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Wortlaut der Straßenverkehrsordnung § 23 Abs. 1b StVO
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
Aber:
Es gibt in diesem Gesetz Ausnahmen, weshalb die Frage, ob Radarwarner erlaubt sind, mit „ja“ und „nein“ beantwortet werden kann. Sicher ist jedenfalls, dass Fahrer mit einem elektronik Gerät von uns, sich Punkte in Flensburg ersparen können. Aber auch in Österreich und der Schweiz und allen anderen Europäischen Ländern funktionieren unsere Radarwarnsysteme z.B. Genevo One Pro Version radar detector, weitaus umfangreicher als Blitzer Apps, die lediglich feste Blitzer erkennen. Eine Blitzer App auf dem Smartphone ist zweifelsohne ein guter Anfang, um sich vor Punkten in Flensburg zu schützen! Aber wo immer dich ein mobiler Blitzer erwischen könnte, helfen dir unsere mobilen Radarwarner Testsieger im Radarwarner Test Shop. Hier findest du das Radarwarnsystem deiner Wahl!