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Top EU Radarwarner Whistler GT-268Xi mit innovativer Ka-Schmalbandabtastung und einzigartiger Laser Segmentierung. Der überzeugende Radarwarner zum Sparpreis!
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Lieferzeit: 1-2 Tage
Art.Nr.: 397
Hersteller:Whistler
Gewicht: 0.312 Kg.
GTIN/EAN: 052303405815

Whistler GT-268Xi Radarwarner

Das brandneue Radarwarngerät GT-268Xi bietet bestechende Europa Frühwarnungen die mit wesentlich teureren Radarwarnern ebenbürtig ist. Der Whistler GT268Xi International hat eine für europäische Geschwindigkeitsüberwachungen abgestimmte Ka-Schmalband-Frequenzabtastung. Ein Vorteil der Schmalband-Abtastung liegt an dem Umstand, dass eine weit kleinere Anzahl von Frequenzen abgescant werden. Das Ergebnis sind extraschnelle Vorwarnzeiten. Auch Lasermessgeräte werden dank selektiver Frequenzabtastung früh entdeckt.

Neben der Schmalband-Signalabtastung verfügt der GT-268Xi über einen innovativen KA- und X-Band Filtermodi. Diese spezielle Signalfiltration reduziert Fehlalarme, ohne dass der sonst übliche Empfindlichkeitsverlust auftritt. Whistlers GT-268Xi bietet eine leistungsstarke Laserortung mit 360 Grad Komplettschutz. Die bahnbrechende Neuerscheinung im GT268Xi liegt in der Segmentierung der Laser Pulsrate. Dieses innovative Feature gruppiert die Laserortung in sechs getrennte Zeitfenster, und ermöglicht so eine schnelle Abtastung des Laserbands. Alle in Europa verwendeten Lasermessungen werden erkannt. Laserkontrollen wie Jenoptik, Traffipatrol XR, Laveg, Riegel, Truespeed uvw. werden zuverlässig erfasst, und Falschmeldungen gleichzeitig beseitigt.

Whistler hat den sehr kleinen GT268iX mit nützlichen Eigenschaften ausgerüstet, welche bislang nur in teureren Radarwarnern zu finden waren. Werden simultan mehrere Radar Frequenzen identifiziert, filtert die Alert-Priority jede Signalquelle und meldet dem Fahrzeuglenker, nur die relevanteste Frequenz. Alle Frequenzbänder lassen sich in den Einstellungen an- und abschalten. Die Reaktionszeiten des GT-268iX können zwischen Autobahn und 3 Stadtverkehrmodis sehr gut angepasst werden. Das kontrastreiche Display lässt sich leicht ablesen und bietet eine 9-stufige Ausgabe der Signalstärke mit entdeckter Frequenz. Zwei ultrahell blinkende LEDs informieren den Fahrer zudem visuell über eine Gefahr. Die Helligkeit des Displays lässt sich individuell einstellen und bietet auch einen diskreten Dim/Dark Betrieb für Fahrten bei Nacht. Die Auto-Quiet Funktionalität reduziert eigenständig Tonmeldungen, wobei die optische Warnungen weiter aktiv bleiben. Kein RDD (Radarwarner Detektor) kann den elektronische unsichtbaren Whistler GT-268Xi orten.

Whistlers brandneuer EURO Radar Warner GT268Xi besticht durch zukunftsweisende Features und überragender Sensibilität bei erschwinglichem Preis.


Besonderheiten
- Innovatives EU Gerät
- Äußerst kompakte Abmaße
- Lokalisiert bewegliche Radarmessungen und Laserkontrollen
- 360° Lasererfassung (rundum)
- Einfachste Bedienung
- GATSO Erfassung
- Europäische Union Ka-Schmalband Frequenzabtastung
- Neue Ka-Band Frequenzfilterung
- Hochmoderne Laser Fragmentierung
- X- und K-Band Filter-Modi
- Alert Periscopes zur visuellen Warnmeldung
- Performante Fehlalarmreduzierung
- Individuelle Einstellungen
- Frequenzbänder an- oder abschaltbar
- 3x City + 1x Highway Betriebsmodus
- 9 stufige Anzeige der Signalstärke
- digitale Audiomeldung bei Alarm (englisch)
- LED Display mit dimmbaren Dunkel Modus
- Stromversorgung über 12V Zigarettenanschluss
- Langzeitspeicherung der User-Settings
- einfache Montage dank Haltevorrichtung mit Saugnapf
- Automatischer Selbsttest
- Nicht detektierbar durch RDDs (Radarwaner Detektoren)


Technische Daten
Radarerkennung

- X Band: 10,50GHz - 10,550Ghz
- K Band: 24,05Ghz - 24,250GHz
- Ka Breitband: 34,4Ghz - 36,0GHz
- Ka Schmalband Europa: 34.00Ghz
- Ka Schmalband Europa: 34.30Ghz

Lasererkennung
- 800nm-1000nm Wellenlänge
- L1 bis 900Hz Pulsrate
- L2 1100-2000Hz Pulsrate
- L3 2000-3000Hz Pulsrate
- L4 3000-4000Hz Pulsrate
- Lc 900-1100Hz Pulsrate
- Lt speziell gegen Traffipatrol XR

Lasermessungen
- Traffipatrol XR
- Riegl
- Jenoptik
- Laveg
- Truspeed
- LTI 20-20 Laser
- Ultra Lyte Laser
- ProLaser
- ProLaser III

Abmessungen
- 10 x 7,5 x 3 cm

Lieferumfang
- Whistler GT-268Xi EU Radarwarner
- Saugnapfhalterung
- Kletthalterung
- 12V Zigarettenanschluss
- Bedienungshandbuch (englisch+PDF in Deutsch)

Whistler GT268Xi Radar Warner

Wir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb eines Whistler Radarwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.



1. Radarwarner Test vs. Vitronic Laser Säule
 


Handbuch zum Problem Geschwindigkeitsüberschreitung

Deutsche Autofahrer nehmen es mit der Fahrzeuggeschwindigkeit vielmals nicht überaus genau und Schnelles Fahren kann beinahe schon als Volkssport gesehen werden. Denn es gibt keine zweite Zuwiderhandlung, welche so oft für eine Geldbuße oder ein Fahrverbot in Frage kommt  wie die Geschwindigkeitsmissachtung und so regnet es täglich Verwarnungen, Fahrverbote oder Punkte.

Doch eine Zuwiderhandlung gegen das Geschwindigkeitslimit ist kein Kavaliersdelikt und kann unvermittelt eine teure Thematik werden.

Aber mit welchen Sanktionen müssen Geschwindigkeitssünder rechnen? Wann blüht ein Fahrverbot? Gibt es Unterschiede zwischen der Geschwindigkeitsverletzung in einer geschlossenen Ortschaft und einer außerorts? Und was ist im Besonderen für Fahranfänger bedeutend, die 20, 10 oder 5 km/h zu schnell unterwegs waren und geblitzt worden sind? Unser Überblick zum Thema Geschwindigkeitsübertretung bietet viele bedeutende Informationen und Antworten.

