Was ist ein Bußgeld Rechner?
Das World Wide Web bietet unterdessen für beinahe jedes Thema ein geeignetes Online-Tool. Ob Buchungen in Hotels, Vordrucke bei Behörden oder Einkäufe in Internetshops – nach ein paar Klicks schafft es der Anwender komfortabel zu seinem Ziel. Berechnungsmasken sind ein besonders praktikables Hilfsmittel. Damit lassen sich nicht nur Arbeitslosengeld und das Nettogehalt berechnen, sondern ebenfalls verkehrsrechtliche Strafmaßnahmen.
Hinweis: Der so genannte Bußgeld-Rechner hilft Geschwindigkeitssündern dabei, herauszufinden, mit welchen Strafmaßnahmen sie nach einem Geschwindigkeitsdelikt, dem Überqueren einer roten Ampelanlage oder Übertretungen gegen die Ladungssicherung auf der Rechnung haben müssen. Üblicherweise finden sich je nach Themengebiet von A wie Abstand bis V wie Vorfahrtregeln online jeweiligen Bußgeldrechner.
Wie es das Wort schon andeutet, dient ein Bußgeldrechner dem Zweck, ein Verwarnungsgeld zu ermitteln. Der Anwender trägt nur die grundlegenden Eckdaten seines Verstoßes ein und bekommt dann unmittelbar eine Übersicht über die etwaigen Konsequenzen.
Bei einem Geschwindigkeitsverstoß mit mehreren km/h können je nach Bußgeldrechner beispielsweise folgende Angaben erfasst werden:
- gefahrene und erlaubte km/h
- Probezeit Berücksichtigung: ja/nein
- Tatort: In einer geschlossenen Ortschaft/außerhalb geschlossener Ortschaft
- Fahrzeug: Pkw/Lkw
- Toleranz Abzug: ja/nein
Was aus der Bezeichnung „Bußgeld-Rechner“ nicht hervorgeht, ist der Fakt, dass dieser nicht bloß ein Verwarnungsgeld berechneten, sondern ebenso auch auf ein mögliches Fahrverbot oder Punkte hinweisen kann. Es handelt sich in der Praxis also mehr um einen verkehrsrechtlichen Sanktionsrechner.
Bei einem Strafzettel oder einem Strafzettel ist der Rechner nicht mehr notwendig, zumal sie die maßgeblichen Infos über die Summe des Bußgeldes bereits bekommen haben. Wurden Sie aber z. B. von einem Blitzkasten mit mehr als den zulässigen Stundenkilometern geblitzt, müssen Sie nicht bis zum Bussgeldbescheid warten. Der Rechner veranschaulicht Ihnen bereits im Vorfeld auf , mit welchen Sanktionen Kraftfahrer belangt werden.
Punktekatalog: Bezugsgröße vom Rechner
Losgelöst von der Übertretung oder des Verstoßes selber, kann ein solcher Bußgeld Rechner lediglich dann gut arbeiten und vor allem rechtlich angemessene Informationen ausgeben , wenn eine entsprechend verbindliche, Bezugsgröße besteht. Diese ist im Punktekatalog zu finden.
Diese – stellenweise auch „Punktekatalog im Verkehr“ genannte Übersicht wurde vom Verkehrsminister, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) festgelegt. Sie stellt eine Rechtsverordnung dar, welche entsprechend § 26a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Regelsätze für Verwarngeldern und Geldbußen aufstellt. Erfasst werden Verkehrsordnungswidrigkeiten entsprechend § 24, 24a und 24c StVG genau so wie Anordnungen über Fahrverbote in Übereinstimmung mit § 25 StVG.
Was ist konkret in diesen Gesetzen geregelt ?
- § 24 StVG charakterisiert eine Ordnungswidrigkeit im Allgemeinen
- § 24a StVG bestimmt Alkohol und Rauschmittel hinterm Steuer als gesetzeswidrig
- § 24c StVG reglementiert das Alkoholverbot für Führerscheinneulinge
- § 25 StVG legt die Anwendungsmöglichkeit eines Fahrverbotes fest
Der Punktekatalog bestimmt, wann und wie hoch Strafzettel und Geldbuße festzusetzen sind bzw. wie lange das Fahrverbot rechtskräftig ist. Auf dieser Grundlage berechnet ein Bußgeld-Rechner dann bei einer Benutzeranfrage die jeweiligen Verwarnungen. Im Fall einer finanziellen Konsequenz übernimmt er weniger die Aufgabe, anhand einer Formel eine Buße zu bestimmen, als dass er besser gesagt genau die korrekte Regelung wiedergibt.
Eine weitere wesentliche Rechtsquelle dieser Gesamtschau ist die Straßen-Verkehrsordnung (StVO). Diese legt akkurat fest, wie sich Fahrzeugführer verhalten müssen. Verstöße stellen dann nach dem Straßen- Verkehrsgesetz Übertretungen dar, welche der Bußgeld Rechner berücksichtigt.
Weiterhin werden vom Bußgeld-Katalog Verstöße gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Ferienreise-Verordnung erfasst. Im Bußgeldkatalog verschmelzen also verschiedene Rechtsvorschriften ineinander.
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV): Die Sanktionierungsdatenbank
Im Jahr 2013 wurde die so genannte „Regelung über die Erteilung einer Buße, Regelsätze für Verwarnungsgelder und die Direktive eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“, kurz die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV): Die Sanktionierungsdatenbank oder auch salopp der Punktekatalog, festgelegt.
In der dort vorzufindenden Anlage sind Ordnungswidrigkeiten, denen konkrete Geldbußen zugewiesen sind. In diesem Fall handelt es sich um Regelsätze, die auf gewöhnliche Tatmerkmale angepasst sind. Außergewöhnliche Aspekte können daher unterschiedliche Beträge begründen. Im Bußgeldrechner werden in der Regel die Regelsätze angezeigt.
Die Anlage ist zweigeteilt und hat einen Abschnitt zu fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten und eine Passage, die vorsätzliche Straftaten in Angriff nimmt. Dabei wird jeweils der reale, mit einer laufenden Nummer (Lfd. Nr.) versehene Tatbestand wiedergegeben und diesem der anwendbare Paragraf aus der verletzten Richtlinie sowohl der Regelsatz zugeordnet.
Wie Sie sehen können, sind die Vergehen verschiedenster Art. Alle Straßenverkehrsteilnehmer, also auch Rad- und Lastwagen-Führer, finden die Regelsätze zu typischen Delikten. Während hier jegliche Bereiche zusammengelegt sind, existieren häufig getrennte Bußgeld Rechner. Delikte von Lastkraftwagen, zu Abstandsbestimmungen sowie auf der Autobahn werden üblicherweise in separaten Suchmasken berechnet.
Angesichts des Umfangs sind Tempoüberschreitungen im Flensburger Katalog in besonderen Tabellen, je nach km/h, aufgeführt. Auch Abstandsvergehen ebenso wie Vergehen der zulässigen Achslast oder des Gesamtgewichtes werden in der Haupttabelle gesondert angegeben.
Letztendlich werden außerdem Erhöhungen der Regelsätze festgelegt, die ausnahmslos dann sichtbar werden, sofern die Verwirklichung vom Grundtatbestand zusätzlich zu einer Gefahr oder Sachbeschädigung geführt hat. Dies betrifft nur Geldbußen, welche zumindest 55 Euro hoch sind. Beispiel: Aus einer Geldstrafe von zusammenfassend 60 EUR kann dann beim Hinzukommen eines Sachschadens eine Summe von 90 Euro werden.
Merke: Solche „Kriterien“ werden vom Bußgeld-Rechner teilweise auch erfasst. So wird hier gelegentlich nach der Präsenz eines solchen gebührensteigernden Merkmals nachgefragt.
Deutschlandweiter Tatbestandskatalog: Alles auf einen Blick
Wie zu Anfang schon erwähnt, ist ein Bußgeldrechner nicht lediglich dazu im Stande, auf bestimmte Verletzungen anzuwendende Geldbeträge aufzuzeigen, sondern auch Fahrverbote und Punkte zu ermitteln.
Letztere werden in der BKatV nicht thematisiert. Es besteht neben dieser quasi eine Art Punktekatalog. Konkret handelt es sich bei diesem um Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hierin wird eine dreifache Unterteilung durchgeführt und entsprechend angegeben, welche Zuwiderhandlungen drei, zwei oder 1 Punkt verursachen.
Zum Beispiel kann bei einer Abstandsunterschreitung der Rechner auf Grundlage dieser Regulierung dann nicht nur das zu bezahlende Verwarngeld, sondern ebenso auch die jeweiligen Punkte bestimmen.
Was hat das aber mit dem bundesweiten Tatbestandskatalog gemeinsam?
Vergleichbar wie der Bußgeld-Rechner, der alle Sanktionsarten vereint, verknüpft auch der Tatbestandskatalog die verschiedenen Gesetze, die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Verwendung finden Verwendung fanden. Denn obgleich der oben gezeigte Bußgeld-Katalog bestimmt auch für Neulinge praktikabel ist, lassen sich diesem keine Infos zu Punkten bekommen. Dafür müsse die FeV verwendet werden.
Um den Umgang der unterschiedlichen Gesetze und besonders die amtliche Abwicklung sowie Sicherung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu vereinfachen, hat das Kraftfahrt- Bundesamt (Kba) den so genannten Tatbestandskatalog verlegt. Dieser ist zurückzuführen auf einem Übereinkommen der Bundesländer und ist dem offiziellen Bußgeldkatalog untergeordnet.
Tipp: Die BKatV ist für die Führung und die Judikative obligatorisch und entfaltet so für den Geschwindigkeitssünder eine unmittelbare Außenwirkung in Form vollstreckter Strafgeldern und auch Fahrverbote.
Der deutschlandweite Tatbestandskatalog stellt eine Verwaltungsverordnung dar, die einzig der Durchführbarkeit der BKatV dient. Die darin genannten Tatbestandsnummern sollen dann die Einträge an das Fahreignungsregister (FAER) standardisieren.
Es geht in diesem Fall folglich um eine Ergänzung des Bußgeldkataloges, welche
- entscheidende Verordnungen der BKatV umfasst,
- die dort angegebenen Delikte in typische Begehungsvarianten getrennt,
- generelle Erhöhungsreglements der BKatV umsetzt und
- weitere Übertretungen aufführt, die im Bußgeldkatalog nicht integriert sind.
Für den Straßenverkehrsteilnehmer ist demnach der Bußgeld- jedoch nicht der Tatbestands-Katalog ausschlaggebend. Letzterer kann jedoch als Näherungswert nützlich sein. Der Bußgeld-Rechner ermittelt seine Daten üblicherweise ebenfalls aus der offiziell gültigen Verordnung.
Aussagen im Bußgeld Rechner: Buße/Sanktionierung, Punkte sowie Fahrverbot
Nachdem veranschaulicht wurde, woher der Bußgeldrechner die Informationen bekommt, soll nun genauer auf diese Parameter eingegangen werden.
Die folgenden Passagen setzen sich mit der Unterscheidung vom Verwarn- und Bußgeld auseinander, erklären die relevanten Kriterien betreffend der Vergabe von Punkten im Straßenverkehrsrecht und stellen zudem das Fahrverbot vor.
Verwarnungs- oder Bußgeld: Worin ist der Unterschied?
Speziell bei Verkehrskontrollen durch die Polizei kann es sich ereignen, dass ein Gesetzeshüter lediglich ein sogenanntes Verwarngeld gegen den Verkehrs-Rambo erhebt. Sind Kraftfahrer zum Beispiel beim Linksabbiegen ohne Blinken abgebogen, kommt demnach ein Regelsatz von 10 Euro in Betracht. Dieser kann dann als Verwarngeld sanktioniert werden. Aber was ist das überhaupt?
Gemäß § 2 der BKatV und § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) kann bei geringen Übertretungen ein Verwarngeld (vereinzelt auch als „Geldbuße“) bezeichnet werden. Dieses liegt stets innerhalb von 5 und 55€.
Über 55€ handelt es sich formal immer um ein Bußgeld.
Zeigt der Bußgeld-Rechner einen Betrag bis 55€ an, ist es nicht ausgeschlossen, daß der Betroffene lediglich verwarnt wurde. Auch hier ist das Wort „Bußgeld Rechner“ als nicht überaus akkurat auszulegen, da auch Verwarngelder ausgegeben werden.
Eventuelle Anwendungsfälle bei einem Verwarnungsgeld sind:
- Verstoß gegen Rechtsfahrgebot (ab 15 EUR)
- Missachtung des Sicherheitsabstandes (ab 25EURO)
- Abbiegeverstoß (ab 10€)
- Falsch Parken (ab 10€)
Eine Strafe kann mündlich oder auf dem Postweg erteilt werden. Sie ist ab dem Augenblick wirksam, an dem der Leidtragende die festgesetzte Summe bezahlt. Dies kann bei einer Verwarnung durch den Polizisten vor Ort sofort oder binnen sieben Tage per Überweisung geschehen. Sträubt sich der Raser, den Betrag zu zahlen, oder unterlässt dies aus sonstigen Motiven, so führt dies zur Berechnung vom jeweiligen Verwarnungsgeld. Dieses ist in aller Regel kostspieliger, weil hier zusätzlich Verwaltungsgebühren hinzukommen.
Rat: Um eine Umwandlung der Verwarnung in eine Geldbuße zu unterbinden, achten Sie bei der Geldüberweisung besonders darauf, dass diese pünktlich durchgeführt wird, die richtige Summe umfasst und das richtige Aktenzeichen ausweist. Etwaige Fehler in diesem Zusammenhang können sonst bewirken, daß die Zahlung nicht anerkannt wird.
Folgenschwere Zuwiderhandlungen, z. B. das Kreuzen eines Bahnüberganges trotz geschlossener Schranke (laut BKatV: 700 €, 3 Monate Fahrverbot), werden umgehend mit einem Bußgeld belangt. Auch ein Fahrverbot oder Punkte sind unter diesen Voraussetzungen möglich.
Gemäß § 17 OWiG liegt der finanzielle Rahmen einer Geldstrafe zwischen fünf und 1000 €. Der Rechner unterscheidet nicht zwischen Verwarnung oder Bußgeld. Ob die Behörde ersteres erlässt, bestimmt sich an den Tathergängen. Im Gegensatz zur Verwarnung zieht die Geldbuße einen Prozess mit sich und ist daher mit behördlichen Mehraufwand verbunden.
