein Entzug der Fahrerlaubnis. In unserer Bußgeldtabelle sehen Sie im Detail das entsprechende Strafmaß (Kosten, Punkte, Fahrverbot) für den Flensburger Katalog Maximalgeschwindigkeit auf der Bundesstraße.
Höchstzulässige Geschwindigkeit in der Ortschaft
Wer innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt wird, weil er zu flott unterwegs ist, muss im Unterschied zum Vergehen auf der Bundesstraße entsprechend Bußgeldrechner mit größeren Geldbußen rechnen.
Die Begründung dafür ist, dass innerhalb der geschlossenen Ortschaft ein geringeres Unfallpotential vorhanden ist als auf der Schnellstraße. Die Straßenverkehrsordnung sagt als zulässige Maximalgeschwindigkeit für Fahrzeugen in der Ortschaft Tempo 50 vor.
Zu flott auf Achse und kontrolliert? In der Stadt werden Geschwindigkeitsdelikte durch fest installierte Blitzer plus durch mobile Tempokontrollen mittels Laser festgestellt. Bei einem Geschwindigkeitsdelikt im Stadtverkehr kann es rasant absolut kostenintensiv werden, wogegen für Sünder, die höchstens 20 Stundenkilometer zu schnell waren, Verwarnungen zwischen 15 als auch 35 € fällig werden. Punkte oder sogar ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog bei diesen Delikten bislang nicht vor .
Aber wird die zugelassene Geschwindigkeit um 21 Stundenkilometer als auch mehr überschritten, werden die Bußgelder sprunghaft kostspieliger und zusätzlich gibt's Flensburger Punkte. Ab 31 km/h zu schnell im Stadtverkehr winkt als nächstes das Fahrverbot, welches mindestens für einen Monat ausgesprochen wird. Aus der Bußgeldtabelle können Sie die jeweilige Strafmaßnahme (Kosten, Punkte, Fahrverbot) für den Punktekatalog Maximalgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften entnehmen.
Höchstgeschwindigkeit sowie weitere Strafen
Der Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen sieht allerdings noch gibt einige zusätzliche Sanktionen vor, die sich auf typische Verhältnisse im Straßenverkehr beziehen.
Wer zum Beispiel an bekanntgegebenen Gefahrenstellen wie Bahnübergängen, Straßenverkehrskreuzungen oder ebenso bei schlechten Sichtverhältnissen zu schnell gefahren ist, muss mit einem größeren Verwarnungsgeld rechnen. In den aufgeführten Beispielen wären es nach der heutigen Bußgeld-Tabelle 100 Euro plus 1 Punkt.
Ebenso teuer wird es, sofern man durch hohes Tempo in der unmittelbaren Nähe von Kindern, älteren oder hilfsbedürftigen Personen deren Gesundheit einem Sicherheitsrisiko aussetzt. Dann lautet die Strafe im Flensburger Katalog 80€ und 1 Punkt. Jedoch auch wer mit Schneeketten zu flott unterwegs ist sowie die vorschriftsmäßigen 50 Stundenkilometern um 10 km/h überschreitet, erhält laut Bußgeld Rechner eine Geldbuße im Bereich von 15 bis 20 EUR auferlegt.
Werden über 60 Stundenkilometer zu flott gefahren, werden Fahrer mit 600 bis 680 EUR sanktioniert und zusätzlich gibt es noch 2 Punkte als auch drei Monate Fahrverbot.
Um nicht geblitzt (in der Ortschaft oder auf der Schnellstraße) zu werden und Praxis mit dem Bußgeldkatalog oder dem Bußgeld Rechner zu machen, wappnen sich unzählige Pkw-Fahrer mit entsprechenden Radarfallenwarnern aus, was jedoch ebenfalls strafbar ist sowie ein Knöllchen als Konsequenz hat. Anknüpfende Bußgeldtabelle zeige häufige sonstige Geschwindigkeitsvergehen und nennt die jeweilige Bestrafung (Kosten, Punkte, Fahrverbot).
Geschwindigkeits: Regulierungen durch die Straßenverkehrsordnung
Rasen, unerheblich ob innerhalb der geschlossenen Ortschaft oder auf Schnellstrassen, ist gemäß Informationen des ADAC die weit verbreitetste Unfallursache. Da ist es kaum überraschend, daß Tempoverstöße gleichfalls auch das gängigste Delikt gegen das Verkehrsrecht bzw. die Verkehrsvorschriften sind.
Umso schockierender ist es, daß viele KFZ-Lenker oftmals fast nie wissen, welche Geschwindigkeitsgrenzen zugelassen sind. Um sein Grundwissen zum Thema Fahrgeschwindigkeit / Höchstgeschwindigkeit zu trainieren, finden Sie als nächstes den § 3 der Straßenverkehrsordnung, der sich mit der Fahrzeuggeschwindigkeit beschäftigt.
Demgemäß gilt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Auto ständig unter Kontrolle hat wird. Die Geschwindigkeit ist besonders den Strassen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen sowie den privaten Fähigkeiten und den Eigenschaften von KFZ und Beladung anzupassen. Ist die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen unterhalb von 50 m, darf nicht mehr als 50 km/h gefahren werden, sofern nicht eine niedrigere Geschwindigkeit notwendig ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass während der sichtbaren Wegstrecke gebremst werden kann. Auf Richtungsfahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Automobile in Gefahr gebracht werden könnten, muss jedoch so vorsichtig gefahren werden, daß mindestens binnen der Hälfte der ersichtlichen Distanz gebremst werden kann.