Welche Höchstgeschwindigkeitsobergrenze gilt außerorts?

Die erlaubte Geschwindigkeit außerorts beträgt 100 Stundenkilometer. Der Punktekatalog unterscheidet eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und eine Verletzungen des Geschwindigkeitslimits in einer geschlossenen Ortschaft. Doch welche Fahrgeschwindigkeit ist außerorts überhaupt gestattet?

Das höchstzulässige Tempo außerhalb der Ortschaft liegt gemäss § 3 Absatz 3 Ziffer 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei 100 km/h (für Automobile bis 3500 Kilogramm), zusätzlich gilt für Fahrzeug-Fahrer auf Schnellstrassen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Hier handelt es sich, falls nicht durch Schilder anders geregelt, um eine empfohlene höchtzulässige Fahrzeuggeschwindigkeit, also keine fest definierte Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung. Stehen hier aber Beschilderungen, welche eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit anordnen, so ist diese bindend, die empfohlene Richtgeschwindigkeit ist außer Kraft gesetzt. Aber viele Straßenverkehrsteilnehmer halten sich gar nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben, entsprechend werden diese auch häufig geblitzt – außerhalb geschlossener Ortschaften wie in der Stadt.

Wer bei einer Tempoübertretung außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 20 km/h zu flott unterwegs ist und geblitzt wurde, muss für die Überschreitung laut Flensburger Katalog zwischen zehn Euro und 30 Euro Bußgeld zahlen. Wer noch rascher unterwegs ist, muss mit bedeutend größer Sanktionen wie auch Punkten im Flensburger Zentralregister rechnen.

Wird ein Autofahrer außerorts mit 41 Stundenkilometer über der erlaubten Geschwindigkeit und mehr geblitzt, blüht ihm zudem ein Fahrverbot. In unserer Bußgeldtabelle sehen Sie im Einzelnen die jeweils blühenden  Strafmaßnahmen (Aufwendungen, Punkte, Fahrverbot) die der Bußgeld-Katalog bei Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorsieht.

Welche Geschwindigkeitsobergrenze gilt innerorts?

Wer in einer geschlossenen Ortschaft geblitzt wird, weil er zu schnell unterwegs ist, muss im Vergleich zu einem Verstoß außerhalb von Ortschaften entsprechend Bußgeldrechner und -katalog mit drastischeren Geldbußen rechnen.

Der Grund dafür, dass innerhalb geschlossener Ortschaften ein anderes Gefahrenpotential besteht als außerorts. § 3 Absatz 3 Ziffer 2 Straßenverkehrsordnung schreibt innerhalb geschlossener Ortschaft eine zugelassene Geschwindigkeit für Kraftwagen, Kraftrad und alle übrigen Fahrzeuge von 50 km/h vor. Bei einem Geschwindigkeitsdelikt in einer geschlossenen Ortschaft kann es auf Anhieb richtig kostenintensiv werden, wogegen für Raser, die bis zu 20 km/h zu schnell waren, Geldstrafen zwischen 15 und 35 EU kosten werden. Punkte oder selbst ein Fahrverbot wegen kleiner Tempoüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog bei diesen Zuwiderhandlungen bislang nicht vor.

Doch wird die höchstzulässige Geschwindigkeit um 21 km/h und mehr übertreten, werden die Geldstrafen weitaus höher und unter anderem drohen Flensburger Punkte.

Ab 31 km/h zu schnell in der Ortschaft winkt dann letztendlich das Fahrverbot, welches mindestens für einen Monat verhängt wird. Der Bußgeldtabelle können Sie die entsprechenden Strafen (Ausgaben, Punkte, Fahrverbot) aus dem Flensburger Katalog für das Vergehen der Höchstgeschwindigkeit innerorts entnehmen.

Zu schnell gefahren und geblitzt? Innerhalb der geschlossenen Ortschaft wie außerhalb geschlossener Ortschaften werden durch fest installierte (stationäre) Starenkasten die jeweiligen Verwarnungen für einen Geschwindigkeitsverstoß ermittelt und sanktioniert – sowie durch portable Geschwindigkeitsmessungen per Lasermessung.

Geschwindigkeitsübertretung in besonderen Situationen im Verkehrswesen

Der Flensburger Katalog sieht für Geschwindigkeitsverstöße aber noch weitere Sanktionen vor, welche sich auf typische bestimmte Situationen im Verkehr beziehen. Wer zum Beispiel an angekündigten Risikozonen wie Bahnübergängen, Kreuzungen oder auch bei ungünstigen Sichtverhältnissen zu schnell gefahren ist, muss mit einem drastischeren Verwarngeld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit rechnen. In den aufgezeigten Exempels wären es nach der aktuellen Bußgeld-Tabelle 100 EUR sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.

Ebenfalls kostspielig wird es, wenn sich ein Fahrer durch überhöhte Geschwindigkeit in der Nähe von Kindern, älteren oder hilfsbedürftige Menschen deren Gesundheit einer Gefahr aussetzt. Dann drohen als Sanktionierung entsprechend Bußgeldkatalog 80 EUR und ein Punkt. Aber auch, wer mit Schneeketten zu schnell unterwegs ist und die erlaubten 50 km/h um 10 km/h ignoriert, erhält gemäss Bußgeldrechner ein Knöllchen in Höhe von 15 bis 20€ aufgebrummt. Mit Schneeketten dürfen Sie außerdem weder innerhalb von Ortschaften noch außerhalb der Ortschaft schneller fahren als 50 km/h (§ 3 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung).

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung über 60 km/h droht eine Strafe zwischen 600 bis 680 EUR und auch gibt's 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot oben drauf. Um nicht geblitzt zu werden – innerorts oder außerhalb der Ortschaft – und Praxis mit den gemäss Bußgeldkatalog oder Bussgeldrechner drohenden Strafen zu machen, statten sich etliche Kraftfahrer mit einem entsprechenden Radar Warner aus, was aber ebenso verboten ist und ein Verwarnungsgeld selbst ohne Geschwindigkeitsüberschreitung nach sich zieht. Unsere Bußgeld-Tabelle zeigt gängige Geschwindigkeitsvergehen und nennt die jeweiligen Sanktionen (Aufwendungen, Punkte, Fahrverbote).

