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INFORAD Moto M-1 ist ein unsichtbarer GPS POI Blitzerwarner der speziell für Biker entwickelt wurde um anspruchsvollsten Fahrern mehr Sicherheit und Schutz im Strassenverkehr zu bieten.
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Lieferzeit: 1-2 Tage
Art.Nr.: 115
Hersteller:Inforad
Gewicht: 0.624 Kg.
GTIN/EAN: 5392000012646

INFORAD Moto Blitzerwarner

INFORAD Moto M-1 ist ein GPS Warnsystem, das speziell für Biker entwickelt wurde, um auch die anspruchsvollsten Motorradfahrer in Sachen Straßenverkehrssicherheit, zufrieden zu stellen. INFORAD Moto POI-Warner überzeugt durch einfachen Einbau und bewahrt den Biker dauerhaft vor Bußgeldern sowie Punkten in Flensburg. Auch wird die Sicherheit erhöht indem Fahrer vor gefährliche Notbremsungen gewarnt werden. Das Moto M-1 informiert den Biker vor allen festen Blitzern und Risikozonen.

Dank der GPS Technologie SIRF II kennt INFORAD M1 GPS Warner permanent die genaue Position Ihres Zweirads und der Prozessor des Gerätes vergleicht diese Position, mit den entsprechenden Risikozonen, die in der Datenbank abgelegt sind. Sobald Sie eine Risikozone erreichen, werden Sie von INFORAD Moto Blitzerwarner durch eine helle Leuchtdiode gewarnt. Dank Schwanenhals kann eine optimale Positionierung gewährleistet werden.

Im Gegensatz zum Auto bringt die Verwendung auf einem Motorrad witterungsbedingte Probleme, Installationsprobleme und die der Diskretion mit sich. INFORAD Moto POI-Warner trägt diesen Problemen durch eine optimale Bauart Rechnung. Das Gerät besteht nämlich aus 2 Teilen:

1. aus einer Komponente die im Kraftrad fest verbaut ist.
2. aus einer mobilen GPS Komponente, die mobil ist.

Der Grund für die zwei von einander getrennte Komponenten liegt am besonderen Bedürfnis eines Bikers. Diese Lösung bietet einen schnellen Ein- und Ausbau der GPS Komponente zur Aktualisierung von Blitzerdaten, ohne dabei das gesamte System ausbauen zu müssen.

Neue Blitzer werden kontinuierlich in die Datenbank aufgenommen und werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit einem Windows-PC können die Blitzerdatenbanken auf (nicht unter Mac OS) den integrierten Speicher gespielt werden. Dank seiner NMEA-0183 v2.0 Konformität, kann das Inforad M-1 mit dem Computer verbunden werden und Navigationssoftware wie zum Beispiel Autoroute Express, TomTom Navigator, Route 66, uvm. als GPS verwendet werden.....während Sie weiterhin vor festen Blitzern geschützt werden.

Besonderheiten
- Speziell entwickelt für Biker
- Schnelle und einfache Montage
- Kostenloses Aufrüstabo (auf Lebenszeit)
- Aufnahme von persönlichen Risikozonen in die Datenbank
- Leuchtsignale, die jedem Warnungstyp angepasst sind
- Leuchtdiode mit enormer Leuchtstärke: 6000-8000cd
- Schneller Systemstart
- Diebstahlsicherung
- Speziell entwickelt gegen europäische feste Blitzer
- Neuste Generation des SiRFstarII Prozessor
- hervorragende Empfindlichkeit
- kinderleichte Bedienung
- Verdeckte Montage
- keine Fehlalarme durch Mobiltelefone
- Visuelle Alarmmeldungen
- Langzeitspeicherung ihrer Settings
- CE-Kennzeichnung
- Automatischer Selbsttest

Technische Daten
- GPS Empfänger: SiRF II, 12 Kanäle
- Initialisierung: 3 Minuten, 38 Sek. kalt und 8 Sek. warm.
- Auffrischungszeit: 1,1 Sekunden
- Genauigkeit: Positionierung auf 10 Meter RMS < 1km/h
- Prozessor: RISC 32 Bits ARM7 mit 50Mhz
- Speicher: Prozessor 128Kb
- Arbeitsspeicher 8Mb
- Antenne: intern und optionale externe aktive Antenne
- Alarm: Sirene und optischer Alarm
- Stromversorgung: 5V mit Adapter für Zigarettenanzünder
- Leistungsaufnahme: 850 mA
- Abmessungen: Durchmesser 70 mm - Höhe 22 mm
- Gewicht: 42 Gramm
- Gesamtverpackungsgewicht: 200 Gramm.
- Gleichzeitig Nutzung als GPS Empfänger für NMEA-0183 v2.0 und für Navigationsanwendungen

Lieferumfang
- Inforad Moto M-1 Systemkomponenten
- Externe aktive GPS-Antenne
- Schwanenehals mit Diode
- Kabel zur Datenbankaktualisierung
- Benutzerhandbuch (GB, NL, F, SP)

 

 

 

 

 

 

INFORAD Moto POI-Warner

Wir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb eines Inforad Blitzerwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.

Bußgeldrechner

Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle: www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte. 


 

 

 
 
Ratgeber Geschwindigkeitsübertretung
 

Autofahrer aus Deutschland nehmen es mit dem Geschwindigkeitsniveau oft nicht allzu genau und Schnelles Fahren kann fast schon als Volkssport angesehen werden. Denn es gibt kein anderes Vergehen, das so oft für einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot sorgt wie die Geschwindigkeitsüberschreitung und auf diese Weise hagelt es Tag für Tag Geldstrafen, Punkte oder Fahrverbot.
 

