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Zur Ergänzug eines Radarwarners kannst du in unserem Jammer Shop zahlreiche Störsysteme zum entspannten Fahren kaufen. Unsere Laserblocker, ESO 3.0 Störer, Foto-Blocker und Lichtschrankenjammer arbeiten wie ein Handy Blocker, Handy Störsender oder Mobiltelefon Jammer. Diese stören aber nicht die GPS Verbindung des Handys, sondern Laser Blitzer, Radaranlagen und mobile Messungen per Laser.
Unsere Produkte erzeugen eine kurze Störung beim Lasermessgerät zur Geschwindigkeitskontrolle. Für den kurzen Moment wenn die Polizei lasert, wird die Laserpistole zur Geschwindigkeitsmessung elektronisch gestört. Aber auch bei der neuen ESO ES 3.0 Messung kommt es zu einer ESO Störung. Diese erfolgt beim Durchfahren des Messbereichs. Also für ein paar Millisekunden ist die Messung der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs nicht möglich.
Wir empfehlen unseren Kunden nur Störer für Regionen, wo nicht nur das Poliscan Speed Verfahren zum Einsatz kommt, sondern auch Lichtschranken. Für die restlichen Gegenden bietet ein Laser- und Radarwarner bereits guten Schutz.
Laser-Blitzer: Funktion und Besonderheiten
Alles relevante zur Laserpistole
Um den Punktekatalog bzgl. Geschwindigkeitsüberschreitungen umzusetzen, werden neben üblichen Methoden wie dem Radar auch Laser zum Überwachen genutzt.
Um den zu schnellen Autofahrer aufzuspüren, wird dieser direkt nach der Lasermessung rausgewunken.
In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Video- oder Bildsicherung bei dieser Art von Starenkasten nämlich nicht typisch. Um das Bußgeld und falls erforderlich die Punkte und das Fahrverbot auszusprechen, fordert der Zuständige nach dem Anhalten des Geschwindigkeitssünders dessen Daten und die Fahrzeugdaten. Eine Erfassung dieser Datensätze nachträglich ist nur noch unter Zuhilfenahme des Messprotokolls und Aussagen der anderen Beamten möglich.
Wie funktioniert die Geschwindigkeitsüberwachung (Laser)
Manch ein Autofahrer rätselt wahrscheinlich: Wie funktioniert ein Laser Meßgerät überhaupt? Generell arbeiten Lasergeschwindigkeitsmessgeräte mit einem Emitter der Lichtstrahlen, also einer Emittieroptik mit Festkörper- oder Laserdioden und einer Schaltelektronik. Dazu kommt ein Empfänger des Signals, also eine Sensorlinse mit Fotosensor und einer Auswertungselektronik. Letztgenannte errechnet die Geschwindigkeit, indem sie den gesendeten Lichtstrahl mit dem reflektierten vergleicht.
Der Laser-Radar sendet ungefähr 40 bis 75 Lichtwellen aus. Oft merkt der Fahrer nicht, dass er von einer Überprüfung einem Laserfernglas beeinträchtigt ist, da diese Lichtstrahlen für das menschliche Sehorgan unsichtbar sind. Das Fahrzeug reflektiert dann den Blitz.
Als Messobjekt kommt häufig das Nummernschild infrage. Es stellt am Gefährt schließlich das Objekt dar, das am besten zur Reflexion geeignet ist. Im anschluss errechnet die Auswertungselektronik die Fahrtgeschwindigkeit, indem es das ausgestrahlte Signal mit dem zurückgesandten vergleicht.
Geschwindigkeitsmessung mit Laser: Welchen Abzug gibt es?
Wenn der Autofahrer zu schnell fährt, die gefahrene Geschwindigkeit jedoch unterhalb von 100 km/h liegt, werden bei diesem Kontrollgerät 3 km/h Messtoleranz abgezogen. Bei mehr als 100 km/h gelten 3% der gefahrenen Geschwindigkeit als Messtoleranz.
In ein paar Ausnahmen werden andere Toleranzwerte gewährt. Dies muss aber in einem Gutachten dokumentiert und erfasst werden . Sonstige Toleranzen kommen bei Auswertungsfehlern und auch unter besonderen Umständen infrage.
Wenn beim Blitzer Störungen auftreten, wird die Messung mit womöglichem Verwarngeld, Punkten in der Flensburger Verkehrssünder-Datei und Fahrverbot vollständig annulliert. Das ist zum Beispiel der Fall, sobald nicht alle zurückgesandten Lichtstrahlen von der Empfangssensorik aufgenommen werden können. Die Reflektion der Lichtwellen kann durch besonders verschmutzte Kennzeichen erschwert werden. Auch ein Wackeln oder eine Notbremsung kann das Ergebnis beeinflussen.
Rentiert sich ein Einspruch gegen einen Blitzer mit Laser?
Bei der Laserkontrolle kommt es, wie bei allen Blitzgeräten zu Aussetzern, die einen Einwand durchaus sinnvoll machen. Jeder Fahrer muss aber selbst entscheiden, ob es sich rechnet, Prozess- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen, die womöglich höher sind als die in der Bußgeldtabelle vorgesehene Buße.
