Quintezz Drive Control Radarwarner
Der Quintezz Drive Control schützt vor rotlicht Blitzern, einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Laser und vor mobilen Geschwindigkeitsmessungen mit Radar. ULTRA VCO Technologie ermöglicht schnelle Reaktionszeiten gegen Lasermessungen und Ka-Band Radarfallen. Neben der mobilen und festen Überwachungstechnik kann der Drive Control V4.0 auch die in Österreich und Schweiz genutzten Sektion-Control Abschnitte zu 100% erkennen und warnen. Aktuellste Firmware sowie vollständig neuentwickelte Radar Empänger mit deutlich verbesserten Ka-Band Empfindlichkeiten bietet nur das neueste V4.0 Modell. Die effektive Ka-Band Erkennung ist praxiserprobt und verhindert mühelos Punkte in Flensburg und Bußgeld. Erkannte Geschwindigkeitsmessungen werden mit digitaler Sprache (deutsch, englisch, spanisch, französisch) ausgegeben. Das Display ist frei konfigurierbar und ermöglicht auch eine diskrete Anzeige bei nacht.
Der Quintezz Drive Control verfügt über einen variablen Echtzeit-Radar-Schutz der sich auf die Fahrzeuggeschwindigkeit anpasst. Auf Autobahnen bzw.Landstrassen, wo schnell gefahren wird, sind alle Bänder mit voller Empfindlichkeit und maximaler Leistung aktiv. Bei langsamer Fahrt, wie z.B. Parkplätzen, ist die Sensibilität auf nahezu Null. Alle Einstellungen sind individuell an beliebige Geschwindigkeiten anpassbar. Fehlalarme werden auch gefiltert, wenn sich das Fahrzeug unterhalb einer vorprogrammierten Geschwindigkeiten bewegt. Geschwindigkeits- und Tageskilometeranzeige sowie Durschschnittsgeschindigkeits Anzeige sind inklusive.
Darüber hinaus verfügt der Drive Control über einen integrierten SirfStar IV GPS-Empfänger neuester Generation. 70.0000 installierte Gefahrenstellen ermöglichen Schutz vor festen Blitzern in ganz Europa. Nutzer können über die im Internet verfügbare Datenbank jederzeit kostenlose updates der Blitzer Daten erhalten. In regelmässigen Abständen werden aktualisierte Datenbankversionen zum Download bereitgestellt. Der Quintezz Drive Control bietet beste Preis/Leistung, schützt Ihren EU Führerschein und verhindert Bußgeld, Punke in Flensburg oder gar ein Fahrverbot.
Folgende Blitzer-Datenbanken sind verfügbar:
Andorra, Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grichenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lichtenstein, Luxenburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tcheschien und Zypern.
Besonderheiten Radar- und Laserwarner
- ortet mobile Radarfallen und Laserpistolen
- ULTRA VCO garantiert Langstreckenwarnungen
- nie mehr geblitzt durch festen Blitzer
- CE-Kennzeichnung
- überragende Europa Empfindlichkeit
- hochempfindliche 13 Band Abtastung
- Europa Ka-Schmalbandabtastung
- Europa Ku-Band Erkennung
- überzeugende 360° Laserortung (vorne,hinten,links,rechts)
- Geschwindigkeitabhängige Empfindlichkeit
- Logikschaltung filtert effektiv Fehlalarme
- mit digitaler Sprachausgabe
- Geschwindigkeitsanzeige über GPS
- Anzeige der Durchschnittsgeschwindigkeit
- Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung
- exakte Zeitanzeige über GPS
- integrierter Kompass
- Radar- und Laserwarner kann deaktiviert werden
- Radarfunktion nur über geheimen PIN wieder aktivierbar
- Bänder wahlweise abschaltbar
- Langzeitspeicherung ihrer Setting
- City / Highway Schaltung
- kontrastreiches Display
- dimmbares Display auch Nachtmodus
- Anschluss über einen Zigarettenanzünder
- kinderleichte Montage über Saugnapfhalterung
- Automatischer Selbsttest
Starrenkastenwarner
- Neuester SiRF IV GPS-Empfänger mit eingebautem GPS-Antenne
- GPS Warnsystem ortet alle festen Geschwindigkeitskontrollen
- integrierter Speicher für 70.000 GPS-Blitzerpositionen
- neueste Sektion Control Messungen werden zu 100% erkannt
- GPS-Empfang auch bei Metall-Film beschichteten Windschutzscheiben
- EUROPA-Datenbank mit Standorten der festen Geschwindigkeitskontrollen
- kostenloser Download der Blitzerdatenbank
- Datenbank für viele europäische Länder verfügbar
- Blitzerstandorte können per Knopf hinzugefügt oder gelöscht werden
Technische Daten
Radarerkennung
- X-Band: 9,41 GHz
- X-Band: 9,9 GHz
- X-Band: 10,5 GHz
- X-Band: 10,525 GHz
- X-Band: 10,6 GHz
- Ku-Band Europa: 13,450 GHz
- K-Band: 24,1 GHz
- K-Band: 24,125
- K-Band: 24,15 GHz
- Ka1-Schmalband Europa: 34,0 GHz, 34,3 GHz und 34,36 GHz
- Ka2-Schmalband Europa: 34,7 GHz und 35,1 GHz
- Ka3-Schmalband: 35,5 GHz
- Lasererkennung
- 904nm Wellenlänge
- 850nm Wellenlänge (Leica/Leivtec)
Abmessung
- 95 x 95 x 25 mm
Lieferumfang
- Quintezz Drive Control V4.0 (neueste Version)
- CD mit Software für Updates (nur 2000, XP, Vista, Win7,Win8)
- USB-Kabel
- Stromkabel
- Halterung mit Saugnäpfen
- Ersatzsicherung
- Benutzerhandbuch (DE, GB, NL, F, E, I)
Quintezz Drive Control Radarwarngerät
Wir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb dieses Radarwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.