Fahrgeschwindigkeit: Regelungen durch die Straßenverkehrsordnung

Schnelles fahren, ganz gleich ob innerhalb oder außerorts, gilt nach Meldungen des Statistischen Bundesamts zu den üblichsten Unfallursachen. Ebenso sind Geschwindigkeitsübertretungen zugleich sogar der sehr häufig beobachtete Delikt gegen durch das Straßenverkehrsrecht festgelegten Vorschriften im Verkehrswesen – was nicht zuletzt gleichfalls den flächendeckenden Geschwindigkeitskontrollen zu verdanken ist. Umso schockierender ist es, daß viele Wagen-Kraftfahrer vielmals keineswegs immer wissen, welche Maximalgeschwindigkeiten genehmigt sind, wenn Ihnen nicht gerade alle zehn Meter ein Schild die Richtung weist.

Um sein Wissen zum Thema Reisegeschwindigkeit und Höchstgeschwindigkeitsobergrenze zu verbessern, finden Sie im Folgenden den § 3 Straßenverkehrsordnung, der alle Regelungen zur Reisegeschwindigkeit beinhaltet. Demgemäß gilt:

   (1) Wer ein Automobil führt, darf nur so schnell fahren, daß das Fahrzeug unentwegt beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist vorrangig den Straßen-, Straßenverkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen sowie den persönlichen Fertigkeiten und den Eigenarten von Gefährt und Beladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebelschleier, Schneefall oder Wolkenbruch weniger als 50 m, dürfe nicht zügiger als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit notwendig ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, daß während der übersehbaren Route gehalten werden kann. Auf Verkehrsstreifen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge in Gefahr geraten könnten, muss aber so langsam gefahren werden, daß mindestens innerhalb der Hälfte der ersichtlichen Distanz gestoppt werden kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Automobile nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsdurchfluss blockieren.

(2a) Wer ein Gefährt führt, muss sich bei Kleinkindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Reduktion der Fahrgeschwindigkeit und Mittels Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Autofahrer undurchführbar ist.

(3) Die höchstzulässige Geschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Begebenheit

1. innerhalb geschlossener Ortschaft für alle Fahrzeuge 50 km/h,

2. außerhalb geschlossener Ortschaft

   a)   für

   aa)   Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen PKW,

   bb)   Personenkraftwagen mit Anhänger,

   cc)   Sattelschlepper und Wohnmobile jeweils bis zu einer zugelassenen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie

   dd)   Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger, 80 km/h,

   aa)   Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7500 kg,

   bb)   alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zugelassenen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie

   cc)   Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,

   c)   für Automobile sowie für andere Fahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsgrenze gilt nicht auf Schnellstraßen (Zeichen 330.1) wie auch auf anderen Verkehrswegen mit Fahrspuren für eine Richtung, die durch Mittelfahrbahnen oder sonstige bauliche Maßnahmen unterteilt ist. Sie gilt außerdem nicht auf Straßen, die wenigstens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Straßenverkehrsschild 295) oder durch Richtlinien (Zeichen 340) gekennzeichnete Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung haben.

(4) Die zulässige Geschwindigkeitsobergrenze beträgt für Fahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Begebenheit 50 km/h.“ (§ 3 StVO)

Zu Schnell unterwegs: Wann blüht ein Fahrverbot?

Wer geblitzt wurde obendrein erheblich zu schnell gefahren ist, hat ohne Umschweife Angst um seinen Führerschein. Doch ab wann gibt's für Geschwindigkeitsfreaks ein Fahrverbot? Und wie lange ist der "Lappen" bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung in der Ortschaft oder außerhalb von Ortschaften weg? Der Bußgeldkatalog sieht bei der Geschwindigkeitszuwiderhandlung klare Regeln vor und deshalb wird bei folgenden Verletzungen ein Fahrverbot festgesetzt:

- 1 Monat Fahrverbot ab 31 km/h innerhalb bzw. ab 41 km/h außerorts sowie Bußgeld und Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister

- 2 Monate Fahrverbot ab 51 km/h innerhalb bzw. ab 61 km/h außerhalb der Ortschaft sowie Verwarngeld und Flensburger Punkte

- 3 Monate Fahrverbot ab 61 km/h innerhalb bzw. über 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften plus Verwarngeld und Flensburger Punkte

Als nächstes finden Sie noch zusätzliche detaillierte Strafen aus dem Punktekatalog:

Fahrverbot: Innerorts zu schnell gefahren

Zugegebenermaßen muss ein Fahrer schon verhältnismäßig schnell innerorts auf der Reise sein, damit er seinen Fahrerausweis in Gefahr bringt und ein Fahrverbot verhängt bekommt. Denn erst wer mit 31 km/h zu schnell unterwegs war, bekommt gemäß Bußgeldrechner den Führerschein für einen Monat eingezogen. Das wären also in einer Tempo-50-Zone volle 81 km/h.

Noch dazu gibt es ein Verwarngeld von 160 EUR sowie zwei Punkte. Gleichfalls ist ein Kfz-Fahrer seinen Fahrerausweis für einen Monat los, sofern er mit 41 bis 50 km/h zu schnell war. In diesem Zusammenhang sieht die Bußgeld-Tabelle zuzüglich 200€ Bußgeld und zwei Punkte vor. Wer das zulässige Tempo um 51 bis 60 km/h übertritt und geblitzt wird, muss mit 2 Monaten Fahrverbot rechnen, ab 61 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gibt's drei Monate Fahrverbot. Hinzu kommen natürlich noch jeweilig einschneidende Bussgelder wie auch Punkte in Flensburg. Folgende Übersicht verdeutlicht einmal mehr, wann bei Geschwindigkeitsdelikten innerhalb geschlossener Ortschaft ein Fahrverbot verhängt wird und wie hoch es ausfällt:

- mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 160 EUR Bußgeld, 2 Punkte

- mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 680 EUR Bußgeld, 2 Punkte

Fahrverbot: Außerhalb der Ortschaft zu schnell gefahren

Der Blick in den aktuellen Punktekatalog zur Tempoübertretung außerorts verrät, dass der Führerschein ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h und mehr beschlagnahmt wird. Ebenfalls wie bei den Geschwindigkeitsübertretungen innerorts werden ebenso in dieser Bußgeld-Tabelle mit steigender Geschwindigkeit die Sanktionsmaßnahmen drakonischer.

Wer mit 41 bis 50 km/h zu flott unterwegs ist, muss für einen Monat seinen Lappen abgeben, dazu kommt noch ein Bußgeld von insgesamt 160 € sowie zwei Punkte. Auch wer mit 51 bis 60 km/h zu schnell über das Land fährt und geblitzt wird, bekommt entsprechend Flensburger Katalog ein Fahrverbot für einen Monat zuzüglich 240€ Verwarnungsgeld und 2 Punkte.