Eine mögliche Situation, in der Fahrer die Laser-Geschwindigkeitskontrolle abstreiten können, entsteht bei der Laser-Entfernung zum Auto. Bei einem Abstand von mehr als 300 Meter muss der Polizist oder der Meßbeamte dafür Sorge tragen, dass das überprüfte Fahrzeug freifahrend ist. Ein paar Gemeinden erlauben zwar die Messung mit Laser bei einer Gruppe von PKW´s selbst bei großer Distanz, doch muss der Meßbeamte eine genaue Zuordnung sicher stellen.
Die Zuordnung ist aufgrund der Technik aber nicht immer möglich. Bei zu hohem Tempo und in der Nacht sind die gleichen Regeln gültig.
Nach Angaben des ADAC manipulierten im Jahr 2005 dejustierte Zieloptiken sogar 1% aller Lasermessungen. Ist das Zielfernglas nicht exakt eingestellt, kann das Messgerät das Ergebnis möglicherweise einem falschen Auto zuordnen. Nicht selten kommt es bei Fahrzeugen zur Verwechslung, die zu Beginn eines Autopulks fahren.
Der Blitz vom Laser Gerät arbeitet bei einem Messwinkel von 0 Grad am genauesten. Da die Messvorrichtung aber am Fahrbahnrand aufgestellt wird, führt das zu einer relevanten Verfälschung des Ergebnisses. Jedoch äußert sich diese Verfälschung zum Vorteil des Betroffenen, denn das vom Messgerät angezeigte Tempo liegt unter dem real gefahrenen. Ein Einspruch unter diesem Scheingrund sollte folglich kein Garant für den Erfolg sein.
Wie funktionieren Laser-Störer?
Laser-Jammer besitzen die Technik, um vor der Messung mit Laser zu warnen. Laut einem Produzenten solcher Laser-Störer warnt das Gerät den Fahrer mittels Ton vor der Laserkontrolle. Zudem sendet der Laser-Blocker ein Signal, welches den Messvorgang stört.
Während des Störvorgangs kann die Laserpistole keine Geschwindigkeit messen und dem Fahrer bleibt genügend Zeit, um die Geschwindigkeit zu verringern. Laut Hersteller kann der Fahrer das Störsignal per Knopfdruck auch ausschalten. Dann kann die Laserpistole wieder fehlerfrei messen. So umfährt der Fahrer ein Bußgeld.
Sind Laserjammer erlaubt?
Das Besitzen und das Handeln mit sogenannten Laserstörern ist erlaubt. Doch ist die Störung des Messvorgangs nicht erlaubt. Das Verkehrsrecht sieht ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburger dafür vor.
Wenn der Beamte lasert, kann die Polizei den Störer einziehen und zerstören. Weil der Kaufpreis dafür mehr als 500 Euro beträgt, stellt dies eine noch höhere Strafe dar, als die Geldbuße selbst.
Laser-Störer verhindern Messungen mit Laserpistole und geben dem Fahrer während der Störung die Zeit, um z.B. auf Autobahnen das Tempo auf 100 km/h zu senken. Unter dem Begriff "Laser Blocker" werden also Geräte bezeichnet, die den Messung mit einem Laser stören.
Lichtschranken Störer wiederum, unterbrechen zum Zeitpunkt wenn ein Blitzer sendet, die Funk-Schnittstelle zwischen Fotoeinheit und der Lichtschranke. Mit dem Ergebnis, dass die Fotoeinheit kein Foto erstellt. Die Messung erfolgt zwar, doch es wird kein Foto erstellt! Das hat viele Vorteile.
Ein ESO Guard oder ESO Störer kann die "Opto Helligkeits Sensoren" der ESO-Messung blenden. Dies führt zu einer kurzen und für das menschliche Auge nicht sichtbaren ESO Störung. Auch technisch werden keine Auffälligkeiten vom ESO-Gerät angezeigt, wenn man auf deutschen Strassen zu schnell fährt. Bei uns bekommst du die aktuellsten und auf Herz und Nieren getesteten Geräte!
Laserblocker und Jammer Störsender Kaufen für ESO Störung
Wir weisen Dich darauf hin, dass der Besitz oder der Betrieb eines ESO Störgerätes nicht zulässig sein kann. Auch sog. Wlan Jammer bzw. Wlan Störsender sind in Deutschland auch nicht erlaubt.
Bei Missachtung ist mit 75 Euro und einen Punkt zu rechnen. Bitte informiere dich vor der Nutzung dieser Geräte zur aktuell geltenden Rechtslage.
Wer noch Fragen zur Laser Blitzer Messung haben sollte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen jederzeit. Wenn du einen Anwalt für Verkehrsrecht suchst um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben, dann bist du bei uns auch richtig.
Unsere Partner Rechtsanwälte kennen sich mit Punkten in Flensburg sehr gut aus. Wenn du schon geblitzt worden bist, stehen dir Partneranwälte für Verkehrsrecht im Nachgang zur Seite.
Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung § 23 Abs. 1b StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."