Bußgeldverfahren bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten
Ein Bußgeldverfahren beginnt üblicherweise mit einem ersten Verdacht. Dieser ist offenkundig, falls ein Fahrzeuglenker zum Beispiel eine rote Verkehrsampel überfahren hat. Nach dem Verdacht folgt die Ermittlung des Verkehrssünders. Die beauftragte Bußgeldstelle stellt dazu eine Anfrage bei dem Kraftfahrt- Bundesamt (KBA), um den Fahrzeughalter des Kraftfahrzeugs zu überprüfen.
Der KFZ-Halter bekommt dann nach kaum paar Tagen gewöhnlich einen Anhörungsfragebogen, um zu dem Vorwurf seine Position zu schildern. Bleibt eine Rückäußerung aus, folgt als nächtes der Bußgeldbescheid, auch Geldbuße genannt. Im Rechner kann der Leidtragende abklären, ob die gegen ihn verhängte Geldbuße mit dem Flensburger Katalog übereinstimmt. Treten große Abweichungen hervor, oder findet der Betroffene die Beschuldigung als insgesamt abwegig, hat er die Berechtigung, Einspruch einzulegen. Dieser muss fristgerecht binnen 14 Tagen geschehen, um rechtskräftig zu sein.
Die Bußgeldverwaltung ist dann gezwungen, die gesamten Kriterien wieder zu überprüfen. Bleibt sie bei ihrer Anschauung, überträgt sie das Verfahren an die regionale Staatsanwaltschaft. Dort wird die Akte schließlich an das verantwortliche Gericht übermittelt, wo gerichtlich die geurteilt entschieden wird.
Punkte im Fahreignungsregister: Weniger ist mehr
Während in der Schule eine hohe Punktzahl bei Prüfungen für gute Schulnoten sorgte, gilt für Fahrzeuglenker: je weniger, umso besser. Denn die gefürchteten Eintragungen im Flensburger Register sind Archivare bereits begangener Übertretungen aber auch Übertretungen von Verkehrs-Rambos. Beim Bußgeldrechner für Alkohol werden häufig Punkte erlassen.
Selbst bei der Inanspruchnahme von einem Bußgeld-Rechner spielt diese Sanktionsweise eine zentrale Rolle. Wenigstens können weitere Konsequenzen folgen, wenn durch mehrfache Einzeldelikte eine bestimmte Gesamtanzahl erzielt werden.
Information: Seit 2014 finden die Einträge Einzug ins so genannte Fahreignungs-Register (FAER). Bis dahin wurden die Vermerke noch in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei (VZR) hinterlegt.
Wann derartige Sicherungen gemacht werden, ist exakt reglementiert. Delikte, welche in der Anlage 13 zu § 40 Fev beschrieben sind, sowie Übertretungen, die mit einer Strafe von minimal 60€ bestraft werden, sowie mit Punkten belegt. Das Fahreignungs-Einstufungssystem vermerkt einen bis drei Punkte für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Verkehr.
Auch wenn also unterschiedlichste Infos von dem FAER gespeichert werden, führt nicht in jedem Fall jeder Verstoß mit dem Gefährt zur Aktennotiz. Der Bußgeld-Rechner wird nur bei derartigen Delikten Punkte aufzeigen, die mit einer Gefährdung des Verkehrs zusammenhängen.
So kann auch bei einem Themenbereich die Strafmaßnahme variieren. Beim Bußgeldrechner zur Autobahn beispielsweise finden sich abhängig vom Sachverhalt nicht bloß unterschiedliche Bußgelder, sondern ebenso auch variable Punkte. Wenngleich das Befahren der Fernverkehrsstraße als Passant mit 10 Euro bestraft wird, wird ein Wendemanöver in Auffahrten mit einem Unfall mit 195 € und einem Punkt geahndet.
Für den Betroffenen kritisch sind vorrangig die sich auf seinem Punktekonto summierenden Punkte. Ab einer definierten Anzahl kann die Führerscheinstelle über die Sanktion der Einzeltat hinaus, weiterführende Schritte vollziehen:
- 4 bis 5 Punkte: Ermahnung (Gelegenheit zur freiwilligen Beteiligung an einem Seminar zum Punkteabbau)
- 6 bis 7 Punkte: Verwarnung (Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar)
- 8 oder mehr Punkte: Entzug des Fahrausweises
Entfällt zum Beispiel nach einer Abstandsmessung ein Bußgeld, ist die Berechnung eventuell auferlegter eventuell auferlegt Punkte nicht zu vernachlässigen. Beträgt der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachos, erwartet den Betroffenen zu dem Bußgeld in Höhe von 180 € zudem der Vermerk eines Punktes. Stehen auf dem Flensburger Konto desjenigen schon 7 Punkte, verliert er üblicherweise seine Lenkerberechtigung.
Tipp: Um solch einschneidende Konsequenzen abzuwenden, steht es Straßenverkehrsteilnehmern offen, an Aufbauseminaren mitzumachen und auf diese Weise 1 Punkt loszuwerden. Allerdings ist dies lediglich möglich, falls aktuell maximal fünf Punkte im FAER dokumentiert sind. Obendrein darf der Punktabbau nur alle 5 Jahre einmal erfolgen.
Bei der Inanspruchnahme vom Bußgeld-Rechner spielt das Fahreignungsregister also insofern einen Einfluss, als dass die im Tool ausgegeben Punkte den im FAER registrierten Kontostand hochziehen. Für so manche Geschwindigkeitssünder kann bereits ein Punkt mehr, das Fass zum Überlaufen bringen. Wurden zuvor etliche Überschreitungen verursacht, ist es daher nützlich, einen Auszug aus dem Verzeichnis einzufordern, um sich über den persönlichen Punktestand Gewissheit zu verschaffen und letztlich seine Fahrweise angemessen zu ändern.
Dabei sollte eingeplant werden, welche Daten alle in dieses Verzeichnis eingespielt werden. Denn das FAER vereint Entscheidungen über:
- Entziehung, Versagung und Neuerteilung einer Lenkberechtigung
- Maßnahmen gemäß Fahreignungs-Bewertungssystem (z.B. Entziehung bei acht Punkten oder mehr)
- Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche in Anlage 13 zu § 40 Fev beschrieben sind und eine Geldbuße von minimal 60€ oder ein Fahrverbot provoziert haben
- Vergehen laut Anlage 13 zu § 40 FeV, die von einem Strafgericht verhängt wurden
Fahrverbot: Die zeitlich begrenzte Mobilitätssperre
Das Fahrverbot ist für einige die härteste Sanktionierungsform im Verkehrsrecht. Es geht hierbei um einen zeitlich befristeten Verlust der Lenkberechtigung. Sprich, die Erlaubnis zum Lenken von PKWs besteht im Grunde fort. Sie wird lediglich für 1 bis 3 Monate kurzzeitig annulliert und im weiteren Verlauf wieder reaktiviert, ohne daß der Betreffende die Führerscheinprüfung erneut ablegen muss.
Viele Bußgeldrechner weisen sogar Fahrverbote aus. Diese sind typischerweise fällig, falls sich die Betroffenen besonders gravierende Zuwiderhandlungen erlaubt haben.
Die Wirksamkeit des Fahrverbotes wird durch die amtliche Sicherheitsverwahrung des Führerscheins gekennzeichnet. Nach Ablauf der festgesetzten Frist erhält der Rabauke seine Lenkberechtigung wieder ausgehändigt und kann sich sofort von Neuem hinter das Lenkrad setzen. Wann genau der Geschwindigkeitssünder seinen „Lappen“ überlassen muss, kann er innerhalb ganz bestimmter Grenzen überwiegend selbst entscheiden. In der regel weist der Bußgeldentscheid eine Schonfrist von 4 Monaten ab in Kraft treten der Entscheidung aus, um sein Fahrverbot anzutreten.
Das Aufteilen des zeitlich befristeten Führerscheinverlustes ist unterdessen nicht möglich. Wem also ein Fahrverbot von zwei Monaten auferlegt wurde, dem ist es nicht gestattet mit einer Unterbrechung jeweils einen Monat seinen Führerschein abgeben.
Info: Trotz eines Fahrverbots ein Gefährt zu führen, ist eine ausgesprochen schlechte Idee . Denn in diesem Fall greift das Strafrecht, das in diesem Fall eine Strafzahlung und in aller Regel sogar eine Entziehung der Lenkberechtigung für minimal 6 Monate vorsieht.
Ein Fahrzeugführer der aus beruflich-existenziellen Motiven nicht auf das Autofahren verzichten kann, für den besteht möglicherweise die Aussicht, als Härtefall akzeptiert zu werden und in Folge dessen das Fahrverbot zu umgehen. Eine solche Entscheidung liegt jedoch immer im Ermessungsspielraum des ausführenden Gerichtes.
Blitzer-Warner – was ist gesetzlich erlaubt, und was nicht?
Es gibt verschiedene technische Alternativen, die vor Radarmessungen bzw. Geschwindigkeitsmessanlagen alarm schlagen: Einerseits verfügen viele der handelsüblichen Navigationsgeräte inzwischen über eine Funktion, die Straßenverkehrsteilnehmer vor Geschwindigkeitsmessanlagen alarmiert, auch gibt es eine Vielzahl von „Blitzerkasten-Apps“ für das Handy, die selbige Eigenschaft besitzen. Obendrein sind eigenständige Radar-Warnapparate erhältlich. Ausnahmslos erlaubt ist keine der 3 Typen – zumindest für den Kraftfahrer während dem Fahren. Bei den Radar-Warnern kommt erschwerend hinzu, dass einige der Gerätschaften mit einem Jammer ausgerüstet sind, der das Auslösen des Blitzergerätes unterbinden soll. Dieses Vorgehen ist in Deutschland nicht genehmigt.
Wortwörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Gefährt führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder funktionsbereit mit sich führen, das in der Lage ist, Messungen zu erkennen oder zu beeinträchtigen. Das gilt insbesondere für Gerätschaften zur Störung oder Anzeige von Tempokontrollen (Radarwarn- oder Laserstörer).“
Gibt es mehrere Möglichkeiten, diesen Wortlaut auszulegen? In Bezug auf Radar Warner, nein. Was Blitzkasten-Apps betrifft, durchaus. Denn streng genommen besagt die Vorschrift, dass der Fahrzeuglenker oder die Autolenkerin des Kraftfahrzeugs während der Fahrt eine Blitzerkasten-App nicht nutzen darf. Es ist aber nicht explizit untersagt, vor Abfahrt in einer App zu begutachten, ob sich auf der geplanten Strecke Blitzkasten befinden. Das anschließende Mitführen des Mobiltelefone ist ebenso nicht gesetzwidrig, denn es geht hierbei nämlich nicht um ein Gerät, das ursprünglich in der Lage ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie z.B. Radarmessungen anzuzeigen.
Straßenverkehrskontrolle und Blitzer Applikation verwendet – was jetzt?
Bei der Verwendung von Starenkasten-Anwendungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Kann die Polizei bei einer Kontrolle deutlich erkennen, dass eine Blitzer-Warn-Applikation auf dem Handy des Kraftfahrers installiert ist und gerade aktiv genutzt wird, kann diese Übertretung mit 75 EUR und einem Punkt in der Flensburger Punktekartei sanktioniert werden. Im Regelfall wird es für einen Gemeindebediensteten aber nur schwer nachvollziehbar sein, ob ein entsprechendes Programm aufgespielt ist oder aber nicht. Ist das Display des Smartphones zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle nicht eingeschaltet, ist nicht eindeutig ersichtlich, welche Apps Sie auf Ihrem Funktelefon installiert haben.
Darf ich andere Verkehrsteilnehmer per Lichtzeichen alarmieren?
Es ist nicht erlaubt, andere Straßenverkehrsteilnehmer z. B. per Lichtzeichen auf eine Radarmessung aufmerksam zu machen. Diese Lichthupe darf einzig verwendet werden, um vor Gefährdungen aufmerksam zu machen und bei einem Starenkasten handelt es sich gemäß derzeit geltender Gesetzeslage nicht um eine Gefahr im Straßenverkehr. Die ungerechtfertigte Verwendung von Lichthupen im Verkehr kann mit einer Geldbuße sanktioniert werden – vorrangig wenn andere Verkehrsbeteiligte dadurch belästigt oder gar einem Sicherheitsrisiko aussetzt (z. B. geblendet) werden.
Ertappt: Rechnet Sich Ein Einspruch?
Ein Einwand gegen den Bussgeldbescheid lohnt sich ganz besonders dann, falls Sie die Verdächtigung haben, dass das Kontrollgerät nicht den Leitlinien der Physikalisch-Technischen-Anstalt des Bundes (PTB) entspricht. So muss die Distanz zwischen Starenkasten und Induktionsschleife im Erdboden (anhand vom Fahrzeugdruck berechnet diese die Fahrzeuggeschwindigkeit) beispielsweise 1,20 Meter betragen, aber auch zu Geschwindigkeitsschildern muss ein Minimalabstand eingehalten werden - dieser ist in den Ländern anders geregelt, in Niedersachsen liegt er bei mindestens 150 Metern.
Tatsächlich erfüllen nicht alle Blitzkasten, die derzeit in Deutschland betrieben werden, die strikten PTB-Richtlinien. In einzelnen Landkreisen werden die Geschwindigkeitsmessungen daher auch vereinzelt stilllgelegt und keine Verwarngelder verhängt. Ebenso ein Fehler in der Konfiguration des Gerätes oder eine glänzende Straßenoberfläche sind Vorbehaltsmöglichkeiten, die Sie in Ihrem Schriftstück thematisieren sollten, wenn Sie aus ihrem Blickwinkel stichhaltig sind. Sind mehrere Kraftfahrzeuge auf dem Bild zu sehen, ist die Zuweisung der Meßwerte nicht eindeutig möglich und Sie sollten einen Einwand gegen den Bußgeldbescheid einlegen .
Brauche ich einen Rechtsvertreter?
Gegen eine Geldbuße Widerspruch einlegen können Sie auch ohne Rechtsbeistand, denn zu Anfang müssen Sie bloß ein formloses Schreiben verfassen. Die Vertretung durch einen Jurist kann Ihnen jedoch Vorzüge bringen , denn Ihr Rechtsanwalt kann rechtzeitig Akteneinsicht beantragen und somit etwaige Auswertungsfehler feststellen. Ob sich die Ausgaben, die Sie für einen Rechtsanwalt entrichten müssen, „lohnen“, hängt vom individuellen Fall ab. Droht durch die vermeintliche Tempoübertretung ein Fahrverbot, ist es hauptsächlich für Menschen, die aus beruflichen Gründen von ihren Führerschein abhängig sind, dienlich, den Rechtsweg zu beschreiten. Vor allem sofern sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung kann eine strafrechtliche Verfolgung bis hin zur letzten Instanz Kosten im vierstelligen Bereich nach sich ziehen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, einen Jurist zu beauftragen, wählen Sie eine Anwaltskanzlei aus, welche sich auf Verkehrsrecht ausgerichtet hat.
