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Der Uniden DFR1 Laser- und Radarwarner bietet bei günstigem Preis viel Schutz über große Entfernungen. Mit seinem kompakten Design und dem leicht lesbaren Display schützt der DFR1 vor allen Radarmessungen  und Laser, ohne kompliziere Konfiguration.

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Lieferzeit: 14 Tage
Art.Nr.: 531
Hersteller:Uniden
Gewicht: 0.548 Kg.
GTIN/EAN: 0050633600245
Hersteller-Artikelnummer: DFR1

Uniden DFR1 Radarwarner

Der Uniden DFR1 Laser- und Radarwarner bietet bei günstigem Preis viel Schutz über große Entfernungen. Mit seinem kompakten Design und dem leicht lesbaren Display schützt der DFR1 vor allen Radarmessungen  und Laser, ohne kompliziere Konfiguration.

Der DFR1 verfügt über zwei Stadtmodis und einen Autobahnmodus, um Fehlalarme von automatischen Türöffnern zu filtern. der DFR1 kann durch VG-2, Spectre I und Spectre IV Radarwarner Detektoren (RDD) nicht geortet werden. Diese Unsichtbarkeit ist eine Funktion, die nur bei hochpreisigen Radarwarnern zu finden ist, aber beim Uniden DFR1 ist sie nur ein Teil des Pakets.

Zu den weiteren Funktionen gehören Dimmeinstellungen, Lautstärkeregler, Stummschaltung, Signalstärkemessung, Einstellungsspeicher und Selbsttest beim Einschalten.

Das Uniden DFR1 wird komplett mit einer Halterung für die Windschutzscheibe, einem 12-Volt-Gleichstromkabel mit Ersatzsicherung und einer Bedienungsanleitung geliefert.

Besonderheiten
- Europa X, K, Ka Band Erkennung
- 360° Schutz gegen alle Arten von Laser
- VG-2 Schutz (RDD-Immunität)
- Spectre 1 und IV Schutz
- Stadt- und Autobahnmodi
- Speicherfunktion
- Leicht ablesbares Display
- Digitaler Signalstärkemesser
- Laser-Warnungen
- Signalton-Warnungen
- Nur Audio-Modus
- Nur visueller Modus
- Dimm-Modus
- Lautstärkeregelung
- Automatische und manuelle Stummschaltung

Signalabtastung
K-Band, Ka-Band, X-Band und Laser (vorne/hinten)

Spezifikationen
- Abmessungen: 29,50 mm x 69,00 mm x 110,00 mm
- Gewicht: 95g

Lieferumfang
- Uniden DFR1 Radar Warner
- Gerades 12V Zigaretten-Stromkabel
- Halterung für die Windschutzscheibe
- Klettband zur Befestigung
- Ersatzsicherung
- Benutzerhandbuch (englisch + PDF in Deutsch)

 

Bußgeldrechner

Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle: www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.

 

 

Häufig gestellte Fragen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

 

Welche Bußgelder drohen bei einer Geschwindigkeitsübertretung?

Wenn Sie mit einem Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gewesen sind, droht Ihnen gemäß  Punktekatalog ein Verwarnungsgeld von 20 bis 700 Euro. Sind Sie in der Ortschaft zu zu schnell gewesen, kostet Sie das in einem Bereich von 30 und 800 Euro Bußgeld. Ab 21 km/h zu schnell gibt es sowohl außerorts als auch innerhalb geschlossener Ortschaft einen Punkt. Es droht ein Fahrverbot außerhalb der Ortschaft ab 41 km/h zu viel und in einer geschlossenen Ortschaft ab 31 km/h zu viel. Einzelheiten zu den Bußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen finden Sie in unseren Geschwindigkeitsverzeichnisen.

 

Ab wann werden Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß geblitzt?

Theoretisch können sie schon ab 1 km/h zu schnell geblitzt werden. Abhängig von Blitzer und tatsächlicher Geschwindigkeit wird aber eine Toleranz von 3 km/h oder 3 bis 5 % der gefahrenen Geschwindigkeit reduziert. Hier erfahren Sie mehr zum Toleranz-Abzug.

 

In welchem Zeitraum verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß?

Gemäß § 26 StVG verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach 3 Monaten, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums keinen Bußgeldbescheid zugesandt bekommen haben. Dann nach 6 Monaten. Diese Frist kann aber beispielsweise unterbrochen werden, wenn der Fahrzeugführer (= Täter) in dieser Zeit beispielsweise einen Anhörungsbogen zugesandt bekommt. Hier erfahren Sie mehr bezüglich Verjährungsfristen.

 

Mit dem Automobil zu schnell unterwegs? Die Unfallgefahr erhöht sich durch die Geschwindigkeitsüberschreitung.

Deutsche Autofahrer nehmen Geschwindigkeitsbegrenzungen vielmals nicht allzu genau und Rasen kann beinahe schon als Volkssport angesehen werden. Denn es gibt keine anderen Vergehen, die so oft für ein Bußgeld oder ein Fahrverbot ursächlich ist wie die Geschwindigkeitsübertretung und aus diesem Grund hagelt es jeden Tag Verwarngelder, Punkte oder Fahrverbote.

Doch eine Zuwiderhandlung gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung ist keine Bagatelle und kann schnell eine kostenintensive Causa werden.

Aber welche Verwarnungen müssen Autorüpel erwarten? Wann droht ein Fahrverbot? Gibt es eine Unterscheidung zwischen der Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaften und einer außerorts? Und was ist speziell für Fahranfänger wichtig, die 5, 10 oder 20 km/h zu schnell gefahren sind und erwischt wurden? Unser Ratgeber zur Thematik Tempoübertretung liefert allerlei wichtige Informationen und Antworten.

