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Der brandneue Uniden R8 ist das jüngste Mitglied der branchenweit meistdiskutierten Radarwarngeräte-Serie. Mit seiner Doppelantenne kann der R8 Bedrohungen aus allen 4 Richtungen erkennen.

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Lieferzeit: 14 Tage
Art.Nr.: 527
Hersteller:Uniden
Gewicht: 0.726 Kg.
GTIN/EAN: 0050633600559
Hersteller-Artikelnummer: R8

Uniden R8 Radarwarner

Der brandneue Uniden R8 ist das jüngste Mitglied der branchenweit meistdiskutierten Radarwarngeräte-Serie. Mit seiner Doppelantenne kann der R8 Bedrohungen aus allen 4 Richtungen erkennen und warnt per Sprachausgabe (englisch) vor der Richtung der Bedrohung.

Mit einer mehr als 16-fachen Erfassungsreichweite einer Polizeiradarpistole bietet der Uniden R8 eine Leistung, welche oft die leistungsstärksten Radardetektoren anderer Hersteller übertrifft, jedoch zu einem deutlich günstigeren Preis. Der Uniden R8 verfügt über das größte OLED Farbdisplay aller Radarwarner, das eine Vielzahl von Informationen gleichzeitig anzeigt, darunter bis zu fünf unterschiedliche Radarsignale gleichzeitig, Tageszeit, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung.

Besonderheiten
- maximal Laser- und Radarempfindlichkeit
- 2 rauscharme Verstärker (LNA)
- 2 Radar Antennen
- Digitaler Signalprozessor (DSP)
- Eingebautes GPS
- Ultrahelle, mehrfarbige und leicht ablesbare OLED-Anzeige
- MRCD / MRCT (Warnpriorität: Laser, MRCD, Ka, K, X) anpassbar
- Warnung vor Rotlichtkameras (nur USA & Kanada)
- Warnung vor Radarkameras
- Warnung vor Laserkameras
- Anzeige der Radarbandfrequenz
- POI GPS Speicherung - ignoriert falsche Warnungen automatisch
- Erweiterte K / KA-Band-Filter
- Sprachbenachrichtigungen
- 12 wählbare Warntöne im X-, K-, MRCD-, Gatso-, Ka- und Laserband
- Benutzerdefinierte Empfindlichkeiten für X-, K- und Ka-Band
- Anzeige der Laser Signatur
- Gatso RT3/RT4-Erkennung
- Quiet Ride (geschwindigkeitsabhängige Stummschaltung)
- Autom. Stummschaltungslautstärke (Aus, Ein: 0 - 7)
- Automatisches Dimmen
- Anpassbare Warnmeldungen
- Anzeige im Radarbereich (Geschwindigkeit, Spannung, Höhe, Uhr)
- Unsichtbar gegen Spectre I/IV
- MAX-Geschwindigkeitswarnsystem
- Einschließlich Saugnapfhalterung (einfach und doppelt)
- Aktualisierbare Firmware
- RoHS-, CE- und FCC zertifiziert

Technische Daten
Radarerkennung
- X-Band: 10,525 GHz ± 25 MHz
- K-Band: 23,900 GHz bis 24,250 GHz
- Ka-Superbreitband: 33,400 GHz bis 36,110Ghz
- Ka-Schmalband 10 Segmente Internationale Optionen
K-Band Segmentierung
- K1 - 23,900 - 24,110GHz
- K2 - 24.110 - 24.250GHz
Ka-Band Segmentierung
- Ka1 - 33.392 - 33.704GHz
- Ka2 - 33.704 - 33.896GHz
- Ka3 - 33.886 - 34.198GHz
- Ka4 - 34.186 - 34.592Ghz
- Ka5 - 34.592 - 34.808GHz
- Ka6 - 34.806 - 35.166GHz
- Ka7 - 35.143 - 35.383GHz
- Ka8 - 35.378 - 35.618GHz
- Ka9 - 35.595 - 35.835GHz
- Ka10 - 35.830 - 35.998GHz
Lasererkennung
- Laser: 904nm, 33MHz Bandbreite

Lieferumfang
- Uniden R8 Radarwarner
- Zigarettenanzünder-Adapter mit Stummschaltungstaste und USB
- USB-auf-Micro-USB-Datenkabel
- USK Kabel
- Klettverschluss zur Befestigung
- Hartschalenkoffer
- Benutzerhandbuch (Englisch, Französisch, Spanisch, PDF Deutsch)

 

Bußgeldrechner

Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle: www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.

 

 

 

FAQ Geschwindigkeitsüberschreitung

 

Welche Strafen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Falls Sie mit einem Personenkraftwagen außerhalb der Ortschaft zu schnell gewesen sind, droht Ihnen gemäß Bußgeld-Katalog ein Verwarnungsgeld von 20 bis 700 Euro. Sind Sie in der Ortschaft zu schnell gefahren, kostet Sie das in einem Bereich von 30 und 800 Euro Geldstrafe. Ab 21 km/h zu viel gibt es sowohl außer- als auch innerorts einen Punkt. Ein Fahrverbot droht außerhalb geschlossener Ortschaften ab 41 km/h zu schnell und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ab 31 km/h zu viel. Einzelheiten zu den Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen finden Sie in unseren Geschwindigkeitstabellen.

 

Ab wann werden Sie bei einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt?

Theoretisch können sie schon ab 1 km/h zu schnell geblitzt werden. Abhängig von Blitzer und tatsächlicher Geschwindigkeit wird aber eine Toleranz von 3 km/h oder 3 bis 5 % der gefahrenen Geschwindigkeit reduziert.

 

In welchem Zeitraum verjährt eine Geschwindigkeitsübertretung?