Aber eine Zuwiderhandlung gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung ist kein Pipifax und kann zügig eine kostenintensive Thematik werden.
 

Aber mit welchen Strafmaßnahmen müssen Verkehrsrowdys rechnen? Wann droht ein Fahrverbot? Gibt es Unterschiede zwischen der Geschwindigkeitszuwiderhandlung in der Ortschaft als auch Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf der Bundesstraße? Als auch was ist vor allem für Führerscheinneulinge wichtig, die 20, 10 oder 5km/h zu flott unterwegs waren und geblitzt worden sind? Unser Ratgeber zum Thema Geschwindigkeitsübertretung liefert etliche maßgebliche Angaben und Antworten.
 

Höchstzulässige Geschwindigkeit außerhalb der Ortschaft
 

Der Punktekatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet, ob man innerhalb von Ortschaften oder auf der Schnellstraße zu schnell gefahren ist. Doch welche Geschwindigkeit ist auf der Bundesstraße überhaupt erlaubt?
 

Die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen liegt laut Vorschrift bei 100 Stundenkilometern, des Weiteren gilt für Auto-Lenker auf Schnellstrassen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dabei handelt es sich, wenn nicht durch Schilder anders festgelegt, um eine empfohlene höchste Geschwindigkeit , also keine begrenzte maximal gestattete Geschwindigkeit.
 

Jedoch viele Fahrzeugführer halten sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben, infolgedessen werden diese KFZ Fahrer auch nicht selten erwischt – auf der Autobahn wie innerhalb von Ortschaften.
 

Wer höchstens 20 km/h zu schnell unterwegs ist und ertappt wurde, muss für der Verstoß entsprechend Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn von zehn und 30 EUR Buße bezahlen. Wer noch rascher auf Achse ist, sollte mit bedeutend höheren Strafgeldern genau so wie Punkten in Flensburg rechnen.
 

Ab 41 Stundenkilometern über der zulässigen Geschwindigkeit wird nicht nur geblitzt, ausserhalb geschlossener Ortschaft blüht dem Fahrzeuglenker dann auch ein Führerscheinentzug. In unserer Bußgeld-Tabelle sehen Sie im Einzelnen das jeweilige Strafmaß (Kosten, Punkte, Fahrverbot) für den Bußgeldkatalog Maximalgeschwindigkeit außerorts.
 

Maximalgeschwindigkeit in der Ortschaft
 

Wer innerorts gemessen wird, weil er zu schnell gefahren ist, muss im Unterschied zum Verstoß auf der Bundesstraße gemäß Bussgeldrechner mit höheren Bußgeldern rechnen.
 

Der Grund dafür ist, daß innerhalb geschlossener Ortschaften ein geringeres Gefahrenpotential vorliegt als auf der Autobahn. Die Straßenverkehrsordnung schreibt als erlaubte Maximalgeschwindigkeit für PKWs innerorts Tempo 50 vor.
 

Zu schnell unterwegs und ertappt? Innerorts werden Geschwindigkeitsüberschreitungen durch stationäre Radarfallen wie auch durch bewegliche Tempokontrollen mittels Laser identifiziert. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß in der Ortschaft kann es schnell richtig kostenintensiv werden, wogegen für Verkehrssünder, die max. 20 km/h zu flott waren, Verwarnungsgelder zwischen 15 als auch 35 Euro fällig werden. Punkte oder gar ein Fahrverbot sieht der Flensburger Katalog bei diesen Verletzungen bislang nicht vor .
 

Aber wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 21 Stundenkilometer und mehr überschritten, werden die Strafen sprunghaft kostspieliger als auch darüber hinaus gibt es Punkte in der Verkehrssünderdatei. Ab 31 Stundenkilometer zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft winkt als nächstes das Fahrverbot, welches immerhin für einen Monat erlassen wird. Aus der Bußgeldtabelle können Sie die jeweilige Strafmaßnahme (Kosten, Punkte, Fahrverbote) für den Bußgeldkatalog höchstzulässige Geschwindigkeit In der Stadt entnehmen.
 

Höchstgeschwindigkeit sowie sonstige Verwarnungen
 

Der Punktekatalog für Tempoverstöße sieht jedoch noch gibt unzählige zusätzliche Sanktionen vor, die sich auf typische Verhältnisse im Straßenverkehr beziehen.
 

Wer z. B. an bekanntgemachten Gefahrenstellen wie Bahnübergängen, Straßenmündungen oder gleichermaßen bei widrigen Sichtverhältnissen zu schnell gefahren ist, muss mit einem größeren Bußgeldschreiben rechnen. In den aufgeführten Beispielen wären es nach der derzeitigen Bußgeld-Tabelle 100 EUR wie auch 1 Punkt.
 

Ebenfalls teuer wird es, sofern man durch zu schnelles Fahren in der Nähe von Kindern, älteren oder hilfsbedürftigen Menschen deren Befindlichkeit einem Unfallrisiko ausgesetzt. Dann lautet das Strafmaß im Punktekatalog 80 EUR als auch 1 Punkt. Aber auch wer mit Schneeketten zu flott unterwegs ist plus zulässigen 50 km/h um 10 km/h übertritt, bekommt gemäß Bußgeld Rechner eine Geldstrafe in Höhe von 15 bis 20€ auferlegt.
 

Werden über 60 km/h zu schnell gefahren, werden Fahrer mit 600 bis 680 Euro finanziell bestraft und zudem gibt es noch 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot.
 

