Sind Blitzer-Apps legal?
Wer im Auto einen Blitzer-Warner laufen lässt, macht sich strafbar. Radarwarnsysteme erklärt die Gesetzlage bei der Stationierung von Blitzer Warngeräten und Mobiltelefon-Apps.
Der beste Schutz Gegen Geschwindigkeitskontrollanlagen? Sich ans Tempolimit halten. Da der ein oder andere aber doch Ab und zu mal etwas unbedacht ist, sind Blitzerwarner sehr beliebt. Doch es gibt verschiedene Arten: momentan erfreuen sich vor allem Smartphone-Apps großer Beliebtheit. Sie verfolgen die Route via GPS und melden Alarm, wenn man sich einem der rund 3500 in der Bundesrepublik Deutschland fest installierten Radarmeßgeräte nähert. Vielmals hat man als Benutzer in der App auch die Möglichkeit, temporäre Tempokontrollen bekannt zu geben und auf diese Weise andere Fahrzeugführer zu warnen. Solch eine ähnliche Funktion haben auch viele Navigationsgeräte. Hier kann der Blitzer Warner im Menü ein- oder abgeschaltet werden.
Neben Handy-Apps und Funktionen in Navigationsgeräten gibt es auch besondere Geräte, die im Automobil installiert werden. Sie erkennen die Radar- oder Laserlichtstrahlen der Geschwindigkeitsmessanlagen und alarmieren den Fahrer frühzeitig. Vor Induktionsschleifen in der Fahrbahn oder Lichtschranken informieren diese besonderen Radar Warner jedoch nicht. Weiterhin gibt's Störer, die die Radarwellen von Messaparaturen blockieren und damit die Messung stören.
Wie ist die Rechtslage zu Blitzer-Apps und Radarfallen Warngeräten?
Darf man sich vor einem Blitzer warnen lassen? Die Antwort darauf ist ein eindeutiges Jein. In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu: "Wer ein Gefährt führt, darf ein technisches Gerät nicht verwenden oder einsatzbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Geschwindigkeitsmessungen zu erkennen oder zu beeinträchtigen." (§ 23 Absatz. 1b Straßenverkehrsordnung). Es ist somit illegal, ein System zu verwenden und auch bloß im Auto dabei zu haben, das einen unmittelbar vor dem Erreichen der Messstelle warnt oder die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit einem Störsignal unterbindet.
Die Anschaffung eines Radar Warngeräts ist nebenbei bemerkt nicht gesetzwidrig, die Gesetzgebung sanktioniert nur das funktionsbereite Mitführen während dem Fahren. Achtung: In einigen Ländern, wie Österreich und der Eidgenossenschaft, ist ebenso der Besitz eines Radarwarngeräts unerlaubt.
Standortbezogene Warnungen vor Blitzern sind unzulässig.
Blitzer-Apps auf dem Handy warnen den Fahrzeuglenker kurz vor Erreichen einer Geschwindigkeitskontrolle – und sind damit nicht erlaubt. Vorsicht: lediglich durch die Installation der Applikation auf dem Mobiltelefon kann man sich strafbar machen, zumal das Mobiltelefon so zu einem betriebsfähigen Radar Warngerät wird. Zukunftsweisend war hier insbesondere ein Urteil des Rostocker Amtsgerichts (Az.: 21 Ss OWi 38/17). Das Landgericht ließ die Klageschrift fallen mit der Argumentation, dass durch das Herunterladen der App das Handy zum "zu Verkehrsüberwachsungsmaßnahmen bestimmtem Gerät" laut der StVO werden würde. Wer sich folglich von einer Blitzer-Applikation benachrichtigen lässt, verübt ein Delikt. Gleiches gilt für Navigationen: einige Navigationssysteme kommen bereits ab Werk mit einem vorinstallierten Blitzer Warner. Wer die Funktion nachhaltig ausgeschaltet lässt, muss sich jedoch keine Sorgen machen.
Allerdings gibt es eine Hintertür: Die StVO zielt nur auf den Fahrzeugführer. In der Theorie dürfte der Partner eine Blitzer-App benutzen. Die Problematik: Auch ihm ist es verboten den Fahrer unmittelbar vor Erreichen einer Messstelle zu alarmieren.
Zulässige Blitzer-Applikationen und -Warner
Hinweise zu Kontrollstellen, wie sie im Rundfunk bekanntgegeben werden, sind vollständig legal, da sie allgemeingültig sind aber nicht standortbezogen gemeldet werden. Auch wer sich bereits bei seiner Routenplanung über ortsfeste Radarmessstellen informiert und sich einen Spickzettel in das Automobil legt, verübt keinen Gesetzesbruch. Das selbe gilt für Apps die nicht auf die GPS Position des Wagens zugreifen und Alarm geben, sondern lediglich festinstallierte Messstellen melden: sie sind gestattet. Verboten wird es – jedenfalls in Deutschland – dann, wenn die Warninfo standortbezogen kurz vor der Kontrollstelle mitgeteilt wird.
Welche Geldstrafen blühen, wenn man in Deutschland geschnappt wird?
Wer eine Blitzer-App oder einen Radar Warner benutzt und dabei in einer Kontrolle ertappt wird, muss in Deutschland mit einer Geldbuße von 75 Euro rechnen, hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Zentralregister. Obendrein darf der Beamte das Radar Warngerät einziehen. Auch Störsysteme werden konfisziert und zerstört. Handys und Navis im Gegensatz dazu dürfen nicht eingezogen werden, weil diese Apparate hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden, als vor Blitzeranlagen zu benachrichtigen.
Wie sieht die Situation ausserhalb Deutschlands aus?
Zwar sind sich die EU Staaten einig, dass Störer untersagt sind, bei den Blitzerwarnern hingegen gibt es höchst unterschiedliche Beurteilungen. In Albanien, Bulgarien und Rumänien z. B. sind Blitzerwarner erlaubt, in anderen Länder drohen dagegen sogar hohe Haftstrafen: In Serbien, Schweden, Luxemburg und Belgien muss man schlimmstenfalls für ein bis sechs Monate ins Gefängnis, falls man sich vor Blitzanlagen alarmieren lässt.
In etlichen anderen Ländern wird wie in der Bundesrepublik ein Verwarnungsgeld erhoben, das aber manchmal ziemlich hart ausfallen kann. In der Eidgenossenschaft werden bis zu 200€ veranlagt, in Tschechien kann die Warninfo vor dem Blitzerkasten sogar bis zu 7.300 Euro beanspruchen. Wissenswert: Österreich stellt z. B. einzig den Besitz und den Betrieb von Radarwarnern die mit Funkwellen die Messstellen aufspüren unter Bestrafung und kassiert hierfür bis zu 4000 Euro ein. Warnmeldungen vom Navi oder dem Handy sind in der Eidgenossenschaft jedoch erlaubt!
Informationen rund um die Geschwindigkeitsüberwachung
Wenn der Wecker nicht gehört wurde und es knapp wird, dann tritt so manch ein Fahrzeuglenker freudig mal auf die Pedale, um in letzter Sekunde den gewünschten Ort zu erreichen. Wenn das Glück einen verlässt, kann es geradewegs zu einem gesalzenen Zeitvertreib werden, wenn ein Blitzkasten den Fahrzeugführer während der Fahrt überführt. Und danach heißt es, auf den Bußgeldbescheid einschließlich den Blitzer-Strafen zu warten.