Ohne stichhaltige Begründung dürfen Automobile nicht so gemächlich fahren, daß sie den Verkehrsfluss behindern.
2. a) Wer ein Auto führt, muss sich ganz besonders bei Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Personen, insbesondere durch Reduktion der Fahrzeuggeschwindigkeit und per Bremsbereitschaft, derart verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Das höchstzulässige Tempo beträgt auch unter günstigsten Umständen:
– innerhalb von Ortschaften für alle Fahrzeuge: 50 km/h
– außerhalb geschlossener Ortschaft
3. a) für Fahrzeuge mit einer erlaubten Gesamtmasse über 3500kg bis 7500kg, außer Personenkraftwagen, Personenkraftwagen mit Hänger, für Lastkraftwagen als auch Wohnmobile jeweils maximal einer zugelassenen Gesamtmasse von 3500kg mit Hänger genau so wie Omnibusse, gleichermaßen mit Gepäckanhänger: 80 km/h,
3. b) für Fahrzeuge mit einem erlaubten Gesamtgewicht über 7,5 t, die gesamten Automobile mit Trailer, außer PKWs, LKW und Wohnmobile jeweils maximal einem erlaubten Gesamtgewicht von 3,5 t, genau so wie Omnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen: 60 km/h,
3. c) für Wagen wie auch für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t: 100 km/h.
4. Diese Tempobegrenzung gilt nicht auf Schnellstrassen wie auch auf anderen Verkehrsadern mit Fahrspuren für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Maßnahmen separiert sind. Sie gilt darüber hinaus nicht auf Verkehrswegen, die min. 2 durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien gekennzeichnete Fahrbahnspuren für jede Richtung haben.
5. Das erlaubte Tempo beträgt für Fahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Voraussetzungen 50 km/h.
Zu Schnell: wann droht ein Entzug der Fahrerlaubnis?
Wer geblitzt wurde und deutlich zu schnell gefahren ist, hat sofort Angst um seinen Führerschein. Doch ab wann gibt es für Rennfahrer ein Fahrverbot? Und für welche Dauer ist der Lappen bei welcher Fahrgeschwindigkeit fort? Der Flensburger Katalog Geschwindigkeitsübertretung sieht klare Bestimmungen vor als auch so wird bei folgenden Missachtungen ein Fahrverbot ausgesprochen:
- 1 Monat Fahrverbot ab 31 Stundenkilometer innerhalb bzw. ab 41 Stundenkilometer auf Autobahnen sowie Verwarnungsgeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei
- 2 Monate Fahrverbot ab 51 km/h innerhalb bzw. ab 61 km/h auf Autobahnen sowie Bussgeld als auch Punkte in der Flensburger Punktekartei
-3 Monate Entzug des Führerscheins ab 61 Stundenkilometer innerhalb bzw. über 70 Stundenkilometer auf Autobahnen zuzüglich Bußgeld als auch Punkte im Flensburger Zentralregister
Im anschluss finden Sie zudem weitere Verwarnungen aus dem Punktekatalog.
Fahrverbot: Im Stadtverkehr zu flott gefahren
Man muss schon außergewöhnlich schnell in geschlossener Ortschaft fahren, damit man seinen Fahrerausweis in Gefahr bringt und ein Fahrverbot ausgesprochen bekommt. Denn nur wer mit 31 km/h zu flott unterwegs war, bekommt gemäß Bussgeldrechner den Führerschein für einen Monat entzogen. Das wären in einer Tempo-50-Zone ab 81 Stundenkilometer.
Des weiteren gibt es ein Verwarngeld von 160 € wie auch 2 Punkte. Gleichfalls ist man seinen Fahrausweis für einen Monat los, wenn man mit 41 bis 50 km/h zu schnell war. In diesem Fall sieht die Bußgeldregelung des Weiteren 200 EU Bußgeldbescheid sowie 2 Punkte vor. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 51 bis 60 km/h übertritt sowie gemessen wird, muss zwei Monate Fahrverbot auf der Rechnung haben, ab 61 km/h zu schnell gibt's drei Monate Führerscheinentzug. Hinzukommen jedenfalls noch jeweils empfindliche Sanktionen wie auch Punkte in der Verkehrssünderdatei. Folgende Übersicht zeigt noch einmal, wann bei Geschwindigkeitsdelikten innerorts ein Entzug der Fahrerlaubnis erlassen wird als auch wie es ausfällt:
- mit 31 bis 40 km/h zu viel kontrolliert: 1 Monat Führerscheinentzug, 160 € Bussgeld, 2 Punkte
- mit 41 bis 50 km/h zu schnell kontrolliert: 1 Monat Fahrverbot, 200 EU Verwarngeld, 2 Punkte
- mit 51 bis 60 km/h zu viel kontrolliert: 2 Monate Entzug des Führerscheins, 280 Euro Bußgeldbescheid, 2 Punkte
- mit 61 bis 70 km/h zu schnell kontrolliert: 3 Monate Entzug der Fahrerlaubnis, 480 Euro Verwarngeld, 2 Punkte
- mit über 70 km/h zu schnell gemessen: 3 Monate Entzug des Führerscheins, 680€ Bußgeldschreiben, 2 Punkte
Fahrverbot: Außerorts zu schnell gefahren
Der Blick in den gültigen Bußgeldkatalog für Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts offenbart, dass der Führerschein ab einem Geschwindigkeitsverstoß von 41 km/h und mehr sichergestellt wird. Gleichermaßen wie bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von Ortschaften wird sogar in der Bußgeldtabelle mit steigender Fahrgeschwindigkeit die Sanktion intensiver.