Um nicht erwischt (innerorts oder ausserhalb geschlossener Ortschaft) zu werden als auch Bekanntschaft mit dem Flensburger Katalog oder dem Bußgeldrechner zu machen, wappnen sich etliche Kraftfahrer mit entsprechenden Radarfallen Warnern aus, was jedoch ebenfalls rechtswidrig ist sowie ein Bußgeld als Konsequenz hat. Folgende Bußgeldtabelle visualisiert verbreitete sonstige Geschwindigkeitsvergehen und nennt die jeweilige Strafmaßnahme (Kosten, Punkte, Fahrverbot).
 

Tempo: Verordnungen durch die Straßenverkehrsordnung
 

Schnelles Autofahren, egal ob innerorts oder auf Schnellstrassen, ist nach Informationen des ADAC der weit verbreitetste Unfallgrund. Da ist es kaum verwunderlich, daß Geschwindigkeitsverstöße gleichermaßen sogar das häufigste Delikt gegen das Straßenverkehrsrecht bzw. die Richtlinien im Strassenverkehr sind.
 

Desto erschreckender ist es, dass viele PKW-Lenker oft kaum überblicken, welche Geschwindigkeitsgrenzen legal sind. Um sein Grundwissen in Sachen Geschwindigkeit / höchstzulässige Geschwindigkeit zu schärfen, finden Sie im Weiteren den § 3 der Straßenverkehrsordnung, der sich mit der Fahrzeuggeschwindigkeit beschäftigt.
 

Demnach gilt:
 

Wer ein KFZ führt, darf lediglich so schnell fahren, dass der PKW ständig sicher führt wird. Die Geschwindigkeit ist besonders den Straßen-, Straßenverkehrs-, Sicht- als auch Wetterbedingungen plus den persönlichen Kompetenzen als auch den Eigenschaften von Auto als auch Beladung anzupassen. Beträgt die Sicht durch Nebel, Schnee oder Niederschlag weniger als 50 m, darf nicht mehr als 50 Stundenkilometer gefahren werden, falls nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, daß während der ersichtlichen Wegstrecke gestoppt werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort zufahrende Automobile gefährdet werden könnten, muss jedoch so bedacht gefahren werden, daß min. binnen der Hälfte der ersichtlichen Strecke verzögert werden kann.

 

Ohne stichhaltige Begründung dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Straßenverkehrfluss stören.
 

2. a) Wer ein Fahrzeug lenkt, muss sich ganz besonders bei Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung des Geschwindigkeitsniveaus und Mittels Bremsbereitschaft, derart verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer nicht möglich ist.
 

Die höchstzulässige Geschwindigkeit beträgt auch unter guten Voraussetzungen:
 

– innerhalb geschlossener Ortschaft für alle Autos:  50 Stundenkilometer

– außerhalb geschlossener Ortschaft
 

3. a) für Kraftfahrzeuge mit einem erlaubten Gesamtgewicht über 3500kg bis 7500kg, ausgenommen Personenkraftwagen, PKW mit Trailer, für Lastwagen als auch Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500kg mit Hänger plus Kraftomnibusse, gleichermaßen mit Gepäckanhänger: 80 Stundenkilometer,
 

3. b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, die gesamten Fahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen als auch Wohnmobile jeweils bis zu einem erlaubten Gesamtgewicht von 3,5 t, plus Omnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzmöglichkeiten mehr bereit stehen: 60 km/h,
 

3. c) für PKW plus für andere Kraftfahrzeuge mit einem erlaubten Gesamtgewicht bis 3,5 t: 100 km/h.

   

4. Diese Tempobegrenzung gilt nicht außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf anderen Verkehrswegen mit Spuren für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Konstruktionen getrennt sind. Sie gilt auch nicht auf Verkehrswegen, die immerhin 2 durch Fahrspurebegrenzung oder durch Leitlinien kenntlich gemachte Fahrbahnen für jede Fahrtrichtung haben.


 

5. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit beträgt für Pkw´s mit Schneeketten auch unter günstigsten Voraussetzungen 50 Stundenkilometer.
 

Zu flott: wann droht ein Entzug des Führerscheins?
 

Wer geblitzt wurde und erheblich zu schnell gefahren ist, hat unmittelbar Angst um seinen Führerausweis. Doch ab wann gibt es für Temposünder ein Fahrverbot? Und für welche Dauer ist der Führerschein bei welcher Geschwindigkeit weg? Der Flensburger Katalog Tempoübertretung sieht eindeutige Regeln vor als auch so wird bei folgenden Missachtungen ein Fahrverbot verhängt:
 

- 1 Monat Fahrverbot ab 31 km/h innerhalb bzw. ab 41 Stundenkilometer auf Autobahnen sowie Geldbußen und Flensburger Punkte

- 2 Monate Entzug des Führerscheins ab 51 km/h innerhalb bzw. ab 61 Stundenkilometer auf Schnellstrassen zuzüglich Bussgeld als auch Punkte in der Flensburger Punktekartei

-3 Monate Fahrverbot ab 61 km/h innerhalb bzw. mehr als 70 km/h auf Autobahnen zuzüglich Bussgeld und Punkte in der Verkehrssünderdatei
 

Als nächstes finden Sie zudem weitere Verwarnungen aus dem Bußgeldkatalog.
 

Fahrverbot: In der Ortschaft zu flott gefahren
 

Man muss schon überaus schnell in geschlossener Ortschaft fahren, damit man seinen Führerschein aufs Spiel setzt sowie ein Führerscheinentzug ausgesprochen bekommt. Denn nur wer mit 31 km/h zu schnell war, bekommt entsprechend Bußgeld Rechner den Führerschein für einen Monat entzogen. Das wären in einem 50er Bereich ab 81 km/h.
 

