Escort 8500 X50 Radarwarner
Die optimierte BLACK Edition des Escort 8500 X50 EURO ist im Internet auch als "Germany Edition" bekannt. Der aktuelle 8500 EURO Modell besticht durch brandaktuelle Features, überragende Europa Empfindlichkeit und präziser Filterung gegen unbeliebte Fehlalarme. Die leistungsstarke DSP Signalfilterung ermöglicht hervorragende Langstreckenwarnungen gegen mobile Blitzer,Lasermessungen und Radarfallen.
Die bahnbrechende Neuerung des Escort Passport 8500 Euro BLACK Edition ist die K-Band Segmentierung. Dieses neue Feature unterteilt das K-Band in drei separate Bereiche und ermöglicht eine effektive Ortung einer Radarkontrolle. Die von automatischen Türöffnern unerwünschte K-Band Strahlung wird vom Escort 8500 X50 Euro wird unterdrückt. Ein weiterer Vorteil der K-Band Segmentierung liegt in der Tatsache, dass eine geringere Anzahl von Frequenzen abgetastet werden muss. Dies ermöglicht schnelle Reaktionszeiten gegenüber Radarmessungen und Laser. Der Escort Passport 8500 X50 Euro Radarwarner ist bereits mehrfacher Testsieger und übertrifft sogar die hohen Erwartungen der Presse. Renommierte Fachzeitschriften haben den X50 EURO in zahlreichen Tests auf Herz und Nieren geprüft. Mit dem Ergebnis: bester Radarwarner gegen Blitzer und Radarfallen.
Bereits in der gelieferten Grundeinstellung bietet der Escort X50 einen perfekten Schutz und kann sogar die Leistungen eines Valentine One in den Schatten stellen. Mir der einzigartigen EZ-Programmierung kann der Escort 8500 X50 zudem auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden. Nie wieder geblitzt werden, Bußgeld bezahlen oder Punkte in Flensburg bekommen! Im Programm-Modus können alle wichtigen Einstellungen schnell überprüft oder modifiziert werden. Zu den programmierbaren Optionen gehört z.B. die individuelle Anpassung einzelner Bänder, Mute und AutoMute, zwei Ebenen von Audio-Töne, und vieles mehr. Der kompromisslos auf Europa getunte Radarwarner von Escort.
Besonderheiten
- Mehrfacher Testsieger
- ortet mobile Radarmessungen und Laser
- Getunte Europa Version
- Innovative Ka-Schmalbandabtastung
- SmartShield - 100% nicht ortbar
- Re-programmierbarer Mikroprozessor
- digitale Sprach- und Tonausgabe
- 280 Pixel LED-DOT-Matrix-Display
- Display in 3 Stufen dimmbar plus Nacht-Modus
- 3 High-Resolution-Meter-Modis
- Balkendiagramm der Signalstärke
- Stadt-/Autobahn Filter-Modus reduziert Fehlalarme
- Auto Kalibrierung
- AutoScan Filter
- Erweiterte ez-Programmierung
- Bargraph, ExpertMeter oder SpecDisplay der Radarfrequenz
- Auto Start-Up Sequenz
- Anschluss über 12V Zigarettenanzünder
- Schnittstelle zur Steuerung der ZR-4 Shifter Laserdefens
Technische Daten
Frequenzstärken
- Laser 904nm +/- 13nm
- X-Band Radar 10.525 GHz +/- 25 MHz
- K-Breitband Radar 24.150 GHz +/- 100 MHz
- K-1 Schmalband EURO 23,950-24,109 GHz
- K-2 Schmalband EURO 24,110-24,175 GHz
- K-3 Schmalband EURO 24,175-24,250 GHz
- K-Band EU PULSE MODE (ISKRA)
- K-Band EU POP MODE
- Ka-Breitband 34.700 GHz +/- 1300 MHz
- Ka1 Schmalband 34,0 GHz +/- 100 MHz
- Ka2 Schmalband 34,3 GHz +/- 100 MHz
- Ka3 Schmalband 34,7 GHz +/- 100 MHz
- Ka4 Schmalband 35,5 GHz +/- 100 MHz
- POP Ka 33,8GHZ +/- 75 MHz
- Pulse K-Band 60ms 24,175 GHz +/- 75 MHz
Radar Empfänger / Detektor Typ
- Superheterodyne Varactor-tuned VCO
- Digital Signal Processing DSP
- 4 Bit Analog-Digital
- Converter Laserdetektor Typ
- Laser Quantum Limited Video Empfänger
- multiple optische Laser Sensoren
Abmessungen
- 32 x 72 x 135 mm
Lieferumfang
- Escort Passport 8500 X50 EURO BLACK Edition
- hochwertige Box zur Aufbewahrung
- Zubehör zur Montage an der Windschutzscheibe
- gewickeltes Stromkabel mit Steuereinheit
- Bedienungsanleitung (englische + bebilderte deutsche Anleitung)
Escort 8500 X50 Radarwarngerät
Wir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb eines Escort Radarwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.
