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Kombi Festeinbau 3in1 Radarwarner mit integrierten GPS-Starrenkastenwarner gegen feste Blitzer und alle mobilen Radar- und Lasermessungen

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Lieferzeit: 2-3 Tage
Art.Nr.: 49
Hersteller:Quintezz
Gewicht: 0.894 Kg.

Quintezz Drive Control Pro

3in1 Radarwarngerät bestehend aus einem Euro Radarwarner, Laserwarner und integriertem GPS-Blitzerwarner

Der Quintezz Drive Control Pro ist das perfekte Warnsystem für feste- und mobile Geschwindigkeitsmessungen. Zum einen besticht die Pro Serie durch schnellen und kinderleichten Einbau. Lediglich ein Kabel wird zur kompletten Montage verlegt. Zum anderen verfügt das System über hervorragende Empfindlichkeiten auf allen Frequenzbändern. Die auf Europa abgestimmte Ka-Schmalband Abtastung ortet zuverlässig jede mobile Radar- und Lasermessung.

Darüber hinaus verfügt die Pro Serie über einen SirfStar III GPS-Empfänger der neuesten Generation. Kabellos im Fahrzeuginnerem montiert, werden Sie über die installierte Blitzerdatenbank, vor jeder festen Radarfalle gewarnt. Sie können den Drive Control Pro über die im Internet verfügbare Datenbank jederzeit kostenlos updaten. In regelmässigen Abständen werden aktualisierte Datenbankversionen zum Download bereitgestellt. ACHTUNG: Software Unterstützung nur bis Windows 7!

Folgende Datenbanken sind bereits verfügbar:
Andorra, Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grichenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lichtenstein, Luxenburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tcheschien und Zypern.

Besonderheiten
Radar- und Laserwarner
- ultimative Ortung mobiler Radarmessungen und Laserpistolen
- detektiert alle EU feste Blitzer - CE-Kennzeichnung
- schnelle Montage
- unsichtbar für dritte
- Pop Erkennung
- VCO - Voltage Controlled Oscillation
- optimierte Europa Empfindlichkeit
- nicht ortbar durch VG-2-Versteck-Technologie
- Geschwindigkeitsanzeige
- Laserortung
- Bänder abschaltbar
- City / Highway Schaltung
- digitale Sprachausgabe
- kontrastreiches Display
- dimmbares Display
- Automatischer Selbsttest

Starrenkastenwarner
- GPS Warnsystem für alle festen Geschwindigkeitskontrollen
- Neuester SiRF III GPS-Empfänger mit eingebauter GPS-Antenne
- Perfekter GPS-Empfang auch bei Metall-Film Windschutzscheiben
- Datenbanken mit Standorten der festen Blitzer
- kostenloser Download der Blitzerdatenbank
- Datenbanken für viele europäische Länder verfügbar
- GPS-Standorte per Knopf hinzuzufügen oder löschen
- leistungsstarker Li-Ion Akku
- Ladegerät über Zigarettenanzünder
- Langzeitspeicherung ihrer Settings

Technische Daten
Radarerkennung
- X-Band 9,41 Ghz
- X-Band 9.9 GHz
- X-Band 10,5 GHz
- X-Band 10,525 GHz
- X-Band 10,6 GHz
- Ku-Band Europa 13,450 GHz
- K-Band 24,1 GHz
- K-Band 24,125
- K-Band 24,15 GHz
- Ka-Schmalband Europa 34,0 GHz
- Ka-Schmalband Europa 34,3 GHz
- Ka-Schmalband Europa 34,36 Ghz
- Ka-Breitband 34,7 GHz
- Ka-Breitband 35,5 GHz

Lasererkennung
- LTI 20-20 Laser
- Ultra Lyte Laser
- ProLaser
- ProLaser III

Lieferumfang
- Quintezz Drive Control Pro
- CD mit Software für Update (2000, XP, Vista, Windows 7)
- USB-Kabel
- komplettes Montagematerial
- Ersatzsicherung
- Benutzerhandbuch (EN, NL, F, E, RO)

Quintezz Drive Control Pro GPS Radarwarner

Wir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb eines Quintezz Radarwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.

 

Bussgeldrechner

Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle: www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.

 

 

 
 
Ratgeber Geschwindigkeitsübertretung
 

Autofahrer aus Deutschland nehmen es mit der Geschwindigkeit oftmals nicht übermäßig genau und Überhöhte Geschwindigkeit kann beinahe schon als Volkssport evaluiert werden. Denn es gibt kein anderes Vergehen, das so oft für eine Strafe oder ein Fahrverbot verantwortlich ist wie die Geschwindigkeitsüberschreitung und so hagelt es tagtäglich Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote.
 

Aber eine Missachtung gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung ist kein Kavaliersdelikt und kann flott eine gesalzene Problematik werden.
 

Aber mit welchen Bußen müssen Verkehrsrambos rechnen? Wann droht ein Fahrverbot? Gibt's Unterschiede zwischen der Geschwindigkeitsverletzung in der Ortschaft und Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn? Und was ist speziell für Führerscheinneulinge wichtig, die 20, 10 oder 5km/h zu flott unterwegs waren und geblitzt worden sind? Unser Ratgeber mit Blick auf Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze liefert etliche maßgebliche Angaben als auch Antworten.
 

Höchstzulässige Geschwindigkeit außerorts
 

Der Flensburger Katalog für Geschwindigkeitsüberschreitung trennt, ob man Innerhalb geschlossener Ortschaft oder auf der Bundesstraße zu schnell gefahren ist. Doch welche Geschwindigkeit ist außerorts schlechthin legitim?
 

Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstrassen liegt laut Vorschrift bei 100 km/h, zusätzlich gilt für Auto-Fahrer auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Hierbei handelt es sich, wenn nicht durch Verkehrsschilder anders festgelegt, um eine empfohlene höchstmögliche Geschwindigkeit , also keine festgelegte maximal zulässige Geschwindigkeit.
 

Jedoch viele Kraftfahrer halten sich überhaupt nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben, deshalb werden diese Autolenker auch im Regelfall geblitzt – außerorts wie In der Stadt.
 