 

Welche Geschwindigkeitsobergrenze ist außerorts gültig?

Die zulässige Geschwindigkeit außerorts beträgt 100 km/h

Der Bußgeldkatalog unterscheidet eine Geschwindigkeitsübertretung Innerhalb geschlossener Ortschaft und eine Übertretung des Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaft. Doch welche Geschwindigkeit ist außerhalb geschlossener Ortschaft überhaupt zugelassen?

Die Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Ortschaften liegt gemäß § 3 Absatz 3 Zahl 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei 100 km/h (für Kraftfahrzeuge bis 3500 Kg), außerdem gilt für Pkw-Fahrer auf Autobahnen eine empfohlene Geschwindigkeit von 130 km/h.

Es handelt sich hierbei, wenn nicht durch Verkehrszeichen anders vorgeschrieben, um eine empfohlene Höchstegeschwindigkeit, also keine reglementierte Geschwindigkeitsgrenze. Stehen hier jedoch Schilder, die eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit vorschreiben, so ist diese maßgebend, die Empfehlung der Richtgeschwindigkeit ist außer Kraft gesetzt. Doch viele KFZ-Fahrer halten sich überhaupt nicht an die Geschwindigkeitsrichtlinien, deshalb werden diese auch regelmäßig geblitzt – außerhalb der Ortschaft wie innerhalb der geschlossenen Ortschaft.

Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs war und auf der Bundesfernstraße geblitzt wurde, muss für den Verstoß laut Bußgeld-Katalog zwischen 20 und 60 Euro Bußgeld entrichten. Wer noch schneller unterwegs war, muss mit weitaus höheren Geldstrafen wie auch Punkten im Flensburger Register rechnen.

Wird ein Fahrzeugführer außerorts mit 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit und darüber geblitzt, blüht ihm außerdem noch ein Fahrverbot. In unserer Bußgeldtabelle sehen Sie im Detail die jeweils blühenden Strafen (Kosten, Punkte, Fahrverbote), die der Flensburger Katalog bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Ortschaften bereithält.

 

Welche Geschwindigkeitsobergrenze ist innerorts gültig?

Wer innerorts geblitzt wird, weil er zu schnell gefahren ist, muss gegenüber einem Verstoß außerhalb der Ortschaft laut Bußgeld Rechner und -Punktekatalog mit höheren Bußgeldern rechnen.

Der Grund hierfür ist, dass innerhalb der geschlossenen Ortschaft ein anderes Gefahrenpotenzial vorliegt als außerhalb der Ortschaft. § 3 Absatz 3 Ziffer 2 Straßenverkehrsordnung legt innerhalb geschlossener Ortschaften eine höchstzulässige Geschwindigkeit für Pkw, Kraftrad und jedes andere Fahrzeug von 50 km/h fest.

Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit in der Ortschaft kann es auf Anhieb richtig kostspielig werden, wobei für Bleifüßer, die bis zu 20 km/h zu schnell gefahren sind, Strafen zwischen 30 und 70 Euro in Rechnung gestellt werden. Punkte oder gar ein Fahrverbot aufgrund von geringer Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Punktekatalog bei diesen Übertretungen noch nicht vor .

Doch wird die zulässige Geschwindigkeit um 21 km/h und mehr überschritten, steigen die Geldstrafen Schritt für Schritt an und außerdem drohen Punkte im Flensburger Zentralregister wie auch Fahrverbote.

Der Bußgeldtabelle zu Beginn des Ratgebers können Sie die jeweiligen Strafen (Geldstrafe, Fahrverbote, Punkte) aus dem Flensburger Katalog für die Geschwindigkeitsübertretung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft entnehmen.

Zu schnell gefahren und geblitzt? Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wie außerorts werden durch fest installierte (stationäre) Blitzer die jeweiligen Sanktionen für Tempoüberschreitungen dokumentiert und geahndet – darüber hinaus durch mobile Überprüfungen per Lasermessung.

 

Geschwindigkeitsüberschreitung in besonderen Situationen im Verkehr

Der Flensburger Punktekatalog sieht für Geschwindigkeitsdelikte aber noch mehr Strafmaßnahmen vor, die sich auf bestimmte Verkehrssituationen beziehen.

Wer zum Beispiel an angekündigten Gefahrenbereichen wie Bahnübergängen, Straßenkreuzungen oder auch bei schlechter Sicht zu schnell gefahren ist, muss mit einem höheren Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit rechnen. In dem erwähnten Beispiel wären es entsprechend der aktuellen Bußgeldtabelle 100 EUR wie auch ein Punkt in Flensburg.

Auch wird es kostspielig, wenn sich ein Fahrzeuglenker durch die überhöhte Geschwindigkeit in der Nähe von Jugendlichen, hilfebedürftigen oder älteren Menschen deren Gesundheit gefährdet. Dann drohen als Strafe laut Bußgeldkatalog 80 EUR und ein Punkt.

Aber auch, wer mit Schneeketten zu schnell fährt und die zulässigen 50 km/h um bis zu 10 km/h übertritt, bekommt gemäß Bußgeldrechner ein Bußgeld im Bereich von 20 bis 30 EUR verhängt. Mit Schneeketten dürfen Sie außerdem weder Innerhalb geschlossener Ortschaft noch außerhalb von Ortschaften schneller unterwegs sein als 50 km/h (§ 3 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung).