2 Monate muss ein Kraftfahrer dagegen auf die Fahrerlaubnis verzichten, sofern er mit 61 bis 70 km/h zu schnell kontrolliert wurde. Bei mehr als 70 km/h gibt's ein Fahrverbot für drei Monate. Für beide letzten Situationen kommt erwartungsgemäß noch ein hohes Verwarngeld genau so wie Punkte hinzu. Folgende Übersicht unterstreicht erneut, wann und für wie lange bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot ausgesprochen wird:

- mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 160 EUR Bußgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 600€ Bußgeld, 2 Punkte

Spezialfall: Tempoüberschreitung bei schlechter Sicht

Die Straßenverkehrsordnung schreibt bei schlechter Sicht aufgrund von widrigen Witterungs­Bedingungen wie Nebel, Regen oder Schneefall eine Geschwindigkeits­Anpassung vor, um die Verkehrssicherheit nicht obendrein einem Risiko auszusetzen. In folge dessen liegt dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Tempo 50.

Wer trotz schlechter Sichtweite zu schnell fährt und dabei geblitzt oder anderenfalls erwischt wird, muss neben einem Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot erwartet. So wird der Führerschein für einen Monat konfisziert, wenn trotz schlechter Sicht- und/oder Straßenbedingungen

- die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei 31 bis 40 km/h lag

- die Geschwindigkeitsübertretung außerorts bei 41 bis 50 km/h lag

Mit steigendem tempo fallen genauso die Strafmaßnahmen im Bußgeldkatalog höher aus und deswegen kann der Führerschein bei 71 km/h und mehr bis zu 3 Monate entzogen werden. Darüber hinaus kann selbst dann ein Fahrverbot festgelegt werden, wenn Fahrzeuglenker innerhalb eines Jahres zweimal mit Tempoüberschreitungen von mehr als 26 km/h ins Auge fallen. Unter diesem sachverhalt gelten sie als Serientäter spielt es dann auch keine Rolle, falls die entsprechenden Delikte selbst nicht zum Fahrverbot geführt hätten.

Wann tritt das Fahrverbot in Kraft?

Wird ein Fahrverbot erlassen, bleibt die Lenkberechtigung zwar bestehen, jedoch ist es dem Betroffenen für die Zeit des Fahrverbots verboten, Fahrzeuge im Verkehr zu fahren. Die Gültigkeit des Fahrverbotes wird bei Fahrzeugführern, die in den vorigen zwei Jahren schon ein Fahrverbot ableisten mussten, zusammen mit dem Bescheid rechtskräftig. Die Lenkberechtigung muss mit Wirksamkeit für den Zeitraum des Fahrverbotes bei der Ordnungsbehörde ausgehändigt werden. Mit der Aushändigung des Führerscheins startet die Verbotsfrist, Fahrzeuge im Verkehr zu führen.

Anhaltspunkt: Betroffene können den Zeitpunkt für den Fristbeginn des Fahrverbots in einem Zeitraum von vier Monaten eigenhändig wählen. Notwendigkeit hierfür ist, daß innerhalb von 2 Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Dann gelten sie für die Straßenverkehrsbehörden nämlich als Ersttäter. Wer trotz Fahrverbot ein Vehikel im Straßenverkehr führt, begeht laut §21 StVG eine Straftat. Diese Überschreitung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder einer erheblichen Strafzahlung geahndet.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wogegen es immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt und ob die Rechtfertigung unvoreingenommen ersichtlich ist. Eine „Formel“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine kostspielige Strafe umtauschen lässt, gibt's längst nicht. Über die jahre haben sich aber dennoch verschiedene Fallgruppen hergeleitet, in denen die Vollstreckung des Fahrverbots – mit oder ohne Kompensation durch eine  Erhöhung der Geldstrafe – zurückgezogen wurde. Zu den Fallkonstellationen gehören:

- das sogenannte Augenblicksversagen

- die Existenzbedrohung bei Selbstständigen

- der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei abhängig Beschäftigten

- besonders langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil

- notstandsartige Situationen bei der Tatbegehung

- besondere persönliche Umstände

- ausserordentliche Gegebenheiten des Sachverhalts bei der Tatbegehung

- Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums

Straßenverkehrssünder sollten sich darauf aber nie verlassen, daß eine dieser Argumentationen auch tatsächlich zur Aufhebung des Beschlusses führt, da Strafgerichte nur in Ausnahmefällen vom Fahrverbot absehen. Wer die Gefährdung seiner beruflichen Existenz als Begründung angibt, erhält in der Regel den Rat, daß zuerst auch der Jahresurlaub benutzt werden kann oder andernfalls auf kommunale Verkehrsmittel umgestiegen werden kann.

Im Ausnahmefall können sich Betroffene an einen Jurist für Verkehrsrecht wenden. Auch kann sich auch eine verkehrspsychologische Intensivunterstützung positiv auf das wegen der Tempoüberschreitung ausgesprochene Fahrverbot auswirken, wenn der Strafrichter der Auffassung ist, dass sich der Betroffene in Zukunft im Straßenverkehr regelgemäß und zurückhaltend verhalten wird.

Geblitzt: Was nun?

Wer zu flott gefahren ist und geblitzt wurde, wird finanziell bestraft. Es hängt davon ab, ob Sie nun mit 10 km/h, mit 20 km/h oder gar mit 40 km/h zu flott gefahren waren, wird vom Bußgeldkatalog eine darauf basierende Sanktionierung vorgegeben. Doch wie geht's nach dem Blitzen weiter?

Zu schnell gefahren und geblitzt: Was kommt nun?

Es hängt davon ab, mit welcher Technik die Tempoübertretung dokumentiert wurde: Wurde das Delikt während einer polizeilichen Straßenverkehrskontrolle mit Laserpistole gemessen oder durch Videoaufnahme aus einem Automobil heraus – vorwiegend auf Autobahnen der Sachverhalt – wird der Kraftfahrer direkt danach gestoppt und noch vor Ort über die Sanktionsmaßnahmen belehrt. Ein Bußgeld (bis 55€) können die Fahrzeuglenker regelmäßig bereits vor Ort entrichten.

Über ein Bußgeld werden sie schriftlich benachrichtigt . Wer nach einer Strafe nicht unmittelbar bezahlen möchte oder kann, bekommt eine Strafe über den Postweg zugesendet. Dann kommen aber ebenso wie beim Verwarngeld zusätzliche Aufwände und Auslagen zu den Kosten für die Tempoübertretung hinzu. Andernfalls wird zu schnelles Fahren durch stationäre Radarfallen auf Film festgehalten. In diesem Zusammenhang bekommt der Fahrzeughalter in kaum paar Tagen oder Wochen den Bussgeldbescheid von den Amtsstellen.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die gemäß Bußgeldkatalog mit maximal 55€ bestraft wird, erhält der KFZ-Halter regelmäßig zuerst ein Verwarnungsschreiben zugeschickt. Wer dem Verstoß zustimmt und das fällige Bußgeld im Rahmen der vorgeschrieben Frist bezahlt, muss keine weiteren Auswirkungen fürchten und die Thematik darf als abgetan erledigt betrachtet werden.