Der folgende Bericht informiert Sie nicht nur über Verwarngeld, Punkte und Fahrverbote, die Sie nach aktuellem Punktekatalog bei einem Geschwindigkeitsdelikt erwarten müssen, sofern sie von einem Blitzkasten erwischt wurden. Er bietet Ihnen auch umfängliche Infos in Bezug auf die Arbeitsweise von einem Blitzer.
Was für Reglementierungen finden sich im Rahmen der Tempokontrolle in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Blitzerkasten-Modelle sind gängig? Wie störungsfrei ist wirklich ein Geschwindigkeitsmessgerät und inwiefern lohnt sich ein „Blitzer-Einspruch beim Blitzer-Rechtsanwalt“? Ab wann schlägt ein Blitzer zu und wie groß ist die Toleranz bei der Messung? Und abschließend: Was für Blitzer-Warner existieren für den Fahrzeugführer und welche davon sind zugelassen und welche unzulässig?
Diese Blitzertypen sind verbreitet:
Radarfallen:
TRAFFIPAX Micro-Speed 09, TRAFFIPAX Speedoguard, Multanova 6F Digital, TRAFFIPAX Speedophot, M5 Radar, Mesta 208
Lichtschrankenmessgeräte:
ESO ES 1.0, ESO µP80, ESO ES 3.0
Videofahrzeuge:
VIDIT VKS 3.01, Provida 2000, Provida Vidista, CG P50e (Videostoppuhr), VKS 3.0, Police-Pilot
Geschwindigkeitsmessgeräte mit Induktionsschleifen:
VDS M5 Speed, Traffipax TraffiStar S 540, TRAFFIPAX TraffiPhot S, TRAFFIPAX TraffiStar S 330, Truvelo M4²
- Section Control Abschnitte
Lidar
PoliScan Speed, Laser Patrol, R90-235/P, L Riegl FG21-P, LAVEG, LTI 20.20 TS/KM, TraffiPatrol, Leictec XV3, Leivtec XV2
Rotlichtblitzer
Multastar C, Multanova
Abstandsmessung
VAMA, VSTP, Brückenabstandsmessung
Generell
Schwarzlichtblitzer, Bewegbare Blitzer, Feste Blitzer
Besondere Informationen zu Blitzkasten und Radarsystemen:
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erklärt in §3 mit Nachdruck: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Gefährt jederzeit beherrscht wird“. Die Straßenverkehrsüberwachung durch Blitzer soll hier effizient einhaken.Intention sei es, die Verkehrsteilnehmer auf das Einhalten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit zu prüfen und gegebenfalls zu bestrafen, um auf diese Weise die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und eine Straßenverkehrsgefährdung durch eine zu hohe Fahrgeschwindigkeit zu mindern.
Tatsächlich gehört eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Bundesrepublik laut Bundesamt für Statistik zu der häufigsten Unfallursache (fünfzig Prozent der Opfer wegen nicht angepasster Geschwindigkeit sind auf Autobahnen zu Tode gekommen) und entsprechend der Statistik des Kraftfahrbundesamtes (KBA) zu der am häufigsten verübten Überschreitung. Im Jahr 2012 haben Geschwindigkeitskontrollen auf den innerdeutschen Verkehrswegen rund 2,9 Millionen Mal aufgeblitzt. Eine erstaunliche Menge, wenn man beachtet, dass die Bußgeldtabelle für Tempoüberschreitungen aufgrund des hohen Gefahrenpotentials darüber hinaus hohe Strafen vorsieht. Hierbei muss beachtet werden, dass nach der Reform des Punktesystems das Flensburger Punktekonto insgesamt auf bis zu 8 Zähler steigen kann und damit jeder Punkt weitaus schwerer zu Buche schlägt.
Blitzen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und außerorts – Diesen „Blitzer-Bußen“ müssen Sie erwarten
Haben Sie einen Blitzer übersehen oder sind zu schnell gefahren? Regeln ignoriert? Welche Sanktionierung für zu schnelles Fahren müssen Halter auf der Rechnung haben? Ist ein „Blitzer Autobahn“ weniger kostspielig als ein „Blitzer in einer geschlossenen Ortschaft“?
Zuerst ist es obligat festzuhalten, dass Verwarngeld, Punkte sowie Ausmaß der Fahrverbote infolge von Geschwindigkeitsübertretungen innerorts rigoroser ausfallen als außerhalb geschlossener Ortschaften. Argumentiert wird dies mit der größeren Gefahr, die in einer geschlossenen Ortschaft gegeben ist. So gestalten sich die Blitzer Strafen für:
Geschwindigkeitsübertretung in einer geschlossenen Ortschaft
Wer innerorts ertappt wurde, dessen Punktekonto im Flensburger Zentralregister wie unter anderem das Bankkonto werden folgenschwerer in Mitleidenschaft gezogen. Innerhalb der geschlossenen Ortschaft gestattet die Straßenverkehrsordnung eine Geschwindigkeit von 50 km/h. Werden hier reizende Blitzer-Aufnahmen vom Fahrzeuglenker gemacht, kann der Ärger nach der Sichtung vom Bussgeldbescheid äußerst groß sein. Sind Sie mit mehr als 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom Blitzer erwischt worden, haben Sie bereits mit Blitzer-Kosten von 80 Euro Bußgeld zu rechnen und einem Punkt. Bei mehr als 30 km/h sind es nicht nur 2 Punkte im Flensburger Register, zu dieser Gelegenheit wird darüber hinaus das erste Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Die Höchststrafe, welche die Blitzer-Verordnung veranschlagt, entsteht somit, sofern sie in der Ortschaft über 70 km/h zu schnell gefahren sind. Das Ergebnis sind 2 Punkte, 680 EUR Verwarngeld plus ein Fahrverbot von drei Monaten.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerorts gilt für ein Personenkraftwagen nach der Straßenverkehrs-Ordnung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern, auf Autobahnen ist eine so genannte Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern angedacht, wenn Straßenverkehrsschilder, Witterungs- und Straßenbedingung oder ähnliches dem Fahrzeuglenker dies ans Herz legen.
Wer hier mit über 20 bis 25 Stundenkilometer über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem der unterschiedlichen Blitzer-Bauarten kontrolliert wird, kann hier bereits auf den ersten Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei eingestellt sein sowie einem Verwarnungsgeld von 70€. Bei über 40 km/h kommt neben dem Verwarnungsgeld von 160 Euro und zwei Punkten sogar das erste Fahrverbot von einem Monat hinzu. Ein kostenintensives Erlebnis wird es für notorische Schnellfahrer, die über 70 Stundenkilometer auf Reise sind. Die Blitzer-Strafen sind in diesem Fall: 2 Punkte in Flensburg, 600€ Verwarngeld und ein Fahrverbot für drei Monate.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist jederzeit sogar von externen Gegebenheiten abhängig. So erklärt man in §3 der Straßen- und Verkehrsordnung: „Die Fahrzeuggeschwindigkeit ist speziell den Strecken-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen wie auch dem persönlichen Vermögen und den Eigenarten von Vehikel und Beladung anzupassen“. Ist z. B. die Sichtweite bei schlechter Wetterbedingung bloß 50 Meter, so darf der Fahrzeugführer nicht mehr als 50 km/h fahren. Es darf insgesamt nur so schnell gefahren werden, dass der Autolenker imstande ist, innerhalb der übersehbaren Wegstrecke zu verzögern. Sogar hier muss sonst mit Verwarngeld, Punkte und Fahrverbote gerechnet werden.