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Bußgeldrechner
Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle:
www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.
Blitzerwarnung: Was ist gesetzlich erlaubt und was untersagt?
Vielen Autofahrern ist jede Maßnahme recht, um nicht kontrolliert zu werden. Aber was für Methoden sind zulässig? An dieser Stelle finden Sie ein Überblick der Gesetzeslage.
Stationäre oder mobile Gerätschaften zur Geschwindigkeitsbestimmung“, umgangssprachlich Blitzer genannt, sind der natürliche Gegenspieler vieler Autofahrer. Besonders Pendler haben vor den Kontrollen Angst. Letztendlich droht seit der Neuregelung des Flensburger Registers schon ab acht Punkten ein Entzug des Fahrausweises.
Eindeutige Gesetzeslage bei besonderen Stör- und Warngeräten
Viele Autofahrer versuchen deshalb mit allen Praktiken und jeglichem Mittel, den Kontrollmaßnahmen zu entgehen. Dabei gibt's im Allgemeinen zwei Alternativen: Zum einen Software, die auf dem Smartphone oder Navigationsgerät die Positionen von Blitzeranlagen anzeigt. Konträr dazu gibt es Geräte, die Geschwindigkeitsüberprüfungen aktiv entdecken oder gar blockieren.
Die preiswerteste und am häufigsten anzutreffende Variante dieser Gerätschaften sind Radarfallen-Warner, die Radarstrahlung orten und Geschwindigkeitsmessungen anzeigen können. Autofahrer mit mehr Geld können wesentlich bessere Mittel zur Blitzerverteidigung erkaufen: zum Beispiel Gerätschaften, mit denen sich Lasermessgeräte blockieren lassen oder „Gegen-Blitzer“, mit denen eine Überbelichtung der Beweisaufnahmen erreicht werden soll.
Die Wirksamkeit dieser aufwendigen Technologie ist nicht gesichert. Gewiss ist: Sie ist nicht erlaubt. „ Alle Geräte, durch die sich der Messbetrieb und die Beweisaufnahme verfälschen lassen, sind unzulässig“, meint Anwalt Christian Janeczek von dem Arbeitskreis Straßenverkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
In der Straßenverkehrsordnung ist klar und deutlich erklärt daß „Gerätschaften zur Beeinträchtigung oder Meldung von Tempokontrollen“ weder benutzt, noch funktionstüchtig mitgeführt werden dürfen. Wird man mit betriebsbereiter Technik geschnappt, blühen ein Verwarngeld von 75€ ebenso wie ein Punkt in Flensburg – und der Verlust des kostenintensiven Warners. „Fällt den Herren in Grün bei einer Kontrolle eine derartige Gerätschaft auf, können sie es einziehen“, so Rechtsvertreter Janeczek.
Was gilt bei Anwendungen und Navigationen?
Weitaus häufiger als spezielle Warn- und Störsysteme verwenden Fahrzeugführer Blitzer-Applikationen und entsprechende Anwendungen in Navigationssystemen. Diese kündigen die Positionen von fixen und teilweise sogar von portablen Geschwindigkeitskontrollanlagen an. Fährt der Fahrzeuglenker auf eine Messung zu, so bekommt er eine Warninfo und kann so seine Fahrtgeschwindigkeit abbremsen.