Wer bis zu 20 km/h zu schnell auf Reisen ist und geblitzt wurde, muss für die Verletzung entsprechend Bußgeldkatalog Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf der Schnellstraße zwischen zehn und 30 EUR Strafe bezahlen. Wer noch rascher am fahren ist, sollte mit bedeutend höheren Geldbußen genau so wie Punkten rechnen.
 

Ab 41 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit wird nicht nur geblitzt, außerorts droht dem Autofahrer dann bereits ein Entzug des Führerscheins. In unserer Bußgeldtabelle sehen Sie im Detail das entsprechende Strafmaß (Kosten, Punkte, Fahrverbot) für den Flensburger Katalog höchstzulässige Geschwindigkeit auf der Schnellstraße.
 

Maximalgeschwindigkeit innerorts
 

Wer in der Stadt kontrolliert wird, weil er zu schnell unterwegs ist, muss im Gegensatz zum Verstoß außerorts entsprechend Bussgeldrechner mit größeren Geldstrafen rechnen.
 

Die Begründung dafür ist, daß innerhalb geschlossener Ortschaften ein geringeres Gefährdungspotential vorliegt als auf der Autobahn. Die Straßenverkehrsordnung sagt als zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeugen innerhalb von Ortschaften 50 Stundenkilometer vor.
 

Zu flott auf Achse und gemessen? im Stadtverkehr werden Geschwindigkeitsdelikte durch stationäre Blitzer wie auch durch portable Geschwindigkeitsmessungen mittels Laser entdeckt. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb von Ortschaften kann es schnell echt kostspielig werden, wohingegen für Rennfahrer, die max. 20 Stundenkilometer zu flott waren, Verwarnungen zwischen 15 und 35 EU anfallen. Punkte oder sogar ein Fahrverbot sieht der Punktekatalog bei diesen Verstößen bislang nicht vor .
 

Aber wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 21 km/h und mehr übertreten, werden die Verwarnungen sehr viel teurer und obendrein gibt es Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Ab 31 km/h zu schnell innerhalb von Ortschaften blüht anschließend das Fahrverbot, welches mindestens für einen Monat erlassen wird. Aus der Bußgeldtabelle können Sie die jeweilige Sanktion (Kosten, Punkte, Fahrverbote) für den Punktekatalog höchstzulässige Geschwindigkeit im Stadtverkehr entnehmen.
 

Höchstgeschwindigkeit sowie sonstige Geldstrafen
 

Der Punktekatalog für Geschwindigkeitsübertretungen sieht jedoch noch jede Menge weitere Verwarnungen vor, die sich auf spezifische Verhältnisse im Straßenverkehr beziehen.
 

Wer z. B. an bekanntgegebenen Gefahrenstellen wie Bahnübergängen, Straßenmündungen oder ebenso bei widrigen Sichtverhältnissen zu schnell unterwegs ist, muss mit einem größeren Verwarngeld rechnen. In den angegebenen Exempeln wären es nach der derzeitigen Bußgeldtabelle 100 EUR wie auch 1 Punkt.
 

Ebenso teuer wird es, wenn man durch zügiges Autofahren in der unmittelbaren Nähe von Kindern, älteren oder Hilfe bedürftigen Menschen deren Gesundheit gefährdet. Dann lautet die Bestrafung im Punktekatalog 80 Euro als auch 1 Punkt. Allerdings auch wer mit Schneeketten zu schnell gefahren ist plus genehmigten 50 km/h um 10 km/h übertritt, erhält gemäß Bußgeld Rechner eine Geldstrafe im Bereich von 15 bis 20 Euro auferlegt.
 

Werden über 60 Stundenkilometer zu schnell gefahren, wird man mit 600 bis 680€ zur Geldstrafe verdonnert und zudem gibt es noch 2 Punkte als auch drei Monate Fahrverbot.
 

Um nicht erwischt (In der Stadt oder außerorts) zu werden und Praxis mit dem Punktekatalog oder dem Bußgeldrechner zu machen, rüsten sich viele KFZ Fahrer mit sogenannten Radar Warnern aus, was aber ebenfalls unerlaubt ist sowie ein Verwarngeld nach sich zieht. Anschließende Bußgeld-Tabelle zeigt alltägliche sonstige Geschwindigkeitsvergehen und nennt die jeweilige Bestrafung (Kosten, Punkte, Fahrverbote).
 

Geschwindigkeit: Verordnungen durch die StVO
 

Hohes Tempo, unerheblich ob in einer geschlossenen Ortschaft oder außerhalb geschlossener Ortschaften, ist nach Angaben des ADAC die weit verbreitetste Unfallursache. Da ist es kaum verblüffend, daß Geschwindigkeitsüberschreitungen gleichfalls auch das häufigste Delikt gegen das Verkehrsrecht bzw. die Verkehrsvorschriften sind.
 

Umso schockierender ist es, daß viele KFZ-Fahrer oftmals kaum wissen, welche Geschwindigkeitsgrenzen zugelassen sind. Um sein Grundwissen mit Blick auf Fahrzeuggeschwindigkeit / Maximalgeschwindigkeit zu trainieren, finden Sie im Anschluss den § 3 der Straßen- und Verkehrsordnung, der sich mit der Fahrzeuggeschwindigkeit befasst.
 

Demnach gilt:
 

Wer ein KFZ führt, darf lediglich so schnell fahren, dass der PKW ständig kontrolliert wird. Die Geschwindigkeit ist speziell den Strassen-, Straßenverkehrs-, Sicht- als auch Wetterlagen plus den eignenen Fähigkeiten und den Eigenschaften von PKW als auch Ladung anzupassen. Ist die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Niederschlag unterhalb von 50 m, darf nicht mehr als 50 km/h gefahren werden, sofern nicht eine geringere Geschwindigkeit empfehlenswert ist. Es darf nur so zügig gefahren werden, daß innerhalb der ersichtlichen Wegstrecke gehalten werden kann. Auf Verkehrsstreifen, die so eng sind, dass dort zufahrende Automobile in Gefahr gebracht werden könnten, muss aber so bedacht gefahren werden, daß mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

 

Ohne stichhaltigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so gemächlich fahren, daß sie den Straßenverkehrfluss stören.
 