Wer mit 41 bis 50 Stundenkilometern zu flott gefahren ist, muss für einen Monat seine Fahrlaubnis abgeben, dazu kommt noch ein Bußgeld in Höhe von 160 € sowie 2 Punkte. Ebenso wer mit 51 bis 60 Stundenkilometern zu schnell übers Land fährt und gemessen wird, bekommt ein Führerscheinentzug entsprechend Bußgeldrechner für vier Wochen sowie 240€ Verwarngeld und 2 Punkte.
2 Monate muss man demgegenüber auf die Fahrerlaubnis verzichten, sofern man mit 61 bis 70 km/h zu flott geblitzt wurde. Bei mehr als 70 km/h gibt's ein Fahrverbot für drei Monate. Für die beiden letzten Zuwiderhandlungen kommen jedenfalls noch hohe Strafen wie auch Punkte obendrauf. Anknüpfende Übersicht simplifiziert noch einmal, wann und für wie lange bei Geschwindigkeitsdelikten außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot erlassen wird:
- mit 41 bis 50 km/h zu flott geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 160 € Verwarngeld, 2 Punkte
- mit 51 bis 60 km/h zu viel ertappt: 1 Monat Fahrverbot, 240 Euro Verwarngeld, 2 Punkte
- mit 61 bis 70 km/h zu flott erwischt: 2 Monate Fahrverbot, 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte
- mit über 70 km/h zu flott ertappt: 3 Monate Fahrverbot, 600 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte
Spezialfall: Überschreitung der Geschwindigkeit bei ungünstigen Sichtverhältnissen
Die Straßenverkehrsordnung schreibt bei schlechten Sichtverhältnissen infolge von schlechten Wetterbedingungen wie Nebel, Regen oder Schnefall eine Senkung der Geschwindigkeit vor. Folglich liegt dann die Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Wer trotz eingetrübter Sichtweite hurtig fährt und kontrolliert wird, muss neben einem Verwarnungsgeld sowie Punkten auch ein Fahrverbot erwarten. So wird der Führerschein einen Monat lang sichergestellt, wenn
- die Geschwindigkeitsübertretung in einer geschlossenen Ortschaft bei 31 bis 40 km/h lag
- die Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf der Schnellstraße bei 41 bis 50 km/h lag
Mit wachsender Geschwindigkeit fällt auch die Strafmaßnahme im Bußgeldkatalog höher aus als auch so kann die Lenkberechtigung bei 71 km/h und maximal drei Monate eingezogen werden.
Außerdem kann sogar dann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn Autofahrer im gleichen Jahr zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h Aufmerksamkeit erregen. In diesem Sachverhalt macht es dann auch keinen Unterschied, wenn einzelne Zuwiderhandlungen nicht zum Fahrerlaubnisentzug geführt hätten.
Wann kommt es zum Inkrafttreten des Fahrverbots?
Sofern ein Fahrverbot angeordnet wird, bleibt der Lappen zwar bestehen, jedoch ist es dem Beteiligten für die Zeit des Führerscheinentzugs verboten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Wirksamkeit des Führerscheinentzugs wird mit dem Bussgeldbescheid rechtskräftig, wohingegen die Fahrerlaubnis nach Wirksamkeit für die Dauer des Fahrverbotes bei der Behörde übergeben werden muss. Mit der Abgabe der Lenkberechtigung startet die Verbotsfrist.
Merke: Betroffene können den Zeitpunkt für den Fristbeginn des Fahrverbots in einer Zeitspanne von 4 Monaten selbst entscheiden. Grundvoraussetzung dazu ist, dass im Zeitraum von 2 Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Wer trotz vorhandenem Fahrverbot ein Kraftfahrzeug im Verkehr führt, begeht entsprechend §21 StVG ein Vergehen. Dieser Verstoß wird mit einer Gefängnisstrafe von max. einem Jahr oder einer hohen Buße belangt.
Ausnahmen beim Fahrverbot
In Spezialfällen kann ein Fahrverbot umgangen werden, wohingegen es immer von dem jeweiligen Sachverhalt abhängt und ob man die richtige Rechtfertigung bereit hat. Ein passgenaues Konzept nach „Schema F“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine größere Geldbuße austauschen lässt, gibt es sicherlich nicht.
Im Laufe der Zeit haben sich aber unterschiedliche Fallkonstellationen bewährt, in denen die Vollziehung des Fahrverbotes – mit oder ohne Gegenleistung durch eine Steigerung der Geldbuße – revidiert wurde. Zu den Tatbeständen gehört:
- das sogenannte Augenblicksversagen
- die Existenzbedrohung bei Selbstständigen
- der drohende Verlust der Beschäftigungsstelle bei abhängig Beschäftigen
- überaus langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Entschluss
- notstandsartige Begebenheiten bei der Tatbegehung
- besondere private Faktoren
- einzigartige Merkmale des Falls bei der Tatbegehung
- Vorhandensein eines vermeidbaren Verbotsirrtums
Raser sollten sich darauf jedoch nie verlassen, da Amtsgerichte nur in Ausnahmefällen von dem Fahrverbot absehen. Wer die Bedrohung seines beruflichen Bestehens als Grund angibt, bekommt weitgehend den Vorschlag, daß man zuerst seinen Jahresurlaub verwenden sollte oder anderenfalls auf den Nahverkehr umzusteigen hat. Im Ausnahmefall kann man sich an einen Rechtswissenschaftler für Straßenverkehrsrecht wenden. Auch kann sich zudem eine verkehrspsychologische Intensivunterstützung günstig auf das Fahrverbot auswirken, sobald der Richter davon überzeugt ist, dass sich der Betroffene in Zukunft im Straßenverkehr ordnungsmäßig und rücksichtsvoll agieren wird.