Ebenso gibt es ein Strafzettel von 160 EUR genau so wie 2 Punkte. Gleichfalls ist man seinen Führerausweis für einen Monat los, wenn man mit 41 bis 50 km/h zu schnell war. In dieser Sache sieht die Bußgeldtabelle zuzüglich 200 EU Bußgeldbescheid und 2 Punkte vor. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 51 bis 60 km/h übertritt und erwischt wird, muss 2 Monate Fahrverbot auf der Rechnung haben, ab 61 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gibt's drei Monate Fahrverbot. Hinzu kommen jedenfalls noch jeweils hohe Verwarnungen sowie Punkte in Flensburg. Anknüpfende Übersicht zeigt noch einmal, wann bei Geschwindigkeitsdelikten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Entzug des Führerscheins ausgesprochen wird und wie es ausfällt:
 

- mit 31 bis 40 km/h zu schnell kontrolliert: 1 Monat Fahrverbot, 160 EUR Bußgeldschreiben, 2 Punkte

- mit 41 bis 50 km/h zu flott gemessen: 1 Monat Entzug des Führerscheins, 200€ Bussgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu viel geblitzt: 2 Monate Führerscheinentzug, 280 Euro Bussgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell gemessen: 3 Monate Führerscheinentzug, 480 EUR Bußgeldschreiben, 2 Punkte

- mit über 70 km/h zu viel erwischt: 3 Monate Fahrverbot, 680€ Bussgeld, 2 Punkte
 

Fahrverbot: Außerorts zu schnell gefahren
 

Der Blick in den aktuellen Punktekatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts verrät, dass der Lappen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h und mehr eingezogen wird. Genau wie bei den Tempoüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaft wird selbst in der Bußgeld-Tabelle mit steigender Fahrzeuggeschwindigkeit die Strafe heftiger.
 

Wer mit 41 bis 50 km/h zu flott gefahren ist, muss für einen Monat seinen Lappen abgeben, dazu kommt noch ein Verwarnungsgeld in Summe von 160 Euro wie auch 2 Punkte. Ebenso wer mit 51 bis 60 Stundenkilometern zu schnell übers Land fährt und erwischt wird, erhält ein Führerscheinentzug entsprechend Bussgeldrechner für vier Wochen sowie 240€ Verwarnungsgeld und 2 Punkte.
 

2 Monate muss man dagegen auf die Lenkberechtigung verzichten, sofern man mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt wurde. Bei mehr als 70 km/h gibt's ein Fahrverbot für drei Monate. Für die zwei letzten Fälle kommen naturgemäß noch hohe Bußen wie auch Punkte hinzu. Folgende Übersicht vereinfacht nochmals, wann und für welche Zeiträume bei Geschwindigkeitsdelikten außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot verhängt wird:
 

- mit 41 bis 50 km/h zu viel erwischt: 1 Monat Fahrverbot, 160 € Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell ertappt: 1 Monat Fahrverbot, 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu viel geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 440 Euro Bussgeld, 2 Punkte

- mit über 70 km/h zu schnell erwischt: 3 Monate Fahrverbot, 600€ Verwarngeld, 2 Punkte
 

Sonderfall: Geschwindigkeitsüberschreitung bei ungünstigen Sichtverhältnissen
 

Die Straßenverkehrsordnung schreibt bei ungünstigen Sichtverhältnissen infolge von widrigen Wetterbedingungen wie Nebel, Niederschlag oder Glätte eine Senkung der Geschwindigkeit vor. Demnach liegt dann die höchstzulässige Geschwindigkeit bei 50 km/h. Wer trotz eingetrübter Sichtweite rasant fährt und geblitzt wird, muss neben einem Verwarnungsgeld sowie Punkten auch mit einem Fahrverbot rechnen. So wird die Fahrerlaubnis einen Monat lang entzogen, wenn
 

- die Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze innerorts bei 31 bis 40 km/h lag
 

- die Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn bei 41 bis 50 km/h lag
 

Mit wachsender Geschwindigkeit fällt auch das Strafmaß im Punktekatalog gravierender aus und so kann die Fahrerlaubnis bei 71 Stundenkilometern und max. drei Monate entzogen werden.
 

Außerdem kann sogar dann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn Fahrzeuglenker in einem Jahr zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h ins Auge fallen. In diesem Fall ist es dann auch keine Widersprüchlichkeit, wenn einzelne Delikte nicht zum Führerscheinentzug geführt hätten.
 

Ab wann tritt ein Fahrverbot in Kraft?
 

Sofern ein Fahrverbot verhängt wird, bleibt der Führerschein zwar bestehen, jedoch ist es dem Beteiligten für die Zeit des Fahrverbots unzulässig, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu lenken. Der Beginn des Fahrverbots wird mit dem Bussgeldbescheid valide, wogegen der Führerschein nach Wirksamkeit für die Dauer des Fahrverbots bei der Behörde abgegeben werden muss. Mit der Aushändigung des Fahrausweises startet die Verbotsfrist.
 

Hinweis: Leidtragende können den Zeitraum für den Beginn des Fahrverbotes in einem Zeitabschnitt von vier Monaten selbst bestimmen. Voraussetzung hierfür ist, dass im Zeitraum von 2 Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Wer trotz bestehendem Fahrverbot ein Vehikel im Straßenverkehr lenkt, begeht gemäß §21 StVG ein Vergehen. Diese Zuwiderhandlung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer erheblichen Geldbuße sanktioniert.

