Störsender Kaufen
Laserstörer und Störtechnik gegen Blitzer
Als Ergänzung zu einem Radarwarngerät gibt es in unserem Jammer Shop zahlreiche Störsysteme für entspanntes Fahren. Unsere Laser Blocker, ESO 3.0 Jammer, Foto Blocker und Lichtschranken Jammer funktionieren wie ein Handy Blocker, Handy Störsender oder Handy Jammer. Diese stören jedoch nicht die GPS-Verbindung des Handys, sondern Laserblitzer, Radaranlagen und mobile Lasermessungen.
Unsere Produkte erzeugen eine kurze Störung des Lasermessgerätes zur Geschwindigkeitskontrolle. Für den kurzen Moment, in dem die Polizei lasert, wird die Laserpistole zur Geschwindigkeitsmessung elektronisch gestört. Aber auch bei der neuen Messung ESO ES 3.0 kommt es zu einer ESO-Störung. Diese tritt beim Durchfahren des Messbereichs auf. Das bedeutet, dass für einige Millisekunden die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges nicht gemessen werden kann.
Wir empfehlen unseren Kunden Störsender nur für Regionen, in denen neben dem Poliscan Speed Verfahren auch Lichtschranken eingesetzt werden. Für die übrigen Gebiete bieten Laser- und Radarwarner bereits einen guten Schutz.
Wie funktioniert eine Geschwindigkeitsmessung?
Alles Wissenswerte zur Laserpistole: Funktion und Besonderheiten
Zur Durchsetzung des Punktekatalogs bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden neben den üblichen Methoden wie Radar auch Laser zur Überwachung eingesetzt.
Um den Temposünder ausfindig zu machen, wird er direkt nach der Lasermessung herausgewunken.
Eine Video- oder Bildsicherung ist bei dieser Art von Starenkasten in der Bundesrepublik Deutschland nicht üblich. Um das Bußgeld und ggf. Punkte und Fahrverbot verhängen zu können, benötigt der Sachbearbeiter nach dem Anhalten des Temposünders dessen Daten und die Fahrzeugdaten. Eine nachträgliche Erhebung dieser Daten ist nur mit Hilfe des Messprotokolls und der Aussagen der anderen Beamten möglich.
Wie funktioniert die Geschwindigkeitsüberwachung (Laser)
So mancher Autofahrer fragt sich vielleicht: Wie funktioniert eigentlich ein Lasermessgerät? Generell arbeiten Lasergeschwindigkeitsmessgeräte mit einem Sender der Lichtstrahlen, also einer Sendeoptik mit Festkörper- oder Laserdioden und einer Schaltelektronik. Hinzu kommt ein Empfänger des Signals, also eine Sensorlinse mit Fotosensor und eine Auswerteelektronik. Letztere berechnet die Geschwindigkeit, indem sie den ausgesandten mit dem reflektierten Lichtstrahl vergleicht.
Das Laserradar sendet etwa 40 bis 75 Lichtwellen aus. Der Fahrer bemerkt oft nicht, dass er von einem Laserradar kontrolliert wird, da diese Lichtstrahlen für das menschliche Auge unsichtbar sind. Das Fahrzeug reflektiert den Blitz.
Als Messobjekt wird häufig das Nummernschild verwendet. Es stellt am Fahrzeug das Objekt dar, das sich am besten zur Reflexion eignet. Die Auswerteelektronik errechnet dann aus dem Vergleich des ausgesendeten und des zurückgeworfenen Signals die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
Geschwindigkeitsmessung mit Laser: Welchen Abzug gibt es?
Wenn der Fahrer zu schnell fährt, die gefahrene Geschwindigkeit aber unter 100 km/h liegt, wird bei diesem Kontrollgerät eine Messtoleranz von 3 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h beträgt die Messtoleranz 3 % der gefahrenen Geschwindigkeit.
In wenigen Ausnahmen werden andere Toleranzwerte gewährt. Dies muss jedoch dokumentiert und in einem Gutachten festgehalten werden. Weitere Toleranzen kommen bei Auswertefehlern und unter besonderen Umständen in Betracht.
Treten während der Messung Störungen auf, wird die Messung mit einem möglichen Verwarnungsgeld, Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einem Fahrverbot komplett annulliert. Dies ist zum Beispiel der Fall, sobald nicht alle reflektierten Lichtstrahlen vom Empfangssensor erfasst werden können. Die Reflexion der Lichtwellen kann durch stark verschmutzte Kennzeichen erschwert werden. Auch Erschütterungen oder Vollbremsungen können das Ergebnis beeinflussen.
Rentiert sich ein Einspruch gegen einen Blitzer mit Laser?
Bei der Laserkontrolle kommt es, wie bei allen Blitzgeräten, zu Aussetzern, die einen Einspruch durchaus sinnvoll machen. Jeder Fahrzeugführer muss jedoch selbst entscheiden, ob es sich lohnt, Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, die möglicherweise höher sind als die in der Bußgeldtabelle vorgesehene Geldbuße.