Geblitzt worden: Punkte und Fahrverbot im Einzelnen
Wer zu schnell am Fahren ist und gemessen wird, muss mit vielerlei Kosten rechnen. Welche das im Detail sind, sehen Sie in unserer kurzen Übersicht über jede Blitzer-Strafe in Form von Fahrverboten und Punkten wegen Geschwindigkeitsübertretungen:
- 1 Punkt: innerhalb der geschlossenen Ortschaft und außerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h
- 2 Punkte: innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ab 31 Stundenkilometer und außerhalb von Ortschaften ab 41 km/h
- 1 monstiges Fahrverbot: in einer geschlossenen Ortschaft ab 31 Stundenkilometer und außerorts ab 41 km/h
- 2 Monat Fahrverbot: innerhalb von Ortschaften ab 51 Stundenkilometer und außerhalb geschlossener Ortschaften ab 61 Stundenkilometer
- 3 Monat Fahrverbot: Innerhalb geschlossener Ortschaft ab 61 Stundenkilometer und außerhalb der Ortschaft ab 70 km/h
Erste Geschwindigkeitsbegrenzung bei 140 Stundenkilometern
Zwischen den Städten Braunschweig und Hannover auf der Bundesautobahn 2 wurde zeitweilig ein Testlauf gestartet, eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 140 Stundenkilometer festzusetzten. Diese Route soll die erste Reiseroute sein, die ein Tempolimit vorsah, welches über der eigentlichen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h liegt.
Geblitzt – Genaueres zu Blitzern in der Bundesrepublik
Im Jahr 1959, als in der Bundesrepublik das erste Mal das Tempo auf den Straßen mithilfe von technischen Mitteln observiert und belangt wurde. Seitdem haben sich unterschiedliche Blitzer-Bauarten zur Geschwindigkeitskontrolle etabliert. Welches Meßgerät findet sich im Blitzer Repertoire der Ordnungshüter? Im nachfolgenden führen wir Ihnen die verschiedenen Geschwindigkeitskontrollen und ihre entsprechende Messtechnik vor und verraten Ihnen, worauf Sie zu achten haben.
Besondere Informationen zu Blitzgeräten im Einzelnen:
Mobiler Blitzer
Bewegliche Blitzkasten werden in einem Fahrzeug verfrachtet und werden gerne von der Polizei für kurzzeitige Kontrollmaßnahmen eingesetzt. Feste Blitzer haben jedoch den entscheidenden Nachteil, dass Verkehrsteilnehmer nur im Messbereich der Anlage die Geschwindigkeit runterbremsen. Ein ortsungebundener Blitzer soll in diesem Fall Abhilfe schaffen und mit seinem allgegenwärtigen Überwachungspotential einen verstärkten Druck ausüben. Aus diesem Grund soll der Autolenker schließlich dazu angehalten werden, die höchstzulässige Geschwindigkeit nicht bloß bei einem Blitzerrisiko zu erfüllen, sondern dauerhaft. Unter diesem Blickwinkel wird bei den Ordnungshütern entsprechend immer mehr auf mobile Blitzer gesetzt. Diese benutzen die Radar- und Lasertechnik oder aber einer Lichtschranke. Aufgrund des technischen Fortschritts ist es diesen Blitzern möglich, mithilfe der Digitaltechnik als „Blitzer ohne Blitz“ zu fotografieren.
Welche Blitzer-Modelle bzw. Anlagen mobiler Blitzer sind mit von der Partie und wie arbeiten Sie? Welche Blitzer Warner können bei welchem Geschwindigkeitsmeßgerät dienlich sein? Hier erhalten Sie im Folgenden eine kurze Übersicht:
- Die charakteristische mobile Radarkontrolle
- Bewegbare Blitzer
Kosten für Fahrzeuglenker und Heilsbringer für Staatshaushalt: Was können die Blitzergeräte?
Als die Bundesrepublik mit der Überwachung der Fahrgeschwindigkeit auf den Verkehrswegen anfing, verwendeten die Behörden die Radar Technologie. Auch in diesen Tagen ist diese Radartechnik eine feste Komponente der Blitzer zur Geschwindigkeitsermittlung. Hierbei sind die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wahlweise in einem portablen Fahrzeug eingebaut oder sind an einem Dreibein welcher am Straßenrand aufgestellt wird. Die mobilen Radarkontrollen sind in die BRD die am häufigsten verwendete Methode zur Tempokontrolle.
Arbeitsweise: Der Blitzer arbeitet mit Hilfe des sogenannten Doppler Effekts und wurde nach seinem Erfinder, dem oberösterreichischen Naturwissenschaftler und Analytiker Christian Doppler, bezeichnet. Das Meßgerät sendet Radarstrahlungen aus, die auf das Vehikel auftreffen und zurückgesandt werden. Diese Radarstrahlen werden dann vom Radarmeßgerät registriert und machen die Berechnung der Geschwindigkeit des verkehrenden PKW´s möglich. Ist der Fahrer zu schnell unterwegs, leuchtet es rot auf.
Mängel: Sind mehrere Autos in Reihe am Fahren, die einen geringen Abstand zueinander haben, ist die Überprüfung nicht verwertungsfähig. Auch ist diese Art der Verkehrsüberwachung nicht gegen Messfehler gefeit, z.B ist der Winkel der Kontrolle bedeutend. Auch können Reflexionen das Resultat verfälschen. Daher lassen Sie bei Zweifel die Aufnahme von einem Gutachter überprüfen.
- Abstand vom Blitzer: Der Wirkungsbereich ist bei diesem Blitzer etwa 40 Meter.
- Messtoleranz vom Blitzkasten: Die Toleranz ist üblicherweise 3 Prozent.
- Blitzer-Kosten: Circa 50 000 EUR
- Blitzer-Warner: Sicherheit durch Radarwarner
Laser – neuester Trend
Laserhandgerät, oder auch Laserhandmessgerät genannt, ist eine Messmethode, die sich zur Messung der Geschwindigkeit dem Laser bedient.
Funktionalität: Genau so wie bei der Radar Technologie wird auch hier ausgestrahlt und reflektiert. Es handelt sich hierbei um Lichtimpulse, die auf das Fahrzeug treffen und zurückgeworfen werden, womit schließlich die Geschwindigkeit des fahrenden PKW´s eruiert werden kann. Das Lasermessgerät kann indessen von der Polizei auch in Anbindung mit einem Camcorder verwendet werden. Bei dieser Blitzer-Art wird das Automobil von einem Polizeibeamten am Fahrbahnrand kontrolliert.
Unzulänglichkeiten: Auch dieses Meßsystem ist fehleranfällig. Denn die Zuverlässigkeit des Resultats ist abhängig von der Haltung des Gemeindebediensteten. Ist der Winkel der Messung hierbei nicht regelgerecht oder werden während der Geschwindigkeitsermittlung Bewegungen gemacht, ist das Ergebnis bereits falsch. Da in der Regel keine Blitzer-Fotos gemacht werden, ist der Nachweis hier komplizierter. In der Regel wird das Auto nach der Geschwindigkeitskontrolle angehalten.