 

Absehen von Fahrverbot
 

In Spezialfällen kann ein Fahrverbot vermieden werden, wogegen es immer von dem jeweiligen Sachverhalt abhängt und ob man die korrekte Begründung in petto hat. Ein passendes Konzept nach „Schema F“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine höhere Strafzahlung eintauschen lässt, gibt's selbstverständlich nicht.
 

Über die vielen Jahre haben sich allerdings diverse Fallkonstellationen herauskristallisiert, in denen die Aussprechung des Fahrverbots – mit oder ohne Ausgleich durch eine Steigerung der Strafzahlung – revidiert wurde. Zu den Fallkonstellationen gehört:
 

- das so genannte Augenblicksversagen

- die Existenzgefährdung bei Selbstständigen

- der drohende Verlust des Jobs bei Angestellten

- sehr langer Zeitabstand zwischen Vergehen und Urteilsspruch

- notstandsartige Sachverhalte bei der Tatbegehung

- außergewöhnliche persönliche Umstände

- außergewöhnliche Aspekte des Falls bei der Tatbegehung

- Vorliegen eines abwendbaren Verbotsirrtums
 

Temposünder sollten sich darauf allerdings nie verlassen, da Gerichte nur in Spezialfällen von dem Fahrverbot absehen. Wer die Gefährdung seiner beruflichen Existenz als Grund angibt, erhält weitgehend den Rat, daß man zunächst einmal seinen Urlaub nutzen sollte oder anderweitig auf den Nahverkehr umzusteigen hat. Im Einzelfall muss man sich an einen Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht wenden. Darüber hinaus kann sich ebenso eine verkehrspsychologische Intensivunterstützung mildernd auf das Fahrverbot auswirken, sobald der Strafrichter der Ansicht ist, dass sich der Beschuldigte in Zukunft im Verkehr regelgemäß und bedacht verhalten wird.
 

Geblitzt: Was jetzt?
 

Wer zu flott unterwegs ist sowie ertappt wurde, wird finanziell bestraft. Je nachdem, ob Sie nun mit 10 Stundenkilometern zu schnell, mit 20 km/h zu schnell oder gar mit 40 km/h zu flott auf Achse waren, wird vom Bußgeldkatalog das Strafmaß geregelt. Doch wie geht es nach dem Blitzen weiter?
 

Zu flott unterwegs und erwischt: Was kommt nun?
 

Je nachdem, mit welcher Methode die Geschwindigkeitsübertretung ermittelt wurde.
 

Wurde die Tat im Rahmen einer polizeilichen Straßenverkehrsüberwachung mit Lasermessung kontrolliert oder wurde man mittels Videoaufzeichnung aus einem Auto – meist auf Autobahnen der Tatbestand–ertappt, wird man direkt gestoppt und auf der Stelle zur Begleichung eines Verwarngelds gebeten. Wer nicht gleich zahlen möchte oder kann, bekommt einen Bußgeldbescheid per Post zugesandt.
 

Anderenfalls wird zu schnelles Fahren durch stationäre Blitzer bildlich dokumentiert. Dieserfalls erhält der Autobesitzer im Zeitraum von ein paar Tagen oder Wochen den Bescheid von der Verwaltungsbehörde zugestellt.
 

Bei einem Tempoverstoß, die laut Bußgeldkatalog mit bis zu 35 € belangt wird, erhält der KFZ-Halter ein Verwarnungsschreiben zugesandt. Wer dem Verstoß zustimmt und das fällige Bußgeld innerhalb der festgesetzten Zeitspanne bezahlt, muss keine nachfolgenden Konsequenzen befürchten und die Sache darf als erledigt gesehen werden.
 

Sobald der Halter das Bussgeld nicht innerhalb der festgesetzten Zeitspanne zahlt oder mit der Beschuldigung nicht der gleichen Auffassung ist, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. An der Höhe des Bußgelds ändert diese Vorgehen aber nichts, wogegen allerdings zu achten ist, dass infolge von Verwaltungskosten der fällige Gesamtbetrag letzten Endes beträchtlich höher werden kann, als das wirkliche Verwarnungsgeld für die Überschreitung der Geschwindigkeit.
 

Geblitzt: wieviel Toleranz wird abgezogen?
 

Da die Messgenauigkeit ist von Blitzersystem zu Blitzersystem verschieden werden kann, wird von dem gemessenen Wert bei der Geschwindigkeitsüberprüfung eine Toleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen-Anstalt des Bundes definiert wird Blitzerautomat oder Videoaufnahme registriert wurde.
 

Als Faustformel können sich Fahrzeugführer nachfolgende Toleranz-Regel einprägen:
 

Bei festinstallierten Starenkasten-Messgeräten werden 3 Stundenkilometer bei Fahrzeuggeschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen. Bei Verkehrsüberwachungsmaßnahmen von über 100 km/h werden von der Fahrgeschwindigkeit 3 Prozent Toleranz abgezogen.
 

Im Gegensatz zu Videomessungen aus mobilen KFZs haben feste Blitzer grundsätzlich eine geringere Toleranz, die bereits bei jedem Blitzer-Kasten einkalkuliert ist. Entsprechend fällt der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von einem KFZ per Video gemessen werden, größer aus.
 

Nach Infos des ADAC können 4 bis 5 Stundenkilometer bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h reduziert werden, wobei es bei größeren Fahrgeschwindigkeiten 4 bis 5 Prozent sind. In aller Regel und bei besonders ungenauen Messtechniken kann der Toleranz-Abzug sogar größer sein.
 