Geblitzt: Was jetzt?
Wer zu flott unterwegs ist und ertappt wurde, wird sanktioniert. Es kommt darauf an, ob Sie nun mit 10 Stundenkilometern zu viel, mit 20 km/h zu viel oder gar mit 40 km/h zu flott gefahren waren, wird von dem Flensburger Katalog die Strafe bestimmt. Doch wie geht es nach dem Gebitzt werden weiter?
Zu flott gefahren und ertappt: Was kommt jetzt?
Es hängt davon ab, mit welcher Methode die Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde.
Wurde der Verstoß im Rahmen einer amtlichen Geschwindigkeitskontrolle mit Laser gemessen oder wurde man mittels Videoaufzeichnung aus einem Fahrzeug – großteils auf Schnellstrassen der Tatbestand–überführt, wird man direkt angehalten und ohne Umwege zur Enrichtung eines Verwarngelds gebeten. Wer nicht gleich zahlen will oder kann, bekommt ein Schreiben per Post zugesendet.
Alternativ wird Rasen durch fest installierte Blitzer bildlich erfasst. In Folge Dessen erhält der Halter innerhalb von ein paar Tagen oder Wochen den Bescheid von der Ordnungsbehörde zugestellt.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die gemäß Flensburger Katalog mit maximal 35 EU belangt wird, bekommt der Fahrzeughalter ein Verwarnungsschreiben zugesendet. Wer dem Delikt einwilligt und das fällige Verwarngeld während der bestimmten Zeitspanne zahlt, muss keine weiteren Konsequenzen befürchten und das Thema darf als geklärt betrachtet werden.
Wenn der Halter das Verwarngeld aber nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt oder mit dem Vorwurf nicht einverstanden ist, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. An der Höhe des Bußgeldes ändert diese Verfahrensweise allerdings nichts, wogegen allerdings zu beachten ist, dass infolge von Verwaltungskosten der zu bezahlende Betrag schlussendlich beträchtlich höher ausfallen kann, als das konkrete Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung.
Geblitzt: wieviel Toleranz wird abgezogen?
Da die Messgenauigkeit ist von Blitzersystem zu Blitzersystem unterschiedlich werden kann, wird von dem beobachteten Wert bei der Geschwindigkeitskontrolle eine Toleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen-Anstalt des Bundes bestimmt wird Blitz-Kasten oder Videoaufzeichnung identifiziert wurde.
Als Faustformel können sich Autolenker nachfolgende Toleranz-Regulierung einprägen:
Bei ortsgebundenen Blitz-Kasten-Messgeräten werden 3 km/h bei Fahrgeschwindigkeiten unter 100 km/h reduziert. Bei Geschwindigkeitskontrollen von über 100 Stundenkilometer werden von der Geschwindigkeit 3 % Toleranz abgezogen.
Im Vergleich zu Videoaufnahmen aus fahrenden Fahrzeugen haben feste Blitzer im Prinzip eine verminderte Toleranz, die schon bei jedem Blitzer beachtet ist. Gemäß fällt der Toleranz-Abzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von einem PKW per Video dokumentiert werden, üppiger aus.
Nach Angaben des ADAC können 4 bis 5 Stundenkilometer bei Fahrzeuggeschwindigkeiten von unter 100 km/h reduziert werden, wohingegen es bei größeren Fahrgeschwindigkeiten 4 bis 5 % sind. In aller Regel und bei sehr ungenauen Messtechniken kann der Toleranz-Abzug auch größer ausfallen.
Tacho bei weitem nicht zwangsläufig sehr genau
Jetzt sei auch darauf verwiesen, daß selbst bei aktuellen Automobile die Geschwindigkeitsanzeige nie akkurat funktioniert. So kann der Blick zum Tacho für Fahrzeuglenker immer lediglich einen initialen Richtwert geben, wenn man leicht die Toleranz bestimmen möchte. Grundsätzlich ist es so, dass die meisten Tachos ein höhere Fahrzeuggeschwindigkeit als die tatsächlich gefahrene anzeigen und es nur paar Prozentpunkte Abweichung gibt.
Ein Tachometer darf dabei auch laut Gesetz niemals weniger zeigen als die gefahrene Fahrgeschwindigkeit, was im Übrigen von den Fahrzeugentwicklern gewährleistet wird.
Als Alternative zum Tachometer kann ein kurzer Blick auf das Navigationssystem hilfreich sein, welches typischerweise genauere Infos bietet als auch man somit in Sachen Toleranz einen besseren Orientierungswert erhält.
Zu schnell mit Lastwagen und Omnibus
Die Straßenverkehrsordnung sieht für Sattelschlepper und Autobusse strengere Bußen im Bußgeldkatalog Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze vor. In geschlossenen Ortschaften dürfen Lastwagen mit einem Bruttogewicht ab 3,5 bis 7,5 Tonnen sowie (Kraft-) Busse nicht mehr als 50 km/h fahren. Bei Verletzungen von 16 bis 25 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft droht bereits eine Geldstrafe in Summe von 80 bis 95€ genau so wie 1 Flensburger Punkt im Zentralregister.
Bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Überlandstraßen wird nach Gewichtsgattungen getrennt. So dürfen kleinere Lastwagen mit einem zugelassenem Bruttogewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen als auch Autobusse maximal 80 km/h zügig fahren, wenngleich für schwerlast Lastwagen von mehr als 7500Kg höchstens 60 km/h zulässig sind.
Letzte Tempobegrenzung gilt des Weiteren gleichermaßen für Busse, in denen nicht für alle Reisenden ein Sitzplatz zur Verfügung steht.
Auf Kraftfahrtstraßen oder Schnellstraßen, bei denen die Fahrbahnen eindeutig voneinander separiert sind, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKWs mit über 3,5 Tonnen plus Omnibusse ohne Hänger bei 80 km/h. Werden von Omnibussen besondere Erfordernise erfüllt, wie beispielsweise ein Geschwindigkeitsregler, dann dürfen diese auf besonderen Schnellverkehrsstraßen und Bundesfernstraßen auch 100 Stundenkilometer fahren.
Jedoch gleichfalls wie bei Fahrzeuglenkern halten sich naturgemäß nicht die gesamten LKW- bzw. Omnibusfahrer an die Geschwindigkeitsrichtlinien, so daß in den aufgeführten 3 Regionen auch häufig Tempoüberschreitungen dokumentiert werden. Mit welchen Begleiterscheinungen (Verwarngeld, Punkte, Führerscheinentzug) die Verkehrssünder rechnen sollten, erörtert nachfolgender Punktekatalog für die Überschreitung der Geschwindigkeit von Lastwagen und Autobussen.
LKW / Busse Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze innerhalb von Ortschaften
Wurde die erlaubte Geschwindigkeit mit dem Lastkraftwagen oder Omnibus ignoriert, dann gibt's folgende Sanktionen
- bis 10 km/h zu schnell – innerhalb: 20 EUR
- 11 – 15 km/h zu flott – innerhalb: 30 Euro Bussgeld
- 16 – 20 km/h zu flott – innerhalb: 80 EUR Bußgeld, 1 Punkt
- 21 – 25 km/h zu schnell – innerhalb: 95€ Verwarngeld, 1 Punkt
- 26 – 30 km/h zu viel – innerhalb: 140€ Verwarngeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 31 – 40 km/h zu schnell – innerhalb: 200 EU Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h zu schnell – innerhalb: 280€ Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 51 – 60 km/h zu viel – innerhalb: 480 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h zu viel – innerhalb: 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Lastwagen / Omnibusse Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf der Schnellstraße
Wurde das erlaubte Tempo mit dem Lastwagen oder Autobus nicht eingehalten, dann gibt es folgende Strafen:
- bis 10 km/h zu viel – außerhalb: 15€
- 11 – 15 km/h zu viel – außerhalb: 25€; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als 2 Überschreitungen nach Fahrtantritt – außerhalb: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 16 – 20 km/h zu schnell – außerhalb: 70€ Bußgeld, 1 Punkt
- 21 – 25 km/h zu schnell – außerhalb: 80 Euro Bussgeld, 1 Punkt
- 26 – 30 km/h zu schnell – außerhalb: 95 Euro Verwarnungsgeld, 1 Punkt, Fahrverbot möglich*
- 31 – 40 km/h zu viel – außerhalb: 160 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h zu viel – außerhalb: 240€ Bussgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h zu schnell – außerhalb: 440 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h zu schnell – außerhalb: 600€ Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
*Ein Fahrverbot wird verhängt, sofern es innerhalb eines Jahres zu 2 Geschwindigkeitsübertretungen mit 26 km/h oder mehr gekommen ist. Als Deadline gilt die Rechtskräftigkeit des Bescheides. (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
Lastwagen mit risikoreichen Waren Überschreitung der Geschwindigkeit In der Stadt
Wurde die höchstzulässige Geschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen KFZs mit problematischen Waren oder Omnibussen mit Fahrgästen übertreten, dann gibt's folgende Bestrafungen:
- bis 10 km/h zu schnell – innerhalb: 35 EU
- 11 – 15 km/h zu schnell – innerhalb: 60€, 1 Punkt; für zumindest 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Zuwiderhandlungen nach Fahrtantritt: 120 Euro Bussgeld, 1 Punkt
- 16 – 20 km/h zu flott – innerhalb: 160 € Bußgeld, 1 Punkt
- 21 – 25 km/h zu flott – innerhalb: 200 EU Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 26 – 30 km/h zu schnell – innerhalb: 280 EUR Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 31 – 40 km/h zu flott – innerhalb: 360€ Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 41 – 50 km/h zu schnell – innerhalb: 480 EUR Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- 51 – 60 km/h zu flott – innerhalb: 600EU Verwarngeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h zu viel – innerhalb: 760 EUR Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
(Quelle: Kraftfahrt- Bundesamt (Kba))
Lastkraftwagen mit problematischen Gütern Geschwindigkeitsübertretung auf der Schnellstraße
Wurde die erlaubte Geschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit riskanten Gütern oder Omnibussen mit Fahrgästen nicht berücksichtigt, dann gibt's folgende Bußen:
- bis 10 km/h zu flott – außerhalb: 30€
- bis 15 km/h zu viel – außerhalb: 35 EU; für wenigstens 5 Minuten Dauer oder in zumindest zwei Verstößen nach Fahrtantritt: 120€ Bußgeld, 1 Punkt
- 16 – 20 km/h zu viel – außerhalb: 120 EUR Verwarnungsgeld, 1 Punkt
- 21 – 25 km/h zu viel – außerhalb: 160 Euro Verwarnungsgeld, 1 Punkt
- 26 – 30 km/h zu viel – außerhalb: 240€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 31 – 40 km/h zu flott – außerhalb: 320 EU Bussgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h zu flott – außerhalb: 400 Euro Bussgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 51 – 60 km/h zu schnell – außerhalb: 560 Euro Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h zu viel – außerhalb: 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
Zu schnell gefahren: Auswirkungen für Fahranfänger
Gerade Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, sollten berücksichtigen, daß ihnen bei einem Tempoverstoß eine empfindlichere Geldbuße droht, als Autofahrern, die ihre Probezeit hinter sich haben.