- Abstand vom Blitzerkasten: Der Meßbereich ist hier bis zu 300 Meter.
- Messtoleranz vom Blitzkasten: Die Toleranz liegt in der Regel bei 3 Prozent.
- Blitzer-Kosten: Etwa 20 000€
- Blitzer Warner: Sicherheit durch Radar Warner und Laserstörer sowie Laser Störer
Sensormessung und Helligkeitsdetektoren
Auch die Sensormessung erfreut sich in der Bundesrepublik einer um sich greifenden Verbreitung.
Besonderes Merkmal: Bei der Lichtschranke werden am Straßenrand jeweils an beiden Fahrspurseiten ein Sender und ein Signalempfänger aufgestellt, welche durch einen Lichtstrahl miteinander verbunden sind. Durchfährt ein Automobil diesen Lichtstrahl, wird der Lichtkegel unterbrochen. Normalerweise durchfährt ein KFZ mehrere Lichtstrahlen und mittels einer Weg-Zeit-Rechnung wird letztlich die Fahrgeschwindigkeit des PKW´s ermittelt. Bei den Helligkeitsempfänger ist hingegen die Montage nur an einer Seite der Fahrbahn vonnöten. Dabei handelt es sich um eine gräuliche flache Box mit 5 Linsensystemen, die am Fahrbahnstreifen aufgestellt ist. Die verschiedenen Objektive errechnen dabei die Helligkeitsinformationen eines vorbeifahrenden Autos und bestimmen anhand dieser Werte die Geschwindigkeit. Bei den Helligkeitssensoren handelt es sich um Geschwindigkeitskontrollgeräte, die auf einer digitalen Messung basieren, welche sich im Besonderen für Tempokontrollen in Biegungen eignet. Dabei werden jedes Mal Blitzer-Bilder erstellt.
Mankos: die wirkliche Schwachstelle ist hier die Funkverbindung zur Kamera. Sie kann durch einen Lichtschrankenstörer Blitzer-Photos abwenden.
- Messtoleranz vom Blitzkasten: Die Messfehlertoleranz ist in der Regel 3 Prozent
- Blitzer-Kosten: Rund 171.000 EUR
- Blitzer-Warner: Lichtschrankenjammer, Radar Warner sind hier nicht nutzbar
Police-Pilot-System als Polizei-Blitzer
Es handelt sich dabei um eine Überprüfung mittels eines zivilen Polizeigefährts, ein „Polizei-Blitzer“. Diese Geschwindigkeitsüberwachung wird in der Regel auf Bundesstraßen benutzt.
Funktionsweise: Das Police-Pilot-System wird im Fahrzeug installiert und besitzt einen kalibrierten Geschwindigkeitsmesser und eine Videokamera. Der Zivilwagen fährt dabei dem zu messendem Gefährt auf einer Wegstrecke nach, das Nachfahren wird auf Video erfasst und die Fahrtgeschwindigkeit mithilfe von einem Tacho kalkuliert.
Mängel: Das Landgericht Lüdinghausen hatte in einer Entscheidung vom 27.03.2007 festgelegt, dass die Gerätschaft nicht korrekt geeicht war.
- Toleranz vom Blitzer: Der Toleranzabzug ist diesfalls üblicherweise 10 % bei einer gleichbleibenden Distanz zum kontrollierten KFZ. Wird der Abstand zum Automobil größer, ist die Messtoleranz 5 Prozent.
- Blitzer-Kosten: Es kommen hohe Kosten durch Beschaffung und Positionierung des Provida Systems zustande. Obendrein müssen hinreichend Fahrzeuge gegeben sein.
- Blitzerwarner: Höchstens am Gefährt erkenntlich. Bei Zweifel kann ein Experte sich das Filmmaterial ansehen und falls möglich Besondere Eigenschaften z. B. aufgrund des Messabstandes oder möglicher Bedienfehler feststellen. Dennoch eine starke Beweiskraft.
Überwachen mit dem Zeitmesser?
Wie ist es eigentlich mit der Ahndung der Fahrzeuggeschwindigkeit von vorbeifahrenden PKW´s mithilfe einer Stoppuhr bestellt? Zugegeben, angesichts des modernen technischen Zeitalters klingt die Vorgehensweise nicht mehr aktuell und nicht exakt. Nichtsdestotrotz ist sie rechtlich zugelassen. Wird sie in Deutschland entsprechend der Verkehrsüberwachung noch benutzt? Die Antwort hierauf: Tatsächlich ist diese Technik noch gestattet. Aber wegen der vergleichsweise anfälligen menschlichen Reaktion, kommt diese Praktik kaum noch zur Verwendung.
Fest Installierte Blitzer sind Ortsansässigen meist schnell bekannt.
Die Kiste am Straßenrand, die wie eine Verkehrsampel mit 2 Objektive ausschaut, kann ein Ampelblitzer mit Radarmessung sein.
Funktionsprinzip: Der stationäre Blitzer funktioniert nach der zuvor schon erörterten Radar Technologie, hat jedoch einen Wirkungsbereich von 40 Metern. Überschreitet ein Gefährt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, werden Blitzer-Photos vom Geschwindigkeitsmeßgerät gemacht.
Schwächen: Auch hier sind die Schwächen von Relevanz, welche bei den mobilen Radargeräten dargestellt wurden . Sind mehrere Kraftfahrzeuge nacheinander mit wenig Abstand unterwegs, ist die Messung nichtig.
- Messtoleranz vom Blitzkasten:der Toleranzwert liegt hier rund 3 bis 5 %.
- Blitzer-Kosten: 65.000 Euro
- Blitzer-Warner: Schutz durch Radar Warner
Kontaktsschleifen
Zwar werden Induktionsschleifen vor allem im Falle eines Rotlichtverstoßes eingesetzt, aber das Messgerät kann auch im weiteren Sinne zur Geschwindigkeitsbestimmung eingesetzt werden.
Funktionalität: Die Piezokontakte sind ein paar Zentimeter tief in dem Strassenbelag angelegte Messstreifen. Durchfährt ein Automobil die Kontaktsschleifen, verändert sich die Magnetisierung der einzelnen Kontaktsschleifen. Aus den dem zeitlichen Versatz der Messstrecke kann der stationäre Blitzer letztlich die Fahrgeschwindigkeit bestimmen.
Unzulänglichkeiten: Gilt als störsicher. Die Fahrspur muss aber in Ordnung sein.
- Messtoleranz vom Blitzkasten: Die Zweifel bei der routinemäßigen Einstellung der Länge der Messbasis (Abstände der Kontaktschleifen) darf nicht zum Auswertungsfehler größer 0,5 % des wirklichen Wertes zur Folge haben (PTB).
- Blitzer-Warner: Häufig werden die Piezoschleifen auf der Fahrbahn auszumachen. Der Radarwarner meldet hier nicht nichts.
Druckempfindliche Sensoren
Diese Überwachungstechnik nutzt die Piezoelektrizität, welche durch Verformung und der Messung der Spannung arbeitet. Die beliebtesten Apparate, welche mit dieser Technologie ausgerüstet sind, werden von der Firma Jenoptik GmbH produziert. Ein Musterbeispiel dafür ist der Traffipax TraffiStar S540.