Gemäß § 26 StVG verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß nach 3 Monaten, wenn Sie innerhalb dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid zugesandt bekommen haben. Anschließend nach 6 Monaten. Diese Frist kann aber beispielsweise unterbrochen werden, sobald der Fahrzeuglenker (= Gesetzesbrecher) in diesem Zeitraum beispielsweise einen Anhörungsbogen zugestellt bekommt. Jetzt erfahren sie mehr über die Verjährungsfristen.

 

Geschwindigkeitsübertretung nach § 3 Abs. 1, 2 & 4 StVO

Mit dem KFZ zu schnell gefahren? Die Unfallgefahr wird durch die Geschwindigkeitsüberschreitung vergrößert .

Autofahrer aus der Bundesrepublik nehmen es mit der Geschwindigkeit oft nicht allzu genau und Rasen kann fast als Breitensport aufgefasst werden. Denn es gibt keine andere Ordnungswidrigkeit, die derart oft für eine Strafe oder ein Fahrverbot ursächlich ist wie die Geschwindigkeitsübertretung und deshalb hagelt es täglich Bußgelder, Punkte und auch Fahrverbote.

Doch eine Zuwiderhandlung gegen das Geschwindigkeitslimit ist keine Lappalie und kann schlagartig eine kostenintensive Affäre werden.

Aber welche Bußen müssen Temposünder erwarten? Wann droht ein Fahrverbot? Gibt es Unterschiede zwischen der Geschwindigkeitsübertretung in der Ortschaft und einer außerhalb geschlossener Ortschaft? Und was ist speziell für Führerscheinneulinge relevant, die 5, 10 oder 20 km/h zu schnell fuhren und geblitzt wurden? Unser Ratgeber zum Themenbereich Tempoübertretung liefert viele wichtige Informationen und Antworten.

Welche Höchstzulässige Geschwindigkeit gilt außerhalb von Ortschaften?

Die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 100 km/h

Der Bußgeldkatalog unterscheidet eine Tempoübertretung in der Ortschaft und eine Übertretung des Geschwindigkeitslimits außerhalb der Ortschaft. Doch welche Geschwindigkeit ist außerhalb von Ortschaften überhaupt zugelassen?

Die höchstzulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft liegt gemäß § 3 Absatz 3 Ziffer 2 Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO) bei 100 km/h (für Fahrzeuge bis 3500 Kg), außerdem gilt für Pkw-Fahrer auf Schnellstraßen eine empfohlene Geschwindigkeit von 130 km/h.

Es handelt sich hierbei, falls nicht durch Verkehrszeichen anders vorgeschrieben, um eine empfohlene höchstzulässige Geschwindigkeit, also keine reglementierte Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung. Stehen hier aber Schilder, die eine maximal erlaubte Geschwindigkeit vorschreiben, so ist diese verbindlich, die Empfehlung der Richtgeschwindigkeit ist aufgehoben. Doch viele Autofahrer halten sich nicht an die Geschwindigkeitsrichtlinien, deshalb werden diese auch regelmäßig geblitzt – außerhalb geschlossener Ortschaften wie innerhalb von Ortschaften.

Wer bis zu 20 km/h zu schnell fuhr und auf der Schnellstrasse geblitzt wurde, muss für die Überschreitung laut Flensburger Katalog zwischen 20 und 60 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Wer noch schneller fährt, muss mit deutlich höheren Bußgeldern wie auch Punkten im Flensburger Register rechnen.

Wird ein Fahrzeuglenker außerhalb von Ortschaften mit 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit und mehr geblitzt, droht ihm darüber hinaus ein Fahrverbot. In unserer Bußgeldtabelle sehen Sie im Detail die jeweils blühenden Sanktionen (Kosten, Punkte, Fahrverbote), die der Flensburger Katalog bei Überschreitung des höchstzulässigen Tempos außerhalb geschlossener Ortschaft bereithält.

 

Welche Geschwindigkeitsobergrenze ist innerorts gültig?

Wer innerhalb von Ortschaften geblitzt wird, weil er zu schnell fuhr, muss im Vergleich zu einem Verstoß außerhalb der Ortschaft laut Bußgeld-Rechner und -Punktekatalog höhere Geldstrafen erwarten.

Der Grund hierfür ist, dass in der Ortschaft ein anderes Gefahrenpotential vorliegt als außerhalb von Ortschaften. § 3 Absatz 3 Ziffer 2 StVO schreibt innerhalb geschlossener Ortschaften eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit für Kraftwagen, Motorrad und alle anderen Kraftfahrzeuge von 50 km/h vor.

Bei einer Übertretung der Geschwindigkeit in der Ortschaft kann es auf Anhieb richtig kostspielig werden, wogegen für Rennfahrer, die bis zu 20 km/h zu schnell fuhren, Geldstrafen zwischen 30 und 70 Euro in Rechnung gestellt werden. Punkte oder sogar ein Fahrverbot wegen geringer Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog bei diesen Überschreitungen noch nicht vor .

Doch wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h und mehr überschritten, steigen die Strafen Schritt für Schritt an und außerdem drohen Punkte in der Verkehrssünderkartei wie auch Fahrverbote.

Der Bußgeldtabelle am Anfang des Ratgebers können Sie die entsprechenden Sanktionierungen (Geldstrafe, Fahrverbote, Punkte) aus dem Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der geschlossenen Ortschaft entnehmen.

Zu schnell unterwegs und geblitzt? Innerhalb der geschlossenen Ortschaft wie außerhalb von Ortschaften werden durch feste (stationäre) Blitzkasten die jeweiligen Strafmaßnahmen für Tempoüberschreitungen ermittelt und geahndet – sowie durch mobile Geschwindigkeitskontrollen mittels Lasermessung.

 

Geschwindigkeitsübertretung in besonderen Situationen im Straßenverkehr

Der Bußgeld-Katalog sieht für Geschwindigkeitsvergehen aber noch andere Strafmaßnahmen vor, die sich auf spezifische Verkehrssituationen beziehen.

