Neben Navigationen und Radios mit Bluetooth-Freisprechanlagen haben sich viele weitere Neuentwicklungen im Fahrgastraum der Deutschen Fahrzeuge durchgesetzt: Radarfallen Warner. Ob als Anwendung in der Navigation, oder als autarke Gerätschaft: Blitzerwarner arbeiten im Verborgenen und „schützen“ den Verkehrsteilnehmer gegen Radarmessungen. Jedoch sind diese Blitzerwarner in manchen Situationen in der BRD unzulässig. Welche das sind, soll der folgende Artikel offenlegen.
Was sind Radarfallenwarner und wie funktionieren sie?
Genau genommen gibt's 3 unterschiedliche Möglichkeiten, um einen Radarwarner zu betreiben. Es gibt sie als Blitzer-Applikation, als autonome Warner und als Erweiterungsfunktion in einem Navigationsgerät. Ihnen werden 2 Funktionen beigemessen:
- vor stationären und beweglichen Blitzeranlagen (so genannten Geschwindigkeitsüberwachungen) alarmieren und diese melden sowie
- diese Überprüfungen blockieren, damit Starenkasten nicht auslösen können (dafür sind echte Störer erforderlich, Blitzer-Anwendungen verfügen im Normalfall nicht über diese Funktionalität)
Die Blitzer-Applikationen
Applikationen für das Smartphone gibt es wie Sand am Meer. Zwischenzeitlich dringen auch mehr und mehr Blitzer-Anwendungen auf den Markt. Sie warnen frühzeitig vor festinstallierten und beweglichen Blitzeranlagen und sollen vor Sanktionen beschützen. Sie greifen meist auf eine gewaltige Datensammlung an Blitzerstellen in der Bundesrepublik Deutschland und der EU zu, die täglich von Anwendern gepflegt wird. Unter anderem zeigen die Programme die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und den Typ des Blitzers an.
Die Blitzer-Anwendung benötigt aber eine permanente GPS-Verbindung. Zudem können darüber hinaus Kosten auf die Mobilfunktelefon-Inhaber zukommen, da die Applikation eine kontinuierliche Internetverbindung erfordert. Angesichts der vielen Updates von Seiten der Nutzer, die die neuen Blitzer in die Datenbank hinzufügen , wird der Akku des Handys schnell verbraucht.
Die Radarwarner oder Blitzer-Warner
Um den Verkehr zu kontrollieren, gibt es verschiedenartige Mittel seitens der Dienststellen und der Polizei. Die Methoden, die dabei verwendet werden, basieren auf diversen Systemen:
- Radar
- Laser
- Lichtschranke
Wie der Begriff es bereits vermuten lässt, erkennen Radarwarner für das Automobil lediglich die ersten beiden Möglichkeiten. Sie orten daher die sogenannten Radarsignale in festgesetzten Frequenzen, die von den Messgeräten ausgehen. Jedoch sind die Geräte obendrein sehr störanfällig, da diese Wellen in dem Frequenzsegment auch von anderen Sendern ausgehen. Radarfallen warner warnen dann den Anwender vor einem Blitzerkasten, wenn die Apparatur diese Frequenzen aufspürt.
Blitzer warner alarmieren typischerweise vor Standblitzern und können mit weiterer Software auch mobile Messgeräte erkennen. Radarwarner ermitteln Radarwellen und können so zudem bewegliche Geschwindigkeitskontrollen ausfindig machen. Geräte, welche die Messung mit Laser entdecken, sind keine üblichen Radarwarner. Sie stören zudem die Überprüfung. Die Laserkontrolle kann ebenso von normalen Warngeräten unerkannt bleiben. Hierfür benötigen sie spezialisierte Gerätschaften, die überaus kostenintensiv und zudem höchst illegal sind. Sie sollen scheinbar die Laserpistolen so blockieren, daß keine Geschwindigkeitsmessung gemacht werden kann.
Die dritte Messart ist die Lichtschrankenmessung. Hierbei kann ein spezielles Gerät die Funkverbindung stören, welche zwischen der Lichtschranke und der Lichtbildkamera besteht. Hierfür gibt es lediglich wenige Blitzer Warner, die sehr hochpreisig sind.
Radarwarner in der Navigation
Für Navigationen gibt es auch besondere Anwendungen, um es mit einem Radarwarner zu erweitern. Manche Navigationssysteme haben aber schon vorinstallierte Anwendungen, welche diesem System behilflich sind. Sie funktionieren letzten Endes wie autonome Warner. Nicht selten nutzen Navigationssysteme die POI-Funktion, die in zahlreichen Staaten, wie beispielsweise in der Französischen Republik, nicht erlaubt ist.
POI ist ein Akronym für Points-of-Interest, also Standorte von Interesse. Anfänglich sollte die Funktionalität Tanken oder Bars nahe des Fahrzeugführers zeigen. Eine Modifizierung erlaubt es aber, die POI-Funktionalität auch auf mobile und festinstallierte Meßgeräte zu einzustellen.