Tacho längst nicht äußerst genau
 

Hier sei auch darauf hingewiesen, dass selbst bei modernen Kraftfahrzeuge die Geschwindigkeitsanzeige nie präzise funktioniert. Demnach kann der Blick auf den Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuglenker immer bloß einen initialen Richtwert geben, wenn man leicht die Toleranz überprüfen will. Grundsätzlich ist es so, dass fast alle Geschwindigkeitsmesser ein höhere Fahrgeschwindigkeit als die wirklich gefahrene darstellen und es nur paar Prozente Abweichung gibt.
 

Ein Geschwindigkeitsmesser darf dabei auch laut StVo niemals weniger anzeigen als die gefahrene Fahrgeschwindigkeit, was übrigens von den Fahrzeugproduzenten zusichert werden muss.
 

Als Option zum Tachometer kann ein schneller Blick auf das Navigationssystem helfen, welches in der Regel präzisere Infos bietet als auch man somit in Sachen Toleranz einen besseren Orientierungswert bekommt.
 

Zu schnell mit Lastwagen oder Omnibus
 

Die Straßenverkehrsordnung sieht für Lastwagens und Busse strengere Bestrafungen im Punktekatalog Geschwindigkeitsüberschreitung vor. In geschlossenen Ortschaften dürfen LKWs mit einem Gewicht ab 3,5 bis 7,5 Tonnen sowie (Kraft-) Omnibusse nicht länger als 50 km/h fahren. Bei Übertretungen von 16 bis 25 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft droht schon eine Strafe in Summe von 80 bis 95 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg.

 

Bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Überlandstraßen wird nach Gewichtskategorien unterschieden. So dürfen kleinere Lastkraftwagen mit einem zulässigem Bruttogewicht von 3,5 bis 7500Kg als auch Autobusse nicht länger als 80 km/h schnell fahren, wenngleich für schwergewichtige Lastwagen von mehr als 7500Kg nicht mehr als 60 km/h zugelassen sind.
 

Letzte Geschwindigkeitsbeschränkung gilt darüber hinaus gleichermaßen für Busse, in denen nicht für alle Passagier eine Sitzgelegenheit zur Verfügung steht.
 

Auf Schnellverkehrsstraßen oder Fernverkehrsstraßen, bei denen die Verkehrsspuren eindeutig voneinander separiert sind, liegt das zulässige Tempo für LKWs mit über 3,5 Tonnen genau so wie Omnibusse ohne Anhänger bei 80 km/h. Werden von Omnibussen besondere Erfordernise erfüllt, wie beispielsweise ein Tempomat, dann dürfen diese auf besonderen Schnellverkehrsstraßen und Fernverkehrsstraßen auch 100 Stundenkilometer fahren.
 

Aber genauso wie bei Fahrzeuglenkern halten sich lange nicht die gesamten Lastkraftwagen- bzw. Autobusfahrer an die Geschwindigkeitsvorgaben, so daß in den angegebenen 3 Bereichen auch immer wieder Geschwindigkeitsdelikte festgehalten werden. Mit welchen Folgen (Verwarngeld, Punkte, Fahrverbot) die Raser zu rechnen haben, verbildlicht folgender Punktekatalog für die Geschwindigkeitsübertretung von Lastkraftwagen und Omnibussen.

Lastwagen / Omnibusse Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaften
 

Wurde das zulässige Tempo mit dem LKW oder Omnibus nicht beachtet, dann gibt's folgende Bestrafungen

- bis 10 km/h zu viel – innerhalb: 20 EUR

- 11 – 15 km/h zu viel – innerhalb: 30€ Bußgeld

- 16 – 20 km/h zu schnell – innerhalb: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu viel – innerhalb: 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu flott – innerhalb: 140 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu flott – innerhalb: 200€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – innerhalb: 280 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu viel – innerhalb: 480€ Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu viel – innerhalb: 680 Euro Verwarngeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 

Lastkraftwagen / Omnibusse Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
 

Wurde das zulässige Tempo mit dem LKW oder Bus ignoriert, dann gibt es diese Sanktionen:
 

- bis 10 km/h zu flott – außerhalb: 15 EUR

- 11 – 15 km/h zu viel – außerhalb: 25 Euro; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Vergehen nach Fahrtantritt – außerhalb: 70€ Bussgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu viel – außerhalb: 70€ Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu flott – außerhalb: 80€ Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – außerhalb: 95 EUR Bussgeld, 1 Punkt, Fahrverbot möglich*

- 31 – 40 km/h zu flott – außerhalb: 160 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu viel – außerhalb: 240 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu flott – außerhalb: 440€ Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu flott – außerhalb: 600EU Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 

*Ein Fahrverbot wird verhängt, sofern es innerhalb eines Jahres zu 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 26 km/h und mehr gekommen ist. Als Stichtag gilt die Rechtskräftigkeit des Schreibens. (Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
 

LKW mit gefährlichen Gütern Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze innerhalb geschlossener Ortschaft
 

Wurde das vorgeschriebene Tempo von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder Autobussen mit Insassen übertreten, dann gibt es folgende Verwarnungen:
 

- bis 10 km/h zu viel – innerhalb: 35 Euro

- 11 – 15 km/h zu viel – innerhalb: 60 EUR, 1 Punkt; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mindestens 2 Delikten nach Fahrtantritt: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu flott – innerhalb: 160 € Verwarngeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu viel – innerhalb: 200 EU Verwarngeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 26 – 30 km/h zu schnell – innerhalb: 280 EUR Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu viel – innerhalb: 360 EUR Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu viel – innerhalb: 480 Euro Verwarngeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu flott – innerhalb: 600€ Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – innerhalb: 760 EUR Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
 

Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf der Schnellstraße
 

Wurde die zugelassene Geschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit riskanten Gütern oder Omnibussen mit Insassen überschritten, dann gibt es folgende Bußen:
 

- bis 10 km/h zu schnell – außerhalb: 30 Euro

- bis 15 km/h zu schnell – außerhalb: 35 EU;  für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt: 120 EUR Bußgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu schnell – außerhalb: 120 Euro Verwarnungsgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu viel – außerhalb: 160 EUR Verwarngeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu flott – außerhalb: 240 Euro Bussgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu flott – außerhalb: 320 EU Bussgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – außerhalb: 400€ Verwarngeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu flott – außerhalb: 560€ Verwarngeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – außerhalb: 680 EUR Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
 

Zu schnell unterwegs: Spätfolgen für Fahranfänger
 

Gerade Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, sollten beachten, dass ihnen bei einem Tempoverstoß eine härtere Strafmaßnahme droht, als Fahrzeugführern, die kein Probezeit haben.
 