Wenn der Fahrzeughalter das Verwarngeld aber nicht im Laufe der vorgeschriebenen Zeit entrichtet oder mit dem Vorwurf nicht einverstanden ist, dann wird ein Strafverfahren eingeleitet. An der Höhe der Geldstrafe ändert diese Vorgehensweise jedoch nichts, wogegen aber zu berücksichtigen ist, daß aufgrund von Verwaltungskosten der zu bezahlende Betrag schlussendlich erheblich höher ausfallen kann, als das ursprüngliche Verwarnungsgeld für die Tempoüberschreitung.

Liegt die entsprechend Flensburger Katalog für die Tempoüberschreitung zu verhängende Bestrafung bei mehr als 55 EUR, so erfolgt die automatische Eröffnung des Strafverfahrens. Dem Beschuldigten wird als nächstes im Regelfall zunächst ein Anhörungsbogen zugesandt, in dem er sich zu dem Vorwurf zu Wort melden kann.

Geblitzt: Wie viel Toleranz wird abgezogen?

Da die Messpräzision von Kontrollgerät zu Kontrollgerät andersartig ausfallen kann, wird vom festgestellten Wert bei der Geschwindigkeitsermittlung eine Toleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt wird – unwichtig, ob der Tempodelikt durch einen Laser, Rotlicht Blitzerkasten oder eine Videoaufzeichnung festgestellt wurde.

Als Abschätzung können sich Kraftfahrer folgende Toleranz-Regulierung einprägen: Bei festen Blitzer-Anlagen werden 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h reduziert. Bei Geschwindigkeitsmessungen von über 100 Stundenkilometern werden von der Geschwindigkeit 3 Prozent als Toleranz reduziert.

Im Vergleich zu Videoaufzeichnungen aus fahrenden Kraftfahrzeugen haben stationäre Radarfallen im Prinzip eine kleinere Toleranz . Folglich fällt der Toleranz-Abzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die von einem Gefährt per Videomaterial dokumentiert wird, meist höher aus.

Nach Meldungen des ADAC können 4 bis 5 km/h bei Fahrgeschwindigkeiten von unter 100 km/h reduziert werden, wobei es bei höheren Geschwindigkeiten 4 bis 5 % sind. Unter Umständen und bei äußerst ungenauen Messverfahren kann der Toleranz-Abzug sogar größer sein .

Geschwindigkeitsmesser längst nicht immer besonders genau

Hier sei auch angemerkt, dass sogar bei aktuellen PKW´s die Tachometeranzeige nie ganz genau arbeitet. Entsprechend kann die Sichtnahme auf den Geschwindigkeitsmesser für Kraftfahrer immer nur einen ersten Maßstab geben, falls Sie die Toleranz schnell ermitteln wollen. Prinzipiell ist es so, daß sehr viele Tachos ein schnellere Geschwindigkeit als die wirklich gefahrene zeigen und nur wenige Prozentpunkte abweichen. Ein Geschwindigkeitsmesser darf dabei auch per Gesetz niemals weniger darstellen als die gefahrene Fahrgeschwindigkeit, was übrigens von den Fahrzeugproduzenten sicher gestellt werden muss.

Als Alternative zum Tachometer kann ein kurzer Blick auf das Navigationssystem behilflich sein, welches in der Regel akkuratere Angaben bietet und folglich mit Blick auf Toleranz einen genaueren Richtwert anzeigt. Den Toleranz-Abzug nehmen die Dienststellen jedoch eigenverantwortlich vor. Er ist entsprechend in dem entsprechenden Bescheid mitgeteilt und geschieht nicht erst auf Verweis durch den Beschuldigten.

Zu schnell gefahren mit Lastkraftwagen und Omnibus

Die StVO sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch Lastkraftwagen oder Omnibusse drastischere Strafen entsprechend Flensburger Katalog vor. Die Geschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften dürfen außerdem LKW mit einem Gewicht ab 3,5 bis 7,5 Tonnen sowie darüber hinaus als auch (Kraft-) Autobusse nicht überschreiten. Bei Zuwiderhandlungen von 16 bis 25 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht schon ein Bußgeld in Höhe von 80 bis 95 EUR sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Bei der gültigen Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Überlandstraßen wird nach Gewichtsklassen unterschieden. So dürfen kleinere Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen und Omnibusse nicht mehr als 80 km/h schnell fahren, während für schwergewichtige Sattelschlepper mit mehr als 7,5 Tonnen höchsten 60 km/h erlaubt sind.

Letztere Geschwindigkeitsgrenze gilt im Übrigen auch für Busse, in denen nicht für jeden Fahrgast eine Sitzgelegenheit bereitsteht.

Auf Schnellverkehrsstraßen oder Fernverkehrsstraßen, bei denen die Verkehrsspuren besonders voneinander separiert sind, liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für LKWs mit über 3,5 Tonnen wie auch Omnibusse ohne Anhänger ebenfalls bei 80 km/h. Werden von Autobussen spezielle Bedingungen erfüllt, wie z. B. die Existenz von einem Geschwindigkeitsregler, dann dürfen diese auf getrennten Kraftfahrstraßen und Schnellstrassen auch 100 km/h fahren.

Doch genauso wie bei Autofahrern halten sich längst auch nicht alle LKW- bzw. Omnibusfahrer an die Geschwindigkeitsvorgaben, so daß  in den genannten 3 Bereichen auch regelmäßig Geschwindigkeitsdelikte ermittelt werden. Mit welchen Folgen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung auszugehen ist, veranschaulicht unser Flensburger Katalog für die Tempoübertretung von LKWs und Autobussen.

LKW & Autobus: Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der geschlossenen Ortschaft

Wurde die erlaubte Geschwindigkeitsobergrenze mit dem LKW oder Omnibus überschritten, dann drohen anschließende Strafen gemäß Flensburger Katalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 20 Euro

- 11 – 15 km/h zu schnell – 30 Euro Bußgeld

- 16 – 20 km/h zu schnell – 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – 140 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

-  über 60 km/h zu schnell – 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

LKW und Omnibus: Tempoüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft

Wurde die höchstzulässige Geschwindigkeit mit dem Lastwagen oder Omnibus überschritten, dann drohen nachfolgende Strafmaßnahmen entsprechend Bußgeldkatalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 15 Euro

- 11 – 15 km/h zu schnell – 25 Euro; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu schnell – 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt, Fahrverbot möglich*

- 31 – 40 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

* Ein Fahrverbot wird angeordnet, sobald es binnen 12 Monaten zu zwei Geschwindigkeitsdelikte mit 26 km/h oder mehr gekommen ist. Als Fristende gilt die Rechtskraft des ersten Bescheides.

Lastwagen mit gefährlichen Gütern: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefahrenträchtigen Gütern oder Autobussen mit Fahrgästen ignoriert, dann sind folgende Sanktionen möglich:

- bis 10 km/h zu schnell – 35 Euro

- 11 – 15 km/h zu schnell – 60 Euro, ein Punkt; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 26 – 30 km/h zu schnell – 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – 360 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 760 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Rechnet sich für Sie ein Einwand gegen einen Geschwindigkeitsverstoß?

Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit risikoreichen Gütern oder Omnibussen mit Fahrgästen außerorts übertreten, dann können folgende Strafmaßnahmen gemäß Flensburger Katalog drohen:

- bis 10 km/h zu schnell – 30 Euro

- bis 15 km/h zu schnell – 35 Euro; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu schnell – 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 560 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Zu flott gefahren: Konsequenzen für Führerscheinneuling

Gerade Fahranfänger, welche sich noch in der „Bewährungszeit“ befinden, müssen beachten, dass ihnen bei einem Geschwindigkeitsverstoß binnen der Probezeit extra Sanktionsmaßnahmen blühen, als Kraftfahrern, die ihre Probezeit schon hinter sich haben.

Mit den strengeren Konsequenzen für die Dauer der Probezeit, die beiden Jahre nach Erhalt des Fahrerausweises läuft, sollen vornehmlich junge Fahrer bzw. Fahranfänger zu einem bedachterem Fahren bewegt werden, zumal diese in der Summe betrachtet infolge der Unsicherheit und Unerfahrenheit häufig Verkehrsunfälle verursachen oder durch zu hohes Tempo auffällig sind.

Führerscheinneulinge, die sich erstmalig einen gravierenden Verstoß (Kategorie A) oder 2 weniger schwerwiegende Vergehen (Kategorie B) leisten, müssen ein Aufbauseminar besuchen und außerdem verlängert sich die Probezeit auf in der Summe vier Jahre. Doch wann blühen Fahreinsteigern Probezeit-Maßnahmen nach einem Geschwindigkeitsdelikt?

Nicht nur ein Verwarnungsgeld droht bei Tempoübertretung: Was Führerscheinneulinge wissen müssen

Überhöhte Geschwindigkeit kann sowohl zur Gruppe der dramatischen genau so wie zur Gruppe der weniger folgenschweren Vergehen gehören. Bedeutend dabei ist, mit welcher Tempoüberschreitung der junge Kraftfahrer erwischt wurde. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 20 Stundenkilometern mit dem Personenkraftwagen oder mehr als 15 km/h mit einem Lastkraftwagen geht es um einen A-Verstoß und folglich muss der Führerscheinneuling mit Strafmaßnahmen rechnen.

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von nicht mehr als 20 km/h mit dem PKW oder aber nicht mehr als 15 Stundenkilometer mit einem Lastwagen handelt es sich um einen B-Vertoß und dementsprechend muss der Fahranfänger nur dann mit zusätzlichen Strafmaßnahmen rechnen, falls er bereits einen B-Verstoß auf seinem Konto führt (oder sich bereits in der erweiterten Probezeit befindet).

Prinzipiell können Geschwindigkeitsdelikte nur dann zu den vorgesehenen Strafmaßnahmen in die Probezeit führen, falls Sie so schwerwiegend sind, dass es zu einem Vermerk in der Flensburger Verkehrssünder-Datei kommt. Das ist grundsätzlich dann der Sachverhalt, wenn

- eine Verkehrsstraftat oder

- eine Übertretung mit einem Bußgeld von zumindest 60 EUR vorliegt.

A-Verstöße: Was sind schwerwiegende Verkehrsdelikte?

In der Kategorie A der dramatischen Verkehrsvergehen, von denen bereits einer zu Probezeit-Maßnahmen führt, gehören etwa Verkehrsverstöße wie:

- Alkoholeinfluß im Straßenverkehr

- Nötigung (beispielsweise durch Betätigung der Lichthupe oder dichtes Auffahren auf der Fernverkehrsstraße)

- verbotenes Entfernen vom Unglücksort

- gefährlicher Eingriff in das Verkehrsgeschehen (zum Beispiel durch gesetzeswidrige Autorennen)

Obendrein zählen auch die viele Ordnungswidrigkeiten zu den A-Verstößen wie beispielsweise:

- Überholen im Überholverbot

- Überschreitung einer roten Verkehrsampel

- Tempoüberschreitung mit mehr als 20 km/h

- Fehler beim Einfahren oder Gefährdung anderer Verkehrsbeteiligte durch Vorfahrtsverletzung

B-Verstöße: Was sind weniger gravierende Verkehrsvergehen?

In Kategorie B der weniger tragischen Verstöße, von denen erst bei zweien Probezeit-Sanktionen zu befürchten sind, gehören beispielsweise:

- Fahren mit unzureichend gesicherter Ladung oder Überladung

- Fahren mit abgefahrenen Reifen

- Tempoübertretung mit kleiner als 20 km/h

- Transport von Kleinkindern ohne Kindersitz

Sie sollten sich nicht von dem Begriff „weniger schwerwiegend“ irreleiten lassen, da selbst diese Überschreitungen im Ausnahmefall schwere Konsequenzen haben können.

Geblitzt in der Probezeit: Welche Maßnahmen greifen?

Wer innerhalb der Probezeit durch zu hohes Tempo aufgefallen ist (einmal mit mehr als 20 km/h bzw. zweimal mit weniger als 20 km/h), den erwarten besondere Probezeit-Initiativen, wogegen alles in allem drei Kategorien zu differenzieren sind. Bei der ersten Unregelmäßigkeit (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstöße) wird die Probezeit auf in der Summe 4 Jahre ausgedehnt und ebenfalls die Teilnahme an einem Aufbauseminar gefordert. Wer nach der Beteiligung am Seminar zum Punkteabbau wieder durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auffällig wird, bekommt eine Strafe angeordnet. Ebenso wird dem Kraftfahrer die freiwillige Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung geraten, die aber nicht verpflichtend ist. Werden noch vor der Auflösung des Seminars zum Punkteabbau Übertretungen verursacht, gibt's bislang keine dieser Maßnahmen. Lieber soll ausgeharrt werden, ob sich beim Führerscheinneulinge das Straßenverkehrsverhalten durch die Beteiligung am Fahreignungsseminar verbessert.

Wer nach Ablauf von zwei Monaten nach der Strafe erneut Aufmerksamkeit erregt (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstoß), bekommt die Fahrerlaubnis beschlagnahmt. Auch wer trotz Anweisung keine Teilnahmeurkunde für das Aufbauseminar einreichen kann, muss akzeptieren, dass die Lenkberechtigung bei Bedenken sichergestellt wird.

Raserei ausserhalb des Landes: Welche Strafe bei einer Geschwindigkeitsübertretung droht

Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, presst gerne mal stärker aufs Gas. Doch das sollte sich jeder Fahrer mehrfach überdenken. Nicht bloß, weil das Verkehrsunfallrisiko zunimmt, sondern ebenfalls, weil ausserhalb der Landesgrenze das Verwarnungsgeld-Level überwiegend wesentlich höher sind als hier. Das trifft auch auf zu schnelle Geschwindigkeit zu. So reißt sich der ein oder andere Tourist mit einer Verletzung schnell ein erhebliches Loch in die Urlaubskasse.