2. a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, Hilfe bedürftigen und älteren Personen, insbesondere durch Reduzierung der Geschwindigkeit und per Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Unfallgefährdung dieser Verkehrsbeteiligte nicht möglich ist.
 

Das zulässige Tempo beträgt auch unter guten Voraussetzungen:
 

– innerhalb geschlossener Ortschaft für alle Fahrzeuge:  50 km/h

– außerhalb geschlossener Ortschaft
 

3. a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500kg bis 7500kg, außer Personenkraftwagen, Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils max. einer zugelassenen Gesamtmasse von 3500kg mit Anhänger plus Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger: 80 km/h,
 

3. b) für Fahrzeuge mit einer zugelassenen Gesamtmasse über 7,5 t, sämtliche Fahrzeuge mit Trailer, ausgenommen PKWs, Lastwagen und Wohnmobile jeweils maximal einem zugelassenen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie Omnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzmöglichkeiten mehr bereit stehen: 60 km/h,
 

3. c) für Wagen plus für andere Automobile mit einem zugelassenen Gesamtgewicht bis 3,5 t: 100 Stundenkilometer.

   

4. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht außerhalb geschlossener Ortschaften wie auch auf anderen Straßen mit Fahrspuren für eine Richtung, welche durch Leitschutzplanken oder sonstige bauliche Maßnahmen unterteilt sind. Sie gilt auch nicht auf Verkehrswegen, die wenigstens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien kenntlich gemachte Fahrbahnspuren für jede Fahrtrichtung haben.


 

5. Das vorgeschriebene Tempo beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen Tempo 50.
 

Zu Schnell: wann droht ein Entzug der Fahrerlaubnis?
 

Wer geblitzt wurde und viel zu schnell gefahren ist, hat sofort Sorge um seinen Führerausweis. Jedoch ab wann gibt's für Raser ein Fahrverbot? Und für welche Dauer ist die Fahrerlaubnis bei welcher Fahrgeschwindigkeit fort? Der Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsübertretung sieht klare Reglementierungen vor und so wird bei folgenden Überschreitungen ein Fahrverbot erlassen:
 

- 1 Monat Fahrverbot ab 31 km/h innerhalb bzw. ab 41 Stundenkilometer auf Schnellstrassen zuzüglich Verwarngeld und Punkte in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei

- 2 Monate Führerscheinentzug ab 51 Stundenkilometern innerhalb bzw. ab 61 km/h auf Autobahnen plus Bussgeld als auch Punkte in der Verkehrssünderdatei

-3 Monate Führerscheinentzug ab 61 Stundenkilometer innerhalb bzw. mehr als 70 Stundenkilometer auf Autobahnen zuzüglich Verwarngeld und Punkte in der Verkehrssünderdatei
 

Als nächstes finden Sie noch zusätzliche Strafmaßnahmen aus dem Punktekatalog.
 

Fahrverbot: Innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell unterwegs
 

Man muss schon sehr schnell innerorts fahren, damit man seinen Fahrerausweis gefährdet und ein Entzug des Führerscheins erlassen bekommt. Denn nur wer mit 31 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war, bekommt laut Bußgeldrechner den Führerausweis für einen Monat eingezogen. Das wären in einer 50er Zone ab 81 km/h.
 

Ebenso gibt es ein Strafzettel von 160 EUR wie auch 2 Punkte. Auch ist man seinen Fahrausweis für einen Monat los, sofern man mit 41 bis 50 Stundenkilometern zu flott war. In dieser Angelegenheit sieht die Bußgeldregelung des Weiteren 200 EU Bußgeld und 2 Punkte vor. Wer das Tempo um 51 bis 60 km/h überschreitet und erwischt wird, muss mit zwei Monaten Fahrverbot rechnen, ab 61 km/h zu schnell gibt's drei Monate Entzug der Fahrerlaubnis. Dazukommen natürlich noch jeweils drakonische Strafmaßnahmen sowie Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Folgende Übersicht veranschaulicht nochmals, wann bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb der geschlossenen Ortschaft ein Führerscheinentzug erlassen wird als auch wie es ausfällt:
 

- mit 31 bis 40 km/h zu schnell kontrolliert: 1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis, 160 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit 41 bis 50 km/h zu viel kontrolliert: 1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis, 200 Euro Bussgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu viel ertappt: 2 Monate Entzug der Fahrerlaubnis, 280 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Entzug der Fahrerlaubnis, 480 EUR Bußgeldschreiben, 2 Punkte

- mit mehr als 70 km/h zu schnell erwischt: 3 Monate Fahrverbot, 680€ Bussgeld, 2 Punkte
 

Fahrverbot: ausserhalb geschlossener Ortschaft zu schnell gefahren
 

Der Blick in den derzeitigen Flensburger Katalog für Geschwindigkeitsübertretung außerorts offenbart, dass der Lappen ab einem Geschwindigkeitsdelikts von 41 km/h und mehr eingezogen wird. Genauso wie bei den Tempovergehen in der Ortschaft wird sogar in der Bußgeldtabelle mit steigender Fahrgeschwindigkeit die Bestrafung intensiver.
 

Wer mit 41 bis 50 Stundenkilometern zu schnell gefahren ist, muss für einen Monat seine Fahrlaubnis abgeben, obendrein kommt noch eine Geldstrafe in Summe von 160 € plus 2 Punkte. Auch wer mit 51 bis 60 Stundenkilometern zu schnell übers Bundesland fährt als auch erwischt wird, erhält ein Fahrverbot gemäß Bußgeldrechner für einen Monat sowie 240 EUR Bussgeld und 2 Punkte.
 