Mit den für die Probezeit, die zwei Jahre nach Erhalt des Fahrausweises läuft, strengere Verwarnungen sollen primär junge Fahrer bzw. Führerscheinneulinge zu einem vorsichtigerem Fahren bewegt werden, zumal diese statistisch betrachtet vielmals dramatische Auffahrunfälle initiieren oder durch schnelles Fahren auffallen. Führerscheinneulinge, die sich ein schwereres Vergehen (Bußgeldkatalog A) oder 2 weniger dramatische Übertretungen (Katalog B) genehmigen, müssen ein Fahreignungsseminar absolvieren und ebenso verlängert sich die Probezeit. Aber wann blühen Fahranfängern Probezeit Maßnahmen in Hinblick auf Geschwindigkeitsdelikte?
Geschwindigkeitsüberschreitung: Was Führerscheinneulinge wissen sollten
Rasen gehört sowohl zur Gruppe der tragischen wie auch zur Gruppe der weniger schwerwiegenden Verletzungen. Entscheidend dabei ist, mit welcher Geschwindigkeitsübertretung man erwischt wurde.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 20 km/h mit dem PKW oder um mehr als 15 km/h mit einem Lastwagen handelt es sich um ein A-Delikt und dementsprechend muss der Fahranfänger mit Maßnahmen rechnen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr als 20 Stundenkilometern mit dem Auto und nicht mehr als 15 km/h mit einem Lastkraftwagen handelt es sich um ein B-Verletzung als auch gemäß muss der Fahranfänger mit keinen Maßnahmen rechnen.
Im Prinzip können Tempoüberschreitungen nur dann zu den besonderen eingeplanten Instrumenten für die Probezeit führen, falls Sie so folgenschwer sind, daß es zum Vermerk in der Flensburger Punktekartei beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg kommt. Das ist prinzipiell dann der Sachverhalt, wenn
- eine Verkehrs-Straftat oder
- eine Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 60 EUR vorhanden ist.
A-Delikte: Was sind gravierende Verkehrsüberschreitungen?
Im Katalog A der gravierenden Übertretungen, von denen bereits ein Vergehen zu Probezeit-Maßnahmen führt, gehören Verkehrsdelikte wie z. B.:
- Alkoholkonsum im Verkehr
- Nötigung (beispielsweise durch Verwendung des Fernlichts oder dichtes Auffahren auf der Fernverkehrsstraße)
- unzulässiges Entfernen von dem Unfallort
- gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr (z. B. durch illegale Straßenrennen)
Darüber hinaus zählen bereits die häufigsten Übertretungen zu den A-Übertretungen wie etwa:
- Überholen im Überholverbot
- Verstoß einer roten Verkehrsampel
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 20 Stundenkilometer
- Fehler beim Abbiegen oder Bedrohung anderer Verkehrsteilnehmer durch Vorfahrtsmissachtung
B-Verstöße: Was sind geringer folgenschwere Verkehrsüberschreitungen?
Im Punktekatalog B der minder folgenschweren Übertretungen, von denen erst zwei Delikte zu Probezeit-Maßnahmen führen, gehören Verkehrsvergehen wie z. B.:
- Fahren mit ungesicherter Ladung
- Fahren mit abgefahrenen Pneus
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit weniger als 20 km/h
- Transport von Kindern ohne Kindersitz
Man sollte sich nicht von der Bezeichnung „weniger gravierend“ blenden lassen, weil auch diese Überschreitungen im Sonderfall dramatische Folgen haben können.
In der Probezeit geblitzt: Welche Mittel greifen?
Wer im Laufe der Probezeit durch Rasen aufgefallen ist (einmal von mehr als 20 Stundenkilometer bzw. zweimal mit weniger als 20 km/h), den erwarten spezielle verkehrspsychologische Maßnahmen, wohingegen man in der Summe 3 Stufen differenzieren kann.
Bei der ersten Regelwidrigkeit (einmal A-Vergehen oder zweimal B-Vergehen) wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre erweitert als auch ebenso wird die Mitwirkung an einem Aufbauseminar angeordnet.
Wer nach der Teilnahme am Fahreignungsseminar erneut durch einen A-Übertretung oder zwei B-Übertretungen auffallend wird , erhält eine Buße ausgesprochen. Ebenso wird dem Autofahrer die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, die allerdings nicht obligatorisch ist. Werden noch vor der Beendigung des Fahreignungsseminars Überschreitungen begangen, gibt's bisher keine dieser Möglichkeiten. Stattdessen wird abgewartet, ob sich beim Führerscheinneulinge das Verhalten im Verkehr durch die Mitwirkung am Fahreignungsseminar verbessert.