Wer zum Beispiel an angekündigten Risikozonen wie Bahnübergängen, Kreuzungen oder auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu schnell fuhr, muss ein höheres Verwarngeld wegen unangepasster Geschwindigkeit erwarten. In dem angesprochenen Beispiel wären es nach der aktuellen Bußgeldtabelle 100€ wie auch ein Punkt im Flensburger Zentralregister.

Auch wird es teuer, wenn sich ein Fahrer durch zu schnelles Fahren in der unmittelbaren Nähe von Kindern, älteren oder schutzbedürftigen Menschen deren Gesundheit in Gefahr bringt. Dann drohen als Strafmaßnahme laut Flensburger Katalog 80 EUR und ein Punkt.

Aber auch, wer mit Schneeketten zu schnell fährt und die zulässigen 50 km/h um höchstens 10 km/h überschreitet, bekommt laut Bußgeld-Rechner ein Bußgeld in Höhe von 20 bis 30 EUR verhängt. Mit Schneeketten dürfen Sie unter anderem weder innerorts noch außerhalb geschlossener Ortschaften schneller unterwegs sein als 50 km/h (§ 3 Absatz 4 StVO).

Um nicht kontrolliert zu werden – innerhalb der geschlossenen Ortschaft oder außerhalb der Ortschaft – und bleibende Erfahrungen mit den gemäß Punktekatalog oder Bußgeld-Rechner drohenden Sanktionen zu machen, rüsten sich etliche Fahrer mit einem entsprechenden Radarfallenwarner aus, was aber ebenfalls unzulässig ist und ein Bußgeld selbst ohne Geschwindigkeitsübertretung mit sich bringt. Unsere Bußgeld-Tabelle zeigt weit verbreitete Geschwindigkeitsvergehen und nennt die entsprechenden Sanktionen (Fahrverbote, Punkte, Kosten).

 

Geschwindigkeit: Reglementierungen durch die Straßenverkehrsordnung

Eine überhöhte Geschwindigkeit die Sicherheit im Straßenverkehr stark beeinflussen.

Die überhöhte Geschwindigkeit, egal ob außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften, soll nach Informationen des Statistischen Bundesamts zu den häufigsten Ursachen von Verkehrsunfällen zählen. Auch sind Geschwindigkeitsüberschreitungen nebenher auch der am meisten erfasste Verstoß gegen die vom Verkehrsrecht festgelegten Vorschriften – was im Endeffekt nicht nur den flächendeckenden Geschwindigkeitsüberwachungen zu verdanken ist.

Einige Pkw-Fahrer wissen oft gar nicht, wann Sie eine Bestrafung für ein Geschwindigkeitsvergehen innerhalb von Ortschaften oder außerhalb geschlossener Ortschaften riskieren.

Um Ihren Kenntnisstand zum Thema Geschwindigkeit und Höchstgeschwindigkeit zu verbessern, finden Sie im Weiteren den § 3 StVO, der alle Regelungen zur Geschwindigkeit enthält. Folglich gilt:

(1) Wer ein KFZ führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist vor allem den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsbedingungen wie auch dem persönlichen Können und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Ist die Sichtweite durch Schneefall, Nebel oder Niederschlag unterhalb von 50 m, darf höchstens 50 km/h gefahren werden, falls nicht eine langsamere Geschwindigkeit notwendig ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der ersichtlichen Strecke gebremst werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmalspurig sind, dass dort entgegen kommende Kraftfahrzeuge in Gefahr gebracht werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass wenigstens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

(2) Ohne triftige Begründung dürfen Fahrzeuge nicht derart langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss stören.

(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich ganz besonders gegenüber Kindern, schutzbedürftigen und älteren Menschen, vor allem durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsbeteiligten ausgeschlossen ist.

(3) die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt sogar unter guten Umständen

   1. in einer geschlossenen Ortschaft für jedes Fahrzeug 50 km/h,

   2. außerhalb geschlossener Ortschaften

   a) für

   aa) Kraftfahrzeuge mit einer erlaubten Gesamtmasse ab 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,

   bb) PKW mit Anhänger,

   cc)z Wohnmobile und Lastkraftwagen jeweils bis zu einem zugelassenen Gesamtgewicht von 3,5 t samt Anhänger wie auch

   dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

   80 km/h,

   b) für

   aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse mehr als 7,5 t,

   bb) alle KFZ mit Anhänger , außer Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie

   cc) Kraftomnibusse mit Insassen, für die keine Sitzmöglichkeiten mehr verfügbar sind,

   60 km/h,

   c) für Personenkraftwagen wie auch für andere KFZ mit einer erlaubten Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Tempobegrenzung gilt nicht auf Bundesfernstraßen (Verkehrsschild 330.1) sowie auf anderen Verkehrswegen mit Verkehrsstreifen für eine Fahrtrichtung, welche durch Mittelstreifen oder andere bauliche Einrichtungen unterteilt sind. Sie gilt ferner nicht auf Strassen, die mindestens 2 durch Fahrbahnbegrenzung (Schild 295) oder mittels Leitlinien (Straßenverkehrsschild 340) markierte Fahrspuren für jede Fahrtrichtung haben.

(4) Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch bei günstigsten Bedingungen 50 km/h.” (§ 3 StVO)

 

Zu schnell gefahren: Wann droht ein Fahrverbot?

Geschwindigkeitsüberschreitung: Neben Punkten und Geldstrafen kann sogar ein Fahrverbot drohen.

Wer geblitzt worden ist, weil er wesentlich zu schnell gefahren ist, hat sofort Angst um seine Fahrerlaubnis. Doch ab wann gibt es für Regelbrecher ein Fahrverbot? Und wie lange ist der “Lappen” bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von Ortschaften oder außerorts weg? Der Punktekatalog sieht bei der Geschwindigkeitsüberschreitung klare Reglementierungen vor.