Mit den für die Probezeit, die zwei Jahre nach Aushändigung des Fahrerausweises läuft, strengere Verwarnungen sollen vorrangig junge Kraftfahrer bzw. Führerscheinneulinge zu einem rücksichtsvollerem Fahren bewegt werden, zumal diese insgesamt betrachtet oftmals tragische Unfälle hervorrufen oder durch rasantes Fahren auffallen. Fahranfänger, die sich ein schwerere Missachtung (Katalog A) oder 2 weniger schwere Verletzungen (Punktekatalog B) leisten, müssen ein Fahreignungsseminar besuchen und ebenso verlängert sich die Probezeit. Aber wann drohen Fahramateuren Probezeit-Maßnahmen in Bezug auf Geschwindigkeitsverstöße?
 

Geschwindigkeitsübertretung: Was Führerscheinneulinge wissen sollten
 

Zu hohes Tempo gehört sowohl zur Gruppe der folgenschweren als auch zur Gruppe der weniger schwerwiegenden Missachtungen. Maßgebend in diesem Fall ist, mit welcher Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze man geblitzt wurde.
 

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h mit dem Auto oder um mehr als 15 km/h mit einem Lastwagen geht es um ein A-Verstoß und entsprechend muss der Führerscheinneulinge mit Schritten rechnen.
 

Bei einem Geschwindigkeitsdelikt von maximal 20 Stundenkilometern mit dem Auto oder maximal 15 Stundenkilometer mit einem Lastwagen handelt es sich um ein B-Verletzung und laut muss der Fahranfänger mit keinen Initiativen rechnen.
 

Insgesamt können Tempoüberschreitungen nur dann zu den besonderen eingeplanten Schritten für die Probezeit führen, wenn sie so gravierend sind, daß es zu einem Eintragung im Flensburger Zentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg kommt. Das ist generell dann der Fall, wenn
 

- eine Straßenverkehrs-Straftat oder

- eine Übertretung mit einer Geldbuße von wenigstens 60 Euro vorhanden ist.
 

A-Übertretungen: Was sind schwerwiegende Verkehrsüberschreitungen?
 

Im Katalog A der folgenschweren Missachtungen, von denen bereits ein Delikt zu Probezeit-Maßnahmen führt, gehören Verkehrsdelikte wie z. B.:
 

- Alkoholgenuss im Straßenverkehr

- Nötigung (zum Beispiel durch Betätigung der Lichthupe oder zu dichtes Auffahren auf der Schnellstraße)

- unberechtigtes Entfernen vom Unfallort

- gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (zum Beispiel durch verbotene Rennen)
 

Zusätzlich zählen sogar die meisten Zuwiderhandlungen zu den A-Fällen wie z. B.:
 

- Überholen im Überholverbot

- Missachtung einer roten Verkehrsampel

- Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 20 Stundenkilometer

- Fehler beim Abbiegen oder Bedrohung anderer Straßenverkehrsteilnehmer durch Vorfahrtsverletzungen
 

B-Übertretungen: Was sind geringer schwerwiegende Verkehrsverstöße?
 

Im Katalog B der minder folgenschweren Übertretungen, von denen erst 2 Verstöße zu Probezeit-Maßnahmen führen, gehören Verkehrsvergehen wie etwa:
 

- Fahren mit unzureichend gesicherter Ladung

- Fahren mit abgefahrenen Pneus

- Geschwindigkeitsüberschreitung mit weniger als 20 km/h

- Mitnahme von Kindern ohne Kinderautositz
 

Man sollte sich nicht von dem Begriff „weniger groß“ irreleiten lassen, weil auch diese Übertretungen im Sonderfall tragische Auswirkungen haben können.
 

Erwischt in der Probezeit: Welche Konzepte greifen?
 

Wer während der Probezeit durch hohes Tempo aufgefallen ist (einmal von mehr als 20 km/h bzw. zweimal mit weniger als 20 km/h), den erwarten besondere Probezeit-Maßnahmen, wobei man insgesamt drei Kategorien differieren kann.
 

Bei der ersten Regelwidrigkeit (einmal A-Delikt oder zweimal B-Vergehen) wird die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert und ebenso wird die Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau ausgesprochen.
 

Wer nach der Beteiligung am Aufbauseminar erneut durch einen A-Verstoß oder 2 B-Übertretungen auffallend wird , erhält eine Verwarnung verhängt. Ebenso wird dem Fahrer die optionale Beteiligung an einer Nachschulung geraten, die allerdings nicht obligatorisch ist. Werden noch vor dem Abschluss des Fahreignungsseminars Zuwiderhandlungen begangen, gibt's noch keine dieser Maßnahmen. Stattdessen soll abgewartet werden, ob sich beim Führerscheinneulinge das Verhalten im Verkehr durch die Teilnahme am Seminar zum Punkteabbau verbessert.
 