Um nicht erwischt zu werden – in einer geschlossenen Ortschaft oder außerorts – und bleibende Erfahrungen mit den laut Bußgeldkatalog oder Bußgeld Rechner drohenden Sanktionierungen zu machen, statten sich einige Fahrzeuglenker mit einem entsprechenden Radarwarner aus, was jedoch genauso verboten ist und ein Bußgeld selbst ohne Geschwindigkeitsübertretung nach sich zieht. Unsere Bußgeld-Tabelle zeigt weit verbreitete Geschwindigkeitsüberschreitungen und nennt die jeweiligen Sanktionen (Punkte, Fahrverbote, Kosten).

 

Geschwindigkeit: Reglementierungen durch die StVO

Eine überhöhte Geschwindigkeit die Sicherheit im Straßenverkehr immens beeinflussen.

Überhöhte Geschwindigkeit, egal ob außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften, zählt nach Angaben des Bundesamts für Statistik zu den häufigsten Ursachen von Unfällen. Zudem sind Geschwindigkeitsdelikten zugleich auch der am meisten festgestellte Verstoß gegen die vom Verkehrsrecht festgelegten Regeln – was nicht zuletzt auch den vielerorts durchgeführten Geschwindigkeits Kontrollmessungen zu verdanken ist.

Einige Autofahrer wissen oft gar nicht, wann Sie eine Sanktion für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Ortschaft oder außerorts riskieren.

Um Ihr Wissen zum Thema Geschwindigkeit und höchstzulässige Geschwindigkeit aufzufrischen, finden Sie im Weiteren den § 3 Straßenverkehrsordnung, der alle Bestimmungen zur Geschwindigkeit enthält. Folglich gilt:

(1) Wer ein KFZ führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug zu jeder Zeit beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsbedingungen sowie dem persönlichen Vermögen und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Ist die Sicht durch Schneefall, Nebel oder Regen unterhalb von 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine langsamere Geschwindigkeit notwendig ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Wegstrecke gestoppt werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Kraftfahrzeuge einem Risiko ausgesetzt werden könnten, muss aber so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht derart langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss stören.

(2a) Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, im Besonderen durch Verringerung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, in der Weise verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsbeteiligten ausgeschlossen ist.

(3) die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt sogar unter günstigsten Umständen

   1. in einer geschlossenen Ortschaft für alle Fahrzeuge 50 km/h,

   2. außerhalb von Ortschaften

   a) für

   aa) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, außer PKWs,

   bb) PKW mit Anhänger,

   cc)z Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t einschließlich Anhänger wie auch

   dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäcktrailer,

   80 km/h,

   b) für

   aa) Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht mehr als 7,5 t,

   bb) alle KFZ mit Anhänger , außer PKWs, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, wie auch

   cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzmöglichkeiten mehr verfügbar sind,

   60 km/h,

   c) für Kraftwagen wie auch für andere KFZ mit einem zugelassenen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsgrenze gilt nicht auf Bundesstraßen (Schild 330.1) wie auch auf anderen Verkehrswegen mit Fahrbahnspuren für eine Fahrtrichtung, welche durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen geteilt sind. Sie gilt ferner nicht auf Strecken, die zumindest zwei durch Fahrspurebegrenzung (Verkehrsschild 295) oder mittels Leitlinien (Verkehrszeichen 340) gekennzeichnete Fahrspuren für jede Fahrtrichtung haben.

(4) Die zulässige Geschwindigkeit ist für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h gültig.” (§ 3 Straßenverkehrsordnung)

 

Mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs: Wann ist mit einem Fahrverbot zu rechnen?

Geschwindigkeitsübertretung: Neben Punkten und Geldstrafen kann sogar ein Fahrverbot verhängt werden.

Wer geblitzt worden ist, weil er wesentlich zu schnell gefahren ist, ist sofort besorgt um seinen Führerschein. Doch ab wann gibt es für Regelbrecher ein Fahrverbot? Und für was für einen Zeitraum ist der “Lappen” ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der geschlossenen Ortschaft oder außerorts weg? Der Flensburger Katalog sieht bei der Geschwindigkeitsübertretung eindeutige Regulierungen vor.

 

Bei folgenden Überschreitungen wird ein Fahrverbot verhängt:

- 1 Monat Fahrverbot ab 31 km/h innerhalb der Ortschaft bzw. ab 41 km/h außerhalb von Ortschaften sowie Bußgeld und Flensburger Punkte

- 2 Monate Fahrverbot ab 51 km/h innerhalb bzw. ab 61 km/h außerhalb von Ortschaften plus Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderdatei

- drei Monate Fahrverbot ab 61 km/h innerhalb bzw. über 70 km/h außerhalb der Ortschaft plus Verwarngeld und Flensburger Punkte

Im Folgenden finden Sie noch weitere detaillierte Sanktionierungen aus dem Flensburger Punktekatalog:

 

Fahrverbot: innerhalb der geschlossenen Ortschaft zu schnell gefahren

Wer in einer geschlossenen Ortschaft mindestens 31 km/h zu schnell unterwegs ist, erhält ein einmonatiges Fahrverbot. Darüber hinaus gibt's ein Bußgeld in Höhe von 80 EUR wie auch einen Punkt. Auch ist ein Fahrzeuglenker seinen Führerschein für 1 Monat los, wenn er zwischen 41 bis 50 km/h zu schnell unterwegs war. In diesem Fall sieht die Bußgeldverordnung zudem 400 EUR Verwarnungsgeld und zwei Punkte vor. Wer das zulässige Tempo im Bereich von 51 bis 60 km/h überschreitet und geblitzt wird, muss von zwei Monaten Fahrverbot ausgehen, ab 61 km/h Geschwindigkeitsübertretung gibt es drei Monate Fahrverbot. Hinzu kommen natürlich noch jeweils empfindliche Geldstrafen wie auch Flensburger Punkte.