Sanktionen und Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen
Das Verwarnungsgeld besteht aus dem überschrittenen km/h-Wert und dem Ort der Übertretung, also innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerhalb der Ortschaft. Lastkraftwagen und Pkw mit Anhänger müssen darüber hinaus mit drakonischeren Geldstrafen rechnen als normale Kraftwagen.
Paradebeispiele für Tempoverstößen von Kraftwagen außerhalb von Ortschaften:
- bis 10 km/h – 10 Euro
- Zwischen 11 und 15 km/h – 20 Euro
- Zwischen 21 bis 25 km/h – 70 EUR + 1 Punkt
- Zwischen 26 bis 30 km/h – 80€ + 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot, falls es das zweite Mal binnen 12 Monaten zu einem Geschwindigkeitsverstoß von 26 km/h oder mehr gekommen ist)
- Mehr als 70 km/h – 600EU + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Wissenswertes rund um die Geschwindigkeitsmessung
Wenn die Weckuhr überhört wurde und es knapp wird, dann drückt der eine oder andere Fahrer einfach mal auf die Pedale, um in letzter Minute den gewünschten Ort zu erreichen. Wenn das Glück einen verlässt, dann wird das schnell zum kostenintensiven Amüsement, sofern ein Starenkasten den Fahrzeuglenker inmitten der Fahrt überführt. Und danach heißt es, wann ist der Bußgeldbescheid mitsamt den Blitzer-Bußen zu erwarten.
Der folgende Artikel informiert Sie nicht nur über Verwarnungsgeld, Fahrverbote und Flensburger Punkte, die Sie gemäß neuem Punktekatalog bei einem Geschwindigkeitsdelikt zu erwarten haben, wenn Sie von einem Blitzkasten überführt wurden. Er stellt Ihnen auch umfassende Informationen in Hinblick auf die Funktionsweise von einem Blitzer bereit.
Was für Regulierungen finden sich im Rahmen der Verkehrsüberwachung in der Bundesrepublik? Was für Starenkasten- Typen sind gängig? Wie problemlos ist genau genommen ein Geschwindigkeitsmessgerät und inwiefern rechnet sich ein „Blitzer-Einwand beim Blitzer-Anwalt“? Ab wann schlägt ein Blitzer zu und wie groß ist die Toleranz beim Blitzen? Und zu guter Letzt: Was für Blitzerwarner gibt es für den Fahrzeugführer und welche davon sind zugelassen und welche unzulässig?
Diese Blitzerarten kommen zum Einsatz:
Radarmessgeräte:
TRAFFIPAX Speedoguard, Mesta 208, Multanova 6F Digital, M5 Radar, TRAFFIPAX Speedophot, TRAFFIPAX Micro-Speed 09
Messungen per Lichtschranke:
ESO µP80, ESO ES 1.0, ESO ES 3.0
Videofahrzeuge:
Police-Pilot, Provida 2000, CG P50e (Videostoppuhr), Provida Vidista, VKS 3.0, VIDIT VKS 3.01
Geschwindigkeitsmessgeräte mit Induktionsschleifen:
TRAFFIPAX TraffiPhot S, VDS M5 Speed, Truvelo M4², Traffipax TraffiStar S 540, TRAFFIPAX TraffiStar S 330
- Section Control Abschnitte
Lasergeräte
Leictec XV3, Laser Patrol, TraffiPatrol, Riegl FG21-P, PoliScan Speed, LAVEG, LR90-235/P, Leivtec XV2, LTI 20.20 TS/KM
Rotlicht Überwachungsanlage
Multastar C, Multanova
Abstandsmessung
Brückenabstandsmessung, VSTP, VAMA
Generell
Mobile Blitzerkasten, Schwarzlichtblitzer Feste Blitzer,
Besondere Informationen zu Blitzer und Radarmessungen:
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erklärt in §3 klar und deutlich: „Wer ein Fahrzeug führt, darf lediglich so schnell fahren, dass das Fahrzeug stets beherrscht wird“. Die Verkehrsüberwachung mit Blitzer soll hier effizient eingreifen.Intention sei es, die Straßenverkehrsteilnehmer auf das Befolgen der höchstzulässigen Geschwindigkeit zu prüfen und falls nötig zu bestrafen, um in Folge dessen die Straßenverkehrssicherheit zu gewähren und eine Straßenverkehrsgefährdung aufgrund einer erhöhten Geschwindigkeit zu mindern.
De facto gehört ein Geschwindigkeitsverstoß in Deutschland gemäß dem Bundesamt für Statistik zu dem Hauptunfallgrund (50% der Unfallopfer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit sind auf Schnellstrassen zu Tode gekommen) und gemäß der Statistik des Kraftfahrbundesamtes (KBA) zu der am meisten begangenen Zuwiderhandlung. Alleine im Jahr 2012 haben Geschwindigkeitskontrollen auf den deutschen Strassen ca. 2,9 Mio. Mal zugeschlagen. Eine beachtliche Zahl, wenn man bedenkt, dass die Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsdelikte aufgrund des massiven Gefahrenpotentials darüber hinaus drakonische Sanktionsmaßnahmen vorschreibt. In diesem Fall muss berücksichtigt werden, dass gemäß der Punktereform das Punktekonto in Flensburg insgesamt auf maximal 8 Zähler steigen kann und damit jeder Punkt erheblich schwerwiegender zu Buche schlägt.
Blitzen in der Ortschaft und außerhalb von Ortschaften – Mit diesen „Blitzer-Strafmaßnahmen“ müssen Sie rechnen
Haben Sie einen Blitzerkasten nicht gesehen oder sind zu schnell gefahren? Regulierungen missachtet? Welche Strafe für überhöhte Geschwindigkeit sollten Halter erwarten? Ist ein „Blitzer Autobahn“ preiswerter als ein „Blitzer in einer geschlossenen Ortschaft“?
Zunächst muss festgehalten werden, dass Verwarngeld, Punkte sowie Dimension der Fahrverbote aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb von Ortschaften drastischer sind als außerorts. Untermauert wird dies mit der höheren Gefahr, die in einer geschlossenen Ortschaft gegeben ist. So sehen die Blitzer Strafen aus für:
Tempoüberschreitung innerhalb der geschlossenen Ortschaft
Wer Innerhalb geschlossener Ortschaft erwischt wurde, dessen Konto im Zentralregister als auch das Sparkonto werden folgenschwerer in Mitleidenschaft gezogen. In einer geschlossenen Ortschaft gestattet die Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Werden hier entzückende Blitzer-Aufnahmen vom Fahrer gemacht, so wird die Verärgerung nach der Sichtung vom Bescheid überaus groß sein. Sind Sie mit mehr als 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom Blitzer gemessen worden, so haben Sie bereits mit Blitzer-Kosten von 80 Euro Bußgeld zu kalkulieren plus einem Punkt. Bei über 30 km/h sind es nicht nur 2 Punkte im Flensburger Register, zu dieser Gelegenheit wird obendrein das erste einmonatige Fahrverbot verhängt. Zur Maximalstrafe, die die Blitzer-Verordnung vorschreibt, kommt es, falls Sie innerhalb geschlossener Ortschaft über 70 km/h zu schnell gefahren sind. Das Ergebnis sind 2 Punkte, 680 EUR Verwarngeld plus ein Fahrverbot von drei Monaten.
Geschwindigkeitsübertretung außerhalb von Ortschaften
Außerhalb der Ortschaft ist für ein Kraftwagen nach der Straßenverkehrsordnung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig, auf Autobahnen ist eine so genannte Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern vorgesehen, wenn Verkehrszeichen, Wetter- und Straßenbedingung oder ähnliches dem Fahrzeugführer nichts anderes empfehlen.
Wer hier mit über 20 km/h bis 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem der unterschiedlichen Blitzer-Bauarten kontrolliert wird, hat hier schon mit dem ersten Punkt im Flensburger Zentralregister zu rechnen wie auch einem Bußgeld von 70€. Bei über 40 km/h tritt neben dem Verwarngeld von 160 € und zwei Punkten auch das erste einmonatige Fahrverbot hinzu. Ein teurer schneller Spaß wird es für Raser, die mehr als 70 km/h am Fahren sind. Die Blitzer-Strafen sind hier: 2 Punkte in der Verkehrssünderkartei, 600 Euro Verwarnungsgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist jederzeit auch von äußerlichen Gegebenheiten abhängig. So schreibt man in Absatz 3 der Straßen- und Verkehrsordnung: „Die Geschwindigkeit ist speziell den Strecken-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterlagen sowie den eigenen Fähigkeiten und den Besonderheiten von Vehikel und Ladung anzupassen“. Ist z. B. die Sichtweite bei schlechter Witterung lediglich 50 Meter, so darf ist es dem Fahrzeuglenker auch nicht erlaubt schneller als 50 km/h zu fahren. Es darf ausnahmslos nur so schnell gefahren werden, dass der Fahrer in der Lage ist, im Bereich der übersehbaren Strecke zu stoppen. Auch hier müssen anderenfalls Verwarnungsgeld, Punkte und Fahrverbote erwartet werden.
Geblitzt worden: Fahrverbot und Punkte im Detail
Wer zu schnell am Fahren ist und geblitzt wird, muss vielerlei Bußen erwarten. Welche das sind, sehen Sie in unserer kompakten Zusammenfassung zu jeder Blitzer-Sanktion in Gestalt von Fahrverboten und Punkten infolge von Geschwindigkeitsübertretungen:
- 1 Punkt: in der Ortschaft und außerorts ab 21 Stundenkilometer
- 2 Punkte: innerhalb der geschlossenen Ortschaft ab 31 Stundenkilometer und außerhalb der Ortschaft ab 41 km/h
- 1 Monat Fahrverbot: in der Ortschaft ab 31 km/h und außerhalb von Ortschaften ab 41 Stundenkilometer
- 2 monstiges Fahrverbot: innerhalb von Ortschaften ab 51 Stundenkilometer und außerorts ab 61 Stundenkilometer
- 3 monstiges Fahrverbot: in der Ortschaft ab 61 km/h und außerhalb der Ortschaft ab 70 km/h
Erstes Tempolimit bei 140 Stundenkilometern
Zwischen den Städten Braunschweig und Hannover auf der Bundesautobahn 2 wurde vorübergehend ein Test gestartet, eine Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 140 Stundenkilometer auszusprechen. Diese Reiseroute gilt als die erste Strecke, die eine Tempobegrenzung einräumte, die über der eigentlichen Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern liegt.
Geblitzt – Details zu Blitzanlagen in der Bundesrepublik Deutschland
Im Jahre 1959, als in Deutschland das erste Mal die Geschwindigkeit auf den Strassen mittels technischer Mittel observiert und belangt wurde. Seitdem haben sich verschiedenartige Blitzer-Typen zur Geschwindigkeitsmessung entwickelt. Welches Messgerät lässt sich im Blitzer Bestand der Polizei finden? Im Folgenden führen wir Ihnen die verschiedenen Geschwindigkeitsüberwachungen und ihre jeweilige Messtechnik vor und geben Ihnen Auskunft, was Sie wissen müssen.
Interessantes zu Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Genauen:
Beweglicher Blitzer
Bewegliche Blitzerkasten werden in einem Auto verfrachtet und werden freudig von der Polizei für temporäre Überwachungsmaßnahmen genutzt. Feste Blitzer haben aber den Nachteil, dass Fahrzeuglenker lediglich im Messbereich der Anlage die Geschwindigkeit runterbremsen. Ein ortsungebundener Blitzer soll in diesem Fall für Abhilfe sorgen und mit seinem omnipräsenten Kontrollpotential einen gesteigerten Druck aufbauen. Aus diesem Grund soll der Fahrzeugführer letztlich dazu angeregt werden, die erlaubte Geschwindigkeit nicht bloß bei einer Blitzerbedrohung einzuhalten, sondern langfristig. Unter diesem Standpunkt werden bei der Polizei entsprechend zunehmend auf bewegliche Blitzer verwendet. Diese bedienen sich der Radar- und Lasertechnologie und auch einer Lichtschranke. Infolge der technischen Entwicklung ist es diesen Blitzern möglich, mittels der Digitaltechnik als „Blitzer ohne Lichtblitz“ zu operieren.
Welche Blitzer-Modelle bzw. Geschwindigkeitsmessanlagen beweglicher Blitzer sind mit von der Partie und wie arbeiten Sie? Welche Blitzerwarner können bei welchem Messgerät helfen? Hier erhalten Sie im Folgenden einen kurzen Überblick:
- Die charakteristische mobile Radarkontrolle
- Bewegliche Blitzer
Kosten für Verkehrsteilnehmer und Heilsbringer für Staat: Was können die Meßsysteme?
Als die BRD mit der Überwachung der Fahrgeschwindigkeit auf den Strassen anfing, verwendeten die Amtsstellen die Radar Technologie. Auch heute noch stellt diese Radar Technologie einen festen Bestandteil der Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung dar. Hierbei sind die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wahlweise in einem portablen Fahrzeug untergebracht oder sind an einem Dreibein welcher am Fahrbahnrand platziert wird. Die mobilen Radarstationen sind in Deutschland die am häufigsten verwendete Technik zur Geschwindigkeitsmessung.
Arbeitsweise: Der Blitzer funktioniert mithilfe des so genannten Doppler Effekts und wurde nach seinem Erfinder, dem niederösterreichischen Physiker und Analysten Christian Doppler, benannt. Das Geschwindigkeitsmeßgerät emmitiert Radarwellen, welche auf das Gefährt auftreffen und wieder reflektiert werden. Diese Radarstrahlen werden wiederum vom Radargerät erfasst und machen die Berechnung der Geschwindigkeit des entlangfahrenden Autos möglich. Ist der Fahrzeuglenker zu schnell gefahren, werden Blitzer-Fotos geschossen.
Schwächen: Sind mehrere Kraftfahrzeuge nacheinander am Fahren, die eine geringe Distanz zueinander haben, ist die Überprüfung nicht valide. Zudem ist diese Methode der Geschwindigkeitsmessung nicht vor Auswertungsfehlern sicher, z.B ist der Winkel der Messung entscheidend. Darüber hinaus können Reflexionen das Ergebnis verzerren. Deswegen sollten Sie bei Skepsis das Foto von einem Sachverständigen untersuchen lassen.
- Abstand vom Blitzer: Die Reichweite beträgt bei diesem Blitzer in etwa 40 Meter.
- Toleranz vom Blitzerkasten: Die Toleranz ist in der Regel 3 Prozent.