Funktionalität: Bei diesem Blitzer zur Messung der Geschwindigkeit werden auf der Verkehrsspur Piezo-Drähte installiert mit einer Entfernung von je einem Meter zueinander. Fährt ein Fahrzeug über diese Kabel, wird beim Überfahren und Passieren je ein Spannungssignal induziert. Anhand aller drei Leiter kann der feste Blitzer schließlich die Schnelligkeit des Gefährts ermitteln.
- Unzulänglichkeiten: Gilt als ausfallsicher. Bloß die Fahrbahn muss entsprechend gut sein.
- Messtoleranz vom Blitzer: Die Verschiebung des Kabels bei normaler Überfahrt darf der Messwert maximal um ein Halben Prozent des tatsächlichen Wertes abweichen (PTB).
- Blitzer-Kosten: abhängig von Breite der Fahrbahn und der erforderlichen Länge ab 50.000 EUR bis 250.000 Euro
- Blitzer Warner: Oft sind die Induktionsschleifen auf der Fahrbahn zu erkennen
Toleranz-Abzug beim Blitzkasten
Wie bereits erwähnt wurde, ist der Toleranzwert beim Messen abhängig vom Geschwindigkeitsmeßgerät. Unterschiedliche Blitzerkasten haben unterschiedliche Toleranzbeschränkungen. Dies hängt mit der unterschiedlich starken Genauigkeit und Zuverlässigkeit der entsprechenden Meßsysteme zusammen. Die Toleranzbegrenzungen werden derweil von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt. Ohne Zweifel handelt es sich bei dem jeweiligen Messgerät um ein geeichtes Meßgerät. In diesem Fall müssen Blitzer nach längerem nachjustiert werden. Entsprechend der der Eichbehörden müssen ja ca. 15 Prozent der Meßgeräte zum wiederholten Mal zur Reparatur. Innerhalb geschlossener Ortschaften und außerhalb von Ortschaften gelten allerdings ausnahmslos diegleichen Toleranzwerte. Der Toleranzabzug auf der Schnellstrasse ist demnach ebenso groß wie in der Ortschaft. Damit Sie die verschiedenen Toleranzgrenzen im Überblick haben, stellen wir Ihnen diese im Weiteren subsummiert dar:
Blitzer Toleranz für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren
- Hierbei werden 3 km/h für Fahrgeschwindigkeiten unter 100 Stundenkilometern reduziert
- Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 % von der Geschwindigkeit subtrahiert
Blitzer Toleranz für Provida
- 5 %, wenigstens 5 Stundenkilometer
Gesamtschau: Diese Toleranz wird beim Blitzen abgezogen
Werden auch nicht-geeichte Blitzeranlagen eingesetzt?
Sogar nicht-kalibrierte Geschwindigkeitsmeßgeräte können zur Messung der Geschwindigkeit benutzt und die Ergebnisse sogar vor den Gerichtshof dargestellt werden. Allerdings gelten hier dann nicht die typischen Toleranzbegrenzungen. Die Toleranzbereiche sind hierbei ungleich höher. Maßgebend ist dazu das Urteil des Strafrichters.
Entfernung zum Blitzer: Wann darf kontrolliert werden?
Sie sind mit 130 km/h auf der Schnellstraße am Fahren. Auf Einmal erkennen Sie ein Straßenschild oder Lichtzeichenanlage, das Ihnen eine viel geringere höchstzulässige Geschwindigkeit vorgibt. Derart schnell können Sie als Fahrzeugführer nicht verzögern, ohne eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu werden. Wie sehen in diesem Fall die Vorschriften aus? Wie viele Sekunden werden dem Fahrzeugführer eingeräumt bzw. der Weg gewährt, um seine Fahrzeuggeschwindigkeit an die Bestimmungen anzugleichen? Und wo ist es zulässig den Blitzer zu platzieren?
Entfernung zum Blitzer: Die Regelungen der Länder in der Bundesrepublik räumen ein, dass dem Fahrzeugführer bis zur Anpassung seiner Fahrtgeschwindigkeit eine Wegstrecke von wenigstens 150 bis 200 Metern zugestanden wird, und zwar ab dem Moment der wechselnden Geschwindigkeitsbegrenzung.
Radarfalle rückseitig – Wann sind Blitzer Fotos ungültig?
Wenn die Blitzanlage aufgeleuchtet hat und Blitzer Kosten anstehen, muss die Geschwindigkeitsüberschreitung bewiesen werden. Dies geschieht mittels der verschiedenen Messgeräte und schließlich mithilfe der Fotos bzw. unter Zuhilfenahme der Filmaufnahmen. Hier reicht es nicht aus, wenn nur das Fahrzeug erkannt wurde. Denn prinzipiell stehen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht die Fahrzeughalter gerade, sondern die Fahrer. Deswegen dienen die Radarmessungen-Fotos auch als Beweismaterial. Ein Blitzkasten rückseitig, dies bedeutet Blitzer-Bilder, die den Fahrer nicht bestimmen lassen (Heckfoto), sind daher in Frage zu stellen und mittlerweile nicht üblich, weil sie den Fahrer nicht eindeutig erkennen lassen.
Diese Gegebenheit erheitert speziell die Motorradfahrer. Da das Nummernschild eines Motorrades rückseitig am Vehikel angebracht ist, können Kradfahrer im Falle eines Blitzergerätes nicht unwiderlegbar erkannt werden. Einen besonderen „Kraftrad-Blitzerkasten“ ist derzeit noch nicht im Einsatz. Erst, wenn der Kraftradfahrer auf frischer Tat ertappt und gestoppt wird, kann er geahndet werden.
Gibt es Blitzer-Attrappe?
Blitzerkasten-Nachbauten existieren tatsächlich. Es handelt sich hierbei typischerweise um einen Nachbau, der von privaten Personen platziert wird, die sich um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit bemühen. Auf öffentlichen Flächen ist eine entsprechender Blitzer-Nachbau von privaten Personen untersagt. Jedoch kann juristisch nicht dagegen vorgegangen werden, falls diese auf Privatgrundstücken errichtet werden.
Blitzer Warner – Welche Methoden sind für Kraftfahrer rechtswidrig und welche legal?
Im Zuge der technologischen Neuerscheinungen unserer Zeit gab es nicht nur Fortschritte im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung und der Geschwindigkeitsüberprüfung. Vielmehr ist ebenfalls ein technischer Fortschritt festzustellen, der sich zur Schwäche der Meßgeräte vollzogen hat und der die Halter davor behüten und den entsprechenden Blitzkasten signalisieren sowie beeinträchtigen soll. Auf diese Weise ersparen es sich die Fahrzeuglenker, auf einer der Blitzer-Aufnahmen gesehen zu werden und er kann sich die Blitzer-Kosten einsparen. Doch wo liegen hier die Grenzen? Welche Blitzer-Warner sind erlaubt und welche nicht? Gibt es einen rechtlichen Graubereich, der gern verwendet wird? Im Folgenden werden wir Ihnen einige dieser Blitzer-Warner vorstellen ebenso wie ihren juristischen Umstand klären.
Die Blitzer Warner-App
Ein Mobiltelefon kann als Radarfallenwarner fungieren.