Zwei Monate muss man demgegenüber auf den Führerschein verzichten, sofern man mit 61 bis 70 km/h zu flott geblitzt wurde. Bei mehr als 70 km/h gibt es ein Fahrverbot für den Zeitraum von drei Monaten. Für die beiden letzten Verstöße kommen natürlich noch hohe Bußgelder plus Punkte obendrauf. Folgende Übersicht simplifiziert einmal mehr, wann und für welche Zeiträume bei Geschwindigkeitsvergehen auf Autobahnen ein Fahrverbot erlassen wird:
 

- mit 41 bis 50 km/h zu viel geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 160 € Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu viel geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 240 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu viel geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 440 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit über 70 km/h zu flott erwischt: 3 Monate Fahrverbot, 600 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte
 

Spezialfall: Geschwindigkeitsübertretung bei schlechter Sicht
 

Die StVO schreibt bei schlechten Sichtverhältnissen infolge von ungünstigen Wetterverhältnissen wie Nebel, Regen oder Glätte eine Geschwindigkeitsreduzierung vor. Demgemäß liegt dann das höchstzulässige Tempo bei 50 km/h. Wer trotz widrigen Sichtverhältnissen mit zu viel Gas fährt dabei kontrolliert wird, muss neben einem Bußgeld sowie Punkten auch mit einem Fahrverbot rechnen. So wird der Führerschein für einen Monat konfisziert, wenn
 

- die Geschwindigkeitsüberschreitung Innerhalb geschlossener Ortschaft bei 31 bis 40 Stundenkilometern lag
 

- die Geschwindigkeitsübertretung ausserhalb geschlossener Ortschaft bei 41 bis 50 km/h lag
 

Mit zunehmender Geschwindigkeit fällt auch die Sanktion im Flensburger Katalog gravierender aus als auch so kann die Lenkberechtigung bei 71 Stundenkilometern sowie maximal 3 Monate entzogen werden.
 

Außerdem kann sogar dann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn Autofahrer innerhalb von einem Jahr zweimal mit Tempovergehen mit mehr als 26 km/h auffallen. In dieser Sache spielt es dann auch keine Rolle, wenn einzelne Zuwiderhandlungen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hätten.
 

Ab wann tritt ein Fahrverbot in Kraft?
 

Falls ein Fahrverbot verhängt wird, bleibt die Lenkberechtigung zwar bestehen, allerdings ist es dem Leidtragenden für die Zeit des Führerscheinentzugs strafbar, Kraftfahrzeuge im Verkehr zu lenken. Der Beginn des Fahrverbots wird mit dem Bescheid valide, wohingegen die Lenkberechtigung nach Wirksamkeit für die Dauer des Fahrverbots bei der Dienststelle abgegeben werden muss. Mit der Aushändigung des Fahrerausweises startet die Verbotsfrist.
 

Hinweis: Betroffene können den Zeitpunkt für den Beginn des Fahrverbotes in einem Zeitraum von 4 Monaten selbst bestimmen. Notwendigkeit dafür ist, daß im Zeitraum von 2 Jahren kein Fahrverbot erlassen wurde. Wer trotz vorhandenem Fahrverbot ein KFZ im Straßenverkehr führt, begeht entsprechend §21 StVG ein Delikt. Dieses Vergehen wird mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer erheblichen Strafzahlung belangt.

 

Ausnahmen beim Fahrverbot
 

In Sonderfällen kann ein Fahrverbot umgangen werden, wobei es immer von dem jeweiligen Sachverhalt abhängt und ob man die korrekte Begründung in petto hat. Ein passgenaues Vorgehen nach „Schema F“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine größere Strafe eintauschen lässt, gibt's selbstverständlich nicht.
 

Über die Jahre haben sich aber diverse Tatbestände herauskristallisiert, in denen die Vollziehung des Fahrverbots – mit oder ohne Ausgleich durch eine Erhöhung der Strafzahlung – zurückgenommen wurde. Zu den Fallkonstellationen gehört:
 

- das sogenannte Augenblicksversagen

- die Existenzgefährdung bei Selbstständigen

- der drohende Verlust des Jobs bei Angestellten

- überaus langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil

- notstandsartige Sachverhalte bei der Tatbegehung

- spezielle persönliche Umstände

- einzigartige Gegebenheiten des Einzelfalls bei der Tatbegehung

- Vorhandensein eines abwendbaren Verbotsirrtums
 

Temposünder sollten sich darauf aber niemals verlassen, da Amtsgerichte nur in Ausnahmefällen vom Fahrverbot absehen. Wer die Gefahr seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtfertigung angibt, bekommt großteils den Hinweis, daß man zunächst seinen Jahresurlaub einsetzen sollte oder anderenfalls den städtischen Nahverkehr zu nutzen hat. Im Einzelfall sollte man sich an einen Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht wenden. Zudem kann sich ebenso eine verkehrspsychologische Intensivberatung günstig auf das Führerscheinentzug auswirken, wenn der Amtsrichter der Meinung ist, daß sich der Betroffene zukünftig im Verkehr regelgemäß als auch bedacht verhalten wird.
 

Geblitzt: Was jetzt?
 

Wer zu schnell unterwegs ist und erwischt wurde, wird sanktioniert. Je nachdem, ob Sie nun mit 10 Stundenkilometern zu flott, mit 20 Stundenkilometer zu flott oder gar mit 40 km/h zu flott auf Achse waren, wird von dem Bußgeldkatalog das Strafmaß bestimmt. Aber wie geht es nach dem Blitzen weiter?
 

Zu schnell gefahren als auch erwischt: Was kommt jetzt?
 

Es hängt davon ab, mit welcher Methode die Geschwindigkeitsüberschreitung ermittelt wurde.
 

Wurde die Tat bei einer behördlichen Überprüfung mit Lasergerät gemessen oder wurde man mittels Videoaufzeichnung aus einem Fahrzeug – in der Regel auf Bundesstrassen der Umstand–kontrolliert, wird man unverzüglich gestoppt und noch vor Ort zur Begleichung eines Verwarnungsgelds gebeten. Wer nicht unverzüglich bezahlen möchte oder kann, bekommt ein Bescheid postalisch zugesendet.
 

Ansonsten wird hohes Tempo durch feste Blitzer bildlich dokumentiert. In diesem Fall kriegt der Autobesitzer im Zeitraum von einigen Tagen oder Wochen den Bescheid von der Behörde zugestellt.
 