Folgender Überblick zeigt noch einmal, wann bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften seit der Einführung der StVO-Novelle ein Fahrverbot angeordnet wird und wie hoch sonstige Strafen ausfallen :

- mit maximal 10 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 30 Euro Verwarnungsgeld, kein Punkt

- mit 11 bis 15 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 50 Euro Strafe, kein Punkt

- mit 16 bis 20 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 70 EUR Verwarngeld, kein Punkt

- mit 21 bis 25 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 115 Euro Bußgeld, ein Punkt

- mit 26 bis 30 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot für Wiederholungstäter, 180 Euro Strafe, ein Punkt

- mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 260 EUR Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 400€ Bußgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 560€ Verwarnungsgeld, zwei Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 700 EUR Verwarngeld, 2 Punkte

- mit mehr als 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 800 Euro Strafe, 2 Punkte

 

Fahrverbot: außerhalb von Ortschaften zu schnell gefahren

Bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie den Führerschein zeitweise abgeben?

Ein Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsübertretung außerhalb der Ortschaft verrät, dass der Führerschein ab einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 41 km/h und mehr konfisziert wird.

Denn wer mit 41 bis 50 km/h zu schnell fuhr, muss für 1 Monat seine Fahrlaubnis abgeben, hinzu kommt noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 320€ sowie zwei Punkte. Auch wer mit 51 bis 60 km/h zu schnell im Land unterwegs ist und gemessen wird, bekommt laut Punktekatalog ein Fahrverbot für 1 Monat zuzüglich 480€ Bußgeld und 2 Punkte.

2 Monate muss ein Fahrzeugführer hingegen auf die Fahrerlaubnis verzichten, falls er mit 61 bis 70 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde. Bei mehr als 70 km/h gibt es ein Fahrverbot für den Zeitraum von drei Monaten. Für die beiden letzten Tatbestände kommen erwartungsgemäß noch ein hohes Bußgeld sowie Punkte hinzu.

Folgende Übersicht macht nochmals deutlich, wann und für welche Dauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften seit der Einführung der StVO-Änderung ein Fahrverbot ausgesprochen wird:

- mit 26 bis 30 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot für Mehrfachtäter, 150 EUR Verwarnungsgeld, ein Punkt

- mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot für Rückfalltäter, 200€ Verwarngeld, ein Punkt

- zwischen 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 320€ Bußgeld, zwei Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 480€ Verwarngeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 600EU Verwarngeld, zwei Punkte

- mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: drei Monate Fahrverbot, 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte

Ausnahmeregelung: Geschwindigkeitsüberschreitung bei widrigen Sichtverhältnissen

Eine Geschwindigkeitsübertretung bei Nebel und auch anderen Sichtbehinderungen ist sehr gefährlich.

Die StVO schreibt bei schlechter Sicht infolge von widrigen Wetter­Bedingungen wie Nebel, Schneefall oder Regen eine Geschwindigkeitsreduzierung vor, um die Verkehrssicherheit nicht noch mehr zu gefährden. Demnach liegt dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.

Wer trotz beeinträchtigter Sichtverhältnisse zu schnell unterwegs ist und dabei geblitzt oder anderweitig erwischt wird, muss neben einem Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot erwarten.

So wird die Lenkberechtigung für 1 Monat entzogen, wenn trotz einer eingeschränkten Sichtweite unter 50 m

- die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften bei 31 bis 50 km/h lag

- die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zwischen 41 bis 60 km/h lag

Mit steigender Geschwindigkeit fallen auch die Sanktionierungen im Flensburger Punktekatalog höher aus und deshalb kann der Führerschein bei 61 km/h (innerhalb von Ortschaften) bzw. 71 km/h (außerhalb geschlossener Ortschaft) und mehr bis zu drei Monate eingezogen werden.

 

Fahrverbot durch Wiederholungstäterregel

Zusätzlich kann auch dann ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden, wenn Fahrer im Zeitraum von einem Jahr nochmals mit Geschwindigkeits­Übertretungen von 26 km/h oder darüber auffielen.

 

Wann wird das Fahrverbot rechtskräftig?

Wird ein Fahrverbot festgesetzt, bleibt die Fahrerlaubnis zwar bestehen, jedoch ist es dem Betroffenen für den Zeitraum des Fahrverbots untersagt, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Wirksamkeit des Fahrverbotes wird bei Fahrzeuglenkern, die in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot ableisten mussten, gemeinsam mit dem Bescheid rechtskräftig. Der Führerschein muss mit Inkrafttreten für den Zeitraum des Fahrverbotes bei der Dienststelle abgegeben werden. Mit der Abgabe des Fahrausweises beginnt die Verbotsfrist, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr lenken zu dürfen .

Empfehlung: t Betroffene können den Anfang für die Frist des Fahrverbotes in einer Zeitspanne von 4 Monaten selbst bestimmen. Auflage hierfür ist, dass innerhalb von zwei Jahren kein Fahrverbot erteilt wurde. Hiernach gelten sie für die Straßenverkehrsbehörden als ein Ersttäter. Wer trotz Fahrverbot ein Fahrzeug im Verkehr führt, begeht gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat. Dieses Vergehen wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Buße bestraft.

 

Absehen vom Fahrverbot

Höheres Verwarnungsgeld anstelle eines Fahrverbots nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Das ist nur in besonderen Fällen realisierbar.

Nur im Einzelfall kann ein Fahrverbot umgangen werden, wobei es generell vom individuellen Einzelfall abhängt und ob die Begründung objektiv glaubwürdig ist. Ein „Schema F“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße eintauschen lässt, gibt es natürlich nicht.