Bei folgenden Überschreitungen wird ein Fahrverbot ausgesprochen:

- 1 Monat Fahrverbot ab 31 km/h innerhalb bzw. ab 41 km/h außerorts sowie Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderdatei

- zwei Monate Fahrverbot ab 51 km/h innerhalb der Ortschaft bzw. ab 61 km/h außerhalb von Ortschaften plus Verwarnungsgeld und Punkte in der Verkehrssünderdatei

- 3 Monate Fahrverbot ab 61 km/h innerhalb der Ortschaft bzw. mehr als 70 km/h außerorts plus Verwarnungsgeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei

Nachfolgend finden Sie noch mehr detaillierte Sanktionen aus dem Bußgeld-Katalog:

 

Fahrverbot: innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gewesen

Wer innerorts mindestens 31 km/h zu schnell unterwegs ist, erhält ein Fahrverbot von einem Monat. Weiterhin gibt es ein Bußgeld in Höhe von 80€ sowie 1 Punkt. Auch ist ein Fahrzeuglenker seinen Führerschein für einen Monat los, falls er mit 41 bis 50 km/h zu schnell unterwegs war. In diesem Fall sieht die Bußgeldverordnung darüber hinaus 400 Euro Verwarngeld und 2 Punkte vor. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich von 51 bis 60 km/h übertritt und geblitzt wird, muss von zwei Monaten Fahrverbot ausgehen, ab 61 km/h Geschwindigkeitsübertretung gibt es 3 Monate Fahrverbot. Hinzu kommen naturgemäß noch jedes Mal empfindliche Verwarngelder wie auch Punkte im Flensburger Zentralregister.

 

Folgender Überblick zeigt noch einmal, wann bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaft seit der Einführung des StVO-Änderungsgesetzes ein Fahrverbot verhängt wird und wie hoch die übrigen Strafen hinfällig werden können :

- mit höchstens 10 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 30 EUR Verwarngeld, kein Punkt

- mit 11 bis 15 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 50 Euro Bußgeld, kein Punkt

- mit 16 bis 20 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 70€ Verwarnungsgeld, kein Punkt

- mit 21 bis 25 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 115 Euro Strafe, ein Punkt

- mit 26 bis 30 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot für Serientäter, 180 Euro Bußgeld, ein Punkt

- mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 260 Euro Bußgeld, zwei Punkte

- mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 400 EUR Verwarngeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 560 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: drei Monate Fahrverbot, 700 € Bußgeld, 2 Punkte

- mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 800 Euro Bußgeld, zwei Punkte

 

Fahrverbot: außerhalb von Ortschaften zu schnell gewesen

Bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie den Führerschein mitunter abgeben?

Der Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsübertretung außerhalb von Ortschaften zeigt, dass die Lenkberechtigung ab einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 41 km/h und mehr eingezogen wird.

Denn wer zwischen 41 bis 50 km/h zu schnell unterwegs war, muss für einen Monat seinen Führerschein abgeben, hinzu kommt noch eine Strafe in Höhe von 320 Euro wie auch 2 Punkte. Auch wer mit 51 bis 60 km/h zu schnell im Land unterwegs ist und erwischt wird, bekommt gemäß Bußgeld-Katalog ein Fahrverbot für einen Monat plus 480 Euro Bußgeld und 2 Punkte.

2 Monate muss ein Fahrer hingegen ohne die Fahrerlaubnis auskommen, falls er mit 61 bis 70 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde. Bei mehr als 70 km/h gibt es ein Fahrverbot für drei Monate. Für die beiden letzten Tatbestände kommen erwartungsgemäß noch eine hohe Geldbuße sowie Punkte hinzu.

Folgende Zusammenfassung verdeutlicht nochmals, wann und für welchen Zeitraum bei Geschwindigkeitsvergehen außerhalb geschlossener Ortschaften auf Basis der Straßenverkehrsordnung-Novelle, ein Fahrverbot angeordnet wird:

- mit 26 bis 30 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot für Wiederholungstäter, 150€ Verwarnungsgeld, ein Punkt

- mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot für Rückfalltäter, 200 EU Verwarngeld, ein Punkt

- mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 320 EU Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 480 Euro Verwarngeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell gemessen: zwei Monate Fahrverbot, 600€ Verwarngeld, zwei Punkte

- mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 700 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte

 

Sonderfall: Geschwindigkeitsüberschreitung bei ungünstigen Sichtverhältnissen

Eine Geschwindigkeitsübertretung bei Nebel und anderen Sichtbeeinträchtigungen ist sehr gefährlich.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt bei schlechten Sichtverhältnissen aufgrund von widrigen Wetter­Verhältnissen wie Nebel, Schneefall oder Regen eine Geschwindigkeitsreduzierung vor, um die Verkehrssicherheit nicht zusätzlich zu gefährden. Demgemäß liegt dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.

Wer trotz schlechter Sicht zu schnell unterwegs ist und dabei geblitzt oder auf andere Weise ertappt wird, muss neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot erwarten.

So wird der Führerschein für einen Monat eingezogen, wenn trotz Sichtverhältnissen unter 50 m

- die Geschwindigkeitsüberschreitung in einer geschlossenen Ortschaft zwischen 31 bis 50 km/h lag

- die Geschwindigkeitsübertretung außerorts zwischen 41 bis 60 km/h lag

Mit zunehmendem Tempo werden auch die Sanktionen im Punktekatalog drakonischer und deshalb kann die Fahrerlaubnis bei 61 km/h (in der Ortschaft) bzw. 71 km/h (außerhalb geschlossener Ortschaft) und mehr bis zu drei Monate entzogen werden.

 

Fahrverbot durch Wiederholungstäterregelung

Zudem kann sogar dann ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet werden, wenn Fahrzeugführer im Zeitraum von einem Jahr zweimal mit Geschwindigkeits­Verstößen von 26 km/h oder mehr auffielen.