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung, die gemäß Punktekatalog mit bis zu 35 € belangt wird, erhält der Halter einen Verwarnungsbogen zugesandt. Wer dem Delikt zustimmt sowie das fällige Bußgeld während der determinierten Zeitspanne zahlt, muss keine weiteren Auswirkungen befürchten und das Thema darf als erledigt gesehen werden.
 

Wenn der Fahrzeughalter das Bussgeld aber nicht während der festgesetzten Frist zahlt oder mit der Anschuldigung nicht der gleichen Auffassung ist, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. An der Höhe des Bußgelds ändert diese Vorgehensweise jedoch nichts, wobei aber einzuhalten ist, dass aufgrund von Verwaltungskosten der fällige Gesamtbetrag letzten Endes beträchtlich höher werden kann, als das wirkliche Verwarngeld für die Überschreitung der Geschwindigkeit.
 

Geblitzt: wie viel Toleranz wird abgezogen?
 

Da die Messpräzision ist von Blitzsystem zu Blitzsystem verschiedenartig sein kann, wird von dem überprüften Wert bei der Geschwindigkeitsüberprüfung eine Toleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt wird Blitzkasten oder Aufzeichnung registriert wurde.
 

Als Faustregel können sich Kraftfahrer anknüpfende Toleranz-Regelung einprägen:
 

Bei ortsgebundenen Blitzkasten-Messanlagen werden 3 km/h bei Fahrgeschwindigkeiten unter 100 km/h reduziert. Bei Messungen von über 100 Stundenkilometer werden von der Fahrzeuggeschwindigkeit 3 % Toleranz abgezogen.
 

Im Vergleich zu Videomessungen aus fahrenden KFZs haben stationäre Blitzer prinzipiell eine geringere Toleranz, die bereits bei jedem Blitzkasten berücksichtigt ist. Gemäß fällt der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsvergehen, die von einem KFZ per Video gemessen werden, größer aus.
 

Nach Infos des ADAC können 4 bis 5 km/h bei Fahrgeschwindigkeiten von unter 100 km/h reduziert werden, wogegen es bei höheren Fahrgeschwindigkeiten 4 bis 5 Prozent sind. Häufig und bei sehr ungenauen Messverfahren kann der Toleranzabzug noch größer ausfallen.
 

Geschwindigkeitsmesser längst nicht sehr genau
 

Jetzt sei auch angemerkt, daß sogar bei neuesten Kraftfahrzeuge die Tempoanzeige fast nie äußerst genau funktioniert. Entsprechend kann der Blick auf den Tachometer für Kraftfahrer immer bloß einen initialen Richtwert geben, wenn man schnell die Toleranz kontrollieren will. Grundsätzlich ist es so, dass die meisten Geschwindigkeitsmesser ein höhere Geschwindigkeit als die eigentlich gefahrene darstellen und es nur paar Prozente Schwankung gibt.
 

Ein Geschwindigkeitsmesser darf dabei auch laut Gesetz zu keiner Zeit weniger zeigen als die gefahrene Fahrzeuggeschwindigkeit, was zusätzlich von den Fahrzeugherstellern garantiert werden muss.
 

Als Option zum Geschwindigkeitsmesser kann ein schneller Blick auf das Navi hilfreich sein, welches in der Regel genauere Informationen bietet und man somit in Hinblick auf Toleranz einen genaueren Richtwert bekommt.
 

Zu schnell mit Lastkraftwagen oder Autobus
 

Die StVO sieht für Sattelschlepper oder Busse strengere Strafen im Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsübertretung vor. In geschlossener Ortschaft dürfen Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 Tonnen und (Kraft-) Busse max. 50 km/h fahren. Bei Verletzungen von 16 bis 25 km/h in einer geschlossenen Ortschaft droht bereits eine Strafe im Bereich von 80 bis 95 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg.

 

Bei der geltenden Maximalgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Landstraßen wird nach Gewichtskategorien unterschieden. So dürfen kleinere Lastwagen mit einem zugelassenem Bruttogewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen als auch Omnibusse nicht länger als 80 km/h rasant fahren, während für schwerlast Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 Tonnen höchstens 60 km/h gestattet sind.
 

Letzte Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nebenbei bemerkt gleichermaßen für Omnibusse, in denen nicht für alle Fahrgast ein Sitzplatz bereitsteht.
 

Auf Kraftfahrtstraßen oder Schnellstraßen, bei denen die Fahrbahnen eindeutig voneinander getrennt sind, liegt das vorgeschriebene Tempo für LKWs mit über 3,5 Tonnen plus Busse ohne Trailer bei 80 km/h. Werden von Bussen besondere Anforderungen erfüllt, wie zum Beispiel ein Geschwindigkeitsregler, dann dürfen diese auf besonderen Schnellverkehrsstraßen und Bundesfernstraßen auch 100 Stundenkilometer fahren.
 

Aber genauso wie bei Kraftfahrern halten sich naturgemäß nicht die gesamten Lastkraftwagen- bzw. Busfahrer an die Geschwindigkeitsvorgaben, so daß in den genannten 3 Bereichen auch immer wieder Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Mit welchen Nachwirkungen (Verwarnungsgeld, Punkte, Führerscheinentzug) die Rennfahrer zu erwarten haben, visualisiert anschließender Bußgeldkatalog für die Überschreitung der Geschwindigkeit von Lastkraftwagen und Autobussen.