Im Laufe der Jahre haben sich jedoch verschiedene Fallgruppen gezeigt, in denen die Vollziehung des Fahrverbots – mit oder ohne Kompensation durch eine Erhöhung der Geldstrafe – revidiert wurde. Zu den Tatbeständen gehören :

- das sogenannte Augenblicksversagen

- die Existenzgefährdung bei Freiberuflern

- der drohende Verlust des Jobs bei Arbeitnehmern

- extrem langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Schuldigsprechung

- notstandsartige Umstände bei der Tatbegehung

- besondere private Umstände

- außergewöhnliche Umstände des einzelnen Falls bei der Tatverursachung

- vorliegen eines abwendbaren Verbotsirrtums.

Rennfahrer sollten sich darauf aber nie verlassen, dass eine dieser Argumente auch in der Tat zur Aufhebung des Beschlusses führt, da Gerichte nur in einzelen Fällen von einem Fahrverbot absehen. Wer das Risiko seiner beruflichen Existenz als Grund angibt, bekommt im Regelfall den Ratschlag, dass zunächst auch der Jahresurlaub aufgebraucht werden kann oder andernfalls auf regionale Verkehrsmittel umzusteigen.

In einzelen Fällen können sich Betroffene an einen Juristen für Verkehrsrecht wenden. Darüber hinaus kann auch eine verkehrspsychologische Beratung positiv auf das wegen der Geschwindigkeitsübertretung festgesetzte Fahrverbot einwirken, sofern der Amtsrichter der Auffassung ist, dass sich der Betroffene zukünftig im Autoverkehr  zurückhaltend und ordnungsgemäß verhalten wird.

 

Geblitzt: Was nun?

Wer zu schnell war und geblitzt wurde, wird abkassiert. Es hängt davon ab, ob Sie in diesem Fall mit 10 km/h, mit 20 km/h oder auch mit 40 km/h zu schnell gefahren sind, wird vom Punktekatalog eine jeweilige Strafmaßnahme vorgegeben. Doch wie geht's nach dem Blitzer weiter?

 

Zu schnell gefahren und geblitzt: Was kommt jetzt?

Es hängt davon ab, mit was für einer Überwachungstechnik die Geschwindigkeitsüberschreitung beobachtet wurde:

Wurde die Zuwiderhandlung im Rahmen einer polizeilichen Verkehrsüberwachung mit Laserpistole festgestellt oder durch Videoaufzeichnung aus einem Auto heraus – zumeist auf Schnellstraßen der Fall – wird der Fahrzeuglenker sofort danach angehalten und noch vor Ort über die Strafmaßnahmen aufgeklärt. Eine Strafzahlung können die Fahrzeuglenker zumeist schon vor Ort entrichten.

Bei einem Bußgeld werden sie auf dem Postweg in Kenntnis gesetzt. Wer nach einer Sanktionierung nicht direkt zahlen möchte oder kann, bekommt eine Geldbuße auf dem Postweg zugesendet. Dann kommen aber auch wie beim Bußgeld zusätzliche Gebühren und Auslagen zu den Aufwänden für die Geschwindigkeitsüberschreitung hinzu.

Anderenfalls wird zu schnelles Fahren durch fest installierte Blitzer auf Film festgehalten. Hierbei erhält der Halter in ein paar Tagen oder Wochen den Bussgeldbescheid von der Amtsstelle.

Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit, die laut Punktekatalog mit maximal 55 Euro geahndet wird, bekommt der KFZ-Halter im Regelfall zunächst ein Verwarnungsbescheid zugesendet. Wer das Vergehen akzeptiert und das fällige Bußgeld innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt , muss vor keinen weiteren Konsequenzen Angst haben  und die Angelegenheit darf als erledigt gesehen werden.

Wenn der Fahrzeughalter das Knöllchen aber nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt oder mit der Unterstellung nicht übereinstimmt, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. An der Höhe der Strafzahlung ändert dieses Verfahren jedoch nichts, wobei jedoch berücksichtigt werden muss, dass auf Grund von Verwaltungskosten der zu entrichtende Betrag letztlich erheblich höher zu Buche schlagen kann, als das eigentliche Verwarngeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung.

Liegt die gemäß Flensburger Punktekatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung zu verhängende Strafmaßnahme bei über 55€, so kommt es zu einer automatischen Einleitung des Bußgeldverfahrens. Dem Beschuldigten wird anschließend oft erstmal ein Anhörungsbogen zugestellt, in dem er sich zur Anschuldigung aussprechen kann.

 

Geblitzt: Wie hoch ist der Toleranz-Abzug?

Bei jeder Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird eine gewisse Messtoleranz abgezogen.

Da die Messwertgenauigkeit von Kontrollgerät zu Kontrollgerät unterschiedlich ausfallen kann, wird vom ermittelten Wert bei der Geschwindigkeitsermittlung eine Messfehlertoleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgesetzt wird – ganz gleich, ob der Geschwindigkeitsverstoß durch einen Laser, Blitzer oder eine Aufnahme ermittelt wurde.

 

Als Faustformel können sich KFZ-Fahrer folgende Toleranz-Regel merken:

Bei festinstallierten Blitzer-Systemen werden 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h reduziert. Bei Messungen über 100 km/h werden von der Geschwindigkeit 3 % als Meßfehlertoleranz abgezogen.

