Blitzer-Rechner: Bußgelder ermitteln
Bußgeld Rechner für zu schnelles Fahren
Bußgeld-Rechner: Wer vom Blitzkasten gestellt wird, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen.
Wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug die Geschwindigkeitsbegrenzung missachten – ob absichtlich oder aus Versehen – und in eine Geschwindigkeitsüberprüfung geraten, werden Sie möglicherweise unangenehm von einem Aufblitzen überrascht. Offenbar wurden Sie von einem Geschwindigkeitsmeßgerät gemessen, dass ihr Fehlverhalten gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Lichtbild gesichert hat. Mit welchen Strafmaßnahmen Sie nun rechnen müssen, erfahren Sie erst, wenn das Bußgeldschreiben in Ihrem Briefkasten landet. Wer nicht solange warten möchte, kann die vermutlichen Folgen von unserem Blitzer-Rechner ermitteln lassen .
Wie akkurat kann der Blitzer-Rechner meine „Sanktion“ berechnen?
Vorab sollen hier die formellen Fachterminologien geklärt werden, um zu vermitteln, was Sie nach der Messung durch einen Blitzer erwartet: Die Geldstrafen kann der Rechner Ihnen nämlich nicht ausrechnen – dies liegt daran, dass eine Geschwindigkeitsübertretung, ein Abstands- oder ein Rotlichtdelikt gemäß dem deutschen Straßenverkehrsrecht nicht als Straftat eingestuft werden.
Stattdessen handelt es sich in diesem Fall um Verkehrsordnungswidrigkeiten. Diese werden nur mit Verwarn- oder Geldbußen belegt sowie möglichen Nebenfolgen (z. B. Fahrverbote). „Strafen“ sind im juristischen Jargon nur für Straftaten vorgesehen.
Wie eine bestimmte Ordnungswidrigkeit hierzulande belangt wird, gibt der bundeseinheitliche Tatbestands-Katalog vor, welcher häufig vereinfacht auch als „Bußgeldkatalog“ bezeichnet wird. Der Blitzer-Rechner basiert auf diesem und gibt u. a. an, welche Konsequenzen bei einem Geschwindigkeitsdelikt mithilfe der entsprechenden Bußgeld-Tabelle vorgesehen sind.
Vom Blitzerkasten überführt: Das Verwarnungsgeld, das der Rechner ermittelt, sowie die möglichen Nebenfolgen sind im Bußgeld-Katalog festgesetzt.
Hierbei gilt, dass die Behörde, die Ihren Bußgeldbescheid ausstellt, nicht an den Tatbestandskatalog gebunden ist. In Einzelfällen können die Polizisten auch andere Sanktionen beschließen, wenn sie es für nötig erachten, z. B. indem sie ein höheres Verwarngeld aussprechen oder ein Fahrverbot anordnen.
Ebendiese Entscheidungen, die aufgrund einzelner Faktoren getroffen werden, kann der Blitzer-Rechner nicht berücksichtigen. Er kann Ihnen deshalb zwar eine Orientierung bieten, mit welchen Sanktionen Sie aller Voraussicht nach rechnen müssen, aber keine Gewissheit.
Sollte in Ihrem Bussgeldbescheid eine andere Strafmaßnahme auftauchen oder ein höheres Bußgeld, als der Blitzer-Rechner ausgegeben hat, ohne dass die Amtsstelle eine Erklärung dafür angibt , empfiehlt es sich, die Angelegenheit von einem Anwalt für Verkehrsrecht nachprüfen zu lassen .
Auf diese Weise können sie mit dem Blitz-Rechner die wahrscheinlichen Sanktionen bestimmen!
Blicken wir zunächst auf die Bedienung des Rechners bei einem Geschwindigkeitsverstoß:
Geben Sie zuerst die Geschwindigkeit an, mit der Sie gefahren sind, und anschließend jene, die auf der entsprechenden Reiseroute tatsächlich erlaubt war. So kann der Blitzer-Rechner ermitteln, wie viele km/h Sie die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Umso größer die Abweichung zwischen gefahrener und zugelassener Geschwindigkeit, desto größer wird der Blitzer-Rechner das Bußgeld berechnen. Zudem steigt mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung die Wahrscheinlichkeit, dass ein oder mehrere Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot auferlegt werden.