[TAB:Bussgeldrechner]
Bußgeldrechner
Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle:
www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.
Radarwarner erlaubt oder illegal? Dein Radar-Ratgeber 2017
Radarkontrollen sind bei Fahrern nicht gern gesehen. Das schlagartige Aufblitzen kündigt den Bussgeldbescheid an und kann einem entkräfteten Verkehrsteilnehmer schon mal den Tag vermiesen. Dabei dient die Verkehrsüberwachungsmaßnahme der öffentlichen Sicherheit. Die Höchstgeschwindigkeitsgrenzen auf öffentlichen Strassen sollen die Autofahrer schließlich nicht verstimmen, sondern Auffahrunfälle unterbinden und die Lärmintensität für Anwohner senken.
Nichtsdestotrotz ist es für Fahrzeugführer anziehend, den Geschwindigkeitskontrollanlagen nochmals davon zu kommen. Dafür gibt es etwa technische Radarwarner. Ob diese zulässig sowie rechtswidrig sind, werden wir im Folgenden erklären. Dabei wollen wir stets die Formulierung von Paragraf 23 Abs. 1b der Verkehrs-Ordnung (Straßenverkehrsordnung) im Hinterkopf behalten, der lautet so:
Wer ein Gefährt führt, darf eine technische Apparatur nicht betreiben oder funktionstüchtig mitführen, das dafür bestimmt ist, Geschwindigkeitsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Apparate zur Betriebsstörung oder Meldung von Tempokontrollen (Radar Warner und Laserstörer).
Blitzer-App: Gestattet oder untersagt?
Technische Apparate, die Radargeräte signalisieren oder blockieren können, dürfen also nicht mitgeführt werden. Durch diese Formulierung wird tatsächlich jedes Mobiltelefon in einem Fahrzeug auf öffentlichen Strassen untersagt, sobald eine Blitzerkasten-Applikation darauf aufgespielt sei.
Zwar ist das downloaden einer Blitzkasten-Applikation legal, doch untersagt ist es, eine solche dann auch zu benutzen, wenn das KFZ angeschaltet sei. Hierzu gibt's eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (Oberlandesgericht (OLG)) in Celle vom 03. 11.2015 (AZ 2 Ss (OWi) 313/15). Darin heißt es:
Der Untersagungstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 Straßenverkehrsordnung sei gegeben, wenn ein Fahrzeuglenker während der Reise ein Handy betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sogenannte Blitzer-Applikation installiert und diese Software während der Fahrt aktiv ist.
Was ist eine Blitzer-Applikation überhaupt
Applikationen sind Anwendungen, die festgelegte Features bieten und typischerweise auf Handys und Tablets gespielt werden können. Erfüllt diese Anwendung die Funktion, vor Gerätschaften zur Messung der Geschwindigkeit aufmerksam zu machen, geht es um eine Blitzer-App. Solche Anwendungen greifen auf eine oft in Echtzeit aktualisierte Datensammlung zurück, die von ihren Usern instand gehalten wird. Hat ein Autolenker also einen Starenkasten gefunden, meldet er dies der Blitzer-Applikation. Gestattet ist eine solche lediglich, indes sie kein Auto lenken.
Eine gesetzliche Grauzone besteht, wenn nicht der Fahrzeugführer des Gefährts, sondern etwa sein Beifahrer eine Blitzer-Anwendung installiert und aktiviert. Dieser darf den Kraftfahrer vermutlich eher nicht aktiv auf Blitzer im Umfeld aufmerksam machen, scheinbar aber darum bitten, “ein wenig langsamer unterwegs zu sein ”.
Ferner geht aus dem Urteil klar und deutlich hervor, dass die Blitzer-Applikation gestattet ist, solange Sie während der Fahrt vom Kraftfahrer nicht eingeschaltet wird. Fahrzeuglenker können sich also komplett legal vor Fahrtantritt mittels der Radarwarner-App über Standorte der Messanlagen sachkundig machen.
Doch nicht lediglich die eingeschaltete Blitzer-Warner-Anwendung ist nicht erlaubt, sondern ebenso die Bedienung vom Mobiltelefon am Steuer. Für derartige Zuwiderhandlung können ein Verwarngeld von 60€ und ein Punkt im Flensburger Zentralregister erteilt werden.