Im Vergleich zu Videoaufzeichnungen aus fahrenden ProVida Fahrzeugen haben fest installierte Blitzer insgesamt einen kleineren Messfehler. Dementsprechend fällt der Messtoleranz-Abzug bei einer Übertretung der Geschwindigkeit, die von einem Videomesswagen beobachtet wird, meist größer aus.

Laut ADAC können 4 bis 5 km/h bei Fahrgeschwindigkeiten unterhalb von  100 km/h reduziert werden, wohingegen es bei höheren Fahrgeschwindigkeiten 4 bis 5 % sind. Möglicherweise und bei äußerst ungenauen Messverfahren kann der Messtoleranz-Abzug noch größer ausfallen.

 

Tacho nicht wirklich präzise

Hier sei auch darauf hingewiesen, dass sogar bei aktuellen Autos die Tachometeranzeige nie präzise funktioniert. Deshalb kann der Blick zum Tachometer für Fahrer immer nur einen ersten Orientierungswert vermitteln , wenn sie schnell die Toleranz bestimmen wollen. Prinzipiell ist es so, dass sehr viele Tachos ein höhere Fahrgeschwindigkeit als die tatsächlich gefahrene anzeigen und ein paar Prozente abweichen.

Ein Tacho darf dabei auch laut Gesetz niemals weniger anzeigen als die gefahrene Geschwindigkeit, was am Rande bemerkt von den Fahrzeugproduzenten garantiert werden muss .

Als Alternative zum Tachometer kann ein schneller Blick auf das Navigationssystem helfen, welches in der Regel genauere Werte bietet und damit in Sachen Toleranz einen besseren Richtwert darstellt.

Den Toleranzabzug nehmen die Dienststellen jedoch selbstständig vor . Er ist entsprechend in dem jeweiligen Bussgeldbescheid aufgeführt und erfolgt nicht erst auf Hinweis durch den Beklagten.

 

Mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs mit Lastkraftwagen und Omnibus

Für Lkw gelten besondere Begrenzungen bei der Geschwindigkeit.

Die Straßenverkehrsordnung sieht für ein Geschwindigkeitsvergehen durch Lastkraftwagen oder Omnibusse höhere Strafmaßnahmen gemäß Flensburger Katalog vor. Die Geschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften dürfen auch Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen und mehr wie auch Kraft-Omnibusse nicht übersteigen. Bei Überschreitungen von 16 bis 25 km/h innerhalb von Ortschaften droht bereits ein Bußgeld von insgesamt 160 bis 175 Euro wie auch ein Punkt im Flensburger Zentralregister.

Bei der geltenden Geschwindigkeitsobergrenze auf einspurigen Bundes- oder Landstraßen wird nach Gewichtskategorien unterschieden. So dürfen kleinere Lastwagen mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen und Omnibusse mit höchstens 80 km/h unterwegs sein, während für schwere Lastwagen mit mehr als 7,5 Tonnen maximal 60 km/h zulässig ist.

Letztere Tempobegrenzung gilt nebenbei bemerkt auch für Omnibusse, in denen nicht für alle Passagiere eine Sitzgelegenheit angeboten werden kann.

Auf Kraftfahrtstraßen oder Autobahnen, bei denen die Fahrspuren baulich voneinander getrennt sind, liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen mit über 3,5 Tonnen wie auch Omnibusse ohne Anhänger auch bei 80 km/h. Werden von Bussen besondere Voraussetzungen erfüllt, wie beispielsweise das Vorhandensein von einem Tempomat, dann dürfen diese auf getrennten Autobahnen oder Bundesstraßen auch 100 km/h fahren.

Doch genau wie bei Kraftfahrern befolgen ohnehin nicht alle LKW- bzw. Busfahrer die Tempovorgaben, so dass in den aufgeführten drei Bereichen auch oft Geschwindigkeitsdelikten dokumentiert werden. Mit welchen Folgen (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte) nach einer Übertretung der Geschwindigkeit zu rechnen ist, verdeutlicht unser Bußgeld-Katalog für die Geschwindigkeitsübertretung von Omnibussen und Lastkraftwagen.

 

Omnibus und LKW: Geschwindigkeitsübertretung innerorts

Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Lastkraftwagen oder Omnibus überschritten, dann drohen folgende Strafmaßnahmen laut Bußgeld-Katalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 40 Euro

- 11 – 15 km/h zu schnell – 60 EUR Bußgeld

- 16 – 20 km/h zu schnell – 160 Euro Verwarngeld, ein Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 175 Euro Geldbuße, ein Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – 235 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – 340 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 560 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 700 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 800 Euro Bußgeld, 2 Punkte, drei Monate Fahrverbot

 

Lkw Und Omnibus: Geschwindigkeitsübertretung außerorts

Lastwagen unterliegen außerhalb von Ortschaften strengeren Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Wurde die höchstzulässige Geschwindigkeit mit dem Omnibus oder LKW überschritten, dann drohen folgende Strafmaßnahmen laut Bußgeldkatalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 30 Euro

- 11 bis 15 km/h zu schnell – 50 Euro; für länger als 5 Minuten Dauer oder bei mehr als 2 Fällen nach Fahrtbeginn – 140EURO Bußgeld, ein Punkt

- 16 bis 20 km/h zu schnell – 140EURO Bußgeld, ein Punkt

- 21 bis 25 km/h zu schnell – 150 EUR Bußgeld, ein Punkt

- 26 bis 30 km/h zu schnell – 175 Euro Bußgeld, ein Punkt

- 31 bis 40 km/h zu schnell – 255 Euro Strafe, zwei Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 bis 50 km/h zu schnell – 480€ Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot

- 51 bis 60 km/h zu schnell – 600 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, zwei Monate Fahrverbot

- mehr als 60 km/h zu schnell – 700 € Bußgeld, zwei Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

