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Genevo Assist Pro 2
ab 1.679,00 EUR
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Genevo Assist Pro 2 ist der neueste unsichtbare Festeinbau Radarwarner mit OLED Display und Handgestensteuerung. Ortet mobile Radarfallen, stationäre Radarfallen und rotlicht Blitzer in ganz Europa. Kein Laserschutz! Mit Laser Erweiterung: Genevo FF, FF2, FF4 oder mit ALP AntiLaser. Das System ist frei konfigurierbar!

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Lieferzeit: 7 Tage
Art.Nr.: 518
Hersteller:Genevo
Gewicht: 1.600 Kg.

Genevo Assist Pro 2 Radarwarner

Der GENEVO ASSIST PRO II ist der bahnbrechende Einbau Radarwarner mit hochmoderner Signalauswertung, die eine verlässliche Erfassung der aktuellsten 3D Radaren erlaubt. Assist bietet eine überragende Erfassungsleistung, nicht nur für moderne PKW´s mit bedampften Windschutzscheiben, sondern auch für alle erfahrenen und anspruchsvollen Fahrer.

 
100% UNSICHTBARES SYSTEM
Geprüft und legal zu verwenden in vielen Ländern. Dank seiner 100% RDD Unsichtbarkeit und maximaler Diskretion mit seinem abnehmbaren Display zieht er keine ungebeten Blicke auf sich.
 
EDEL UND IMMER UP TO DATE
Das ästhetische Bedienelement kann an zahlreichen Stellen im Fahrgastraum installiert werden, um die Benutzung des GENEVO ASSIST PRO II so komfortabel wie möglich zu gestalten. Und aufgrund einer regelmäßig aktualisierten GPS-Datenbank der fest installierten Blitzer und anderen Gefahrenzonen auf den Strassen bleibt das System immer fehlerfrei und aktuell.
 
GESTENSTEUERUNG
Bewegungssensor für eine berührungsfreie Bedienung. Stellen Sie den Alarm ohne kompliziertes Suchen der Tasten ein, es langt ein Winken mit der Hand.

HELLIGKEITSSENSOR
Licht-Sensor. Die Anzeige regelt die Helligkeit selbstständig nach Lichtverhältnis im Cockpit des Fahrzeugs.

GERÄUSCHSENSOR
Schallsensor im Cockpit. Der Sensor steuert automatisch die Lautstärke der Warnmeldung in Abhängigkeit der Lautstärke im Fahrzeug.

Laserstörer Integration (optional)
Der neue Genevo Asssit Pro 2 kann mit 1, 2 oder 4 lasergestützten Einparkhilfe-Sensoren erweitert werden. Die Störer sind so konzipiert, dass sie für einen unsichtbaren Einbau in die Kennzeichen-Halterung von
Genevo passen. Somit wird ein vollständig unsichtbarer und einfacher Einbau der Parksensoren/Laserstörer möglich. Der Laserschutz kann per Tastendruck abgeschaltet werden, und wird somit entsprechend der Straßenverkehrsordnung legal. Eine Reaktivierung kann nur über einen PC Computer erfolgen. Das Wichtigste: Ihr Auto bleibt frei von Montagelöchern oder Beschädigungen, welche sonst bei einer Montage üblich sind. Der Einbau ist binnen 2h realisierbar. Folgende Erweiterungen sind möglich:


Laserschutz Option 1: Entweder mit Laserstörer von Genevo


- mit einem Sensor von Genevo (ohne Kennzeichenhalterung) oder                         
- mit 2 Sensoren von Genevo und Kennzeichenhalterung oder
- mit 4 Sensoren von Genevo und 2 Kennzeichenhalterungen oder

 

Laserschutz Option 2: Oder mit Laserstörer von ALP AntiLaser


- mit einem Sensor von ALP AntiLaser (ohne Kennzeichenhalterung) oder
- mit 2 Sensoren von ALP AntiLaser (ohne Kennzeichenhalterung) oder
- mit 4 Sensoren von ALP AntiLaser (ohne Kennzeichenhalterung) und

 

Radarschutz Optionen

Falls der Festeinbau Radarwarner auch in Regionen eingesetzt wird, in denen die neuesten Multaradar CD/CT Radarfallen zum Einsatz kommen, wie z. B. in der Schweiz, dann ist die Ultra HD+ Radarantenne nicht geeignet. Hier wird speziell entwickelte HDM+ Antenne benötigt. Die HDM+ ist die richtige Wahl zur Multaradar Frühwarnung. Es können sogar 2 HDM+ Radarantennen an den Assist Pro II angeschlossen werden. Wodurch die Empfindlichkeit und Reichweite nochmals weiter erhöht wird!