Es gibt Applikationen für alle möglichen Dinge mit allen nur erdenklichen Eigenschaften. Auch eine Blitzer-Applikation wird in den Stores angeboten. Die verschiedenen Blitzer-Apps werben damit, als Radarwarner zu fungieren und den Autofahrer frühzeitig vor Blitzern und auch einer zivilen Polizeikontrolle zu warnen. Wer die Blitzerwarner-Applikation als einen problemlosen Radar Warner verwenden möchte, der braucht vornehmlich eine Internetverbindung. Auf diese Weise werden die Positionen über die verschiedenen Blitzer ständig auf den neuesten Stand gebracht. Die Lokationen werden dabei von der Internet-Gemeinschaft bekanntgegeben und es wird nur vor den Messanlagen gewarnt, die für den eigenen Weg relevant sind. Praktisch ebenso wie geldsparend.
Untersuchungen haben belegt, dass die Blitzer Warner-App vor allem bei stationären Blitzern perfekt geeignet sind. Stationäre Radarfallen werden ohne Umwege erkannt und dem Fahrer wird eine frühzeitige Warninfo mitgeteilt. Ein portabler Blitzer macht der Blitzerwarner-Applikation allerdings viel mehr Schwierigkeiten. Diese Schwäche steht mit der Struktur der rotlicht Blitzerkasten-Applikation in Verbindung. Denn erst, wenn bewegbarer Blitzer rechtzeitig von der Nutzerschaft identifiziert und mitgeteilt wird, kann der Fahrer sich entsprechend verhalten. Ist eine Blitzerwarner-App zulässig oder doch ordnungswidrig? Hier wird erklärt, dass die App als Radarfallenwarner eingestuft wird und daher rechtswidrig ist.
Die Radarwarngeräte
Radarwarnvorrichtungen sind im Internet zugänglich. Der Blitzer Warner erkennen die Signale, die vom Geschwindigkeitskontrollgerät ausgesandt wird und alarmiert den Fahrzeuglenker entsprechend, wenn solch ein Signal registriert wird. Wie sieht die gesetzliche Situation bei diesem Typ von Blitzerwarner aus?
Einen Radarfallen Warner zu kaufen, ist von Rechts wegen betrachtet erlaubt, allerdings während dem Fahren nicht verwendet werden. Wird der Fahrzeuglenker mit diesem Blitzerwarner geschnappt, drohen ihm Blitzer-Strafen von summa summarum 75 Euro und ein Punkt im Flensburger Register .
Der Laser Blocker
Laser-Blocker sollen als Blitzer Warner gegen Geschwindigkeitsmessgeräte im Rahmen der Laser-Technik hilfreich sein. Den Laserkontrollen soll es durch diese Apparate unmöglich sein, die Geschwindigkeit zu ermitteln, weil die Lichtwellen, die die Meßanlagen ausstrahlen, vom Laser Störer gestört werden und folglich keine Geschwindigkeitskontrolle vorgenommen werden kann. Dieses Vorgehen ist formell auch nicht erlaubt und hat sowohl Verwarngeld genau so wie Punkte in der Verkehrssünderdatei als Konsequenz.
Die Blitzer-Bilder verfälschen oder unerkennbar machen
Weil die Tempoüberschreitung nachgewiesen werden muss und das typischerweise mit Blitzer-Fotos umgesetzt wird, finden sich Maßnahmen, die sich dazu eignen, die Bildaufnahmen der Blitzer nicht erkennbar zu machen. Hierbei kann das Nummernschild vom Vehikel unkennbar gemacht werden. Dies erfolgt z. B. mithilfe einer reflektierenden Oberfläche am Autokennzeichen selber. Diese Praktik ist nicht nur wenig wirkungsvoll, sondern fällt als „Urkundenfälschung“ in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend §22 des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) unter einer Verkehrsstraftat. Ferner sind Verstöße veröffentlicht, bei denen Menschen mit einer Gegenblitzvorrichtung auf das Aufleuchten reagierten. Auch diese Vorgehensweise ist untersagt und genauso kaum effektiv.
Das Navi als Blitzer Warner
Das Navi kann ebenfalls wie die Blitzer-Warner-App dazu genutzt werden, rechtzeitig vor Radarmessungen zu warnen. Nicht bloß fest installierte Blitzer werden hier gespeichert, sondern ebenfalls Örtlichkeiten, an denen oftmals bewegbare Blitzer platziert werden. Die Präventivfunktion ist nützlich und kreativ. Allerdings fällt auch das Navigationsystem als Blitzer Warner in den gesetzeswidrigen Bereich. Haben Sie ein Navigationsgerät mit sich im Vehikel, das als Blitzerwarner fungiert, ist das schon rechtswidrig.
Der Blitzer Marathon wird eingeführt – Bauernfängerei oder gelungener Streich?
Profitabilität von Blitzgeräten: Durch die Geschwindigkeitsüberprüfung können millionenhohe Einnahmen generiert werden.
Der letzte Blitzerkasten-Marathon begann am 03. April 2019 und wurde mit 14.700 Gesetzeshüter und 8500 Stationen zur Geschwindigkeitsmessung national durchgeführt. Doch welche Aufgabe verfolgt solch eine Kampagne und erzielt sie die gewünschte Zielsetzung?
Die Auffassungen hierzu gehen in mehrere Richtungen. Einige sehen mit dem Start des Blitzer Marathons nur eine weitere Form geldlicher Schikane der Fahrer. Und der Gedanke ist vielleicht gar nicht derart weit hergeholt. Damit Sie annähernd eine Vorstellung haben, wie viele Geschwindigkeitsmeßgeräte in Deutschland verwendet werden und welche Geldflüsse im Zusammenhang mit Tempoüberschreitungen im Staatssäckel sich anhäufen, hier eine kleine Zusammenfassung:
- Blitzer in der Bundeshauptstadt: In Berlin sind 130 Blitzer in Benutzung, das Jahr für Jahr eine Summe von etwa 700.000 EUR an Blitzer-Strafen hereinholen.
- Blitzer auf der A 2: Auf der A2 wird häufig kontrolliert. Hier soll der Starenkasten täglich etwa 660 Photos schießen. Der Stadt Bielefeld wirft das pro Jahr fast 6 Mio. Euro Geldbußen ab.
- Blitzer in München: DerStadt München ist es geglückt, mit einem einzigen Starenkasten – an der richtigen Stelle eingesetzt – über 86.000 Tempoüberschreitungen zu ertappen und einen Gesamtbetrag von etwa 1,74 Millionen in den Fiskus zu spülen.
Welchen Städten kommen Geschwindigkeitskontrollen besonders zu Gute?
Besonders spannend ist ein Vergleich der unterschiedlichen Beträge, die die betreffenden Städte entsprechend der Geldbußen infolge von Geschwindigkeitsüberschreitungen einkassieren konnten. Im Weiteren stellen wir zehn Gemeinden zur Schau, welche 2018 folgende Geldmengen aus Verwarn- und Bußgeldern erwirtschafteten:
- Bielefeld: 10,7 Mio. EUR
- Chemnitz: 3,6 Millionen Euro
- Duisburg: 10,1 Millionen EUR
- Flensburg: 1,8 Millionen EUR
- Hamburg: 30 Millionen Euro
- Köln: 30,1 Millionen Euro
- Leipzig: 10,4 Mio. EUR
- Lübeck: 4,1 Millionen EUR
- München: 13,3 Mio. Euro
- Stuttgart: 15,2 Millionen EUR
(Quelle: www.statista.de)
Wie wird Profitabilität wirklich ermittelt?