LKW mit gefährlichen Gütern: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von beschilderungspflichtigen Gefahrenguttransporten oder Bussen mit Fahrgästen überschritten, dann können folgende Sanktionen verhängt werden :

- bis 10 km/h zu schnell – 70€

- 11 bis 15 km/h zu schnell – 120€, ein Punkt; bei über fünf Minuten Dauer oder bei mehr als 2 Fällen nach Abfahrt – 240 EUR Bußgeld, ein Punkt

- 16 bis 20 km/h zu schnell – 320€ Verwarngeld, ein Punkt

- 21 bis 25 km/h zu schnell – 360 Euro Verwarnungsgeld, zwei Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 26 bis 30 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, zwei Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 bis 40 km/h zu schnell – 640 Euro Geldstrafe, 2 Punkte, zwei Monate Fahrverbot

- 41 bis 50 km/h zu schnell – 800 Euro Geldstrafe, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

- 51 bis 60 km/h zu schnell – 900€ Verwarngeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 950 Euro Strafe, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

LKW mit gefährlichen Gütern: Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts

Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Gefahrenguttransporten oder Omnibussen mit Passagieren außerhalb der Ortschaft übertreten, dann können folgende Strafen laut Bußgeld-Katalog drohen:

- bis 10 km/h zu schnell – 60€

- bis 15 km/h zu schnell – 70€; für über 5 Minuten Dauer oder in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt – 240€ Verwarnungsgeld, ein Punkt

- 16 bis 20 km/h zu schnell – 240 Euro Verwarngeld, ein Punkt

- 21 bis 25 km/h zu schnell – 280€ Verwarngeld, ein Punkt

- 26 bis 30 km/h zu schnell – 400 Euro Verwarngeld, zwei Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 bis 40 km/h zu schnell – 560 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 bis 50 km/h zu schnell – 700 EUR Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 bis 60 km/h zu schnell – 800 Euro Bußgeld, zwei Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 900€ Verwarnungsgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

 

Zu schnell gefahren: Konsequenzen für junge Autofahrer

Gerade Fahranfänger, die sich noch in der “Probezeit” befinden, sollten bedenken, dass ihnen bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb der Probezeit zusätzliche Strafmaßnahmen drohen, als Kraftfahrern, die ihre Bewährungszeit schon hinter sich haben.

Mit den umfassenderen drohenden Konsequenzen für die Dauer der Probezeit, die zwei Jahre nach Aushändigung des Führerscheins läuft, sollen primär junge Fahrer bzw. Führerscheinneulinge zu einem vorsichtigerem Fahren motiviert werden, zumal diese in der Summe betrachtet aufgrund der Unwissenheit und Unerfahrenheit oft Unfälle verursachen und auch durch Rasen auffallen.

Führerscheinneulinge, die sich erstmals einen folgenschweren Verstoß (Kategorie A) oder 2 weniger schwerwiegende Übertretungen (Kategorie B) leisten, müssen ein Aufbauseminar besuchen und auch verlängert sich die Probezeit auf ganze vier Jahre. Doch wann drohen jungen Fahrern Probezeit-Maßnahmen nach einer Geschwindigkeitsübertretung?

 

Nicht bloß ein Verwarngeld droht bei Geschwindigkeitsübertretung: Was Fahranfänger wissen müssen

Zählt überhöhte Geschwindigkeit zur Gruppe der schwerwiegenden oder zur Gruppe der weniger schwerwiegenden Delikte? Ausschlaggebend dabei ist, mit welcher Geschwindigkeitsübertretung der junge Fahrer geblitzt wurde:

Bei einer Übertretung der Geschwindigkeit von über 20 km/h mit dem Personenkraftwagen oder mehr als 15 km/h mit einem Lastkraftwagen handelt es sich um einen Verstoß der Kategorie A und entsprechend muss der Fahranfänger Strafmaßnahmen erwarten.

Bei Geschwindigkeitsübertretungen von höchstens 20 km/h mit dem Personenkraftwagen oder nicht mehr als 15 km/h mit einem LKW kommen keine weiteren Sanktionen auf den Führerscheinneuling zu.

Insgesamt können Geschwindigkeitsübertretungen ausschließlich dann zu den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen in der Probezeit führen, falls Sie derart schwerwiegend sind, dass es zu einem Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt im Flensburger Register kommt. Das ist zumeist dann der Sachverhalt, wenn

- eine Straftat im Verkehr oder

- eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld von zumindest 60 EUR bestraft wird.

 

A-Verstöße: was sind schwerwiegende Verkehrsvergehen?

In der Kategorie A der schwerwiegenden Verkehrsverstöße, von denen schon einer zu verkehrspsychologischen Maßnahmen führt, gehören etwa Verkehrsdelikte wie:

- Alkoholeinfluß im Verkehr

- Nötigung (etwa durch Nutzung der Lichthupe oder dichtes Auffahren auf der Bundesfernstraße)

- verbotenes Entfernen vom Unfallort

- gefährlicher Eingriff in das Verkehrsgeschehen (beispielsweise durch unerlaubte Straßenrennen)

Darüber hinaus gehören ebenso viele Ordnungswidrigkeiten zu den Verstößen der Gruppe A wie zum Beispiel:

- Überholen im Überholverbot

- Überfahren einer roten Ampelanlage

- Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 20 km/h

- Unsachgemäßes Abbiegen oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Vorfahrtsmissachtung

 

B-Verstöße: Was sind weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße?