LKW / Autobusse Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze Innerhalb geschlossener Ortschaft
 

Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Lastkraftwagen oder Bus überschritten, dann gibt's folgende Sanktionen

- bis 10 km/h zu viel – innerhalb: 20 Euro

- 11 – 15 km/h zu viel – innerhalb: 30 EUR Bußgeld

- 16 – 20 km/h zu flott – innerhalb: 80€ Verwarnungsgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu flott – innerhalb: 95 EUR Bussgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu flott – innerhalb: 140 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – innerhalb: 200€ Verwarngeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – innerhalb: 280 EUR Bussgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu viel – innerhalb: 480 Euro Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu flott – innerhalb: 680 EUR Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 

Lastwagen / Busse Überschreitung der Geschwindigkeit auf der Bundesstraße
 

Wurde das erlaubte Tempo mit dem Lastkraftwagen oder Omnibus überschritten, dann gibt's folgende Sanktionen:
 

- bis 10 km/h zu schnell – außerhalb: 15 EUR

- 11 – 15 km/h zu schnell – außerhalb: 25 Euro; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Delikten nach Fahrtantritt – außerhalb: 70 EUR Verwarngeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu viel – außerhalb: 70 EUR Verwarngeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – außerhalb: 80 Euro Verwarngeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu flott – außerhalb: 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt, Fahrverbot möglich*

- 31 – 40 km/h zu viel – außerhalb: 160 € Verwarngeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – außerhalb: 240 EUR Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – außerhalb: 440€ Bussgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu viel – außerhalb: 600 Euro Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 

*Ein Fahrverbot wird ausgesprochen, wenn es binnen 12 Monaten zu 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 26 km/h und mehr gekommen ist. Als Stichtag gilt die Rechtskräftigkeit des Schftstücks. (Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
 

LKW mit problematischen Gütern Überschreitung der Geschwindigkeit in einer geschlossenen Ortschaft
 

Wurde die zugelassene Geschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit risikoreichen Gütern oder Autobussen mit Insassen überschritten, dann gibt es nachfolgende Bußen:
 

- bis 10 km/h zu schnell – innerhalb: 35 Euro

- 11 – 15 km/h zu flott – innerhalb: 60 Euro, 1 Punkt; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mindestens zwei Zuwiderhandlungen nach Fahrtantritt: 120 EUR Verwarnungsgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu flott – innerhalb: 160 € Verwarngeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – innerhalb: 200€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 26 – 30 km/h zu viel – innerhalb: 280 EUR Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu viel – innerhalb: 360€ Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – innerhalb: 480 EUR Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu viel – innerhalb: 600 Euro Verwarngeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu flott – innerhalb: 760 EUR Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

(Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
 

Lastwagen mit gefährlichen Waren Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf der Autobahn
 

Wurde die höchstzulässige Geschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit bedenklichen Gütern oder Autobussen mit Insassen nicht berücksichtigt, dann gibt es folgende Bestrafungen:
 

- bis 10 km/h zu flott – außerhalb: 30 Euro

- bis 15 km/h zu schnell – außerhalb: 35 Euro;  für zumindest 5 Minuten Dauer oder in zumindest 2 Zuwiderhandlungen nach Fahrtantritt: 120 Euro Verwarnungsgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu schnell – außerhalb: 120 Euro Bussgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – außerhalb: 160 EUR Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – außerhalb: 240€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu flott – außerhalb: 320€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu flott – außerhalb: 400 EUR Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu viel – außerhalb: 560 Euro Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu viel – außerhalb: 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
 

Zu schnell unterwegs: Nachwirkungen für Fahranfänger
 

Gerade Fahranfänger, welche sich noch in der Probezeit befinden, sollten bedenken, dass ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine empfindlichere Bestrafung droht, als Fahrzeugführern, die ihre Probezeit hinter sich haben.
 

Mit den für die Probezeit, die 2 Jahre nach Aushändigung des Fahrerausweises läuft, drastischere Sanktionen sollen vornehmlich junge Fahrzeuglenker bzw. Fahranfänger zu einem bedachterem Chauffieren angeregt werden, zumal diese statistisch gesehen vielmals katastrophale Unfälle verursachen oder durch überhöhte Geschwindigkeit ins Auge fallen. Fahranfänger, die sich ein schwereres Delikt (Punktekatalog A) oder 2 weniger dramatische Vergehen (Bußgeldkatalog B) genehmigen, müssen ein Fahreignungsseminar besuchen und zudem erweitert sich die Probezeit. Jedoch wann drohen Fahreinsteigern verkehrspsychologische Maßnahmen in Hinblick auf Geschwindigkeitsübertretungen?
 

Geschwindigkeitsüberschreitung: Was Führerscheinneulinge wissen sollten
 

Zu schnelles Fahren gehört sowohl zur Gruppe der gravierenden wie auch zur Gruppe der geringer gravierenden Vergehen. Entscheidend hierbei ist, mit welcher Geschwindigkeitsüberschreitung man ertappt wurde.
 

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß mit mehr als 20 km/h mit dem KFZ oder um mehr als 15 km/h mit einem Lastkraftwagen handelt es sich um ein A-Delikt und folglich muss der Fahranfänger mit Schritten rechnen.
 

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von maximal 20 km/h mit dem Fahrzeug oder maximal 15 km/h mit einem Lastwagen handelt es sich um ein B-Delikt und laut muss der Führerscheinneulinge mit keinen Aktionen rechnen.
 

Im Grunde genommen können Geschwindigkeitsverstöße nur dann zu den besonderen vorgesehenen Schritten für die Probezeit führen, falls Sie so gravierend sind, daß es zum Eintrag im Flensburger Punktekatalog beim Kraftfahrt- Bundesamt (Kba) im Zentralregister kommt. Das ist stets dann der Fall, wenn
 

- eine Verkehrs-Straftat oder

- eine Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von zumindest 60 Euro vorliegt.
 

A-Vergehen: Was sind folgenschwere Verkehrsüberschreitungen?
 

Im Punktekatalog A der schwerwiegenden Verletzungen, von denen schon ein Verstoß zu Probezeit-Maßnahmen führt, gehören Verkehrsstraftaten wie zum Beispiel:
 

- Alkoholkonsum im Straßenverkehr

- Nötigung (z. B. durch Gebrauch der Lichthupe oder dichtes Auffahren auf der Schnellstraße)

- unerlaubtes Entfernen von dem Unfallort

- gefährliches Eingreifen in den Verkehr (z. B. durch verbotene Straßenrennen)
 

Auch zählen sogar die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten zu den A-Zuwiderhandlungen wie zum Beispiel:
 

- Überholen im Überholverbot

- Übertretung einer roten Verkehrsampel

- Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h

- Fehler beim Abbiegen oder Gefährdung anderer Verkehrsbeteiligte durch Vorfahrtsverletzungen
 

B-Überschreitungen: Was sind weniger gravierende Verkehrsverstöße?
 