Die Profitabilität im Hinblick auf die Geschwindigkeitsmessungen ist nicht nur am reinen Ertrag der Verwarngelder festzumachen. Um die Fragestellung nach der reelen Profitabilität qualifiziert aufzuklären, darf nicht allein der Rohertrag an Bußgeldern mitgezählt werden. Im Auge zu behalten sei ferner, dass Zusammenstöße infolge von Geschwindigkeitsüberschreitungen Hauptgrund der Verkehrsunglücke auf den deutschen Strassen darstellen. Vielmehr errechnet sich die Rentabilität durch Kostensenkungen im Bereich von Versicherungsaufwendungen, die wegen der Konsequenzen eines Unfalls zustandekommen.
Helfen Blitzer dabei die Fahrzeugführer zur Einsicht zu bringen?
Natürlich ist die Leistungsfähigkeit der Geschwindigkeitsüberwachungen und der Geschwindigkeitsermittlung als solche auch von dem Benehmen und der Auffassung des jeweiligen abhängig. Wer nicht willens ist, die Gefährdung zu erkennen, welche von seinem Handeln ausgeht und sich oftmals vom Blitzer fassen lässt, den wird man überaus schwer zügeln können und mehr als das klassische Sanktionsrepertoire gibt es da nicht. Deshalb bleibt der Staatsgewalt keine überaus große Wahl als die Geschwindigkeitsermittlung und die Technologie der Geschwindigkeitsmessgeräte fortwährend voranzubringen und auf diese Weise sich zu bemühen, für Sicherheit auf den Strassen zu sorgen.
Sie sind geblitzt worden! Rentiert sich ein Widerspruch?
Sie wurden geblitzt, wollen den Blitzer-Geldstrafen entkommen und wissen schlicht nicht, inwiefern sich ein Einspruch rentiert bzw. hilfreich ist? Wann einen Blitzkasten abstreiten? Ob Sie nach der Radarfalle einen Rechtsanwalt engagieren sollten, ist vom betreffenden Fall abhängig. Bedingt von Kontrollgerät und anderen Umständen kann ein Einspruch da durchaus nützlich sein. Ahndungen im Zuständigkeitsbereich von Tempoüberschreitungen treten nicht nur mit einem hohen Verwarnungsgeld in Erscheinung. Sie können ferner bis 3 Punkte im Flensburger Zentralregister erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass das komplette Punkte-System nur 8 Punkte umfasst. Ebenso ist ein Fahrverbot mit der Dauer von 3 Monaten entgegenzusehen. Insbesondere Fahrzeugführer, die von berufs wegen auf die Lenkberechtigung gebunden sind, sollten sich ihre Chancen deswegen herausfinden lassen und einen Widerspruch im Blick haben. Aber wann rentiert sich ein Einwand gegen den Bescheid?
Ist bei der Kontrolle durch einen Blitzer ein Vorbehalt möglich?
Im Folgenden fassen wir dienliche Hinweise für sie gemeinsam:
- Bedenken Sie, dass sogar die Revierpolizisten nicht ausnahmslos fehlerfrei sind. Prüfen Sie deswegen jeden Bescheid.
- Eigentlich wird jeder zehnte Bußgeldbescheid ohne Anlass versandt
- Zu den fehlerhaft ausgestellten Bußgeldbescheiden gehören etliche, die Konsequenz einer falschen Straßenverkehrsüberwachung sind.
- Speziell bei einem Messung von hinten, dies bedeutet bei sogenannten Heckbildern, sollten Sie eine Besprechung in Betracht ziehen
- Denken sie daran, dass Ihnen bloß 2 Wochen Zeit zur Verfügung steht, um den Vorbehalt einzureichen. Achten Sie deshalb auf einen rechtzeitigen Einwand.
- Ein guter Zeitpunkt ist es, falls Sie rechtschutzversichert sind. Die Anwaltsgebühren können insbesondere dann größer werden, wenn die Fachkompetenz eines Experten vonnöten ist.
Deutschlands Radaranlagen
Multanova VR 6F
Die Multanova VR 6F ist als Einbau im Fahrzeug und als portables Stativgerät, und als Brückenradar im Einsatz. Im Unterschied zu den vorgenannten Messaparaturen wird hier mittels einer elektromagnetischen Welle die Geschwindigkeit des zu überwachenden Kraftfahrzeugs ermittelt.
Funktionsprinzip
Das Meßsystem Multanova 6F funktioniert nach dem Doppler-Funktionsprinzip, d.h. von einer Radarantenne werden hochfrequente Signale unter einem bestimmten Abstrahlwinkel (Winkel des Messvorgangs) mit bekannter Wellenlänge fortlaufend emittiert und nach Reflektion von dieser wieder empfangen. Während die, von der Fahrbahn zur Apparatur reflektierte Welle - wie bei allen stehenden Objekten - ohne Schwingungsänderung bleibt, ergibt sich bei einem sich bewegenden Kraftfahrzeug auf Grund des Doppler-Effekts eine Frequenzveränderung. Bei einem auf die Radaranlage ankommenden Vehikel ist dies stets eine Frequenzerhöhung, bei einem sich von der Radarsonde fortbewegeden Fahrzeug ist dies immer ein Schwingungsabfall. Durch die Art der Schwingungsveränderung kann somit die Fahrtrichtung und durch den Wert der Frequenzveränderung die Fahrgeschwindigkeit eines erfassten Vehikels dokumentiert werden.am Eindrücklichsten lässt sich dies bei einem vorbeifahrenden Streifenfahrzeug mit angeschaltetem Martinshorn herausfinden, wohingegen die Veränderung des Signals durch die hörbare Wahrnehmung sofort wahrzunehmen ist.
Messablauf
Mit Blick auf das Funktionsprinzip muss ein am Rande des Fahrstreifens postiertes Meßsystem die Fahrgeschwindigkeit eines entlangfahrenden Fahrzeuges notgedrungen mithilfe des Winkels (alpha) bestimmen, in welchem die Radarstrahlung in Relation zur Fahrbahnspur einfällt. Beim Gerätemodell Multanova 6F ist diese Winkelkonfiguration mit 22° vorgeschrieben.
Es ist dadurch nachvollziehbar, dass eine Kontrolle deswegen nur richtig erfolgt, wenn dieser Sollwinkel eingehalten wird. Bei einem flacheren Winkel im Radius der Längsachse des gemessenen Kraftfahrzeugs und dem Radarstrahl werden zu hohe, bei einem größeren zu geringe Geschwindigkeiten dargestellt.
Zur Verständlichmachung des Messablaufs ist ferner bedeutend, dass der Messzyklus über die vollständige Passage des zu messenden Fahrzeuges stattfinden muss. D.h. ein Gefährt taucht in den Radarstrahl ein und liefert ab diesem Zeitpunkt der Radarvorrichtung bis zur Ausfahrt aus dem Radarstrahl durchgängig ein Dopplersignal.