 

ESO GUARD Erweiterung

Speziell in Deutschland kommen mehr und mehr Lichtschrankenmessungen zum Einsatz. Zum Schutz gegen dieses spezielle Messverfahren, welches ohne Radar oder Laser die Geschwindigkeit ermittelt, wird der ESO GUARD benötigt.

Im folgenden ein kurzer Überblick über alle Funktionen den Genevo Assist 2 Pro.

 

Besonderheiten
- High-End Festeinbau Radarwarner für Deutschland, Österreich und Schweiz
- Modulares und frei konfigurierbares Abwehrsystem
- Mit abnehmbaren Multicolour OLED Display
- Gesten-Sensor für eine berührungslose Bedienung
- Geräuschsensor zur autom. Lautstärkeregulierung
- Helligkeitssensor steuert automatisch die Helligkeit des Display
- Mit hochsensibler Ultra HD+ Radarantenne ab Werk, ohne Laserschutz
- Ultra HD+ Antenne elektronisch nicht ortbar (RDD)
- Schutz vor Radar, feste Blitzer, Ampel Blitzer und Section Control
- Erweiterbar mit Laserstörern von Genevo oder ALP AntiLaser (optional)
- Bis zu 2 HDM+ Radarantennen erweiterbar (optional)
- Vollständig legaler Betrieb möglich
- Nur Mini-Display ist sichtbar
- Warnmeldungen akustisch und in deutscher Sprache
- Bedienungselement sehr klein und unauffällig
- Komfortable Konfiguration in deutsch über PC und MAC
- Zentrale Steuerung durch intelligente Software
- Kostenlose Datenbank Updates
- neueste EU Datenbank ist vorinstalliert
- Hochauflösendes OLED Display
- Winfache Bedienung
- Anschluß über 12V Bordelektronik

Radarbänder
- Ka Schmalband: 34,0 GHz, 34,3 GHz, 34,7 GHz, 35,5 GHz (±120 MHz)
- Ka Breitband: 33,4 GHz ~ 36,0 GHz
- K Schmalband: 24,125 GHz (±70 MHz)
- K Breitband: 24,125 GHz (±150 MHz)
- MultaRadar: CD/CT (optional mit HDM+ Antenne)
- Gatso: RT3/RT4
- GPS: SiRF STAR IV

Laser
- keine Laserortung ab Werk (optional konfigurierbar)

Technische Daten
Arbeitstemperatur: -20 °C bis +85 °C
Lagertemperatur: -20 °C bis +85 °C
Spannungsversorgung: 11 V – 26 V
Stromverbrauch: 250 mA normal, 330 mA max. (bei 12 V)

Abmessungen:
Display: 7,4 x 3,2 x 0,8 cm
CPU: 10,8 x 5,5 x 2,0 cm
Radar Antenne: 10,7 x 7,5 x 5 cm

Lieferumfang:
- Genevo Assist Pro 2 Cotroller Box
- Ultra HD+ Radarantenne
- Zentrale Steuereinheit
- Dock
- GPS Antenne
- Lautsprecher
- Montagesatz sowie Kabel zur Befestigung aller Bauteile

 

Genevo Assist Pro II Festeinbau Radarwarner

Wir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb eines Genevo Festeinbau Radarwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.

Bußgeldrechner

Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle: www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.

 

 

Blitzer-Rechner: Bußgelder ermitteln
 

Bußgeld Rechner für zu schnelles Fahren
 

Bußgeld-Rechner: Wer vom Blitzkasten gestellt wird, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen.
 

Wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug die Geschwindigkeitsbegrenzung missachten – ob absichtlich oder aus Versehen – und in eine Geschwindigkeitsüberprüfung geraten, werden Sie möglicherweise unangenehm von einem Aufblitzen überrascht. Offenbar wurden Sie von einem Geschwindigkeitsmeßgerät gemessen, dass ihr Fehlverhalten gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Lichtbild gesichert hat. Mit welchen Strafmaßnahmen Sie nun rechnen müssen, erfahren Sie erst, wenn das Bußgeldschreiben in Ihrem Briefkasten landet. Wer nicht solange warten möchte, kann die vermutlichen Folgen von unserem Blitzer-Rechner ermitteln lassen .
 

Wie akkurat kann der Blitzer-Rechner meine „Sanktion“ berechnen?
 

Vorab sollen hier die formellen Fachterminologien geklärt werden, um zu vermitteln, was Sie nach der Messung durch einen Blitzer erwartet: Die Geldstrafen kann der Rechner Ihnen nämlich nicht ausrechnen – dies liegt daran, dass eine Geschwindigkeitsübertretung, ein Abstands- oder ein Rotlichtdelikt gemäß dem deutschen Straßenverkehrsrecht nicht als Straftat eingestuft werden.
 

Stattdessen handelt es sich in diesem Fall um Verkehrsordnungswidrigkeiten. Diese werden nur mit Verwarn- oder Geldbußen belegt sowie möglichen Nebenfolgen (z. B. Fahrverbote). „Strafen“ sind im juristischen Jargon nur für Straftaten vorgesehen.
 

Wie eine bestimmte Ordnungswidrigkeit hierzulande belangt wird, gibt der bundeseinheitliche Tatbestands-Katalog vor, welcher häufig vereinfacht auch als „Bußgeldkatalog“ bezeichnet wird. Der Blitzer-Rechner basiert auf diesem und gibt u. a. an, welche Konsequenzen bei einem Geschwindigkeitsdelikt mithilfe der entsprechenden Bußgeld-Tabelle vorgesehen sind.
 

Vom Blitzerkasten überführt: Das Verwarnungsgeld, das der Rechner ermittelt, sowie die möglichen Nebenfolgen sind im Bußgeld-Katalog festgesetzt.
 

Hierbei gilt, dass die Behörde, die Ihren Bußgeldbescheid ausstellt, nicht an den Tatbestandskatalog gebunden ist. In Einzelfällen können die Polizisten auch andere Sanktionen beschließen, wenn sie es für nötig erachten, z. B. indem sie ein höheres Verwarngeld aussprechen oder ein Fahrverbot anordnen.
 

Ebendiese Entscheidungen, die aufgrund einzelner Faktoren getroffen werden, kann der Blitzer-Rechner nicht berücksichtigen. Er kann Ihnen deshalb zwar eine Orientierung bieten, mit welchen Sanktionen Sie aller Voraussicht nach rechnen müssen, aber keine Gewissheit.
 

Sollte in Ihrem Bussgeldbescheid eine andere Strafmaßnahme auftauchen oder ein höheres Bußgeld, als der Blitzer-Rechner ausgegeben hat, ohne dass die Amtsstelle eine Erklärung dafür angibt , empfiehlt es sich, die Angelegenheit von einem Anwalt für Verkehrsrecht nachprüfen zu lassen .
 

Auf diese Weise können sie mit dem Blitz-Rechner die wahrscheinlichen Sanktionen bestimmen!
 

Blicken wir zunächst auf die Bedienung des Rechners bei einem Geschwindigkeitsverstoß:
 

Geben Sie zuerst die Geschwindigkeit an, mit der Sie gefahren sind, und anschließend jene, die auf der entsprechenden Reiseroute tatsächlich erlaubt war. So kann der Blitzer-Rechner ermitteln, wie viele km/h Sie die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Umso größer die Abweichung zwischen gefahrener und zugelassener Geschwindigkeit, desto größer wird der Blitzer-Rechner das Bußgeld berechnen. Zudem steigt mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung die Wahrscheinlichkeit, dass ein oder mehrere Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot auferlegt werden.
 