Eine mögliche Situation, in der Fahrer die Lasergeschwindigkeitskontrolle anfechten können, ergibt sich aus der Entfernung des Lasers zum Fahrzeug. Beträgt die Entfernung mehr als 300 Meter, muss der Polizist oder Messbeamte sicherstellen, dass das kontrollierte Fahrzeug frei fährt. In einigen Gemeinden ist die Lasermessung in einer Gruppe von Fahrzeugen auch in größerer Entfernung zulässig, allerdings muss der Messbeamte die genaue Zuordnung sicherstellen.
Aus technischen Gründen ist eine Zuordnung jedoch nicht immer möglich. Gleiches gilt bei zu hoher Geschwindigkeit und bei Nacht.
Nach Angaben des ADAC wurden im Jahr 2005 sogar 1 % aller Lasermessungen durch verstellte Zieloptiken manipuliert. Ist das Zielfernrohr nicht exakt eingestellt, kann das Messgerät das Ergebnis einem falschen Fahrzeug zuordnen. Nicht selten kommt es zu Verwechslungen bei Fahrzeugen, die am Anfang einer Kolonne fahren.
Der Blitz des Lasermessgerätes arbeitet am genauesten bei einem Messwinkel von 0 Grad. Da das Messgerät aber am Fahrbahnrand aufgestellt ist, führt dies zu einer relevanten Verfälschung des Ergebnisses. Diese Verfälschung wirkt sich jedoch zum Vorteil des Betroffenen aus, da die vom Messgerät angezeigte Geschwindigkeit unter der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit liegt. Ein Einspruch mit dieser fadenscheinigen Begründung dürfte daher keine Aussicht auf Erfolg haben.
Wie funktionieren Laser-Störer?
Laser-Jammer besitzen die Technik, um vor der Messung mit Laser zu warnen. Laut einem Produzenten solcher Laser-Störer warnt das Gerät den Fahrer mittels Ton vor der Laserkontrolle. Zudem sendet der Laser-Blocker ein Signal, welches den Messvorgang stört.
Während des Störvorgangs kann die Laserpistole keine Geschwindigkeit messen und dem Fahrer bleibt genügend Zeit, um die Geschwindigkeit zu verringern. Laut Hersteller kann der Fahrer das Störsignal per Knopfdruck auch ausschalten. Dann kann die Laserpistole wieder fehlerfrei messen. So umfährt der Fahrer ein Bußgeld.
Sind Laserjammer erlaubt?
Der Besitz und der Handel mit sogenannten Laserstörern ist erlaubt. Das Stören des Messvorgangs ist jedoch nicht erlaubt. Dafür sieht das Straßenverkehrsgesetz ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Lasert der Beamte, kann die Polizei den Störer beschlagnahmen und vernichten. Bei einem Kaufpreis von über 500 Euro ist das eine noch höhere Strafe als das Bußgeld.
Laserblocker verhindern Messungen mit der Laserpistole und geben dem Fahrer während der Störung Zeit, z.B. auf Autobahnen die Geschwindigkeit auf 100 km/h zu reduzieren. Als Laserblocker werden also Geräte bezeichnet, die die Messung mit einem Laser stören.
Lichtschrankenstörer hingegen unterbrechen in dem Moment, in dem ein Blitzer sendet, die Funkschnittstelle zwischen der Fotoeinheit und der Lichtschranke. Dies hat zur Folge, dass die Fotoeinheit kein Foto aufnimmt. Die Messung findet statt, aber es wird kein Foto gemacht! Das hat viele Vorteile.
Ein ESO-Guard oder ESO-Störer kann die "Opto-Helligkeitssensoren" der ESO-Messung blenden. Dies führt zu einer kurzen, für das menschliche Auge nicht sichtbaren ESO-Störung. Auch wenn man auf deutschen Straßen zu schnell fährt, zeigt das ESO-Gerät technisch keine Auffälligkeiten an. Bei uns bekommst du die neuesten und auf Herz und Nieren getesteten Geräte!
Laserblocker und Jammer Störsender Kaufen für ESO Störung
Wir weisen darauf hin, dass der Besitz oder Betrieb eines ESO-Störgerätes nicht erlaubt ist. Auch sogenannte Wlan Jammer oder Wlan Störsender sind in Deutschland nicht erlaubt.
Zuwiderhandlungen werden mit 75 Euro und einem Punkt geahndet. Bitte informiere dich vor dem Einsatz dieser Geräte über die aktuelle Rechtslage.
Wer noch Fragen zum Thema Laserblitzer hat, kann sich gerne an uns wenden. Wir helfen jederzeit weiter. Wenn du einen Anwalt für Verkehrsrecht suchst, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, bist du bei uns ebenfalls an der richtigen Adresse.
Unsere Partneranwälte kennen sich mit Punkten in Flensburg bestens aus. Wenn du bereits geblitzt worden bist, stehen dir die Partneranwälte für Verkehrsrecht auch im Nachgang zur Seite.
Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung § 23 Abs. 1b StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."