Die juristische Lage vom Radarwarner in Deutschland
Ob Radarfallenwarner oder Blitzerwarner legitim oder rechtswidrig sind, steht grundsätzlich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsfähig mitführen, das dafür bestimmt ist, Geschwindigkeitskontrollen anzuzeigen oder zu stören. Im besonderen gilt dies für Apparate zur Beeinträchtigung oder Ausgabe von Messungen (Radar Warner und Laserstörer)." (Quelle: § 23 Absatz 1b Straßenverkehrsordnung)
Jedoch gibt es von diesem Gesetz Ausnahmen, weshalb die Frage, ob Blitzer Warner in der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind, mit „ja“ sowie „nein“ Stellung bezogen werden kann. Zumal die Blitzerinfo für sich nicht unerlaubt ist. Immerhin berichten auch Rundfunksender in den Verkehrsinfos darüber, wo geblitzt wird. So ist es nahe liegend, daß Radarfallenwarner zugelassen sind.
Sind Radarfallen Warner im Ernst zugelassen? Die Grundlage dafür, daß Rundfunksender die Blitzerinfos mitteilen dürfen, ist die bereitwillige Tatsache, dass damit die Straßensicherheit erhalten bleibt. Ein Radarfallenwarner, erlaubt oder eben nicht, arbeitet auf die gleiche Weise. Blitzer werden letztlich theoretisch an den Stellen festgemacht, wo die Verkehrsunfallstatistik besonders hoch ist. Auf diese so genannten Gefahrenlagen macht ein Radiosprecher, jedoch auch ein Radar Warngerät oder eine Blitzer-Anwendung aufmerksam. Der Verkehrsteilnehmer, der einen Radarfallenwarner rechtmäßig erstanden hat, muss selbst an solchen äußerst gefahrenträchtigen Punkten einbremsen und begünstigt so die Straßenverkehrssicherheit.
Nichtsdestoweniger gibt es einen Unterschied zwischen Rundfunkstationen und Warnsystemen. Die Meldungen der Nachrichtensprecher sind nicht deutlich formuliert. Es wird bloß eine Straße oder die Nähe zu einer Abfahrt genannt. Dadurch ist die Chance groß , daß der Verkehrsbeteiligte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Strecke achtet. Ebenso sind die Verkehrsmeldungen an die „Allgemeinheit“ gerichtet und sollen mehr als Verweis auf die Streckenaufsicht seitens der Dienststellen fungieren. Ob nun Radarfallenwarner oder die Blitzer-App legal sind, kann nicht generalisierend gesagt werden. Gerichtsurteile trennen eine unmissverständliche Trennlinie zwischen den Geräten.
Sind Blitzer-Anwendungen zulässig?
Ob die Blitzer-Software gestattet oder rechtswidrig ist, ist eine rechtliche Übergangszone. Nichtsdestotrotz können die Behörden ein Verwarngeld für den Einsatz der Applikationen erbitten. Die Überschreitung wird mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Dabei berufen sich der Punktekatalog aber nur auf die Verwendung von einer Blitzer-App, welche die Starenkasten meldet und stört. Der Besitz selbst ist nicht untersagt. Geraten Sie in eine Verkehrsüberwachung und benutzen zu diesem Zeitpunkt eine Blitzer-Software, ist das gesetzwidrig. Sie müssen das Bußgeld erwarten.
Der Beifahrer darf einen Radar Warner benutzen und obendrein nach Blitzerlokationen Ausschau halten. Er darf aber den Autofahrer in keinster Weise vor Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen alarm geben. Hier gilt die gleiche Gesetzeslage wie bei Blitzer-Apps. Der Besitz selbst ist nicht strafbar. Die Geräte an und für sich dürfen zwar zum Einsatz kommen, die Funktionalität hingegen nicht. Hierdurch ist das Navigationsystem mit Radarfallenwarner im Fahrzeug für sich legal.
Wer aber bei der Inanspruchnahme solcher Eigenschaften geschnappt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 75€ und einen Punkt im Flensburger Zentralregister erwarten. Theoretisch darf die Polizei das Navi mit Alarmfunktion sogar beschlagnahmen. Der ADAC-Rechtsvertreter Markus Schäpe sagt aber, dass es keine alltägliche Praxis wäre.
Sind Radarfallen Warner rechtswidrig?
Radarfallen warner sind unzulässig. Sie sind strikt unzulässig und werden sichergestellt. Auch hier ist der Besitz zugelassen, da diese Apparate jedoch im Dauernutzung nach Strahlen abtasten, sind sie immer aktiviert, sodass der Radarfallen Warner illegal im Auto ist.
Spezielle Blitzer-Warner sind illegal, zumal sie die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verhindern könnten. Dies ist natürlich unzulässig und beherzigt nicht mehr die Funktion des Bußgeld-Kataloges und der hiesigen Richtlinien. So hätten Fahrzeuglenker einen Freifahrtschein und können die Sicherheit des Straßenverkehrs und anderer Teilnehmer aktiv einem Sicherheitsrisiko aussetzen. Es ist aber erlaubt, vor Abfahrt nach Blitzgeräten zu gucken. So können Sie den Radarfallenwarner oder die Blitzer-Anwendung benutzen, um sich die Verkehrsmessungen anzugucken, die auf Ihrer Reiseroute liegen.