Wer nach Ablauf von 2 Monaten nach der Sanktionierung nochmals auffallend wird (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Delikt), bekommt die Lenkberechtigung beschlagnahmt.
 

Wer trotz Anweisung kein Teilnahmezertifikat am Seminar zum Punkteabbau vorbringen kann, muss wissen, dass die Lenkberechtigung entzogen wird.
 

Raserei ausserhalb von Deutschland: Welche Bußen blühen?
 

Wer mit dem KFZ unterwegs ist, drückt gerne ordentlicher aufs Gas.
 

Aber das sollte sich jeder Kraftfahrer zweimal überlegen. Nicht nur, weil die Verkehrsunfallgefahr gehoben wird , sondern ebenso auch, weil ausserhalb der BRD das Verwarngeld-Niveau meist eindeutig höher ausfällt als hierzulande.
 

Das trifft auch auf zu schnelle Geschwindigkeit zu. So reissen sich Fahrer mit einer Übertretung zügig ein empfindliches Loch in die Ferienkasse.

Bussgelder für hohes Tempo oft eindeutig teurer
 

Wenngleich der Bußgeldkatalog in der BRD für schnelles Autofahren mit 20 km/h höchstens 35 Euro Bußgeld veranschlagt, liegen die Sätze ausserhalb von Deutschland teilweise grundlegend höher. Ein paar Beispiele gefällig?
 

Werfen wir einen Blick in die Schweiz. Hier muss man min. 145 Euro bezahlen, sofern man 20 km/h schneller fährt als erlaubt. Doch auch im beliebten Reiseland Italien werden Geschwindigkeitsüberschreitungen augenfällig härter bestraft als bei uns, werden doch ab 170 Euro aus der Ferienkasse fällig. Sofern man sich bei Dunkelheit zum Schnellfahren ködern lässt, fällt das Bußgeld in Italien einmal mehr um 33 Prozent höher aus.
 

Europäische Verwarngeld-Spitzenreiter bei Tempoüberschreitungen sind aber nochmals die skandinavischen Länder. So werden in Schweden wenigstens 290€, in Norwegen sogar ab 480€ Bußgeld fällig. Gemäß sollte man sich immer mit den wichtigsten länderspezifischen Vorschriften im Verkehrswesen des Ferienlands gängig machen.
 

Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsdelikte Ausland
 

Im Folgenden sehen Sie die europäische Bußgeldtabelle und einen Überblick der Bussgelder für Tempoverstöße im europäischen Ausland.
 

- Belgien Bußgeld: mit 20 km/h zu flott ab 100 EUR; über 50 km/h zu flott ab 300 Euro

- Bosnien und Herzegowina Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 25€; über 50 km/h zu viel ab 200 Euro

- Bulgarien Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 25EURO; über 50 km/h zu schnell ab 120 Euro

- Dänemark Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 135 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 335 Euro

- Deutschland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 35 EU; über 50 km/h zu flott ab 240 Euro

- Estland Bussgeld: mit 20 km/h zu flott ab 120 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 800 Euro

- Finnland Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 70€; über 50 km/h zu flott 14 Tagessätze

- Frankreich Bussgeld: mit 20 km/h zu flott ab 135 EUR; über 50 km/h zu flott 1.500€

- Griechenland Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 100 Euro; über 50 km/h zu viel ab 350 Euro

- Großbritannien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 120 EUR; über 50 km/h zu schnell bis 2.990 Euro

- Irland Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 80 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 80 Euro

- Island Verwarngeld: mit 20 km/h zu viel ab 60€; über 50 km/h zu schnell ab 90€

- Italien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 170 Euro; über 50 km/h zu viel ab 530 Euro (Mindestbuße tagsüber, zwischen 22-7 Uhr ein Drittel höher)

- Kroatien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 65 Euro; über 50 km/h zu flott ab 660 Euro

- Lettland Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 10 Euro; über 50 km/h zu flott ab 110 Euro

- Litauen Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 10€; über 50 km/h zu schnell ab 290 Euro

- Luxemburg Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50€; über 50 km/h zu schnell ab 145 Euro

- Malta Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 70 Euro; über 50 km/h zu flott ab 70€

- Mazedonien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 20 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 45 Euro

- Montenegro Verwarngeld: mit 20 km/h zu viel ab 70€; über 50 km/h zu viel ab 150€

- Niederlande Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 160 €; über 50 km/h zu flott ab 510 Euro

- Norwegen Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 430 Euro; über 50 km/h zu viel ab 940 Euro

- Österreich Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 30€; über 50 km/h zu schnell bis 2.180 Euro

- Polen Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 25EURO; über 50 km/h zu flott ab 100€

- Portugal Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 60€; über 50 km/h zu viel ab 120 EUR

- Rumänien Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 100 Euro; über 50 km/h zu flott ab 150€

- Schweden Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 270 Euro; über 50 km/h zu flott ab 450 Euro

- Schweiz Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 150 EUR; über 50 km/h zu viel ab 60 Tagessätze

- Serbien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 130 Euro

- Slowakei Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro; über 50 km/h zu flott ab 350 Euro

- Slowenien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 50 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 300 Euro

- Spanien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 600€

- Tschechien Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 60€; über 50 km/h zu schnell ab 200 Euro

- Türkei Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 55€; über 50 km/h zu flott ab 75€

- Ungarn Bußgeld: mit 20 km/h zu flott bis 100 Euro; über 50 km/h zu viel ab 190 EUR

- Zypern Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 35 EU; über 50 km/h zu schnell ab 85 Euro

(Quelle: ADAC, Stand 03.2013)
 

Fahrgeschwindigkeiten: Wie schnell darf man ausserhalb der BRD fahren?
 

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