In Kategorie B der weniger schwerwiegenden Vergehen, von denen erst bei zweien Probezeit-Maßnahmen zu erwarten sind, gehören beispielsweise:

- Fahren mit mangelhaft gesicherter Ladung oder Überladung

- Fahren mit abgefahrenen Reifen

- Beförderung von Kindern ohne Kindersitz

Sie sollten sich nicht von dem Wort “weniger schwerwiegend” in die Irre führen lassen, weil selbst diese Vergehen in besonderen Fällen gravierende Konsequenzen haben können.

 

Geblitzt in der Probezeit: welche Maßnahmen greifen?

Wer in der Probezeit durch zu hohe Geschwindigkeit auffällig gewesen ist, den erwarten ab einer Überschreitung von 21 km/h (A-Verstoß) besondere Probezeit-Maßnahmen, wobei generell drei Stufen zu unterscheiden sind:

- Bei der ersten Übertretung (einmal A-Verstoß oder zwei B-Verstöße) wird die Probezeit auf ganze vier Jahre verlängert und ferner die Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau verlangt.

- Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auffällig wird, bekommt eine Verwarnung ausgesprochen. Auch wird dem Fahrer wahlweise die Teilnahme an an verkehrspsychologischer Nachschulung empfohlen , die jedoch nicht zwingend ist. Werden noch vor der Beendigung des Fahreignungsseminars Überschreitungen begangen, gibt es bislang keine dieser Maßnahmen. Statt dessen soll abgewartet werden, ob sich beim Führerscheinneuling das Verkehrsverhalten durch die Teilnahme am Aufbauseminar verbessert .

- Wer nach Ablauf von zwei Monaten  nach der Verwarnung nochmals auffällig wird (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstoß), bekommt die Lenkberechtigung entzogen .

Auch wer trotz Anordnung keine Teilnahmebescheinigung für das Seminar zum Punkteabbau vorbringen kann, muss damit rechnen, dass der Führerschein im Zweifelsfall beschlagnahmt wird. sobald der Nachweis vorliegt, wird die Fahrerlaubnis üblicherweise ausgehändigt.

 

Rasen im Ausland: Welche Strafmaßnahme bei einer Geschwindigkeitsübertretung droht

Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, drückt gerne mal ordentlicher aufs Gas. Doch das sollte sich jeder Kraftfahrer genau überlegen. Nicht bloß, weil das Unfallrisiko zunimmt, sondern auch, weil im Ausland die Bußgeld-Höhe meist erheblich höher ausfällt. Das ist auch bei Raserei der Fall. Auf diese Weise reißt sich jeder Reisende mit einer Überschreitung geradewegs ein empfindliches Loch in die Ferienkasse.

 

Bußgelder für zu schnelles Fahren oftmals deutlich teurer

Während der Bußgeldkatalog in der Bundesrepublik Deutschland für eine Geschwindigkeitsübertretung von maximal 20 km/h maximal 70 Euro Bußgeld veranschlagt, liegen die Tarife im Ausland teilweise erheblich höher. Paradebeispiele gefällig?

Schauen wir in die Schweiz. Hier muss ein Fahrer mindestens 155 Euro bezahlen, wenn er 20 km/h schneller fährt als erlaubt. Doch auch im attraktiven Reiseland Italien werden Geschwindigkeitsübertretungen deutlich härter sanktioniert als hierzulande. Es werden zumindest 170€ aus der Urlaubskasse fällig. Wenn man sich bei Dunkelheit zum Rasen verführen lässt, fällt das Verwarngeld in Italien noch einmal um 30 Prozent höher aus.

Europäische Verwarnungsgeld-Spitzenreiter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind aber wieder einmal die skandinavischen Staaten. So werden in Schweden zumindest 250 EUR, in Norwegen sogar 375 Euro Bußgeld fällig. Ein Geschwindigkeitsverstoß in Österreich kann bei über 50 km/h ebenfalls mitunter einschneidende Geldbußen als Konsequenz mit sich bringen. Entsprechend sollten Sie sich eindringlich mit den wichtigsten nationalen Verkehrsregeln des Urlaubslandes auseinander setzen, ehe Sie die Fahrt antreten. Auf diese Weise können Sie unschöne Überraschungen und Stress aus dem Weg gehen.

 

Geschwindigkeiten: Wie schnell ist es im Ausland erlaubt zu fahren?

Während auf deutschen Schnellstraßen auf vielen Abschnitten keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgeschrieben wird, sieht es auf dem Rest des Kontinents aber vollkommen anders aus und genauso wie beim Flensburger Katalog zur Geschwindigkeitsüberschreitungen dominieren auch in diesem Fall teils strengere Regeln.

Im Königreich Norwegen gilt größtenteils auf Schnellstraßen eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 90 km/h, während die Ausschilderung in Schweden maximal 110 oder 120 km/h erlauben. Der Vergleich zeigt, dass das zulässige Tempo für Personenkraftwagen auf der Fernverkehrsstraße in zahlreichen Regionen (zum Beispiel Spanien, Türkei, Niederlande, Belgien, Portugal, Schweiz) bei 120 km/h liegt.

Viele andere Länder gestatten hingegen sogar eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Führerscheinneulinge, die noch in der Probezeit sind und folglich noch keine 2 Jahre Fahrerfahrung haben, sollten sich besonders in Frankreich zurückhalten. Denn dort ist es Fahranfängern gestattet auf Schnellstrassen höchsten 110 km/h zu fahren.

Auf Überlandstraßen gilt hingegen in einigen Ländern eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 80 oder 90 km/h, während in einer geschlossenen Ortschaft ein Tempo von 50 km/h über die Staatsgrenzen hinweg so gut wie die Regel ist. Werden Sie auf einer Landstraße geblitzt, dann erhalten Sie ge