Wann tritt das Fahrverbot in Kraft?

Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, bleibt die Fahrerlaubnis zwar erhalten, jedoch wird dem Betroffenen für die Dauer des Fahrverbotes verboten, KFZ im Straßenverkehr zu führen. Die Wirksamkeit des Fahrverbots wird bei Fahrzeuglenkern, die in den letzten 2 Jahren bereits ein Fahrverbot ableisten mussten, gemeinsam mit dem Bescheid rechtskräftig. Die Fahrerlaubnis muss mit Wirksamkeit für den Zeitraum des Fahrverbotes bei der Behörde ausgehändigt werden. Mit der Übergabe des Fahrausweises fängt die Verbotsfrist an, Fahrzeuge im Verkehr lenken zu dürfen .

Hinweis: Betroffene können den Anfang für die Frist des Fahrverbots in einer Zeitspanne von vier Monaten selbst wählen. Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb von zwei Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde. In diesem fall gelten sie für die Straßenverkehrsbehörden als ein Ersttäter. Wer trotz Fahrverbot ein KFZ im Verkehr lenkt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat. Dieses Delikt wird mit einer Haftstrafe von maximal einem Jahr oder einer Buße bestraft.

 

Absehen vom Fahrverbot

Höheres Verwarnungsgeld anstelle eines Fahrverbots nach einer Überschreitung der Geschwindigkeit? Das ist nur im Einzelfall realisierbar.

Nur im Einzelfall kann ein Fahrverbot umgangen werden, wobei es grundsätzlich vom individuellen Einzelfall abhängt und ob die Argumentation objektiv glaubwürdig ist. Ein „Schema F“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße eintauschen lässt, gibt es natürlich nicht.

Im Laufe der Jahre haben sich jedoch verschiedene Fallkonstellationen herauskristallisiert, in denen die Vollstreckung des Fahrverbotes – mit oder ohne Ausgleich durch eine Erhöhung der Geldbuße – zurückgenommen wurde. Zu den Fallkonstellationen gehören :

- das so genannte Augenblicksversagen

- die Existenzbedrohung bei Selbstständigen

- der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Angestellten

-besonders lange Zeitspanne zwischen Vorfall und Urteil

- notstandsartige Umstände bei der Tatbegehung

- besondere private Lebenslagen

- außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls bei der Begehung der Tat

- vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums.

Autorüpel sollten sich darauf aber nie verlassen, dass eine dieser Begründungen auch wirklich zur Aufhebung des Entscheids führt, da Amtsgerichte nur in einzelen Fällen vom Fahrverbot absehen. Wer die Gefahr seiner beruflichen Existenz als Grund angibt, bekommt in der Regel die Empfehlung, dass erst einmal auch der Jahresurlaub verwendet werden kann oder andernfalls auf regionale Verkehrsmittel umzusteigen.

In besonderen Fällen können sich Betroffene an einen Anwalt für Straßenverkehrsrecht wenden. Auch kann auch eine verkehrspsychologische Beratung günstig auf das wegen der Geschwindigkeitsübertretung erlassene Fahrverbot einwirken, wenn der Richter der Überzeugung ist, dass sich der Betroffene zukünftig im Autoverkehr ordnungsgemäß und rücksichtsvoll verhalten wird.

 

Geblitzt: Was jetzt?

Wer zu schnell war und geblitzt wurde, wird finanziell bestraft. Je nachdem, ob Sie in diesem Fall mit 10 km/h, mit 20 km/h oder auch mit 40 km/h zu schnell fuhren, wird vom Flensburger Katalog eine jeweilige Strafmaßnahme vorgegeben. Aber wie ist der Ablauf nach dem Blitzen?

 

Zu schnell unterwegs und geblitzt: Was passiert als Nächstes?

Je nachdem, mit welcher Meßtechnik die Geschwindigkeitsüberschreitung dokumentiert wurde:

Wurde das Vergehen im Rahmen einer behördlichen Verkehrskontrolle mit Laserpistole ermittelt oder mittels Videoaufnahme aus einem Auto heraus – zumeist auf Autobahnen der Fall – wird der Fahrzeuglenker sofort danach rausgewunken und unmittelbar vor Ort über die Sanktionen informiert. Ein Verwarngeld können die Fahrzeuglenker oftmals schon vor Ort entrichten.

Über ein Bußgeld werden sie postalisch in Kenntnis gesetzt. Wer nach einer Strafe nicht gleich bezahlen will oder kann, bekommt eine Geldbuße postalisch zugeschickt. Dann kommen sogar wie beim Verwarnungsgeld zusätzliche Auslagen und Gebühren zu den Aufwänden für die Geschwindigkeitsübertretung hinzu.

Anderenfalls wird zu schnelles Fahren durch feste Blitzer auf Film aufgezeichnet. Hierbei erhält der Fahrzeughalter innerhalb von einigen Tagen oder Wochen den Bescheid von der Ordnungsbehörde.

Bei einer Übertretung der Geschwindigkeit, welche gemäß Flensburger Katalog mit höchstens 55€ geahndet wird, bekommt der Fahrzeughalter oftmals zunächst ein Verwarnungsschreiben zugesandt. Wer den Verstoß akzeptiert und die fällige Geldstrafe innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt , muss keine weiteren Konsequenzen befürchten  und die Angelegenheit darf als erledigt gesehen werden.

Wenn der KFZ-Halter das Verwarnungsgeld jedoch nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt oder mit der Anschuldigung nicht einverstanden ist, wird als Nächstes ein Bußgeldverfahren eingeleitet. An der Höhe der Strafe ändert dieses Verfahren jedoch nichts, wobei aber berücksichtigt werden muss, dass infolge von Verwaltungskosten der zu berappende Betrag schlussendlich erheblich höher zu Buche schlagen kann, als das eigentliche Verwarnungsgeld für die Geschwindigkeitsübertretung.