- Blitzer-Kosten: Etwa 50 000€
- Blitzerwarner: Schutz durch Radarwarner
LIDAR – der neuartige Trend
Lidarpistole, oder auch Laserhandmessgerät bezeichnet, ist eine Messung, die zur Geschwindigkeitskontrolle Laser verwendet.
Funktionsfähigkeit: Wie bei der Radartechnologie wird auch hier gesendet und zurückgesandt. Es handelt sich dabei um Lichtwellen, welche das KFZ auftreffen und reflektiert werden, womit schließlich die Fahrtgeschwindigkeit des verkehrenden Autos ermittelt werden kann. Die Laserpistole kann unterdessen von den Polizisten auch in Anbindung mit einem Camcorder genutzt werden. Bei dieser Blitzer-Variante wird das Automobil von einem Beamten am Straßenrand kontrolliert.
Schwächen: Auch dieses Meßsystem ist fehlerbehaftet. Denn die Verlässlichkeit des Resultats ist bedingt von der Haltung des Gemeindebeamten. Ist der Winkel der Messung hierbei nicht richtig oder werden während der Geschwindigkeitsmessung Verschiebungen gemacht, ist das Resultat schon fehlerhaft. Da in der Regel keine Blitzer-Bilder erstellt werden, ist der Beleg in diesem Fall anspruchsvoller. Überwiegend wird das Fahrzeug nach der Geschwindigkeitsmessung gestoppt.
- Abstand vom Blitzkasten: Der Meßbereich beträgt hier sogar 300 Meter.
- Messtoleranz vom Blitzer: Die Toleranz liegt in aller Regel bei 3 %.
- Blitzer-Kosten: Rund 20 000€
- Blitzerwarner: Schutz mithilfe von Radarwarnern und Laserstörer bzw. Laser Blocker
Sensormessung und Helligkeitsempfänger
Auch die Lichtschrankenmessung erfreut sich in der Bundesrepublik einer um sich greifenden Verbreitung.
Besonderheit: Bei der Lichtschrankenmessung werden am Fahrbahnrand je an beiden Fahrbahnseiten ein Emitter sowie ein Signalempfänger aufgestellt, welche mittels eines Lichtstrahls miteinander verbunden sind. Durchfährt ein Automobil diesen Lichtstrahl, wird der Lichtstrahl unterbrochen. In der Regel durchfährt ein Automobil einige Lichtstrahlen und durch eine Weg-Zeit-Berechnung wird letztlich die Fahrgeschwindigkeit des PKW´s ermittelt. Bei den Helligkeitsempfänger ist jedoch die Montage nur an einer Straßeseite vonnöten. Es handelt sich hierbei um eine gräuliche flache Kiste mit fünf Linsen, die am Fahrbahnstreifen positioniert ist. Die unterschiedlichen Objektive bestimmen dabei die Helligkeitsdaten eines verkehrenden Autos und analysieren mittels dieser Resultate die Geschwindigkeit. Bei den Helligkeitsdetektoren handelt es sich um Geschwindigkeitskontrollgeräte, welche auf einer digitalen Überprüfung beruhen, die sich im Besonderen für Tempokontrollen in Kurven eignet. Dabei werden jedes Mal Blitzer-Photos angefertigt.
Mängel: die wirkliche Schwachstelle stellt hier die Funkkonnektivität zur Kamera dar. Sie kann mithilfe eines Lichtschrankenstörers Blitzer-Bilder abwenden.
- Messtoleranz vom Blitzerkasten: Die Toleranz ist in aller Regel 3 %
- Blitzer-Kosten: Rund 171.000 Euro
- Blitzer-Warner: Lichtschrankenjammer, Radarwarner sind in diesem Fall nicht einsetzbar
Videomessfahrzeug als Polizeiblitzer
Es handelt sich hier um eine Kontrolle mit Hilfe eines zivilen Polizeiautos, ein „Polizei-Blitzer“. Diese Geschwindigkeitsüberprüfung wird meistens auf Bundesstraßen eingesetzt.
Funktionsprinzip: Das Police-Pilot-Messgerät wird im Vehikel installiert und besitzt einen kalibrierten Tacho sowie eine Filmkamera. Der Zivilstreifen fährt dabei dem zu messendem Vehikel auf einer Strecke nach, die Verfolgung wird auf Video erfasst und die Fahrtgeschwindigkeit mithilfe von einem Tacho errechnet.
Schwächen: Das Oberlandesgericht Lüdinghausen hatte in einer Entscheidung vom 27.03.2007 festgestellt, dass das Gerät nicht korrekt justiert war.
- Messtoleranz vom Blitzer: Der Toleranzabzug beträgt hier üblicherweise 10 % bei einer gleichbleibenden Entfernung zum gemessenen Auto. Wird die Entfernung zum Fahrzeug größer, ist die Messtoleranz 5 %.
- Blitzer-Kosten: Es kommen beachtliche Kosten durch Anschaffung und Installation des Provida Systems zustande. Ebenso müssen genügend Fahrzeuge gegeben sein.
- Blitzer Warner: Wenn überhaupt am Fahrzeug sichtbar. Im Zweifelsfall kann ein Experte sich das Videomaterial anschauen und ggf. Besondere Merkmale z. B. wegen des Messabstands oder möglicher Bedienfehler bemerken. Dennoch eine hohe Beweiskraft.
Kontrollieren mit dem Zeitmesser?
Wie ist es eigentlich mit der Ahndung der Fahrzeuggeschwindigkeit von verkehrenden Autos mit Hilfe einer Stoppuhr bestellt? Nunmehr, auf Grund des gegenwärtigen technologischen Fortschritts klingt die Methode nicht mehr aktuell und inkorrekt. Trotzdem ist sie von Rechts wegen erlaubt. Wird sie in der Bundesrepublik entsprechend der Straßenverkehrsüberwachung noch verwendet? Die Antwort hierzu: Gewissermaßen ist diese Methode noch zulässig. Aber aufgrund der tendenziell unzuverlässigen menschlichen Reaktionsfähigkeit, findet diese Praktik nur selten Benutzung.
Fest Installierte Blitzer sind Ortskundigen meist schnell bekannt.
Der Kasten am Straßenrand, der wie eine Verkehrslichtsignalanlage mit 2 Okularen ausschaut, kann ein Rotlicht Blitzerkasten mit Radarstrahlen sein.
Funktionalität: Der stationäre Radarfallen arbeitet nach der zuvor schon erläuterten Radarmethode, hat allerdings einen Wirkungsbereich von 40 Metern. Ignoriert ein Vehikel die zugelassene Höchstgeschwindigkeit, dann werden Blitzer-Bilder vom Meßgerät angefertigt.
Mankos: Auch hier sind die Schwächen von Relevanz, die bei den beweglichen Radarsystemen gezeigt wurden . Sind mehrere Autos nacheinander mit wenig Abstand unterwegs, ist die Messung ungültig.
- Toleranz vom Blitzer:Die Toleranz liegt hier zwischen 3 bis 5 %.
- Blitzer-Kosten: 65.000 EUR
- Blitzer Warner: Sicherheit durch Radarwarner
Kontaktsschleifen
Zwar werden Kontaktsschleifen vorrangig im Fall eines Rotlichtvergehens eingesetzt, aber das Meßgerät kann darüber hinaus zur Geschwindigkeitsüberprüfung verwendet werden.
Funktionsweise: Die Kontaktsschleifen sind mehrere Zentimeter tief in der Straße angelegte Streifen. Passiert ein Automobil die Kontaktsschleifen, verändert sich der Magnetismus der einzelnen Induktionsschleifen. Aus den der zeitlichen Verschiebung der Meßstrecke kann der fest installierte Blitzer schließlich die Fahrzeuggeschwindigkeit ermitteln.
Mängel: Gilt als störsicher. Die Strasse muss aber gut sein.
- Toleranz vom Blitzer: Die Verunsicherung bei der mechanischen Ausrichtung der Länge der Messstrecke (Abstand der Kontaktschleifen) darf nicht zum Meßfehler größer 0,5 % des wirklichen Wertes führen (PTB).
- Blitzer-Warner: Häufig werden die Piezoschleifen auf dem Fahrstreifen festzustellen. Der Radarwarner erkennt hier nicht nichts.
Druckempfindliche Sensoren
Diese Meßtechnik nutzt die Piezoelektrizität, welche durch Verformung und der Messung der Spannung funktioniert. Die prominentesten Geräte, welche diese Technologie benutzen, werden von dem Unternehmen Jenoptik GmbH fabriziert. Ein Exempel dafür ist der Traffipax TraffiStar S 540.
Funktionsprinzip: Bei diesem Starenkasten zur Geschwindigkeitskontrolle werden auf der Fahrbahn Piezo-Drähte installiert mit einer Distanz von je 1 Meter zueinander. Überfährt ein KFZ diese Kabel, wird beim Überqueren und Passieren jedes Mal ein Spannungsimpuls induziert. Anhand aller drei Drähte kann der stationäre Blitzer schließlich die Geschwindigkeit des PKWs ermitteln.
- Schwächen: Gilt als störungsfrei. Einzig die Spur muss entsprechend in Ordnung sein.
- Toleranz vom Blitzerkasten: Die Bewegung des Drahtes bei normaler Überfahrt darf der Messwert höchstens um ein Halben Prozent des tatsächlichen Wertes abweichen (PTB).
- Blitzer-Kosten: bedingt von Breite der Fahrspur und der bestmöglichen Länge ab 50.000 EUR bis hin zu 250.000 EUR
- Blitzerwarner: Oftmals sind die Piezoschleifen auf der Verkehrsspur auszumachen
Toleranz-Abzug beim Blitzkasten
Wie bereits auffällig geworden ist, ist der Toleranzwert abhängig vom Blitzer Meßgerät. Unterschiedliche Blitzerkasten verfügen über abweichende Toleranzgrenzen. Dies hängt mit der unterschiedlich genauen Präzision und Zuverlässigkeit der entsprechenden Meßsysteme zusammen. Die Toleranzgrenzen werden dabei von der Physikalisch-Technischen Anstalt des Bundes vorgeschrieben. Mit Sicherheit handelt es sich bei dem jeweiligen Geschwindigkeitskontrollgerät um ein kalibriertes Messequipment. Hierbei müssen Blitzkasten nach längerer Zeit nachkalibriert werden. Laut der der Eichinstitutionen müssen ja circa 15 Prozent der Geschwindigkeitskontrollgeräte wieder zur Reparatur. Innerhalb von Ortschaften und außerhalb geschlossener Ortschaften gelten allerdings ohne Ausnahme diegleichen Toleranzwerte. Die Toleranzabweichung auf der Schnellstrasse ist letztlich genauso groß wie innerorts. Damit Sie die diversen Toleranzbegrenzungen im Überblick haben, stellen wir Ihnen diese im nachfolgenden subsummiert dar:
Blitzer Toleranz für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren
- Hier werden 3 Stundenkilometer für Geschwindigkeiten unter 100 km/h reduziert
- Bei Fahrgeschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 % von der Fahrzeuggeschwindigkeit reduziert
Blitzertoleranz für Provida Videonachfahrsysteme
- 5 %, mindestens 5 Stundenkilometer
Gesamtschau: Diese Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsmessung abgezogen
Können auch nicht-kalibrierte Geschwindigkeitskontrollgeräte genutzt werden?
Auch nicht-justierte Meßsysteme können zur Messung der Geschwindigkeit verwendet und die Ergebnisse auch vor den Gerichtshof dargelegt werden. Allerdings gelten hier dann nicht die üblichen Toleranzgrenzen. Die Toleranzwerte sind hierbei deutlich höher. Maßgebend ist hierbei der Entscheid des Strafrichters.
Abstand zum Blitzerkasten: Wann darf kontrolliert werden?
Sie sind mit 130 km/h auf der Fernverkehrsstraße am Fahren. Überraschend sehen Sie ein Straßenschild oder Lichtsignal, welches Ihnen eine viel geringere erlaubte Höchstgeschwindigkeit vorschreibt. So schnell sind Sie als Fahrzeugführer nicht im Stande abzubremsen, ohne ein Risiko für die Straßensicherheit zu werden. Wie sind die Vorschriften in diesem Rahmen? Wie viele Sekunden werden dem Fahrer eingeräumt bzw. die Wegstrecke gewährt, um die Fahrzeuggeschwindigkeit an die Bestimmungen anzugleichen? Und wo darf der rotlicht Blitz-Kasten schließlich platziert werden?
Distanz zum Blitzer: Die Regelungen der Bundesländer in Deutschland sehen vor, dass dem Fahrer bis zur Anpassung seiner Fahrzeuggeschwindigkeit eine Strecke von wenigstens 150 bis 200 Metern bereitgestellt wird, genau ab dem Moment der wechselnden Geschwindigkeitsbegrenzung.
Radarkontrolle von hinten – Ab welchem Zeitpunkt sind Blitzer Fotos ungültig?
Wenn der Blitzer aufgeleuchtet hat und von Blitzerstrafen auszugehen ist, muss die Tempoüberschreitung nachgewiesen werden. Dies erfolgt mittels der verschiedenen Meßgeräte und schließlich mit Hilfe der Fotoaufnahmen bzw. den Videosequenzen. Hierbei reicht es nicht aus, wenn lediglich das Gefährt identifiziert wurde. Denn grundsätzlich haften bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht die Fahrzeughalter, sondern der Fahrzeugführer. Deshalb dienen die Geschwindigkeitskontrollen-Fotos auch als Beweisstück. Ein Blitzerkasten rückseitig, dies bedeutet Blitzer-Bilder, die den Fahrzeuglenker nicht feststellen lassen (rückseitiges Foto), sind deswegen in Frage zu stellen und heutzutage nicht üblich, auch weil sie den Fahrer nicht zweifelsfrei identifizieren.
Diese Gegebenheit erfreut im Besonderen die Kradfahrer. Weil das Nummernschild eines Motorrads rückseitig am Gefährt angebracht ist, können Biker im Fall eines Blitzautomats nicht eindeutig erkannt werden. Einen besonderen „Motorrad-Starenkasten“ wird zur Zeit noch nicht eingesetzt. Erst, wenn der Biker in flagranti erwischt und geschnappt wird, kann er zur Rechenschaft gezogen werden.
Gibt es Blitzer-Nachbauten?
Blitzer-Nachbauten gibt es wirklich. Es handelt sich dabei in der Regel um einen Nachbau, der von Privatpersonen errichtet wird, welche sich für die Einhaltung der Geschwindigkeit einsetzen. Auf öffentlichen Plätzen ist eine entsprechende Blitzer-Attrappe von privaten Personen untersagt. Allerdings ist es juristisch nicht möglich dagegen vorzugehen, so lange diese auf Privatflächen errichtet werden.