Wer nach Ende von zwei Monaten nach der Strafe nochmals augenfällig wird (einmal A-Verletzung oder zweimal B-Nichteinhaltung), bekommt die Fahrerlaubnis entzogen.
Wer trotz Anweisung keine Teilnahmeurkunde am Aufbauseminar einreichen kann, muss erwarten, dass der Führerschein eingezogen wird.
Raserei im Ausland: Welche Bußen blühen?
Wer mit dem Auto auf Reisen ist, drückt gerne mal fester aufs Gas.
Jedoch das sollte sich jeder KFZ Fahrer mehrfach überdenken. Nicht bloß, weil das Unfallrisiko zunimmt , sondern ebenso auch, weil ausserhalb von Deutschland das Bussgeld-Level in der Regel deutlich höher ist als bei uns.
Das trifft auch auf überhöhte Geschwindigkeit zu. So reissen sich Fahrer mit einem Vergehen zügig ein empfindliches Loch in die Urlaubskasse.
Knöllchen für zu schnelles Fahren oftmals eindeutig kostenintensiver
Wenngleich der Flensburger Katalog in der BRD für überhöhte Geschwindigkeit mit 20 km/h max. 35 Euro Bußgeld vorschreibt, liegen die Sanktionen im Ausland teilweise bedeutend höher. Ein paar Musterbeispiele gefällig?
Werfen wir einen Blick in die Schweiz. Hier muss man mindestens 145 EUR zahlen, sofern man 20 Stundenkilometer schneller fährt als zugelassen. Doch auch im begehrten Ferienland Italien werden Geschwindigkeitsdelikte auffällig strenger sanktioniert als bei uns, werden Jedoch ab 170€ aus der Ferienkasse fällig. Sofern man sich bei Nacht zum Rasen verleiten lässt, fällt das Bußgeld in Italien noch einmal um 33 Prozent höher aus.
Europäische Verwarnungsgeld-Tabellenführer bei Geschwindigkeitsübertretungen sind aber schon wieder die skandinavischen Länder. So werden in Schweden mindestens 290 EUR, in Norwegen sogar ab 480 Euro Bussgeld fällig. Laut ist es empfehlenswert sich immer mit den wichtigsten länderspezifischen Richtlinien im Verkehrswesen des Urlaubslandes gängig machen.
Flensburger Katalog Geschwindigkeitsverstöße Ausland
Im weiteren sehen Sie die europäische Bußgeld-Tabelle und eine Zusammenfassung der Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der EU.
- Belgien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 100 EUR; über 50 km/h zu viel ab 300 Euro
- Bosnien-Herzegowina Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 25 Euro; über 50 km/h zu viel ab 200 Euro
- Bulgarien Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 25 Euro; über 50 km/h zu flott ab 120€
- Dänemark Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 135 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 335 Euro
- Die brd Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 35 EU; über 50 km/h zu viel ab 240 Euro
- Estland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 120 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 800 Euro
- Finnland Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 70 EUR; über 50 km/h zu viel 14 Tagessätze
- Frankreich Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 135€; über 50 km/h zu flott 1.500€
- Griechenland Bußgeld: mit 20 km/h zu flott ab 100 Euro; über 50 km/h zu viel ab 350 Euro
- Großbritannien Bussgeld: mit 20 km/h zu flott ab 120 EUR; über 50 km/h zu schnell bis 2.990 Euro
- Irland Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 80€; über 50 km/h zu viel ab 80 Euro
- Island Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60 Euro; über 50 km/h zu viel ab 90 EUR
- Italien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 170 Euro; über 50 km/h zu viel ab 530 Euro (Mindestbuße tagsüber, zwischen 22-7 Uhr ein Drittel höher)
- Kroatien Bussgeld: mit 20 km/h zu flott ab 65 EUR; über 50 km/h zu flott ab 660 Euro
- Lettland Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 10€; über 50 km/h zu viel ab 110 Euro
- Litauen Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 10EU; über 50 km/h zu schnell ab 290 Euro
- Luxemburg Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 50 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 145 Euro
- Malta Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 70 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 70€
- Mazedonien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 20€; über 50 km/h zu schnell ab 45 Euro
- Montenegro Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 70€; über 50 km/h zu flott ab 150€
- Niederlande Verwarngeld: mit 20 km/h zu viel ab 160 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 510 Euro
- Norwegen Verwarngeld: mit 20 km/h zu viel ab 430 Euro; über 50 km/h zu flott ab 940 Euro
- Österreich Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 30 EUR; über 50 km/h zu schnell bis 2.180 Euro
- Polen Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 25 Euro; über 50 km/h zu flott ab 100 Euro
- Portugal Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 60 EUR; über 50 km/h zu viel ab 120 EUR
- Rumänien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100€; über 50 km/h zu schnell ab 150 Euro
- Schweden Bußgeld: mit 20 km/h zu flott ab 270 Euro; über 50 km/h zu flott ab 450 Euro
- Schweiz Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 150€; über 50 km/h zu flott ab 60 Tagessätze
- Serbien Bussgeld: mit 20 km/h zu flott ab 50 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 130€
- Slowakei Verwarngeld: mit 20 km/h zu viel ab 50€; über 50 km/h zu flott ab 350 Euro
- Slowenien Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50€; über 50 km/h zu schnell ab 300 Euro
- Spanien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 EUR; über 50 km/h zu viel ab 600 Euro
- Tschechien Bußgeld: mit 20 km/h zu flott ab 60€; über 50 km/h zu flott ab 200€
- Türkei Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 55€; über 50 km/h zu schnell ab 75 EUR
- Ungarn Bussgeld: mit 20 km/h zu viel bis 100 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 190 EUR
- Zypern Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 35 €; über 50 km/h zu viel ab 85 Euro
(Quelle: ADAC, Stand 03.2013)
Geschwindigkeiten: Wie flott darf man im Ausland fahren?