Mit welchen Folgen Sie für Ihren Geschwindigkeitsverstoß rechnen müssen, hängt auch davon ab, mit welcher Art von Fahrzeug Sie gemessen worden sind. Im Rechner können Sie eingeben, ob Sie mit einem Personenkraftwagen oder einem Lastwagen reisten. Denn dies macht einen maßgebenden Unterschied bei der Höhe der Strafzahlung aus. Auch Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie Fahrverbote werden für Lastkraftwagen-Fahrer bereits bei niedrigeren Geschwindigkeitsübertretungen angeordnet als für Pkw-Fahrer.
Haben Sie den Geschwindigkeitsdelikt mit einem Kraftrad verübt, wählen Sie im Blitzer-Rechner „Pkw“ aus, da hier die gleichen Strafmaßnahmen gelten.
Waren Sie zwar mit einem Fahrzeug am Fahren, zogen dabei aber auch einen Anhänger, müssen Sie im Blitzer-Rechner „Lastkraftwagen“ auswählen. Denn die Tempoüberschreitungen von Kraftwagen mit Anhängern und von Lastkraftwagen werden identisch belangt.
Nicht zuletzt spielt sogar der Ort der Geschwindigkeitsübertretung eine Relevanz, denn in einer geschlossenen Ortschaft wird ein solcher rigoroser sanktioniert als außerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb der ortschaft spielt es wie gehabt keine Rolle, ob Sie auf der Landstraße zu schnell fuhren, einer Autobahn oder auf der Autobahn: Im Blitzer-Rechner kann prinzipiell „außerorts“ selektiert werden, da sich die Strafmaßnahmen hier nicht unterscheiden. Bedenken sie jedoch, dass es auch Fernverkehrsstraßen in einer geschlossenen Ortschaft gibt. Wurden Sie auf einer solchen erwischt, geben Sie bitte „innerhalb geschlossener Ortschaften“ im Blitzer-Rechner an.
Wurden Sie nicht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern bei einem Rotlichtdelikt erwischt, sind andere Informationen maßgebend. Besonders entscheidend, ist hierbei die Frage, ob die Verkehrsampel bereits länger als 1 s hellrot war, denn danach unterscheidet es sich, ob ein einfacher oder ein qualifiziertes Rotlichtdelikt vorliegt. Auch müssen Sie im Blitzer-Rechner eingeben, ob es zur Gefährdung oder zu einem Unfall kam.
Auch ein Abstandsdelikt kann von einem Blitzer dokumentiert werden. Wollen Sie die Sanktionierungen für einen solchen bestimmen lassen, müssen Sie das gefahrene Tempo und die Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug eintragen. Auch hier spielt es eine wichtige Rolle, ob eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorlag. Zudem können Sie im Blitzer-Rechner eingeben, ob Sie sich noch in der Probezeit befanden.
Weshalb unterscheidet sich die Messtoleranz im Blitzer-Rechner von der im Bescheid?
Da keinerzeit ganz und gar ausgeschlossen werden kann, dass bei einer Kontrolle der Fahrzeuggeschwindigkeit keine Fehler passiert sind, wird von dem Meßergebnis grundsätzlich eine Messfehlertoleranz abgezogen. Diese hängt von der Fahrtgeschwindigkeit ab:
Waren Sie mit weniger als 100 km/h unterwegs, werden von der Messung normalerweise 3 km/h Messfehlertoleranz abgezogen.
Bei einer Fahrgeschwindigkeit ab 100 km/h beträgt die Toleranz zumeist 3 % der ermittelten Fahrtgeschwindigkeit.
Dies sind die typischen Toleranzbereiche, mit denen auch der Blitzer Rechner arbeitet. Es gibt jedoch ein paar wenige Geschwindigkeitskontrollgeräte und -verfahren, bei denen eine andere Toleranz genommen wird. Wurden Sie von einem solchen gemessen, kann der Wert im Bussgeldbescheid sich von dem des Rechners unterscheiden. Da hierbei der Toleranzwert aber üblicherweise sogar großzügiger ist (häufig 5 bis 10 %), ergibt sich für Sie in Folge dessen keine Benachteiligung.