Mit welchen Folgen Sie für Ihren Geschwindigkeitsverstoß rechnen müssen, hängt auch davon ab, mit welcher Art von Fahrzeug Sie gemessen worden sind. Im Rechner können Sie eingeben, ob Sie mit einem Personenkraftwagen oder einem Lastwagen reisten. Denn dies macht einen maßgebenden Unterschied bei der Höhe der Strafzahlung aus. Auch Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie Fahrverbote werden für Lastkraftwagen-Fahrer bereits bei niedrigeren Geschwindigkeitsübertretungen angeordnet als für Pkw-Fahrer.
 

Haben Sie den Geschwindigkeitsdelikt mit einem Kraftrad verübt, wählen Sie im Blitzer-Rechner „Pkw“ aus, da hier die gleichen Strafmaßnahmen gelten.
 

Waren Sie zwar mit einem Fahrzeug am Fahren, zogen dabei aber auch einen Anhänger, müssen Sie im Blitzer-Rechner „Lastkraftwagen“ auswählen. Denn die Tempoüberschreitungen von Kraftwagen mit Anhängern und von Lastkraftwagen werden identisch belangt.
 

Nicht zuletzt spielt sogar der Ort der Geschwindigkeitsübertretung eine Relevanz, denn in einer geschlossenen Ortschaft wird ein solcher rigoroser sanktioniert als außerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb der ortschaft spielt es wie gehabt keine Rolle, ob Sie auf der Landstraße zu schnell fuhren, einer Autobahn oder auf der Autobahn: Im Blitzer-Rechner kann prinzipiell „außerorts“ selektiert werden, da sich die Strafmaßnahmen hier nicht unterscheiden. Bedenken sie jedoch, dass es auch Fernverkehrsstraßen in einer geschlossenen Ortschaft gibt. Wurden Sie auf einer solchen erwischt, geben Sie bitte „innerhalb geschlossener Ortschaften“ im Blitzer-Rechner an.
 

Wurden Sie nicht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern bei einem Rotlichtdelikt erwischt, sind andere Informationen maßgebend. Besonders entscheidend, ist hierbei die Frage, ob die Verkehrsampel bereits länger als 1 s hellrot war, denn danach unterscheidet es sich, ob ein einfacher oder ein qualifiziertes Rotlichtdelikt vorliegt. Auch müssen Sie im Blitzer-Rechner eingeben, ob es zur Gefährdung oder zu einem Unfall kam.
 

Auch ein Abstandsdelikt kann von einem Blitzer dokumentiert werden. Wollen Sie die Sanktionierungen für einen solchen bestimmen lassen, müssen Sie das gefahrene Tempo und die Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug eintragen. Auch hier spielt es eine wichtige Rolle, ob eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorlag. Zudem können Sie im Blitzer-Rechner eingeben, ob Sie sich noch in der Probezeit befanden.
 

Weshalb unterscheidet sich die Messtoleranz im Blitzer-Rechner von der im Bescheid?
 

Da keinerzeit ganz und gar ausgeschlossen werden kann, dass bei einer Kontrolle der Fahrzeuggeschwindigkeit keine Fehler passiert sind, wird von dem Meßergebnis grundsätzlich eine Messfehlertoleranz abgezogen. Diese hängt von der Fahrtgeschwindigkeit ab:
 

Waren Sie mit weniger als 100 km/h unterwegs, werden von der Messung normalerweise 3 km/h Messfehlertoleranz abgezogen.
 

Bei einer Fahrgeschwindigkeit ab 100 km/h beträgt die Toleranz zumeist 3 % der ermittelten Fahrtgeschwindigkeit.
 

Dies sind die typischen Toleranzbereiche, mit denen auch der Blitzer Rechner arbeitet. Es gibt jedoch ein paar wenige Geschwindigkeitskontrollgeräte und -verfahren, bei denen eine andere Toleranz genommen wird. Wurden Sie von einem solchen gemessen, kann der Wert im Bussgeldbescheid sich von dem des Rechners unterscheiden. Da hierbei der Toleranzwert aber üblicherweise sogar großzügiger ist (häufig 5 bis 10 %), ergibt sich für Sie in Folge dessen keine Benachteiligung.