Im Punktekatalog B der minder dramatischen Vergehen, von denen erst 2 Übertretungen zu Probezeit-Nachschulung führen, gehören Verkehrsverstöße wie z. B.:
 

- Fahren mit unzureichend gesicherter Ladung

- Fahren mit abgefahrenen Pneus

- Geschwindigkeitsübertretung mit unterhalb von 20 km/h

- Transport von Kindern ohne Kinderautositz
 

Man darf sich nicht von dem Begriff „weniger groß“ irreleiten lassen, da auch diese Überschreitungen im Ausnahmefall schwere Folgen haben können.
 

Geblitzt in der Probezeit: Welche Maßnahmen greifen?
 

Wer während der Probezeit durch zu schnelle Geschwindigkeit auffällig gewesen ist (einmal mit mehr als 20 km/h bzw. zweimal mit weniger als 20 km/h), den erwarten besondere verkehrspsychologische Maßnahmen, wohingegen man jedenfalls 3 Kategorien differenzieren kann.
 

Bei der ersten Auffälligkeit (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verletzung) wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert als auch obendrein wird die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ausgesprochen.
 

Wer nach der Beteiligung am Fahreignungsseminar wieder durch einen A-Nichteinhaltung oder zwei B-Verstöße augenfällig wird , bekommt eine Strafmaßnahme ausgesprochen. Zudem wird dem Kraftfahrer die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung geraten, die jedoch nicht bindend ist. Werden noch vor der Beendigung des Aufbauseminars Delikte begangen, gibt's bislang keine dieser Maßnahmen. Stattdessen wird abgewartet, ob sich beim Führerscheinneulinge das Verkehrsverhalten durch die Beteiligung am Fahreignungsseminar verbessert.
 

Wer nach Ablauf von zwei Monaten nach der Strafe wieder augenfällig wird (einmal A-Übertretung oder zweimal B-Nichteinhaltung), bekommt den Führerschein konfisziert.
 

Wer trotz Anweisung kein Teilnahmezertifikat am Fahreignungsseminar vorbringen kann, muss erwarten, daß die Lenkberechtigung konfisziert wird.
 

Raserei ausserhalb der Bundesrepublik: Welche Strafmaßnahmen blühen?
 

Wer mit dem KFZ unterwegs ist, drückt gerne mal fester auf das Gaspedal.
 

Doch das sollte sich jeder Pkw-Fahrer mehrfach überdenken. Nicht bloß, weil die Verkehrsunfallgefahr gehoben wird , sondern ebenso auch, weil ausserhalb der Bundesrepublik das Verwarnungsgeld-Level überwiegend deutlich höher ist als bei uns.
 

Das trifft ebenso auf zu schnelles Fahren zu. So reissen sich Fahrer mit einer Überschreitung flott ein immenses Loch in die Urlaubskasse.

Verwarnungsgelder für zu schnelles Fahren häufig augenfällig kostspieliger
 

Wenngleich der Bußgeldkatalog in Deutschland für hohes Tempo mit 20 km/h max. 35 € Bußgeld veranschlagt, liegen die Strafen ausserhalb von Deutschland teilweise wichtig höher. Ein paar Beispiele gefällig?
 

Schauen wir in die Alpenrepublik. Hier muss man zumindest 145 Euro zahlen, sofern man 20 Stundenkilometer flotter unterwegs ist als zulässig. Doch auch im attraktiven Ferienland Italien werden Tempoüberschreitungen eindeutig heftiger bestraft als hierzulande, werden doch ab 170 EUR aus der Urlaubskasse fällig. Falls man sich bei Dunkelheit zum Schnellfahren ködern lässt, fällt das Bußgeld in Italien noch einmal um 30 Prozent höher aus.
 

Europäische Verwarnungsgeld-Rekordhalter bei Tempovergehen sind aber nochmals die skandinavischen Länder. So werden in Schweden zumindest 290 EUR, in Norwegen sogar ab 480€ Bussgeld fällig. Gemäß ist es angebracht sich immer mit den bedeutendsten länderspezifischen Verkehrsvorschriften des Ferienlands vertraut machen.
 

Punktekatalog Tempoverstöße Ausland
 

Im anschluss finden Sie die europäische Bußgeldtabelle sowie eine Zusammenfassung der Verwarnungen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der EU.
 

- Belgien Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 EUR; über 50 km/h zu viel ab 300 Euro

- Bosnien-Herzegowina Bußgeld: mit 20 km/h zu flott ab 25€; über 50 km/h zu viel ab 200 EU

- Bulgarien Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 25EURO; über 50 km/h zu viel ab 120 Euro

- Dänemark Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 135 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 335 Euro

- Deutschland Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 35 Euro; über 50 km/h zu flott ab 240 Euro

- Estland Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 120 EUR; über 50 km/h zu flott ab 800 Euro

- Finnland Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 70€; über 50 km/h zu flott 14 Tagessätze

- Frankreich Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 135€; über 50 km/h zu schnell 1.500 Euro

- Griechenland Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 100€; über 50 km/h zu viel ab 350 Euro

- Großbritannien Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 120 Euro; über 50 km/h zu flott bis 2.990 Euro

- Irland Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 80 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 80 EUR

- Island Bußgeld: mit 20 km/h zu flott ab 60€; über 50 km/h zu schnell ab 90 EUR

- Italien Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 170 Euro; über 50 km/h zu viel ab 530 Euro (Mindestbuße bei Tag, zwischen 22-7 Uhr ein Drittel höher)

- Kroatien Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 65 EUR; über 50 km/h zu flott ab 660 Euro

- Lettland Bussgeld: mit 20 km/h zu flott ab 10EU; über 50 km/h zu viel ab 110 Euro

- Litauen Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 10€; über 50 km/h zu schnell ab 290 Euro

- Luxemburg Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 50 Euro; über 50 km/h zu viel ab 145 Euro

- Malta Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 70 Euro; über 50 km/h zu viel ab 70 EUR

- Mazedonien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 20 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 45 Euro