Während auf innerdeutschen Schnellstraßen auf vielen Abschnitten keine Höchstgeschwindigkeit festgesetzt ist, sieht es auf dem Rest des Kontinents doch völlig anders aus als auch ebenfalls wie beim Bußgeldkatalog Tempoüberschreitungen vorherrschen auch hier empfindlichere Regelungen.
In Norwegen gilt mit geringer Ausnahme auf Schnellstrassen eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, während die Beschilderung in Schweden nicht mehr als 110 oder 120 Stundenkilometer erlauben. Der Vergleich zeigt, dass das Tempo für Auto auf der Schnellstraße in den häufigsten Staaten (zum Beispiel Belgien, Niederlande, Portugal, Alpenrepublik, Königreich Spanien, Türkei) bei 120 km/h liegt, etliche weitere Nationen genehmigen dagegen sogar eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Fahranfänger, die noch in der Probezeit sind und gemäß bis dato keine zwei Jahre Fahrerfahrung haben, sollten sich besonders in Frankreich in Acht nehmen. Denn dort dürfen Fahranfänger außerhalb geschlossener Ortschaften höchsten 110 km/h fahren.
Auf Bundesstraßen gilt dem entgegen in zahlreichen Ländern eine Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 90 Stundenkilometer, während in einer geschlossenen Ortschaft ein Tempo von 50 km/h nahezu Referenz ist.
Bußgeld: zügig zahlen kann Discounts bringen
Wer unabhängig von aller Vorsichtsmaßnahmen aber einmal ausserhalb der BRD beim überhöhten Fahren erwischt als auch geblitzt wurde, kann bei unmittelbarer Zahlung vor Ort oder kurzfristiger Bezahlung einen Nachlass auf die Verwarnung kriegen.
Ein gutes Vorzeigebeispiel ist Italien, wo man nur die Mindestbuße zahlen muss, wenn innerhalb 60 Tagen bezahlt wird. In Frankreich gibt es dagegen einen Preisnachlass auf den Strafzettel, wenn man diese innerhalb von 15 Tagen ausgleicht. Spanien als auch Griechenland gewähren schnellzahlenden Verkehrsrowdys die maximalen ‚Sparmöglichkeiten‘ in Aussicht. So gibt's 50 % Abschlag, wenn man im Zeitraum von 10 Tagen (Griechenland) bzw. 20 Tagen (Spanien) sein Verwarnungsgeld bezahlt.
Statistik: Auffahrunfälle durch hohes Tempo
Schnelles Autofahren stellt die gängigste Ordnungswidrigkeit dar. Das betrifft sowohl männliche wie auch weibliche Autofahrer, wobei Männer doch fast viermal so viele Zuwiderhandlungen machen wie Frauen. Das zeigen ebenso die Zahlen sowie Auswertungen vom Kraftfahrtbundesamt.
- Häufigste Zuwiderhandlung Männer: Überschreitung Der Geschwindigkeit (2.277.000 Übertretungen)
- Gängigste Ordnungswidrigkeit Frauen: Geschwindigkeitsübertretung (627.00 Delikte)
Doch sogar wenn für sämtliche Fahrzeugführer das Geschwindigkeitslimit innerhalb oder auf Autobahnen ein Dorn im Auge ist als auch eine unerfreuliche Angelegenheit darstellt, gibt's gleich mehrere gute Begründungen, warum eine Maximalgeschwindigkeit vorteilhaft ist.
Hohes tempo ist nicht selten eine der Unfallauslöser. So wurde ausschließlich im Jahr 2012 bei allen verstorbenen Pkw-Fahrern in 37 % der Delikte Eine zu schnelle Fahrzeuggeschwindigkeit als Unfallquelle erfasst.
Noch augenfällig schlimmer schaut es auf den Bundesfernstraßen aus, wo fast jeder zweite Verkehrstote auf Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen ist. Aber auch beim Blick auf die Unfallstatistik ohne Todesfolge ist auffällig, dass eine Missachtung der Höchstgeschwindigkeit im Regelfall der Auslöser für Autounfälle ist. So waren im Jahr 2012 von alles in allem 362.993 Autofahrern beinahe 50.000 durch Rasen ums Leben gekommen. Erfreulich dabei ist, daß Im Vergleichsjahr 2009 die Zahl gefallen ist. Damals waren es noch rund 56.000.
Bereits diese Befunde des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass überhöhte Geschwindigkeit bzw. Tempoüberschreitungen der Verursacher Nr. 1 für Verstößen von Bewohner bei Zusammenstößen im Jahr 2012 sind. Entsprechend hervorgebracht sich auch der Sinn sowie die Daseinsrecht eines Tempolimits.
Wie aus übrigen Rapports zur „Unfallentstehung auf deutschen Straßen“ ersichtlich wird, ist vor allem bei jüngeren Verkehrsteilnehmern zwischen 18 als auch 24 Jahren das Unfallrisiko mehr als doppelt so hoch wie in allen Alterskategorien. Wobei auch hier die zu schnelle Fahrgeschwindigkeit die Hauptunfallauslöser ist.