Liegt die gemäß Bußgeld-Katalog für die Geschwindigkeitsübertretung durchzusetzende Strafe bei über 55€, so erfolgt die automatische Einleitung des Strafverfahrens. Dem Beschuldigten wird anschließend oftmals zunächst ein Anhörungsfragebogen zugesandt, in dem er sich zu der Anschuldigung äußern kann.

 

Geblitzt: Wie viel Toleranz wird abgezogen?

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird eine gewisse Toleranz berücksichtigt.

Da die Messpräzision von Kontrollgerät zu Kontrollgerät unterschiedlich ausfallen kann, wird vom festgestellten Wert bei der Geschwindigkeitsmessung eine Messtoleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bestimmt wird – völlig gleich, ob der Geschwindigkeitsverstoß mittels Laser, Blitzer oder eine Aufzeichnung ermittelt wurde.

Als Abschätzung können sich Fahrer folgende Toleranz-Regelung merken:

Bei ortsgebundenen Blitzer-Systemen werden 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen. Bei Messungen über 100 km/h werden von der Geschwindigkeit 3 Prozent als Messtoleranz abgezogen.

Im Vergleich zu Aufzeichnungen aus fahrenden Fahrzeugen haben feste Blitzer generell eine geringere Toleranz. Entsprechend fällt der Meßtoleranz-Abzug bei einer Übertretung der Geschwindigkeit, die von einem Fahrzeug per Video ermittelt wird, meist größer aus.

Nach Angaben des ADAC können 4 bis 5 km/h bei Fahrgeschwindigkeiten von unter  100 km/h abgezogen werden, während es bei schnelleren Geschwindigkeiten 4 bis 5 % sind. Möglicherweise und bei äußerst unpräzisen Messverfahren kann der Messtoleranz-Abzug sogar größer sein.

 

Tachometer nicht immer genau

Hier sei auch nochmal angemerkt, dass sogar bei aktuellen Autos die Geschwindigkeitanzeige nie präzise funktioniert. Deshalb kann der Blick zum Tachometer für Fahrer immer nur einen ersten Richtwert geben , falls Sie schnell den Toleranzwert ermitteln wollen. Generell ist es so, dass viele Tachos ein höhere Geschwindigkeit als die real gefahrene darstellen und ein paar Prozente abweichen.

Ein Tacho darf dabei auch laut Richtlinie niemals weniger anzeigen als das gefahrene Tempo, was übrigens von den Fahrzeugherstellern garantiert werden muss.

Als Alternative zum Tacho kann ein kurzer Blick auf das Navigationsgerät helfen, welches zumeist akkuratere Werte bietet und somit in Sachen Toleranz einen besseren Orientierungswert darstellt.

Den Toleranz-Abzug nehmen die Behörden aber selbstständig vor . Er ist entsprechend in dem entsprechenden Bußgeldbescheid aufgeführt und erfolgt nicht erst auf Hinweis durch den Beschuldigten.

 

Mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs mit Omnibus und Lastkraftwagen

Für Lkw gelten besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die Straßenverkehrsordnung sieht für ein Geschwindigkeitsvergehen durch Omnibusse oder Lastkraftwagen drakonischere Sanktionierungen gemäß Punktekatalog vor. Die Geschwindigkeit von 50 km/h in geschlossener Ortschaft dürfen auch Lastkraftwagen mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen und mehr sowie Kraft-Omnibusse nicht übersteigen. Bei Übertretungen von 16 bis 25 km/h in der Ortschaft droht bereits ein Bußgeld in Höhe von 160 bis 175 Euro wie auch ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Landstraßen wird nach Gewichtsstufen unterschieden. So dürfen kleinere Lastwagen mit einer zugelassenen Gesamtmasse ab 3,5 bis 7,5 Tonnen und Omnibusse mit maximal 80 km/h unterwegs sein, während für schwergewichtige Lastwagen mit mehr als 7,5 Tonnen maximal 60 km/h zulässig ist.

Letztere Höchstgeschwindigkeitsgrenze hat am Rande bemerkt auch für Omnibusse Gültigkeit, in denen nicht für jeden Passagier eine Sitzgelegenheit angeboten werden kann.

Auf Kraftfahrtstraßen oder Autobahnen, bei denen die Verkehrsstreifen deutlich voneinander getrennt sind, liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen mit über 3,5 Tonnen sowie Omnibusse ohne Hänger ebenfalls bei 80 km/h. Werden von Omnibussen besondere Voraussetzungen erfüllt, wie zum Beispiel das Vorhandensein von einem Tempomat, dann dürfen diese auf getrennten Autobahnen oder Bundesstraßen ebenfalls 100 km/h fahren.

Doch genauso wie bei Autofahrern befolgen lange nicht alle Lastkraftwagen- bzw. Omnibusfahrer die Geschwindigkeitsvorgaben, so dass in den genannten 3 Bereichen auch immer wieder Geschwindigkeitsübertretungen dokumentiert werden. Mit welchen Konsequenzen (Verwarnungsgeld, Fahrverbot, Punkte) nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen ist, verdeutlicht unser Bußgeld-Katalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung von Omnibussen und Lastkraftwagen.

 

Lastkraftwagen und Omnibus: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Wurde die zugelassene Höchstgeschwindigkeit mit dem Omnibus oder LKW übertreten, somit drohen folgende Strafmaßnahmen gemäß Punktekatalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 40€

- 11 – 15 km/h zu schnell – 60 Euro Bußgeld

- 16 – 20 km/h zu schnell – 160 EUR Bußgeld, ein Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 175 Euro Bußgeld, ein Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – 235 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – 340 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 560 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte, drei Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 800 Euro Geldbuße, 2 Punkte, drei Monate Fahrverbot

 

Lastkraftwagen Und Omnibus: Geschwindigkeitsübertretung außerorts

Lkw unterliegen außerorts strengeren Beschränkungen bei der Geschwindigkeit.

Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Omnibus oder Lastkraftwagen überschritten, in diesem Fall drohen folgende Strafen gemäß Flensburger Katalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 30€

- 11 bis 15 km/h zu schnell – 50 Euro; für mehr als 5 Minuten Dauer oder bei mehr als 2 Fällen nach Abreise – 140EURO Bußgeld, ein Punkt

- 16 bis 20 km/h zu schnell – 140 Euro Bußgeld, ein Punkt

- 21 bis 25 km/h zu schnell – 150€ Verwarngeld, ein Punkt

- 26 bis 30 km/h zu schnell – 175 Euro Strafe, ein Punkt

- 31 bis 40 km/h zu schnell – 255 Euro Geldstrafe, zwei Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 bis 50 km/h zu schnell – 480 Euro Verwarngeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 51 bis 60 km/h zu schnell – 600€ Verwarngeld, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot

- mehr als 60 km/h zu schnell – 700 € Verwarnungsgeld, 2 Punkte, drei Monate Fahrverbot

 

Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder Autobussen mit Passagieren übertreten, dann sind folgende Sanktionen möglich :

- bis 10 km/h zu schnell – 70€

- 11 bis 15 km/h zu schnell – 120€, ein Punkt; bei über fünf Minuten Dauer oder bei mehr als zwei Fällen nach Abfahrt – 240€ Bußgeld, ein Punkt

- 16 bis 20 km/h zu schnell – 320 EU Verwarnungsgeld, ein Punkt

- 21 bis 25 km/h zu schnell – 360 Euro Verwarngeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 26 bis 30 km/h zu schnell – 480 EUR Verwarnungsgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot

- 31 bis 40 km/h zu schnell – 640 Euro Bußgeld, 2 Punkte, zwei Monate Fahrverbot

- 41 bis 50 km/h zu schnell – 800 Euro Geldstrafe, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- 51 bis 60 km/h zu schnell – 900 Euro Verwarngeld, zwei Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 950 Euro Strafe, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Wurde die zulässige Geschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Gefahrenguttransporten oder Omnibussen mit Passagieren außerhalb geschlossener Ortschaft überschritten, dann können folgende Sanktionen laut Punktekatalog drohen:

- bis 10 km/h zu schnell – 60€

- bis 15 km/h zu schnell – 70 Euro; für über 5 Minuten Dauer oder in mehr als 2 Fällen nach Abreise – 240€ Bußgeld, ein Punkt

- 16 bis 20 km/h zu schnell – 240 EUR Verwarnungsgeld, ein Punkt

- 21 bis 25 km/h zu schnell – 280 EUR Bußgeld, ein Punkt

- 26 bis 30 km/h zu schnell – 400 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot

- 31 bis 40 km/h zu schnell – 560€ Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot

- 41 bis 50 km/h zu schnell – 700 EUR Bußgeld, zwei Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 bis 60 km/h zu schnell – 800 Euro Strafe, 2 Punkte, drei Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 900 Euro Verwarngeld, zwei Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Zu schnell gefahren: Konsequenzen für Führerscheinneulinge

Gerade junge Autofahrer, die sich noch in der “Bewährungszeit” befinden, sollten bedenken, dass ihnen bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit innerhalb der Probezeit zusätzliche Strafen drohen, als Autofahrern, die ihre Probezeit bereits hinter sich haben.

Mit den drastischeren drohenden Auswirkungen für die Dauer der Bewährungszeit, die zwei Jahre nach Erteilung des Führerscheins läuft, sollen vor allem junge Fahrer bzw. unerfahrene Autofahrer zu einem rücksichtsvollerem Fahren motiviert werden, zumal diese statistisch betrachtet auf Grund der Unerfahrenheit und Unkenntnis häufig Unfälle verursachen und auch durch zu schnelles Fahren auffallen.

Fahranfänger, die zum ersten Mal einen gravierenden Verstoß (Kategorie A) oder zwei weniger schwerwiegende Übertretungen (Kategorie B) verursachen, müssen ein Fahreignungsseminar absolvieren und auch wird die Bewährungszeit verlängert auf insgesamt vier Jahre. Doch wann drohen jungen Fahrern Probezeit-Maßnahmen nach einer Überschreitung der Geschwindigkeit?

 

Nicht nur ein Verwarnungsgeld blüht bei Geschwindigkeitsübertretung: Was Fahranfänger wissen müssen

Zählt Rasen zur Gruppe der schwerwiegenden oder zur Gruppe der weniger schwerwiegenden Übertretungen? Ausschlaggebend ist hier, mit welcher Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerscheinneulinge gemessen wurde:

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von über 20 km/h mit dem Personenkraftwagen oder über 15 km/h mit einem Lastwagen handelt es sich um einen A-Verstoß und entsprechend muss der Führerscheinneuling Maßnahmen erwarten.

Bei Geschwindigkeitsübertretungen unterhalb von 20 km/h mit dem Wagen oder nicht mehr als 15 km/h mit einem Lastkraftwagen kommen keine zusätzlichen Maßnahmen auf den jungen Autofahrer zu.

Generell können Tempoüberschreitungen ausschließlich dann zu den vorgesehenen Strafmaßnahmen in der Bewährungszeit führen, falls Sie derart schwerwiegend sind, dass es zu einer Aktennotiz im Fahreignungs-Register (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt im Flensburger Zentralregister kommt. Das ist in der Regel dann der Sachverhalt, wenn

- eine Verkehrsstraftat oder

- eine Ordnungswidrigkeit erfasst ist, die mit einer Geldstrafe von mindestens 60€ bestraft wird.

 

A-Verstöße: was sind schwerwiegende Verkehrsdelikte?