Verwarngelder für zu schnelles Fahren vielmals erheblich kostspieliger

Während der Punktekatalog in der Bundesrepublik für einen Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 20 km/h maximal 35 Euro Verwarngeld vorschreibt, liegen die Tarife im Ausland stellenweise weitaus höher. Ein paar Musterbeispiele gefällig?

Werfen wir einen Blick in die Helvetische Republik. Hier muss ein Fahrzeuglenker nicht weniger als 145 EUR springen lassen, falls er 20 km/h schneller fährt als erlaubt. Doch auch im attraktiven Urlaubsland Italien werden Geschwindigkeitsübertretungen deutlich heftiger bestraft als hierzulande. Es werden zumindest 170 Euro aus der Urlaubskasse fällig. Sofern man sich in der Nacht zum Rasen locken lässt, fällt das Verwarnungsgeld in Italien einmal mehr um ein Drittel kostenintensiver aus.

Europäische Verwarngeld-Spitzenreiter bei einem Geschwindigkeitsdelikt sind aber noch einmal die skandinavischen Staaten. So werden in Schweden wenigstens 290€, in Norwegen sogar 480 Euro Verwarngeld fällig. Eine Geschwindigkeitsübertretung in Österreich kann bei mehr als 50 km/h ebenso hin und wieder drastische Strafen zur Folge haben. Entsprechend sollten Sie sich immer mit den bedeutendsten länderübergreifenden Verkehrsrichtlinien des Urlaubslandes bekannt machen, bevor Sie die Reise antreten. So können Sie unschöne Überraschungen und Stress aus dem Weg gehen.

Flensburger Katalog Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland

Im Weiteren finden Sie im Überblick die Bussgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im europäischen Ausland:

- Belgien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 300 Euro

- Bosnien-Herzegowina Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 25 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 200 Euro

- Bulgarien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 25 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 120 Euro

- Dänemark Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 135 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 335 Euro

- Deutschland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 35 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 240 Euro

- Estland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 120 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 800 Euro

- Finnland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 70 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell 14 Tagessätze

- Frankreich Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 135 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell 1.500 Euro

- Griechenland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 350 Euro

- Großbritannien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 120 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell bis 2.990 Euro

- Irland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 80 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 80 Euro

- Island Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 90 Euro

- Italien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 170 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 530 Euro (Minimalstrafe bei Tag, zwischen 22-7 Uhr 30 % höher)

- Kroatien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 65 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 660 Euro

- Lettland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 10 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 110 Euro

- Litauen Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 10 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 290 Euro

- Luxemburg Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 145 Euro

- Malta Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 70 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 70 Euro

- Mazedonien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 20 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 45 Euro

- Montenegro Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 70 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 150 Euro

- Niederlande Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 160 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 510 Euro

- Norwegen Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 430 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 940 Euro

- Österreich Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 30 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell bis 2.180 Euro

- Polen Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 25 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 100 Euro

- Portugal Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 120 Euro

- Rumänien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 150 Euro

- Schweden Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 270 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 450 Euro

- Schweiz Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 150 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 60 Tagessätze

- Serbien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 130 Euro

- Slowakei Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 350 Euro

- Slowenien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 300 Euro

- Spanien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 600 Euro

- Tschechien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 200 Euro

- Türkei Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 55 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 75 Euro

- Ungarn Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell bis 100 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 190 Euro

- Zypern Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 35 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 85 Euro

Geschwindigkeiten: Wie schnell darf man ausserhalb von Deutschland fahren?

Während auf innerdeutschen Autobahnen auf vielen Bereichen keine Höchstgeschwindigkeitsobergrenze vorgeschrieben ist, sieht es überall anders doch ganz anders aus und genau wie beim Bußgeldkatalog zur Tempoüberschreitungen herrschen auch hier zum Teil strengere Regeln. In Norwegen gilt mit kleiner Ausnahme auf Fernverkehrsstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 90 Stundenkilometern, während die Ausschilderung in Schweden max. 110 oder 120 km/h gestatten. Der Vergleich verdeutlicht, dass die erlaubte Geschwindigkeit für Pkw auf der Autobahn in zahlreichen Staaten (z. B. Belgien, Holland, Portugal, Schweiz, Königreich Spanien, Türkei) bei 120 km/h liegt.

Etliche andere Nationen gewähren dagegen auch eine Spitzengeschwindigkeit von 130 km/h. Führerscheinneulinge, die noch in der Probezeit sind und dementsprechend noch keine 2 Jahre Fahrerfahrung haben, sollten sich vornehmlich in Frankreich zurückhalten. Denn dort ist es Fahranfängern gestattet auf Schnellstrassen höchstens 110 km/h zu fahren. Auf Überlandstraßen gilt dagegen in zahlreichen Staaten eine Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 90 km/h, während in der Ortschaft eine Geschwindigkeit von 50 km/h über die Landesgrenzen hinweg beinahe Richtwert ist.

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Schnell zahlen kann Nachlässe bringen

Wer trotz aller Sicherheitsinitiativen doch einmal ausserhalb des Landes beim viel zu schnellen Fahren erwischt und geblitzt wurde, kann teilweise bei direkter Zahlung vor Ort oder zeitnaher Bezahlung einen Nachlass auf die Verwarnung bekommen.

Ein hervorragendes Vorzeigebeispiel ist Italien, wo nur die Minimalbuße zu zahlen ist, wenn innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Nach einer Geschwindigkeitsübertretung in der Französischen Republik gibt es demgegenüber einen Nachlass auf die Strafmaßnahme, wenn der Betroffene diese binnen 15 Tagen bezahlt. Königreich Spanien und Griechenland stellen zügig zahlenden Rasern die größten Rabatte in Aussicht. So gibt's 50 Prozent Preisnachlass, wenn Sie in zehn Tagen (Griechenland) bzw. 20 Tagen (Spanien) das Verwarngeld begleichen.

Statistik: Verkehrsunfälle durch zu schnelles Fahren

Die Geschwindigkeitsüberschreitung stellt die gängigste Ordnungswidrigkeit dar. Das betrifft sowohl männliche genau so wie weibliche Autofahrer, wogegen Männer doch fast viermal so viele Vergehen begehen wie Frauen. Das bescheinigen gleichermaßen die jährlichen  Zahlen und Auswertungen vom Kraftfahrt Bundesamt (Kba).