Radarfallen warner in der Navigation: zulässig oder strafbar?
Ausgehend vom oben genannten Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Celle lasse sich herleiten, dass zudem ein Navigationsgerät mit Radarwarner erlaubt ist, solange die Radarabtastung während der Exkursion nicht in Betrieb genommen wird.
In der Navigation arbeitet der Radarfallenwarner einerseits durch eine vorinstallierte Datenbank, die festinstallierte Geschwindigkeitskontrollen beinhaltet oder ähnlich einer Blitzer-Applikation, bei welcher die Aufstellungsorte auch bewegbarer Blitzerkasten in Echtzeit angezeigt werden können.
Natürlich sind derartige Radarwarner nicht genehmigt, sobald der Fahrer den Motor startet und auf öffentlichen Verkehrswegen unterwegs ist.
Mobiltelefone und Navigationsgeräte dienen nicht bloß der Blitzer-Warnung, weshalb ein Navigationssystem mit Blitzkasten-Daten oder eine Blitzkasten-Anwendung partiell gestattet sind. Anders sieht es mit Apparaten aus, die für die Echtzeit-Identifizierung oder sogar Störung von Blitzersignalen konzipiert wurden.
Signalerfassende Radar Warner sind rechtswidrig!
Der weiter oben zitierte Paragraph 23 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung wurde ursprünglich für Apparate geschrieben, die einzig den Zweck der Radarerkennung erfüllen. Radar warner sind also verboten, sogar wenn der Verkauf solcher Gerätschaften geduldet wird.
Bedenken sie: Rechtsgeschäfte, in denen Radar Warner veräussert werden, sind sittenwidrig. Folglich entfällt etwa das Rückgaberecht des Kunden (bei Uns aber nicht), wenn die Apparatur nicht mehr läuft (siehe diesbezüglich ein Urteilsspruch des Bundesgerichtshofes vom 23.02.2005, Aktenzeichen VIII ZR 129/04).
Die Hersteller solcher Apparate glauben, dass diese die Radarsignale von Blitzeranlagen entdecken und deswegen wirksam vor ihnen Alarm geben können. Auch Laserjammer sind erhältlich. Beide Gerätschaften dürfen nicht in einem Fahrzeug mitgeführt werden und werden normalerweise sofort von Messbeamten abgenommen.
Sogar deaktiviert und im Handschuhfach sind solche Radar Warner verboten. Hier greift die Formulierung von § 23 Abs. 1b StVO, worauf eine solche Apparatur nicht “betriebsfähig mitgeführt” werden darf. Es sind auch Gerätschaften im Umlauf, die auf Tastendruck temporär absolut unbrauchbar gemacht werden können. Erst ein Computerprogramm, das daheim ausgeführt wird, kann die Funktion wieder aktiv machen. Dadurch soll die Betriebsbereitschaft während dem Fahren erlöschen (wenn der Fahrzeugführer etwa in eine Straßenverkehrskontrolle kommt). Ob Oberlandesgerichte solche Gesetzlücken im Zweifel aber durchgehen lassen, bleibt anfechtbar.
Welche Blitzerwarner sind in der BRD erlaubt?
Ein altbewährter Blitzer-Warner ist gestattet: das Rundfunk. Aber warum eigentlich?
Der eigens mitgeführte Radarwarner ist gesetzwidrig, weil er im Vergleich mit den Rundfunkmeldungen über die annähernden Aufstellungsorte von Blitzanlagen individualisiert ist.
Die Blitzerwarnung im Rundfunk kann durch den Hörer nicht beeinflusst werden und geschieht losgelöst von dessen Aufenthaltsort. Weiterhin werden lediglich ungenaue Informationen über die Positionen gemacht, an denen Geschwindigkeitsmeßgeräten sind. Der Kraftfahrer ist somit angehalten, sich jedenfalls auf dem vollständigen Abschnitt an das ordnungsgemäße Limit zu halten. Dadurch wird die Verkehrssicherheit an Risikozonen erhöht, was grundsätzlich der Sinn und Nutzen von Blitzgeräten ist.
Die personenbezogene und gesamtheitliche Bekanntgabe der Lokationen von Radarmessgeräten, Laserkontrollen, Schranken oder Induktionskontakten fördert demgegenüber ordnungswidriges Verhalten von gewohnheitsmäßigen Schnellfahrern, die anschließend einzig an den entsprechenden Örtlichkeiten für einige Meter vom Gaspedal gehen.
Aus einem differenzierenden Beweggrund ist das Betätigen der Lichthupe als Radar Warner nicht erlaubt, sofern sie etwa zufahrende Fahrer vor einer Kontrolle “warnen” wollen. Paragraph 16 der StVO gibt vor, dass Lichtsignale nur gegeben werden dürfen, wenn
- Sie außerhalb der Ortschaft überholen wollen oder
- eine unmittelbare Gefahr für Sie oder andere gegeben ist.
Da ein Starenkasten keine “Gefahr” ist, müssen Lichthupen-Radarwarner mit einer Strafzahlung von fünf Euro rechnen, wenn ihre Verhaltensweise zur Strafanzeige gebracht wird.