Blitzerwarner – Welche Methoden sind für Fahrzeugführer rechtswidrig und welche legal?
Im Zuge der technologischen Neuentwicklungen der heutigen Zeit gab es nicht bloß Innovationen im Gebiet der Geschwindigkeitsermittlung und der Geschwindigkeitsmessung. Vielmehr ist ebenfalls ein technologischer Fortschritt festzustellen, der sich zur Schwäche der Geschwindigkeitsmessanlagen durchgesetzt hat und der die Halter davor schützen und den entsprechenden Blitzkasten melden oder stören soll. So ersparen es sich die Fahrzeuglenker, auf einer der Blitzer-Aufnahmen gesehen zu werden und er kann sich die Blitzer-Strafen auf die Seite legen. Doch wo sind hier die Beschränkungen? Welche Blitzer-Warner sind erlaubt und welche verboten? Gibt es eine gesetzliche Grauzone, die bereitwillig in Anspruch genommen wird? Im Folgenden stellen wir Ihnen unterschiedliche dieser Blitzer Warner vor ebenso wie ihren formellen Status aufklären.
Die Blitzerwarner-Applikation
Ein Funktelefon kann als Radarwarner fungieren.
Es existieren Applikationen für alle denkbaren Dinge mit allen nur vorstellbaren Eigenschaften. Sogar eine Blitzer-Applikation ist in den Portalen zu finden. Die unterschiedlichen Blitzer-Applikationen machen damit Werbung, als Radarfallen Warner zu funktionieren und den Autofahrer zeitig vor einem Blitzkasten und auch einer zivilen Polizeikontrolle zu warnen. Wer die Blitzer-Warner-Applikation als einen störungsfreien Radarfallen Warner nutzen will, der benötigt insbesondere eine Verbindung mit dem Internet. Dabei werden die Informationen über die verschiedenen Blitzer ständig auf den neuesten Stand gebracht. Die Infos werden dabei von der Internet-Gemeinschaft bekanntgegeben und es wird nur vor den Blitzanlagen alarmiert, die für die eigene Fahrt in Betracht kommen. Praktisch ebenso wie kostengünstig.
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Blitzer-Warner-Applikation hauptsächlich bei festen Blitzern gut funktionieren. Stationäre Blitzer werden schnell erfasst und dem Fahrzeugführer wird eine frühzeitige Alarmmeldung mitgeteilt. Ein portabler Blitzer bereitet der Blitzer-Warner-Applikation allerdings mehr Schwierigkeiten. Diese Unzulänglichkeit kommt derweil mit dem Grundkonzept der Blitzer-App einher. Denn erst, wenn beweglicher Blitzkasten rechtzeitig von der Nutzerschaft identifiziert und bekanntgegeben wird, kann der Fahrer entsprechend handeln. Ist eine Blitzerwarner-Applikation erlaubt oder schon illegal? In diesem Zusammenhang wird begründet, dass die App als Radarfallen Warner bewertet wird und deswegen rechtswidrig ist.
Die Radar Warner
Radarwarngeräte sind im World Wide Web verfügbar. Der Blitzer-Warner erfassen die Signale, welche von dem Geschwindigkeitskontrollgerät emittiert wird und informiert auf diese Weise den Fahrzeuglenker, wenn ein solches Signal erfasst wird. Wie ist es um die gesetzliche Lage bei dieser Sorte von Blitzer-Warner bestellt?
Einen Radarfallen Warner zu kaufen, ist rechtlich betrachtet erlaubt, allerdings beim Fahren nicht benutzt werden. Wird der Fahrzeuglenker mit diesem Blitzer Warner ertappt, drohen ihm Blitzer-Bußen in Höhe von 75€ und ein Punkt im Flensburger Zentralregister .
Der Laser Blocker
Laser Blocker sollen als Blitzer-Warner gegen Meßsysteme im Rahmen der LIDAR Technologie von Nutzen sein. Den Laserkontrollen soll es wegen dieser Apparate unmöglich sein, die Fahrtgeschwindigkeit zu kontrollieren, weil die Lichtimpulse, welche die Blitzgeräte emittieren, vom Laser Blocker beeinflusst werden und folglich keine Verkehrsüberwachungsmaßnahme erfolgen kann. Diese Methode ist von Rechts wegen ebenso nicht erlaubt und hat sowohl Verwarnungsgeld wie auch Punkte in der Verkehrssünderkartei zur Folge.
Die Blitzer-Aufnahmen manipulieren oder unkenntlich machen
Weil die Tempoübertretung bewiesen werden muss und das üblicherweise durch Blitzer-Aufnahmen geschieht, finden sich Maßnahmen, welche dazu dienen, die Bildaufnahmen der Blitzerkasten unkenntlich zu machen. Hierbei kann das Kennzeichen vom Gefährt unkennbar gemacht werden. Dies erfolgt zum Beispiel mit Hilfe einer spiegelnden Schicht am Nummernschild selbst. Dieses Vorgehen ist nicht nur wenig effektiv, sondern wird als „Nummernschildmissbrauch“ in der Bundesrepublik entsprechend §22 des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) angesehen. Obendrein sind Verstöße publik, bei denen Personen mit einem Gegenblitz auf das Aufblitzen reagiert haben. Diese Methode ist auch unzulässig und gleichzeitig kaum effektiv.
Das Navigationssystem als Blitzer-Warner
Das Navi kann auch wie die Blitzer Warner-Applikation dazu verwendet werden, zeitig vor Radarkontrollen zu informieren. Nicht bloß stationäre Radarfallen sind hier eingespeichert, sondern ebenso Plätze, wo oft ortsungebundene Blitzer aufgebaut werden. Die Schutzfunktion ist praktisch und phantasievoll. Jedoch fällt auch das Navi als Blitzer-Warner in den illegalen Bereich. Haben Sie ein Navigationssystem mit sich im Fahrzeug, das als Blitzerwarner eingesetzt wird, ist das bereits rechtswidrig.
Der Blitzer-Marathon wird eingeführt – Schikane oder gelungener Streich?
Rentabilität von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen: Durch die Verkehrsüberwachung können enorme Profite erzielt werden.
Der letzte Blitzerkasten-Marathon begann am 03. April 2019 und wurde mit 14.700 Revierpolizisten und 8500 Stationen zur Geschwindigkeitsmessung deutschlandweit eingeführt. Doch welchen Zweck verfolgt solch eine Kampagne und erzielt sie das gewünschte Ergebnis?
Die Ansichten zu diesem Thema gehen in verschiedene Richtungen. Einige sehen mit dem Auftakt des Blitzer-Marathons ledigliche eine andere Form finanzieller Gaunerei der Fahrzeuglenker. Und die Überlegung ist vermutlich gar nicht derart abwegig. Damit Sie eine ungefähre Vorstellung bekommen, wie einige Geschwindigkeitsmeßgeräte in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden und welche Geldbewegungen im Rahmen von Geschwindigkeitsübertretungen in den Kassen der Bundesländer sich anhäufen, hier eine kleine Zusammenfassung:
- Blitzer in Berlin: In Berlin sind 130 Starenkasten in Verwendung, das jährlich einen Betrag von nahezu 700.000 Euro an Blitzer-Strafen einbringen.
- Blitzer auf der A2: Auf der A 2 wird eifrig kontrolliert. Hier soll der Blitz-Kasten pro Tag etwa 660 Photos schießen. Der Ortschaft Bielefeld erzielt jährlich fast 6 Millionen Euro mit Verwarngeldern.
- Blitzer in München: Die Metropole München hat es geschafft, mit einem einzigartigen Blitzerkasten – an der richtigen Stelle eingesetzt – über 86.000 Geschwindigkeitsübertretungen zu ertappen und eine Geldsumme von circa 1,74 Mio. in die öffentliche Hand zu spülen.
Welchen Gemeinden kommen Blitzer am meisten zu Gute?
Besonders spannend ist ein Vergleich der unterschiedlichen Summen, die die jeweiligen Ortschaften entsprechend der Geldstrafen infolge von Geschwindigkeitsübertretungen umsetzen konnten. Im Nachfolgenden haben wir zehn Gemeinden aufgelistet, welche 2018 folgende Geldmengen aus Verwarn- und Geldstrafen kassierten:
- Bielefeld: 10,7 Mio. Euro
- Chemnitz: 3,6 Millionen Euro
- Duisburg: 10,1 Millionen Euro
- Flensburg: 1,8 Mio. EUR
- Hamburg: 30 Mio. Euro
- Köln: 30,1 Mio. EUR
- Leipzig: 10,4 Millionen Euro
- Lübeck: 4,1 Mio. Euro
- München: 13,3 Mio. EUR
- Stuttgart: 15,2 Mio. EUR
(Quelle: www.statista.de)
Was bedeutet Profitabilität in der Tat?
Die Rentabilität in Hinblick auf die Radarmessungen ist nicht bloß am bereinigten Gewinn der Bußgelder festzumachen. Um die Frage nach der konkreten Wirtschaftlichkeit sachgerecht aufzuklären, darf nicht allein der Bruttogewinn an Geldstrafen berücksichtigt werden. Zu bedenken sei des Weiteren, dass Unfälle aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen Hauptursache der Verkehrsunglücke auf den deutschen Strassen sind. Vielmehr berechnet sich die Profitabilität mit Hilfe von Einsparungen im Rahmen von Versicherungsaufwendungen, die wegen der Konsequenzen eines Unfalls zustandekommen.
Sind Blitzer dabei dienlich die Autolenker zur Einsicht zu bringen?
Gewiss ist die Wirksamkeit der Geschwindigkeitsüberwachungen und der Geschwindigkeitsermittlung als solche auch von dem Benehmen und der Auffassung des Einzelnen abhängig. Wer nicht willig ist, die Gefahr zu bemerken, die sein Verhalten als Konsequenz mit sich bringt und sich immer weider vom Blitzkasten fassen lässt, den kann man sehr schwer mäßigen und mehr als das gängige Sanktionsrepertoire gibt es da nicht. Deshalb bleibt der Regierung keine übermäßig große Wahl als die Geschwindigkeitsüberprüfung und die Technologie der Messanlagen weiterhin voranzutreiben und sich auf diese Weise zu bemühen, auf den Straßen für Sicherheit zu sorgen.
Sie sind geblitzt worden! Rechnet sich ein Einspruch?
Sie wurden gemessen, wollen den Blitzer-Geldstrafen entwischen und wissen einfach nicht, ob sich ein Einspruch rentiert bzw. dienlich ist? Wann einen Starenkasten widersprechen? Wann Sie nach der Radarmessung einen Anwalt engagieren sollten, hängt von dem entsprechenden Fall ab. Bedingt von Messgerät und anderen Gegebenheiten kann ein Widerspruch da doch vorteilhaft sein. Sanktionierungen im Rahmen von Geschwindigkeitsdelikten bringen nicht nur hohe Bußgelder mit sich. Sie können obendrein bis 3 Flensburger Punkte bekommen. Bei der Sache ist zu berücksichtigen, dass das komplette Punkte System nur acht Punkte umfasst. Obendrein ist ein Fahrverbot in der Länge von 3 Monaten entgegenzusehen. Besonders Fahrzeugführer, die in beruflicher Hinsicht auf den Führerschein angewiesen sind, sollten ihre Möglichkeiten daher prüfen lassen und einen Einspruch im Blick haben. Doch wann rechnet sich ein Einwand gegen den Bußgeldbescheid?
Kann ich bei der Überprüfung durch einen Blitzer einen Widerspruch einlegen?
Im Folgenden haben wir nützliche Hinweise für Sie zusammengestellt:
- Berücksichtigen Sie, dass selbst die Herren in Grün nicht ausnahmslos exakt sind. Deswegen hinterfragen Sie jeden Bußgeldbescheid.
- In Wahrheit wird jeder zehnte Bescheid ohne Grund erteilt
- Zu den unredlich ausgestellten Mahnbescheiden gehören einige, die Konsequenz einer falschen Verkehrsüberwachungsmaßnahme sind.
- Vorrangig bei einem Blitzer von hinten, dies bedeutet bei so genannten Heckbildern, sollten Sie eine Beratung in Betracht ziehen
- Denken sie daran, dass Sie bloß zwei Wochen Zeit für den Widerspruch haben. Achten Sie deswegen auf einen rechtzeitigen Einwand.
- Perfekt ist es, falls Sie rechtschutzversichert sind. Die Kosten können besonders dann klettern, wenn die Fachkompetenz eines Experten unerläßlich ist.
Deutschlands Radarfallen
Multanova 6f
Die Multanova 6F ist als Fahrzeugeinbau sowie als mobiles Dreibeingerät, sowie als Brückenradar in Verwendung. Im Vergleich zu den zu Beginn genannten Messaparaturen wird hier mithilfe eines elektromagnetischen Signals die Fahrtgeschwindigkeit des zu überwachenden Gefährts feststellt.
Arbeitsprinzip
Das Geschwindigkeitsmeßgerät Multanova VR 6F funktioniert nach dem Doppler-Prinzip, d.h. von einem Radargerät werden hochfrequente Signale unter einem definierten Ausstrahlwinkel (Messwinkel) mit bekannter Frequenzlänge kontinuierlich emittiert und nach Reflexion von der Vorrichtung von Neuem aufgefangen. Während die, von der Fahrbahn zum Gerät zurückgesandte Strahlung - wie bei allen ruhenden Gegenständen - ohne Schwingungsveränderung bleibt, entsteht bei einem sich bewegenden Kraftfahrzeug auf Grund des Doppler-Effekts eine Schwingungsänderung. Bei dem auf die Radaranlage zufahrenden Fahrzeug ist dies stets eine Erhöhung der Frequenz, bei einem sich von der Radarsonde entfernenden Vehikel ist dies stets ein Frequenzabfall. Durch die Art der Frequenzänderung kann dadurch die Fahrrichtung und durch den Zahl der Frequenzveränderung die Geschwindigkeit eines erfassten Gefährts festgestellt werden.Am Eindrucksvollsten lässt sich dies bei einem vorbeifahrenden Einsatzfahrzeug mit angeschaltetem Horn herausfinden, wogegen die Änderung der Frequenz durch die akustische Wahrnehmung direkt zu vernehmen ist.
Messzyklus
Mit Bezug auf das Funktionsprinzip muss ein neben der Fahrbahn postiertes Radargerät die Fahrtgeschwindigkeit eines vorbeifahrenden Fahrzeugs zwangsläufig anhand des Winkels (alpha) analysieren, in welchem die Radarstrahlung in Relation zum Fahrbahnrand eintrifft. Beim Gerätemodell Multanova VR 6F ist diese Winkelkonfiguration mit 22° vorgegeben.