- Häufigste Ordnungswidrigkeit bei Männern: Tempoüberschreitung (2.117.000 Zuwiderhandlungen)

- Gängigste Zuwiderhandlung bei Frauen: Tempoübertretung (626.00 Vergehen)

Doch wenn schon etlichen Kraftfahrern das Limit innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft ein wunder Punkt ist und eine störende Thematik darstellt, gibt's gleich viele ein guter Beweggrund, warum eine begrenzter Höchstgeschwindigkeit vorteilhaft ist. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallgründe. So wurde allein im Jahr 2015 unter allen Zusammenstößen mit Personenschaden 47.024 auf überhöhte Fahrgeschwindigkeiten zurückgeführt. Das entspricht annähernd 12,8 %.

Deutlich tragischer schaut es beim Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Schnellstrasse aus, wo nahezu jeder zweite Verkehrstote auf eine solche zu begründen ist. Aber auch beim Blick auf die Verkehrsunfallstatistik ohne Todesfolge ist markant, daß eine Missachtung der Höchstgeschwindigkeitsobergrenze häufig die Ursache für Verkehrsunglücke ist. Allein die Statistik des Statistischen Bundesamtes und des KBA veranschaulichen, daß eine Geschwindigkeitsüberschreitung  zu den Hauptursachen für Straßenverkehrsunglücke zählen. Demgemäß erklärt sich sogar der Nutzen und die Daseinsberechtigung eines Tempolimits.

Wie aus anderen Berichten zur Unfallentstehung auf innerdeutschen Strecken hervorgeht, ist vorrangig bei jüngeren Straßenverkehrsteilnehmern zwischen 18 und 24 Jahren das Unfallrisiko nahezu doppelt so hoch wie in allen anderen Altersgruppen. Wogegen auch hier zu schnelle Geschwindigkeit häufig eine Unfallursache ist.

Bußgeldrechner

Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle: www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.



Radarwarner legal oder gesetzeswidrig? Dein Radar-Ratgeber 2018

Radarfallen sind bei Fahrern nicht gern gesehen. Das unvorhergesehene Blitzen bahnt den Bescheid an und kann einem entkräfteten Straßenverkehrsteilnehmer immer wieder mal den Tag vermiesen. Dabei dient die Straßenverkehrsüberwachung der allgemeinen Sicherheit. Die Tempolimits auf öffentlichen Verkehrswegen sollen die Autolenker letztendlich nicht empören, sondern Auffahrunfälle verhindern sowie die Lärmbelästigung für Anwohner senken.

Dennoch ist es für Fahrzeuglenker anziehend, den Blitzanlagen ein Schnippchen zu schlagen. Dazu gibt es etwa elektrische Radar Warner. Ob diese zulässig oder rechtswidrig sind, werden wir im Folgenden beschreiben. Dabei wollen wir stets den Wortlaut von Paragraf 23 Abs. 1b der Verkehrs-Ordnung (StVO) berücksichtigen, der lautet so:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht benutzen oder funktionstüchtig mitführen, das in der Lage ist, Messungen zu warnen oder zu stören. Im besonderen gilt dies für Geräte zur Betriebsstörung oder Anzeige von Tempokontrollen (Radarwarner sowie Laserstörgeräte).

Blitzer-App: Legal oder unzulässig?

Technische Apparate, die Radargeräte signalisieren oder blockieren können, dürfen also keinesfalls mitgeführt werden. Durch diese Formulierung wird in der Realität jedes Handy in einem Auto auf öffentlichen Verkehrswegen illegal, sobald eine Blitzerkasten-Applikation darauf installiert sei.

Wohl ist das Herunterladen einer Blitzkasten-App gestattet, doch verboten ist es, diese dann auch zu verwenden, wenn das KFZ gestartet sei. Hierzu gibt es ein Entscheid des Oberlandesgerichtshofs (Oberlandesgericht) in Celle vom 03. 11.2015 (AZ 2 Ss (OWi) 313/15). Darin heißt es:

Der Verbotssachverhalt des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO sei erfüllt, sofern ein Fahrer während der Reise ein Handy funktionstüchtig mit sich führt, auf dem eine sogenannte Blitzer-Anwendung eingespielt und diese Software während der Fahrt aktiv ist.

Was ist eine Blitzer-App eigentlich?

Apps sind Programme, die ganz bestimmte Funktionen bereitstellen und gewöhnlich auf Handys und Tablets gespielt werden können. Erfüllt diese Anwendung die Aufgabe, vor Geräten zur Geschwindigkeitskontrolle zu alarmieren, geht es um eine Blitzer-App. Solche Programme greifen auf eine oftmals in Echtzeit aktualisierte Daten zurück, die von ihren Nutzern gefüttert wird. Hat ein Straßenverkehrsteilnehmer also einen Blitzerkasten erkannt, meldet er dies der Blitzer-Anwendung. Genehmigt ist solch eine einzig, währenddessen sie kein Fahrzeug lenken.

Eine rechtliche Grauzone gibt es, wenn  nicht der Fahrzeuglenker des Wagens, sondern etwa sein Beifahrer eine Blitzer-Applikation installiert und einschaltet. Dieser darf den Fahrzeuglenker möglicherweise schwerlich aktiv auf Starenkästen in der Nähe Alarm schlagen, offenbar aber darum bitten, “ein kleines bisschen langsamer zu fahren ”.

Ferner geht aus dem Schuldspruch klar hervor, dass die Blitzer-Applikation gestattet ist, solange Sie während dem Fahren vom Fahrzeugführer nicht eingeschaltet wird. Straßenverkehrsteilnehmer können sich also vollständig legal vor Abreise anhand der Radarwarner-Anwendung über Positionen der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in Kenntnis setzen.

Doch nicht bloß die eingeschaltete Blitzerwarner-Software ist verboten, sondern ebenso auch die Bedienung vom Handy am Steuer. Für derartige Zuwiderhandlung können ein Verwarngeld von 60 Euro und ein Punkt im Flensburger Zentralregister angeordnet werden.

Radarwarner in der Navigation: gestattet oder strafbar?

Ausgehend vom oben genannten Gerichtsurteil des OLG Celle könne schlussgefolgert werden, dass zudem ein Navigationssystem mit Radarfallen Warner erlaubt ist, solange die Radarabtastung während der Exkursion nicht angeschaltet wird.

Im Navi funktioniert der Radarfallen Warner entweder durch eine eingespielte Datenbank, die stationäre Geschwindigkeitskontrollen enthält oder ähnlich einer Blitzer-Anwendung, bei welcher die Standorte auch mobiler Blitzer in Echtzeit angezeigt werden können.

So oder so sind solche Radarfallenwarner nicht erlaubt, sofern der Fahrer den Motor anmacht und öffentliche Strecken befährt.

Smartphones und Navigationen dienen nicht ausschließlich der Blitzerwarnung, weshalb ein Navi mit Blitzer-Daten oder eine Starenkasten-Software stellenweise zugelassen sind. Anders sieht es mit Geräten aus, die für die Echtzeit-Erkennung oder sogar Störung von Blitzern entwickelt wurden.

Dieses Produkt ist z.B. kompatibel zu:

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