In der Gruppe A der schwerwiegenden Verkehrsdelikte, von denen schon einer zu verkehrspsychologischen Maßnahmen führt, zählen etwa Verkehrsstraftaten wie:

- Alkoholeinfluß im Verkehr

- Nötigung (zum Beispiel durch Nutzung des Fernlichts sowie dichtes Auffahren auf der Bundesfernstraße)

- rechtswidriges Entfernen vom Ort des Unfalls

- gefährlicher Eingriff in den Verkehr (beispielsweise durch unzulässige Straßenrennen)

Überdies zählen ebenso viele Verkehrsordnungswidrigkeiten zu den A-Verstößen wie beispielsweise:

- Im Überholverbot überholen

- Missachtung einer roten Lichtsignalanlage

- Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 20 km/h

- Unsachgemäßes Abbiegen oder Gefährdung anderer Verkehrsbeteiligten durch Vorfahrtsmissachtung

 

B-Verstöße: Was sind weniger schwerwiegende Verkehrsdelikte?

In Gruppe B der weniger schwerwiegenden Delikte, von denen erst bei zweien Probezeit-Maßnahmen zu befürchten sind, zählen etwa:

- Fahren mit mangelhaft gesicherter Ladung oder Überschreitung der maximalen Zuladung

- Fahren mit abgefahrenen Reifen

- Mitnahme von Kindern ohne Kinderautositz

Sie sollten sich nicht von dem Wort “weniger schwerwiegend” irreleiten lassen, weil selbst diese Zuwiderhandlungen in besonderen Fällen gravierende Folgen nach sich ziehen können.

 

Geblitzt in der Probezeit: welche Maßnahmen können helfen?

Wer in der Probezeit durch zu hohe Geschwindigkeit aufgefallen ist, den erwarten ab einer Überschreitung von 21 km/h (A-Verstoß) besondere Probezeit-Maßnahmen, wobei generell drei Stufen zu unterscheiden sind:

- Bei der ersten Übertretung (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstoß) wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre erweitert und zudem die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verlangt.

- Wer nach der Teilnahme am Seminar zum Punkteabbau nochmals durch einen A-Verstoß oder 2 B-Verstöße auffällig wird, bekommt eine Verwarnung ausgesprochen. Zudem wird dem Fahrzeugführer wahlweise die Teilnahme an an einer Nachschulung nahegelegt , die aber nicht zwingend ist. Werden noch vor der Beendigung des Punkteabbau-Seminars Überschreitungen begangen, gibt es bisher keine dieser Schritte. Statt dessen soll abgewartet werden, ob sich beim jungen Autofahrer das Verkehrsverhalten durch die Teilnahme am Aufbauseminar bessert .

- Wer innerhalb von 2 Monaten  nach der Verwarnung wiederholt auffällig wird (einmal A-Verstoß oder zwei B-Verstöße), dem wird die Lenkberechtigung entzogen .

Auch wer trotz Anweisung keine Teilnahmebescheinigung für das Seminar zum Punkteabbau vorlegen kann, muss davon ausgehen, dass die Fahrerlaubnis im Zweifelsfall entzogen wird. sobald die Bescheinigung vorliegt, wird die Fahrberechtigung üblicherweise wieder ausgehändigt.

 

Raserei im Ausland: Welche Sanktionierung bei Geschwindigkeitsübertretungen droht

Wer mit dem Auto reist, drückt gerne mal fester aufs Gas. Doch das sollte sich jeder KFZ-Fahrer zweimal überlegen. Nicht bloß, weil das Unfallrisiko zunimmt, sondern auch, weil im Ausland das Bußgeld-Niveau in aller Regel erheblich höher ausfällt. Das ist auch bei schnellem Fahren der Fall. So reißt sich jeder Urlauber mit einer Überschreitung schnell ein großes Loch in die Ferienkasse.

Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit oft deutlich kostspieliger

Während der Flensburger Katalog in der Bundesrepublik Deutschland für eine Geschwindigkeitsübertretung von maximal 20 km/h höchstens 70 Euro Bußgeld veranschlagt, liegen die Sätze im Ausland zum Teil weitaus höher. Paradebeispiele gefällig?

Werfen wir einen Blick in die Schweiz. Hier muss ein Fahrzeugführer zumindest 155 Euro bezahlen, falls er 20 km/h zu viel auf dem Tachometer hat als erlaubt. Aber selbst im attraktiven Reiseland Italien werden Geschwindigkeitsdelikten sehr viel härter sanktioniert als bei uns. Es werden zumindest 170€ aus der Urlaubskasse fällig. Wenn man sich bei Nacht zum Schnellfahren verführen lässt, fällt das Bußgeld in Italien einmal mehr um ein Drittel höher aus.

Europäische Verwarnungsgeld-Tabellenführer bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit sind aber wieder einmal die skandinavischen Staaten. So werden im Königreich Schweden zumindest 250 Euro, in Norwegen sogar 375€ Bußgeld fällig. Ein Geschwindigkeitsverstoß in Österreich kann bei mehr als 50 km/h ebenfalls manchmal drastische Bußgelder zur Folge haben. Entsprechend sollten Sie sich eindringlich mit den wichtigsten nationalen Verkehrsregeln des Ferienlands auseinander setzen, ehe Sie losfahren. So können Sie unliebsame Überraschungen und Stress aus dem Weg gehen.

 

Geschwindigkeiten: Wie schnell darf man im Ausland fahren?

Während auf deutschen Schnellstrassen auf den meisten Abschnitten keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgeschrieben wird, sieht es in anderen Ländern des Kontinents allerdings deutlich anders aus und genauso wie beim Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitungen dominieren auch hier teils strengere Regeln.

Im Königreich Norwegen gilt größtenteils auf Schnellstrassen eine Geschwindigkeitsobergrenze von 90 km/h