Es ist also verständlich, dass eine Kontrolle deswegen nur akkurat erfolgt, sofern dieser Sollwinkel eingehalten wird. Bei einem flacheren Winkel im Radius der Längsachse des gemessenen Fahrzeugs und dem Radarstrahl werden zu hohe, bei einem größeren zu geringe Geschwindigkeiten dargestellt.
Zum Verständnis des Messhergangs ist des Weiteren entscheidend, dass sich eine Messperiode über die vollständige Durchfahrt des zu überprüfenden Kraftfahrzeugs erstreckt. D.h. ein Vehikel taucht in den Radarkegel ein und bietet ab diesem Zeitpunkt der Radarsonde bis zur Ausfahrt aus dem Radarstrahl durchgängig ein Doppler Signal.
Zur verlässlichen Identifikation des Fahrzeuges muss dieses zuvor eine entsprechende Strecke im Radarkegel fahren. Im Anschluss wird der eigentliche Messprozess angefangen. Dabei wird zunächst die Fahrtrichtung des sich im Radarstrahl befindlichen Vehikels erfasst. Entspricht die Fahrtrichtung der zu erwartenden, gelangen lediglich noch Dopplersignale dieser Fahrbahnrichtung zur Auswertung. Ist die Vorrichtung für zwei Fahrbahnrichtungen eingestellt, determiniert das erste, in den Radarkegel einfahrende Gefährt die Messrichtung, Kraftfahrzeuge der entgegengesetzten Fahrbahn werden für die Zeit des aktiven Messvorgangs vernachlässigt.
Auf der Messstrecke werden Geschwindigkeiten festgestellt, die mindestens über eine Distanz von 0,25 m gleichbleibend sein müssen. Dieser Wert wird am Steuergerät dargestellt. Wird innerhalb einer Strecke von 200 cm kein Segment gleichbleibender Geschwindigkeit ermittelt, wird die Auswertung annulliert und auf dem Bedienmodul sieht man —.
Messwertprüfung
Wurde ein gültiger Messwert ermittelt, erfolgt in der darauffolgenden Phase eine Untersuchung des festgestellten Meßwerts (Validierung). Unregelmäßigkeiten der Meßresultate größer 3% nach oben oder unten über eine Fahrstrecke von 1 m resultieren in einem Abbruch der Verifizierung. Die Verifizierung wirde außerdem vorzeitig beendet werden durch:
- Duchfahrt des gemessenen Fahrzeuges aus dem Radarstrahl
- Anwesenheit eines weiteren Kraftfahrzeugs im Überprüfungsbereich
- Dopplersignale unterschiedlicher Frequenzen,
- wohingegen der letztere Punkt in weiteren Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Beweisführung zu bringen ist .
War die Strecke von Beginn der Überprüfung bis zu deren Abbruch mehr als 3 m, wird im Fall einer Grenzwertüberschreitung eine Kameraauslösung initiiert. Die Anzeige der Messwerte erfolgt jedoch erst später. War die Wegstrecke kürzer als 300 cm, wird die Auswertung abgebrochen, weil sie nicht genügend validiert wurde. Ebenso bei Übertretung des Geschwindigkeitsgrenzwertes findet in diesem Fall keine Kameraansteuerung statt.
Im Kontrollbereich der Messung wartet das Messequipment auf das Ende der Kontrolle. Das normalerweise gewisse gleichmäßige Merkmale aufweisende Doppler-Signal sollte dann innerhalb einer Strecke von 200 cm nach Beendigung der Verifikation abreißen, was tatsächlich auf die Ausfahrt des überprüften Fahrzeugs hinweist. In diesem Fall kann der Messwert zweifelsfrei dem Vehikel zugeordnet werden. Anschließend werden die Messdaten im Foto eingefügt und der Film weitertransportiert.
Wird im Kontrollbereich jedoch eine Strecke gleichmäßiger Fahrgeschwindigkeit differierend von dem vorweg eruierten Wert gefunden, wurde der Abbruch der Überprüfung durch die Zufahrt eines anderen Fahrzeuges oder durch Dopplerreflektion herbeigeführt.
Eine besondere Eigenschaft liegt in der Lokalisierung des zufahrenden Verkehrs, wie vorhanden. In diesem Fall erfolgt die Kameraansteuerung sobald eine Geschwindigkeitsübertretung ermittelt wird. Die Kamera wird hierdurch frühzeitig genug angesteuert, um die Fahrzeugvorderseite mit dem Nummernschild fotografisch festzuhalten. Die Meßdaten werden jedoch wiederum erst nach Beendigung der Messung und unter der Voraussetzung ihrer Validität im Foto eingefügt. Erfolgen Bestätigung, Validierung und Überprüfung des Geschwindigkeitsmesswertes im Nachgang nicht, werden anstelle des Geschwindigkeitswertes Annullierungszeichen „—“ im Foto eingeblendet.
Der Blitzer Mesta 208 - Wie arbeitet das Radargerät?
Um die Beachtung der Tempobegrenzung zu überprüfen, setzen die Gesetzeshüter Blitzer, Radargeräte oder auch LIDAR ein. Sie nutzt dazu die verschiedenen Techniken, um Verkehrs-Rambos zu schnappen. Beispielsweise kommt hier auch der Mesta 208, ein mobiles Radarmeßsystem, zum Einsatz.
Das Gerät wird dabei oft in einem abgestellten Automobil am Straßenrand deponiert, sodass es von PKW-Fahrern besonders schwer zu entdecken ist. Gleichermaßen gegen Mahnbescheide, die wegen eines Fotos vom Blitzer Mesta 208 ergehen, können Betroffene notfalls Widerspruch einlegen. Ob dies sinnvoll ist, muss einzeln überprüft werden. Bei Skepsis kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt zu Konsultieren.
Das Messprinzip des Blitzkastens Mesta 208
Der Mesta 208 gehört zu den Verkehrsradaranlagen genau wie weitere Blitzkasten. Hierzu zählen Beispielsweise der Multanova VR 6F oder ebenfalls der TRAFFIPAX-SpeedoPhot zu nennen. Das Radargerät überprüft das Fahrzeugtempo mit einem Mikrowellensender und elektromagnetischen Signalimpulsen. Hierbei sendet das Gerät mittels einer Richtantenne ein elektromagnetisches Signal ab. Dieses ist ausgerichtet und fokussiert und trifft die Fahrbahn in einer bestimmten Richtung. Die Ausrichtung kann dabei bei den unterschiedlichen Messanlagen variieren.
Die emittierte Welle breitet sich vor der Sendeeinheit kegelförmig aus. Nähert sich nunmehr ein Gefährt diesem Bereich, wird diese Welle von ihm zurückgesandt, weswegen ein Fragment der Strahlung erneut den Sender erreicht. Die von dem fahrenden KFZ zurückgesandte Strahlung wird dabei in ihrer Schwingungszahl verändert. Dies geschieht wegen des sogenannten Doppler-Effekts. Der Mesta 208 kann als nächstes anhand dieses Frequenzunterschiedes zwischen der gesendeten Welle und der empfangenen Welle die Fahrtgeschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs messen. Auch nach einer Messung des Mesta 208 wird eine Messtoleranz abgezogen, mit der mögliche Messfehler angepasst werden sollen. Wie bei allen beweglichen Radarfallen hat diese Toleranz normalerweise eine Höhe von 3 km/h bei einem gefahrenen Tempo bis 100 km/h, beziehungsweise 3 % über 100 km/h.
Mesta 208 - Potentielle Messfehler der Radarvorrichtung
Auch beim Mesta 208 kann es durch vielfältige Faktoren zu Messungenauigkeiten kommen. Die Einstellung des genauen Winkels zur Straße ist sehr wichtig, weil es sonst zu sogenannten Winkelungenauigkeiten kommt. Bei dem Blitzer Mesta 208 sollte der Messwinkel 25 Grad aufweisen. Ist der Messwinkel zu gering eingestellt, werden überhöhte Fahrgeschwindigkeiten gemessen, bei einem übergroßen Messwinkel dem entsprechend zu kleine.
Ebenso muss auf die korrekte Zuweisung der Messwerte geachtet werden, zumal der Kontrollbereich etliche Meter umfassen kann und sich falls nötig mehrere Kraftfahrzeuge zur gleichen Zeit in diesem zugegen sein können. Hierbei sind nicht nur Schwierigkeiten bei der Zuteilung der Messresultate zu erwarten, sondern ebenso auch Reflexionsfehlmessungen.
Technische Details zum Mesta 208
Die nachfolgenden Punkte geben nochmals einen Überblick über die technischen Details, die dem Mesta 208 unterliegen:
- Sendefrequenz: 24,125 GHz
- Winkel der Messung: 25°
- Messbereich: 10 bis 250 km/h
Radarhandgerät Speedcontrol
Diese Gerätschaft wird mehrheitlich in Bayern zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. Auf grund unten genannter spezieller besonderer Probleme wird es allerdings nur noch selten genutzt.
Sendefrequenz: 24,125 GHz
Antennenbauart: Kegelhorn, 23 dBi Gewinn
- EIRP: < 500 mW
- Halbwertsbreite: 12 Grad
- 10 dB-Breite: 36 Grad
- Energiedichte: 0,31 mW/cm² (ermittelt am Horn)
- Polarisation: linksdrehend zirkular
- Ansprechreichweite > 1 km
- Meßwinkel: 0 Grad
- Messzyklus: 0,8 s
- Meßzeit: 22,34 ms
- Temperaturbereich: -20 °C bis +60 °C
- Kontrollbereich: 20 km/h bis 199 km/h
- Messwertgenauigkeit: 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h
- 3% bei Meßresultaten oberhalb 100 km/h
- Energieversorgung: 12 Volt, ca. 0,5 A
Es ist auffallend, daß der Meßwinkel mit 0 Grad gekennzeichnet ist, d.h. das Radargerät ist theoretisch gleichgerichtet zum Fahrbahnrand zu platzieren. Praktisch ist dies praktisch nicht möglich, weil das Kontrollgerät ja zur Lokalisierung der Fahrzeuge nicht mittig auf der Fahrbahnspur aufgestellt werden kann. Durch die Aufstellung am Fahrbahnrand ergibt sich ein Winkelfehler, der sich jedoch stets zugunsten des Gemessenen bemerkbar macht.
Die Energiedichte ist mit 0,31 mW/cm² ausgesprochen gering; sie ist weit unter der zugelassenen Leistungsdichte bei Ganzkörperexposition (10 mW/cm²). Bei unbeabsichtigter Bestrahlung von Personen sind darum keine gesundheitlichen Gefahren zu erwarten.
Mögliche Abtastfehler durch mehrere Fahrzeuge im Radarkegel. Auf grund der hohen Aktionsreichweite des Radarsignals (bis zu 1 km) ist es nicht ausgeschlossen, daß andere Kraftfahrzeuge als das angepeilte Vehikel kontrolliert werden. Es wird dann zwar ein gültiger Messwert dokumentiert, doch die Zugehörigkeit desselben zu einem eindeutigen Fahrzeug bleibt ungewiss.
Im Labortest konnte das Gerät durch externe Störer im gleichen Frequenzband (K-Band) beeinflusst werden. Aufgrund des Umstands, daß die Sendefrequenz des Messgerätes auch für weitere Zwecke (nichtnavigatorischer Hörfunk) zugelassen ist, ist es erforderlich, dass das Bedienungspersonal vor Beginn einer Messung die Gerätschaft auf größtmögliche Empfindlichkeit einstellt sowie durch einen Rundumschwenk (360°) überprüft, ob sich im Kontrollbereich des Messsystems ein Störer befindet. Bei Ausfällen leuchtet entweder die Anzeige "RFI" am Meßsystem auf oder es wird ein Geschwindigkeitsmeßwert angezeigt, während sich kein bewegtes Objekt im Umfeld befindet.
Um eine verlässliche Kontrolle mit der Radarpistole SPEEDCONTROL durchzuführen, ist auf nachfolgende Punkte unbedingt zu achten:
- Die Überprüfung darf lediglich durch einen Bediensteten gemacht werden, der an einem speziellen Lehrgang partizipiert hat und mit den besonderen Eigenarten der Anlage vertraut ist.
- Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss selbstverständlich eingerichtet sein; die Eichgültigkeitsdauer sollte nicht verstrichen sein.
- Von der Überwachungssäule ist ein Bild anzufertigen. Besondere Eigenschaften der Messstelle können nachfolgend ggf. durch einen Experten überprüft werden.
- Die vorschriftsmäßigen Funktionstests müssen zu Beginn und zum Schluss einer Versuchreihe durchgeführt werden. Hierzu gehören der Anzeigentest "888", der Oszillatortest "32" und der Stimmgabeltest "80". Die Ergebnisse dieser Versuche sind in der Messprotokollierung aufzunehmen.
- Durch Überprüfung der Aktionsreichweite von Lastwagen ist der wirksame Strahlungsbereich festzustellen und ggf. in einem (zusätzlichen) Foto zu protokollieren.
- Langsames Drehen des Radarhandgerätes in einem Vollkreis (360°) zur Feststellung möglicher Störquellen
- Im wirkungsvollen Strahlungsbereich darf sich während eines Messprozesses nur ein Fahrzeug befinden. Die Verwendung der Radarpistole SPEEDCONTROL scheidet dadurch auf viel befahrenen Verkehrswegen aus
- Das anvisierte Fahrzeug ist auf einer Strecke von mindestens 40 m permanent (= mit wenigstens 2 Messresultaten) zu erfassen, wobei diese Messstrecke sich alles in allem innerhalb einer Entfernung von 400 m befinden muss.
- Das hörbare Doppler Signal ist abzuhören und zu beurteilen. Sprunghafte Veränderungen in der Tonhöhe deuten auf Störvorgänge (z.B. mehrere Autos im Messstrahl) hin.
- Der Meßwert ist in einem Bericht festzuhalten. Wenn möglich sollte aufgrund des fehlenden Beweisfotos das Meßergebnis dem Betroffenen vorgeführt werden, und erst dann eine neue Messung eingeleitet werden.
Traffipax Microspeed 09
Das Traffipax Microspeed 09 ist das Vorgängermodell des TRAFFIPAX-SpeedoPhot Meßapparats und ist baugleich mit dem Gatsometer Radar Type 24. Wenngleich es noch zulässig ist, wird es auf Grund überholter Technologie nur noch hin und wieder (beispielsweise in Berlin) genutzt. Es sendet auf der Frequenz 13,450 GHz (Ku-Band) und ist für den Überprüfungsbereich von 20 bis 200 km/h zugelassen.