Selbst wenn solche Tools im Gegensatz zu Radarwarnern und Laserstörern harmlos erscheinen: Sie sind ebenso illegal. Denn die Straßen-Verkehrsordnung verbietet gleichermaßen den Gebrauch von Apparaturen, welche es erlauben, Tempomessungen zu erkennen. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob die App explizit vor Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Alarm schlägt oder vor „Risikozonen“, wie es bei vielen Navigationssystemen üblich ist.
„Als Autofahrer darf man Blitzer-Anwendungen und Navigationsgeräte mit entsprechender Funktionalität zwar sich zulegen oder besitzen, jedoch nicht benutzen“, meint der Verkehrsrechtler Christian J. Wird man mit aktiver Blitzer-App ertappt, muss man ebenso mit einem Verwarnungsgeld von 75 EUR und einem Punkt in der Flensburger Punktekartei rechnen.
Die Ordnungshüter haben es aber bei einer App viel schwerer, den Autofahrer zu schnappen. „Die Herren in Grün dürfen ein Vehikel einzig durchforsten, sofern ein echter Verdacht und außerdem Bedrohung im Verzug besteht“, sagt Rechtsanwalt Janeczek. Wenn der Fahrer dem Gemeindebediensteten die aktivierte App nicht direkt unter die Nase hält, werde sich dieser Verdacht außerordentlich schwer belegen lassen. Deshalb sei es in der Realität außerdem sehr selten der Fall, daß Navis oder Smartphones mit Blitzer-Applikationen konfisziert würden, so Christian J.
Welche Gefahrenmeldungen zulässig sind
Selbst wenn die Gesetzgebung elektrische Warnmeldungen nicht erlaubt, sind Autofahrer den Blitzanlagen nicht ohne Schutz ausgeliefert. So ist es beispielsweise nicht unzulässig, sich vor der Fahrtbeginn über die Aufstellungsorte von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zu informieren. Ebenso die weit verbreiteten Blitzer-Gefahrenmeldungen im Hörfunk sind absolut legal. „Grundlegend ist hier, daß die Warnmeldung pauschal und unabhängig von der Geografischen Position des Fahrzeugführers abgegeben wird“, sagt Rechtsanwalt Janeczek.
Fahrzeuglenker dürfen sich auch untereinander vor einem Blitzer informieren – aber nicht mit Hupe oder Lichtzeichen. Denn laut StVo dürfen „Schall- und Lichtzeichen“ nur als Warnsignal bei einer Bedrohung abgegeben werden. Ein Risiko für das Portemonnaie von Temposündern zählt hierbei nicht.
Sie wurden überwacht? So sollten Sie sich verhalten
- Falls sie von der Polizei gestoppt werden, nachdem Sie erwischt wurden: Verweisen Sie auf ihr Anrecht zu Stillschweigen und geben Sie keine Aussagen betreffend der Tempoübertretung. Äußern Sie ebenso keine Ausflüchte wie „Ich hatte es eilig.“
- Wenn Sie den Anhörungsfragebogen mit der Post bekommen: Äußern Sie auch hier keine Angaben. Wenn der Anhörungsbogen an Sie bestimmt ist, können Sie vermuten, dass der Behörde ihre persönliche Informationen schon vorliegen. Sie brauchen den Anhörungsfragebogen gar nicht zurück zu schicken.
Sehen sie sich an, wie hoch die Tempoübertretung ist, mit der man sie bezichtigt. Laut neuem Punkte-System kann Ihnen rascher als bis dato die Beschlagnahmung des Lappens drohen. Hier können sie nachschauen, welche Sanktionierung Ihnen blüht. Begutachten sie, welche Konsequenzen weitere Punkte oder ein zeitweiliges Fahrverbot für Sie haben würden. Den aktuellen Stand ihres Punktekontos können Sie beim Kraftfahrtbundesamt herausfinden .
- Primär, wenn Sie von Berufs wegen auf Ihren Führerausweis angewiesen sind, können sich juristische Schritte rentieren. Reden Sie mit einem Fachanwalt oder einer Juristin, um Ihre Erfolgsaussichten zu klären. Hier finden Sie Fachanwälte in Ihrer Umgebung. Falls sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Prüfen sie, ob Ihre Ausgaben erstattet werden.