- Montenegro Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 70 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 150 EUR

- Niederlande Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 160 EUR; über 50 km/h zu viel ab 510 Euro

- Norwegen Verwarngeld: mit 20 km/h zu viel ab 430 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 940 Euro

- Österreich Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 30 EUR; über 50 km/h zu viel bis 2.180 Euro

- Polen Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 25€; über 50 km/h zu schnell ab 100 EUR

- Portugal Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60€; über 50 km/h zu flott ab 120 Euro

- Rumänien Bussgeld: mit 20 km/h zu flott ab 100€; über 50 km/h zu flott ab 150€

- Schweden Bussgeld: mit 20 km/h zu flott ab 270 Euro; über 50 km/h zu flott ab 450 Euro

- Schweiz Verwarngeld: mit 20 km/h zu viel ab 150 Euro; über 50 km/h zu viel ab 60 Tagessätze

- Serbien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 50 EUR; über 50 km/h zu viel ab 130€

- Slowakei Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 50 EUR; über 50 km/h zu viel ab 350 Euro

- Slowenien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 50€; über 50 km/h zu viel ab 300 Euro

- Spanien Bußgeld: mit 20 km/h zu flott ab 100 Euro; über 50 km/h zu flott ab 600€

- Tschechien Bussgeld: mit 20 km/h zu flott ab 60 EUR; über 50 km/h zu flott ab 200€

- Türkei Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 55 Euro; über 50 km/h zu flott ab 75€

- Ungarn Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell bis 100 EUR; über 50 km/h zu viel ab 190 EUR

- Zypern Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 35 Euro; über 50 km/h zu flott ab 85 Euro

(Quelle: ADAC, Stand 03.2013)
 

Fahrgeschwindigkeiten: Wie schnell darf man ausserhalb der Bundesrepublik fahren?
 

Während auf deutschen Schnellstraßen auf vielen Abschnitten keine höchstzulässige Geschwindigkeit festgesetzt ist, schaut es auf dem Rest des Landstrichs aber komplett anders aus  als auch gleichfalls wie beim Flensburger Katalog Geschwindigkeitsdelikte herrschen auch hier höhere Regulierungen.
 

In Norwegen gilt mit mini Ausnahme auf Autobahnen eine Maximalgeschwindigkeit von 90 km/h, obwohl die Ausschilderung in Schweden nicht länger als 110 oder 120 Stundenkilometer erlauben. Der Vergleich visualisiert, dass die Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf der Schnellstraße in den meisten Staaten (zum Beispiel Belgien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Königreich Spanien, Türkei) bei 120 km/h liegt, viele andere Nationen genehmigen dagegen sogar eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Führerscheinneulinge, die noch in der Probezeit sind und gemäß bislang keine zwei Jahre Fahrpraxis haben, sollten sich besonders in der französischen Republik in Acht nehmen. Denn dort dürfen Führerscheinneulinge auf Bundesstrassen höchsten 110 Stundenkilometer fahren.
 

Auf Bundesstraßen gilt dagegen in vielen Ländern eine Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 90 km/h, während Innerorts ein Tempo von 50 km/h beinahe Maßstab ist.
 

Bußgeld: zügig bezahlen kann Rabatte bringen
 

Wer trotz aller Sicherheitsvorkehrungen doch einmal ausserhalb von Deutschland beim viel zu hohen Fahren ertappt als auch geblitzt wurde, kann bei unmittelbarer Zahlung vor Ort oder promter Zahlung einen Rabatt auf den Strafzettel bekommen.
 

Ein geeignetes Beispiel ist Italien, wo man nur die Mindestbuße bezahlen muss, wenn binnen 60 Tagen bezahlt wird. In der französischen republik gibt es dagegen einen Preisnachlass auf die Verwarnung, sofern man diese innerhalb von 15 Tagen ausgleicht. Spanien als auch Griechenland gewähren schnellzahlenden Rasern die maximalen ‚Ersparnisse‘ in Aussicht. So gibt es 50 Prozent Skonto, sofern man innerhalb von zehn Tagen (Griechenland) bzw. 20 Tagen (Spanien) sein Verwarnungsgeld begleicht.
 

Studie: Unfälle durch zu schnelle Fahrzeuggeschwindigkeit
 

Hohes Tempo stellt die gängigste Übertretung dar. Das betrifft sowohl männliche wie auch weibliche Autolenker, wohingegen Männer aber fast viermal so viele Vergehen machen wie Frauen. Das bescheinigen ebenso die Zahlen und Untersuchungen vom Kraftfahrtbundesamt.

- Häufigste Übertretung Männer: Überschreitung Der Geschwindigkeit (2.277.000 Fälle)

- Häufigste Zuwiderhandlung Frauen: Geschwindigkeitsübertretung (627.00 Fälle)
 

Doch selbst wenn für alle Kraftfahrer die Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb oder auf landstrassen ein Dorn im Blickpunkt ist als auch eine unerwünschte Aufgabe darstellt, gibt es gleich mehrere gute Gründe, warum eine begrenzte Geschwindigkeitsobergrenze vorteilhaft ist.
 

Zügiges Autofahren ist eine der häufigsten Unfallauslöser. So wurde allein im Jahr 2012 bei allen verunglückten Fahrern in 37 Prozent der Fälle Eine zu schnelle Fahrzeuggeschwindigkeit als Unfallquelle erfasst.
 

Noch augenfällig schlimmer schaut es auf den Bundesstraßen aus, wo so gut wie jeder zweite Verkehrstote auf Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen ist. Jedoch auch beim Blick auf die Unfallstatistik ohne Todesfolge ist auffällig, dass eine Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit im Regelfall der Auslöser für Auffahrunfälle ist. So waren im Jahr 2012 von insgesamt 362.993 Fahrzeugführern nahezu 50.000 durch zu hohes Tempo verunglückt. Angenehm dabei ist, daß Im Vergleichsjahr 2009 die Zahl gefallen ist. Damals waren es noch rund 56.000.
 

Bereits diese Resultate des Statistischen Bundesamtes machen deutlich, dass schnelles Autofahren bzw. Tempoüberschreitungen der h&a