Traffipax sSpeedophot
Mit dem TRAFFIPAX Geschwindigkeitskontrollgerät speedophot eröffnen sich neue Möglichkeiten in der Streckenaufsicht. Die verschiedenartigen Überwachungs- und Anwendungsmöglichkeiten ermöglichen eine vielseitige Nutzung:
Zur ortsfesten Kontrolle des herannahenden und wegfahrenden Straßenverkehrs vom rechten oder linken Rand der Fahrbahn, verbaut im Radarfahrzeuge und auch mit Spezialstativ. Die Richtung der Überprüfung wird maschinell oder händisch umgestellt.
Als Kamerawagen zur Überwachung des fließenden Straßenverkehrs mit fotografischer Dokumentation von Verkehrsübertretungen.
Option:
Mobilen Indienstnahmeals Radarwagen zur Geschwindigkeitsmessung im fahrenden Verkehr, unauffällig sowie ohne Beeinträchtigung bzw. Gefährdung des Verkehrsflusses.
Verfügbar als stationäre Radarkiste für autonome Tempomessung mit fotografischer Protokollierung.
Die Aktivierung und Handhabung der Speedophot-Anlage ist einfach und unproblematisch, ein paar Handgriffe sind bis zur Meßbereitschaft erforderlich. Nach einmaliger Anpassung arbeitet die CPU-gesteuerte Anlage vollständig automatisch.
Für ortsfeste Messungen mit eingebauter Antenne im Gefährt ist nur der Radarmessfahrzeuge parallel zum Fahrbahnrand auszurichten. Winkel der Messung der Antenne und Bildwinkel der Fotokamera sind dann automatisch gegeben.
Bei der Stationierung auf Dreibein geschieht die Einstellung der Antenne rechtwinklig zum Rand der Fahrbahn. Ausgerüstet mit der Option für mobile Geschwindigkeitsmessungen im fahrenden Straßenverkehr schaltet die Anlage autonom von ortsgebundenem Radarbetrieb auf Radar- wie auch Tachometermessung um.
Durch die geringen Geräteabmessungen ist ein problemloser Einbau in alle Fahrzeugtypen ohne Einengung des Cockpits gewährt, wobei ein uneingeschränkter Ausblick zur Observation der Verkehrslage gegeben ist. Am Steuerpult ist lediglich das Fotomodul mit integrierter Kontrollkomponente. Bedienteil und Blitzgerät können versteckt (z.B. im Gepäckraum) installiert werden.
Durch die gänzlich neue Einspiegelung der ermittelten Geschwindigkeit und aller weiteren Informationen werden die komplette Verkehrslage und die Umgebung erfaßt und ohne Einschränkung auf dem Film visualisiert.
Im oberen Bildrand sind alle Informationen in zwei Zeilen eingeblendet, z.B. bei fixen Radarkontrollen:
- dokumentierte Fahrtgeschwindigkeit in km/h
- eingestellte Aktionsreichweite Radar
- "RADAR" für Radareinsatz oder "CAL" für Justierung
- Richtungsindikator für die jeweilig beobachtete Fahrtrichtung
- Zeit in Stunden, Minuten und Sekunden
- Zeitangabe mit Tag, Monat und Jahr
- sieben-stellige Codenummer
- 3-stelliger Bildzähler
Die sensationelle Qualität der Filmaufnahmen mit stets klar erkennbaren polizeilichen Autokennzeichen gewährt eine verlässliche sowie beweiskräftige Bewertung wie auch Abwicklung der ermittelten Verkehrsverstöße.
Weitere Besonderheiten:
- Ausgereifte, völlig betriebssichere Mikroprozessortechnik mit Selbsttestfunktion
- Müheloser Einbau in alle Fahrzeugtypen - selbst in PKW's der Kompakt-Kategorie
- Vielseitige Einbaumöglichkeiten für Heck- und Frontmessungen
- Eindeutige Fahrererkennung bei Frontalablichtungen ohne weitere Fotokamera
- Automatisierte Selektierung von Kraftwagen und Lastkraftwagen mit getrennt einstellbaren Höchstgeschwindigkeiten bei Tempokontrollen im abfließenden Straßenverkehr
Erweiterungsmöglichkeit:
- Bei Nutzung von Ansatzmagazinen Aufnahmekapazität von 800 Filmaufzeichnungen
- Fernbedienung und Steuerung der Anlage bei Stativeinsatz über ein Handmeßsystem bis max. 30 m Kabellänge
- Datenerfassung der Einspiegelungsdaten auf Speicher-Karte
- Verbindungsschnittstelle für Drucker
Technische Infos
Zulassungskürzel 18.11/89.13 - Fabrikationszulassung 1.23-3242.11/spdft PTB Braunschweig
Antenne
- Antennentyp: Schlitzantenne
- Sendefrequenz: 24,125 GHz (K-Band)
- Sendeleistung: 20 mW
- Erfassungsbereich: 20 bis 250 km/h (12 bis 155 mph)
- Reichweite I: 1. + 2. Verkehrsspur
- Reichweite II: 1. - 4. Fahrbahn
- Meßsequenz: 2 Messungen/Sekunde
- Messrichtung: abfahrender Straßenverkehr oder zufahrender Verkehr
- manuell/automatisch umstellbar
- Meßwinkel: 20 Grad zum Rand der Fahrbahn
- Installierung: für Rechts- und Linkskontrolle rechtwinklig zum Fahrbahnrand
- Messkeule: 5 Grad horizontaler Öffnungswinkel, 20 Grad vertikaler Öffnungswinkel
Fototeil mit Kontrolleinheit (drehbar) mit Verbindungsschnittstelle für Steuerteil und Radar-Handtaste
Tempoanzeige
- km/h (mph) LED-Dotmatrix drei-stellig, Zeichenhöhe 7,4 mm
- Anzeigedisplay: LCD-Punktmatrix 4x16 Verkehrsschild, Ziffernhöhe 4,15 mm
- mit Einblendung für Uhrzeit: Stunden, Minuten, Sekunden
- Datum: Kalendertag, Monat, Jahr
- Bildcounter: drei-stellig
- Code: sieben-stellig
- Schwellenwert: Kraftwagen/Lastwagen 3-stellig
- Überprüfungen total: 4-stellig
- Vergehen: 4-stellig
- Aktionsweite Radar: Radius 1 oder 2
- Auslösung: +
- Meßstrecke: abfließend, entgegenkommend
- Betriebsart: Radar, Radar portabel, Tacho
- Zeit und Datum: Digitaluhr, quarzgetaktet mit Langzeitstromversorgung, 24-Std. Anzeige mit
- automatisierter Datumsanzeige incl. Schaltjahrkonfiguration
- Grenzwerte: justierbar in 1 km/h-Schritten (bzw. Miles)
- Filmendehinweis: mit autonomer Deaktivierung
Fotokamera
- ROBOT-MOTOR-RECORDER 36 DFT
- Negativgröße: 24 x 36 mm
- Array: 2,5 x 36 mm am oberen Bildrand
- Datensatzeinblendung: zwei-zeilig Beleuchtung Regelbar
- Geschwindigkeit
- eingestellte Aktionsweite Radar
- gemessene Verkehrsflussrichtung
- Zeit in Stunden, Minuten, Sekunden
- Datierung (Tag, Monat, Jahr)
- Identifikator (1 mal 3 und 1 mal 4-stellig)
- Fotozähler
- Betriebsart Radar, Radar portabel, Tacho
- Verschlußzeit: 1/1000 Sek.
- Aufnahmesequenz: 2 Bilder/Sekunde
- Fotokapazität: mit Norm-Filmkasette 36 Bilder
- Auslösung: bei Radareinsatz automatisch per Radarsteuerimpuls
- bei Fotokamera/Tachobetrieb händisch über Auslösetaste bzw. Radar-Schalter
- Objektiv: Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/75 mm und Fotowinkel: 26 Grad
- andernfalls (Option): Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/90 mm mit Aufnahmewinkel: 22 Grad
Steuerelement
- mit Interface für Radar Antenne
- Fototeil mit Kontrolleinheit
- Blitzgenerator
- Batterie
Blitzapparatur
- Blitzerleistung: 150 Ws
- ansonsten (optional): 300 Ws in Kombination mit Zusatzausstattung
- für Frontaufnahmen: (Rotblitz)
- Blitzdauer: 1/2000 Sekunde
- Blitzsequenz: 0,5 Sek.
- Reichweite: 45 m
Allgemeine Daten
- Temperaturbereich: -10 °C bis +60 °C Umgebungstemperatur
- Energieversorgung des Gesamtsystems: durch 12 V Fahrzeugbatterie
- Betriebsversorgung der Gesamtanlage: 11-15 V
- Leistungsaufnahme: Antenne 0,5 A
- Fototeil mit Bedienungskomponente/Steuerteil: 1,5 A
- nach Auslösung: 4,0 A
- Autonome Blendensteuerung: 0,5 A
- Blitzeinrichtung (Leerlaufstrom): 0,5 A
- nach Fotoauslösung: 80 A max. (Spitze)
- Dimensionen
- Antenne: 34 x 8 x 10 cm und 2,8 kg Gewicht
- Steuerteil: 22 x 8 x 19 cm und 2,5 Kilogramm Gewicht
- Fotomodul mit Steuereinheit
- (mit Fotokamera und automatischer. Belichtungssteuerung): 17 x 23 x 14 cm und 3,1 Kilogramm Gewicht
- Blitzerzeuger: 20 x 12 x 26 cm mit 4,0 Kilogramm Gewicht
- Blitzerlampe: 20 x 9,5 x 8 cm und 1,5 Kilo Gewicht
Optional
- Nutzung von 30m-Negativmagazin (800 Filmaufzeichnungen) mit Umschalter Magazin sowie Montagebügel
- Anschluß für Handkontrollgerät für Fernsteuerung und Kontrolle bei Stativanwendung
- Geschwindigkeitsmesser, elektronisch gesteuert - Anzeigen Messwert: 3-stellig digital, Überprüfungsbereich 20 bis 250 km/h (12-155 mph)
- Anschluß für Drucker zum direkten Ausdruck der Daten
- Anschlussmöglichkeit für Memory-Card-Aufnahmesystem
Zwischenzeitlich gibt es eine neue Gerätevariante, speedophot II, die allerdings in der Bundesrepublik momentan (Stand: August 1999) noch nicht freigegeben ist: TRAFFIPAX-SpeedoPhot 2
Traffipax Speedophot 2
Info: Das Radargerät Speedophot II wurde einzig für fremdländische Absatzmärkte konstruiert und ist in der Bundesrepublik nicht zulässig
Mit dem TRAFFIPAX-Meßsystem speedophot II steht eine wegweisende Gerätekomposition zur Nutzung, die in ihren Eigenschaften sämtliche Gesichtspunkte zukunftsweisender Verkehrsüberwachung bietet.
Vielseitiger einsatz - im Vehikel, auf Dreibein oder aber als Radarbox - ist durchs außergewöhnliche Konzept mit nur einem Gerät möglich. Das Geschwindigkeitskontrollgerät Speedophot 2 ist ein wegweisendes System.
Neben der Benutzung des ROBOT-MOTOR-RECORDER, der Fotokamera für 35mm-Film, ist schon jetzt die Konnektivität der digitalen ROBOT-smartcam erreichbar.
Die Speedophot 2 kann als erstes Gerät seiner Art ohne Hardwareänderungen, d.h. ausschließlich durch Menüführung am Handmeßsystem, für Fahrzeugfront- und Heckmontage, für Dreibeinbetrieb und den feststehenden Kabinen/Masteinsatz benutzt werden. Damit wird der Nutzer durchs neuartige Handmeßsystem mit dem vornehmlich für diese Nutzung konzipierten Grafikdisplay unterstützt. Sämtliche Funktionen der Speedophot 2 werden grafisch angezeigt. Dies gewährt eine unkomplizierte, verlässliche Handhabung der kompletten Anlage.
Variable Nutzungsmöglichkeiten
Fronteinbau:
- Zur Kontrolle des ankommenden und abfließenden Straßenverkehrs aus dem stehenden Fahrzeug heraus.
- Für Tempomessungen aus dem sich bewegenden Kraftfahrzeug heraus.
Heckeinbau:
- Zur Kontrolle des zufahrenden und wegfahrenden Straßenverkehrs aus dem stehenden Gefährt heraus.
- Für Geschwindigkeitsüberwachungen aus dem fahrenden Fahrzeug heraus.
Stativbetrieb:
- Einsatz auf Spezialstativ für herannahenden und wegfahrenden Verkehr.
Radarkabine:
- Die gesamte Speedophot II-Vorrichtung wird unkompliziert in ein Außengehäuse (optional) verwendet.
Die Speedophot 2 ist sowohl für die Überprüfung des abgehenden genau so wie des zufahrenden Verkehrs dimensioniert, wogegen die Umstellung der Messrichtung autonom oder manuell erfolgt.
Die Fahrgeschwindigkeit der entlangfahrenden Kraftfahrzeuge wird mit einem gebündelten Radarkegel nach dem "Doppler-Prinzip" gemessen.
Bei Übertretung der vorgewählten Grenzgeschwindigkeit erfolgt automatisch eine Aufnahme, auf der das entsprechende Vehikel mit der beobachteten Fahrtgeschwindigkeit sowie Zeit und Datierung zur späteren Beweisführung präzise dargestellt sind.
Zur Überwachung im fließenden Verkehr gibt es die Möglichkeit, die Speedophot-Vorrichtung an das Fahrzeugtachometer anzuschließen. Damit sind Tempomessungen beim Fahren machbar.
Die sehr kleinen Baugröße der gesamten Gerätekombination erlauben einen leichten Einbau in jeden Fahrzeugtyp. Es ist heute gängig, die Antenne in das Fahrzeug zu integrieren (z.B. Montage in den Stoßfänger oder hinter den Kunststoff-Kühlergrill) oder auf Dreifuß, hinter der Heckscheibe eines Kombifahrzeuges einzusetzen.
Die vollständige Gerätekomposition kann auf ein Spezialdreibein montiert - ohne Montage in ein Vehikel bzw. in unmittelbarerer Nähe davon - verwendet werden. Als ortsfeste, personenunabhängige Anlage kann die Speedophot 2 in eine Radarbox verbaut werden. In dieser Variation wird ausschließlich der abfließende Verkehr gemessen und es werden je Überschreitungsvorgang zwei Photos sowie 2 Lichtblitze ausgelöst.
Deutliche, rechtskräftige Filmaufzeichnungen mit eindeutig erkennbaren Automobil-Nummernschild gewährleisten eine störungssichere und schnelle Begutachtung der registrierten Geschwindigkeitsverstöße.
Die ideale Vorbedingung auch zur computergestützten, eigenständigen Abwicklung, welche mit dem TRAFFIPAX- Fotoanalysesystem TRAFFIDESK 2 möglich ist.
Jedes Lichtbild enthält in der Datenzeile alle Informationen, die zur späteren Bewertung vonnöten sind. Durch das patentierte ROBOT-Fotoauswertungs-Verfahren wird für die Datensätze nur ein schmaler Rand am Negativ verwendet - das Hauptbild ist somit nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Optional kann die Speedophot 2 mit einem ROBOT-MOTOR- Aufnahmegerät mit universell verwendbarem Schreibkopf nachgerüstet werden, der aufgrund seiner Grafikfähigkeit selbst Schriften wie Chinesisch, Arabisch uvw. Schriftzeichen anzeigt. Liefermöglichkeit dieser Erweiterung auf Nachfrage.
Andere besondere Eigenschaften:
- serienreife, störungsfreie Prozessortechnologie mit Selbsttestroutine
- modernstes Gerätemodell mit seriellem Interface
- Vielseitige Anwendungsmöglichkeiten
- Überwältigende Filmaufzeichnungen durch etablierte ROBOT-Fotosysteme und qualitative Kameraobjektive
- Nutzbar bei fast allen Lichtverhältnissen durch autonome Blendensteuerung und Automatik-Blitzer
- Aufzeichnungskapazität bis zu 800 Filmaufnahmen
- Remote und Steuerung der Vorrichtung durch Handmessgerät mit großem, grafikfähigem LCD-Display
- Datenspeicherung der Verstoßdaten auf Speicher Karte für computergestützte Erhebung und Studie
Gerätekomposition (Standard)
Die TRAFFIPAX-Speedophot II-Anlage setzt sich zusammen aus:
- Radar Antenne
- Fotomodul mit Belichtungssteuerung, Fotokamera und Magazin
- Bedienteil (Control Unit)
- Handmessgerät (Messeinheit)
- Blitzeinrichtung
- Verbindungsleitung
Optional lieferbar:
- Spezialdreibein mit Antennenhalterung für Strassenaufstellung
- Fernglassucher (obligat für Stativeinsatz)
- Verbindungskabel für Stativbetrieb
- Antennenhalterung für Fahrzeugeinbau
- Montagesatz
- Digitaltachometer
- Speicher-Karte
- Anwendungen zur Archivierung der Datensätze (Cloud) auf Notebook für beisplielsweise statistische Auswertungen
Technische Infos
- Antenne: Typ 24 mit Anschluß für Bedienteil über Parallel-Schnittstelle
- Antennenbauart: Schlitzantenne
- Sendefrequenz: 24,125 GHz
- Ausgangsleistung: 1,5 W (EIRP)
- Überprüfungsbereich: 20 bis 250 km/h (12 bis 155 mph)
- Aktionsweite 1: 1. + 2. Fahrbahnspur
- Aktionsreichweite 2: 1. bis 4. Verkehrsspur
- Messfolge: 2 Tempomessungen die Sekunde
- Messrichtung: abfahrender oder zukommender Verkehr
- manuell / automatisch umschaltbar
- Meßwinkel: 20 Grad zum Rand Der Straße
- Installierung: für Rechts- und Linksmessung im neunzig Grad Winkel zum Straßenrand
- Meßkeule: 5 Grad horizontale Öffnungsphase,
- 20 Grad senkrechter Öffnungsmesswinkel
Antenne Modell TPX-R24
- mit Schnittstelle für Steuerelement über serielles Interface
- Antennentyp: Planarantenne
- Emissionsfrequenz: 24,125 GHz
- Sendeleistung: 1,5 W (EIRP)
- Erfassungsbereich: 20 bis 250 km/h (12 bis 155 mph)
- Reichweite 1: 1. + 2. Fahrbahnspur
- Reichweite 2: 1. bis 3. Spur
- Reichweite 3: 1. bis 4. Verkehrsspur
- Meßsequenz: 2 Geschwindigkeitsmessungen die Sekunde
- Meßstrecke: wegfahrender oder ankommender Verkehr
- händisch / automatisiert umstellbar
- Meßwinkel: 20 Grad zum Rand der Straße
- Stationierung: für Rechts- und Linksmessung rechtwinklig zum Rand der Fahrbahn
- Messkeule: 5 Grad horizontaler Öffnungswinkel
- 15 Grad vertikaler Öffnungsmesswinkel
Handmeßsystem
- mit Schnittstelle für Bedienelement über seriellen Anschluss
Anzeigedisplay
- LCD Grafikanzeige: (320x240 Pixel)
- Dimension: 7,4 x 5 cm, mit Einblendung für
- Zeit: (Stunden, Minuten, Sekunden)
- Zeitangabe: (Tag, Monat, Jahr)
- Bildzähler: (4-stellig)
- Kode: (7-stellig)
- Schwellwert: (Kraftwagen/Lastkraftwagen - drei-stellig)
- Kontrolle völlig: (vierstellig)
- Vergehen: (vierstellig)
- Reichweite Radar: (Zone 1, 2 sowie 3)
- Auslösung: (+)
- Meßrichtung: (abfahrend / zufahrend)
- Betriebsmodi: Radar, Radar beweglich, Box
Steuerteil mit Interface für:
- Radar Antenne
- Handkontrollgerät
- Lichtbildkamera
- Blitzerzeuger
- Stromversorgung
- Printer (Option)
- Speicher-Karte-Aufnahmesystem (Option)
- Serielle RS232-Verbindungsmöglichkeit (Option)
Interne Baumodule
- Uhrzeit - Datum: Digitaluhr, quarzgesteuert mit Langzeitstromversorgung, 24-Std.
- Anzeige mit automatisierter Datumsanzeige
- incl. Schaltjahreinstellung
Blitzvorrichtung
- Blitzerleistungsabgabe: 150 Ws
- sonst (Alternative): 300 Ws in Kombination mit Zusatzausstattung für Frontaufnahmen (Rotlichtblitz)
- Blitzdauer: 1/2000 Sek.
- Blitzfolge: 0,5 Sekunde
- Aktionsweite: 45 m
Aufnahmekamera
- ROBOT-MOTOR-RECORDER mit Fotoscriptsystem
- Negativgröße: 24x36 mm
- Datenfeld: 2,5x36 mm im oberen Bildbereich
- Datensatzeinblendung: 2-zeilig, (Helligkeit einstellbar)
- Fahrtgeschwindigkeit
- konfigurierte Aktionsreichweite Radar
- festgestellte Verkehrsflussrichtung
- Uhrzeit: (Stunde, Minute, Sekunde)
- Datum: (Kalendertag, Monat, Jahr)
- Bildcounter
- Betriebsmodus Radar, Radar mobil, Tacho
- Blendenzeit: 1/1000 s
- Ablichtungssequenz: 2 Fotografien pro Sekunde
- Fotokapazität: mit Standard Filmkasette 36 Fotos
- mit Ansatzmagazin (Alternative): 800 Bilder
- Objektiv: Schneider Tele Xenar: 1:3,8/75 mm
- Fotowinkel: 26 Grad
- Entfernung fest eingestellt jedoch veränderbar: 15 m
- Blende: F3,8 - F22
andernfalls/Auswahlmöglichkeit: Schneider Tele Xenar 1:3,8/90 mm
- Fotowinkel: 22 Grad
- Distanz fest aufgegeben jedoch veränderbar: 20 Meter
- Blendenbereich: F3,8 - F22
- Belichtungssteuerung: manuell, Blendenbereich F3,8 - F22
- Erweiterungsmöglichkeit: automatisierte Belichtungssteuerung
- Belichtungszeit einstellbar: ISO/DIN 25 mit 15 Grad, ISO 50 mit 18 Grad, ISO 100 mit 21 Grad, ISO 200 mit 24 Grad, ISO 400 mit 27 Grad
Alternativ dazu Digitale Fotokamera Anlage
Technische Daten zu digitalen ROBOT smartcam Anlage auf Nachfrage
Allgemeine Infos
- Arbeitsbereich: -10 °C bis +55 °C
- Temperatur
- Stromversorgung der Gesamtanlage: durch 12V Fahrzeugbatterie
- Betriebsversorgung des Gesamtsystems: 11 bis 15 VOLT
Leistungsaufnahme:
- Antenne Modell 24: 0,5A
- Antenne Fabrikat TPX-R24: 0,7A
- Steuerteil mit Handmessgerät: 1,3A
- ROBOT-MOTOR-Aufnahmegerät: 0,1A bis 4,0A nach Fotoauslösung
- Blitzvorrichtung: 0,5A bis 80A nach Auslösung
Abmessungen und Gesamtgewicht:
- Antenne fabrikat 24: 34x8x10cm mit 2,8 Kilogramm
- Antenne modell TPX-R24: 28x8x10cm mit 2,1 Kilogramm
- Steuerelement: 22x8x19cm mit 2,5 Kilo
- Handmeßsystem: 13x13x4cm / 12x6x4cm mit 1,2 Kilogramm
- Blitzgenerator: 20x12x26cm mit 4,0 kg
- Blitzapparatur: 18x7x8cm mit 1,3 Kilogramm
- Auswahlmöglichkeit Blitzvorrichtung: 20x9,5x8cm mit 1,5 Kilo
Traffipax Speedoguard
Der Blitzer für innovative Messungen mit dem Verkehrsradargerät TRAFFIPAX speedophot praxisnahe Radaranlagen benötigten bislang zum einen die Installation der Messgerätes in ein Fahrzeug oder den vom Fahrzeug eigenständigen Dreibeineinsatz.
Mit dem neu entwickelten TRAFFIPAX speedoguard gibt es nun eine weitere Möglichkeit, um in äußerst flexibler und komfortabler Weise wirkungsvolle Radarkontrollen mit einer Speedophot-Anlage zu bewerkstelligen.
Bei der Konzeption von Speedoguard wurde ein besonderes Augenmerk auf einen größtmöglichen Handhabungskomfort gelegt.
Die Anlage kann bei Bedienung eines PKW-Kleintransporters als Beförderungsfahrzeug aufgrund seiner angepassten Abmessungen bequem be- und entladen werden. Damit auch hierfür keine andere Person nötig ist, wurde der auf der Geräterückseite befindliches Befestigungsbügel mit zwei Zusatzrollen ausgerüstet. Diese schaffen die Möglichkeit, den diagonal abgesenkten Behälter mit Hilfe zweier aus der Grundplatte hervorziehbarer Tragegriffe wohlig in den Laderaum des Kombis zu schieben bzw. ihn rauszuziehen.
Dank der gummierten und kugelgelagerten Rollen wie auch des an der Rückseite befestigten Befestigungsbügels ist eine einfache Beförderung des Messsystemes zum Standort realisierbar. Dort lässt sich der Kasten mittels drei Justierschrauben in der Horizontalen einfach nivellieren.
Die Achtung des vorgeschriebenen Kontrollwinkels ist bei einer entsprechenden Ausrichtung der Speedoguard-Anlage zum kontrollierten Fahrbahnspuren sichergestellt. Als Ausrichterleichterung stehen ein Teleskopsucher sowie ein Verkehrsleitkegel mit Teleskopstab zur Verfügung.
Das Speedophot-Bedienteil ist über eine an der Rückwand vorhandene, verschließbare Klappe leicht zugänglich, so dass mit Unterstützung des 30 m Verlängerungskabels eine unkomplizierte Anschlussmöglichkeit zum Handmeßsystem umgesetzt werden kann. Selbstverständlich muss der notwendige achtsame Überwachungsbetrieb auch bei Verwendung von Speedoguard bedacht werden. Die großzügigen Maße der Kofferraumklappe gestatten es dem Bedienpersonal, alle messplatzspezifischen Settings am Fototeil problemlos und sofort vorzunehmen.
Bei Gebrauch eines Polfilters ist auch dessen Nachbesserung bequem möglich.
Das Fotomodul ebenso wie die Blitzlampe sind mechanisch miteinander angeschlossen, so dass die Umstellung von einer Rechts- auf eine Linkskontrolle oder andersherum relativ schnell durchgeführt werden kann, ohne die idealen Settings von Foto- und Blitzwinkel zu verfälschen.
Die im unteren Teil des Kastens verbauten Hochleistungsgelbatterien gewährleisten eine verlässliche und konstante Stromversorgung. Die Blitzbatterie ist von ihrem Fassungsvermögen her so ausgelegt, dass zumindest 500 Geschwindigkeitsübertretungen ohne einstweiliges Aufladen erfasst werden können. Für die störungsfreie Aufladung der Akkus ist in der Außenwand der Verkleidung eine mit einem Sicherheitsdeckel ausgestattete Ladebuchse.
An der Vorderseite weist der Speedoguard-Container jeweils unten sowie oben 2 Haltestifte auf. An diesen Haltebolzen kann der zum Verpackungsinhalt zählende und in der Farbe des Gehäuses lackierte Abdeckplatte aus Kunststoff einhängen. Diese Abdeckplatte ist mit entsprechenden Öffnungen für Fotokamera sowie Blitz ausgerüstet und kann wechselseitig benutzt werden. Dadurch sind völlig diverse optische Gestaltungsmöglichkeiten des Messsystems - bedingt von Aufenthaltsort und Bedürfnissen - realisierbar.
Es sind die Optiken Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/90 mm, Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/75 mm und Schneider-Tele-Xenar 1:2,8/100 mm nutzbar.
Mit dem vielseitigen Einsatzgehäuse Speedoguard steht den amtlichen und kommunalen Anwendern ein effizientes Hilfsmittel zur Verfügung, welches sowohl in vorsorglicher, wie auch in repressiver Betrachtung jegliche Rahmenbedingungen dafür erfüllt, einen beachtlichen Beitrag zur Verbesserung der Straßensicherheit zu verrichten.
Die bedeutendsten Informationen und Tatsachen im Überblick
- ideale Adaptivität dank fahrzeugunabhängigen Einsatz
- sofortige Einsatzbereitschaft am Standort
- Handhabung durch ledigliche eine Person möglich
- geschützt vor Umwelteinflüssen
- resistente Außenverkleidung mit mit standfestem Komponentenhalterung im Innern
- unkomplizierte Einstellung
- vielfältige äußere Gestaltungsmöglichkeit; hierdurch
- eine immense präventive Wirkung bei bewusst ersichtlichen Radarstationen und
- eine Steigerung der Einsatzeffizienz bei äußerst diskreten Radarkontrollen
- geeignet für die Integration einer bereits bestehenden Speedophot-Anlage
- Patentanmeldung erfolgt (DE0020006197U1)
- PTB-Autorisation in Kürze
- verfügbar ab 1. Quartal 2001