Zur sicheren Erkennung des Vehikels muss dieses zuvor eine gewisse Strecke im Radarstrahl zurücklegen. Anschließend wird der konkrete Messprozess gestartet. Dabei wird vorerst die Fahrtrichtung des sich im Radarsignal befindlichen Vehikels erfasst. Entspricht die Fahrtrichtung der vorgewählten, gelangen nur noch Dopplersignale dieser Verkehrsrichtung zur Analyse. Ist die Vorrichtung für zwei Fahrtrichtungen eingestellt, determiniert das erste, in den Radarstrahl eintauchende Gefährt die Messrichtung, Kraftfahrzeuge der Gegenrichtung werden für die Dauer des laufenden Messzyklus ignoriert.
Auf der Messstrecke werden Fahrzeuggeschwindigkeiten dokumentiert, die zumindest über eine Strecke von 25 cm konstant sein müssen. Dieser Messwert wird am Steuergerät ausgegeben. Wird innerhalb einer Strecke von 200 cm kein Segment gleichbleibender Geschwindigkeit ermittelt, wird die Messung abgebrochen und auf dem Bedienmodul erscheint —.
Messwertüberprüfung
Wurde ein valides Messergebnis ermittelt, erfolgt in der nächsten Phase eine Auswertung des festgestellten Meßresultats (Validierung). Abweichungen der Messresultate größer 3% nach oben oder unten über eine Fahrstrecke von 100 cm enden in einem Abbruch der Überprüfung. Die Validierung kann ebenso vorzeitig beendet werden durch:
- Ausfahrt des überprüften Kraftfahrzeugs aus dem Radarstrahl
- Vorhandensein eines weiteren Fahrzeuges im Messbereich
- Doppler Signale differierender Frequenzen,
- wogegen die letztgenannte Komponente in weiterer Wechselwirkung mit der streitgegenständlichen Beweisführung zu bringen ist .
War die Fahrstrecke von Start der Verifikation bis zu deren Abbruch mehr als 3 m, erfolgt bei einer Grenzwertübertretung eine Kameraansteuerung. Die Einblendung der Messdaten erfolgt jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt. War die Strecke kürzer als 300 cm, wird die Auswertung abgebrochen, weil sie nicht hinreichend verifiziert wurde. Ebenso bei Übertretung des Geschwindigkeitsgrenzwertes erfolgt in diesem Fall keine Kameraansteuerung.
Im Kontrollabschnitt der Kontrolle wartet das Messequipment auf das Ende der Überprüfung. Das unter normalen Bedingungen gewisse Gleichmäßigkeitsmerkmale aufweisende Doppler Signal sollte dann innerhalb einer Distanz von 200 cm nach Abschluss der Überprüfung abreißen, was zuverlässig auf die Ausfahrt des gemessenen Gefährts hinweist. In diesem Fall kann der Messwert unwiderlegbar dem Vehikel zugeordnet werden. Im Anschluss werden die Messdatensätzen in das Foto eingefügt und der Fotofilm weitertransportiert.
Wird im Kontrollabschnitt jedoch eine Strecke durchgängiger Geschwindigkeit abweichend von dem vorab eruierten Wert gefunden, wurde der Abbruch der Evaluation durch die Zufahrt eines anderen Kraftfahrzeugs oder aber durch Dopplerreflektion induziert.
Ein besonderes Merkmal liegt in der Ortung des ankommenden Verkehrs, wie vorhanden. In diesem Fall erfolgt die Kameraansteuerung sowie eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wird. Die Fotokamera wird dadurch frühzeitig genug ausgelöst, um die Fahrzeugfront mit dem Kfz-Kennzeichen abzulichten. Die Meßdaten werden jedoch wiederum erst nach Beendigung der Messung und unter der Grundvoraussetzung ihrer Gültigkeit im Foto eingeblendet. Erfolgen Bestätigung, Validierung und Überprüfung des Geschwindigkeitsmessresultats hinterher nicht, werden anstelle des Geschwindigkeitsresultats Annullierungszeichen „—“ in das Foto eingefügt.
Das Meßgerät Mesta 208 - Wie arbeitet das Radargerät?
Um die Beachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung zu kontrollieren, setzt die Polizei Blitzkasten, Radarkontrollen oder auch LIDAR ein. Sie nutzt dabei die diversen Methoden, um Verkehrsrowdys auf die Schliche zu kommen. Unter anderem kommt in diesem Fall auch der Mesta 208, ein portables Radargerät, zur Verwendung.
Die Apparatur wird dabei oft in einem geparkten KFZ am Fahrbahnstreifen deponiert, so dass es von Fahrzeugführern sehr schwer ausfindig zu machen ist. Ebenso gegen Mahnbescheide, die infolge eines Fotos vom Blitzer Mesta 208 ergehen, können Betroffene wenn nötig Einspruch einlegen. Ob dies sinnvoll ist, muss jeweils überprüft werden. Bei Bedenken kann es dienlich sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Das Messprinzip des Blitzergerätes Mesta 208
Der Mesta 208 zählt zu den Verkehrsradaranlagen genauso wie andere Blitzerkasten. Hier sind unter Anderem der Multanova VR 6F oder auch der TRAFFIPAX SpeedoPhot zu erwähnen. Das Radarmessgerät überprüft die Schnelligkeit des Gefährts mit einem Mikrowellensender und elektromagnetischen Wellen. Hier sendet die Apparatur mittels einer Richtantenne ein elektromagnetisches Signal ab. Dieses ist ausgerichtet und gebündelt und trifft die Fahrbahn in einer definierten Richtung. Die Ausrichtung kann hier bei den unterschiedlichen Messgeräten variieren.
Die ausgesandte Welle breitet sich vor der Antenne kegelförmig aus. Nähert sich nun ein Fahrzeug diesem Bereich, wird dieses Signal von ihm zurückgesandt, weshalb ein Teil der Strahlung nochmals den Emiter erreicht. Die von dem fahrenden Automobil zurückgesandte Strahlung wird dabei in ihrer Frequenz verändert. Dies geschieht auf Grund des sogenannten Doppler-Effektes. Der Mesta 208 kann im Anschluss anhand dieses Frequenzunterschiedes zwischen der gesendeten Welle und der empfangenen Strahlung die Fahrgeschwindigkeit des zufahrenden Fahrzeugs überprüfen. Selbst nach einer Messung des Mesta 208 wird eine Messtoleranz abgezogen, mit der etwaige Messfehler angepasst werden sollen. Wie bei allen portablen Radarsysteme hat diese Messtoleranz in der Regel eine Höhe von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h, bzw. 3 % bei mehr als 100 km/h.
Mesta 208 - Eventuelle Messfehler der Radarvorrichtung
Auch beim Mesta 208 kann es durch unterschiedliche Faktoren zu Messungenauigkeiten kommen. Die Einstellung des richtigen Winkels zur Fahrbahn ist äußerst wichtig, da es sonst zu sogenannten Winkelfehlern kommen kann. Bei dem Blitzer Mesta 208 sollte der Winkel 25 Grad betragen. Ist der Winkel zu gering eingestellt, werden zu hohe Geschwindigkeitswerte gemessen, bei einem zu großen Winkel entsprechend zu kleine.
Ebenfalls muss auf die akkurate Zuordnung der Messwerte Rücksicht genommen werden, da der Kontrollbereich mehrere Meter überspannen kann und sich nötigenfalls mehrere Kraftfahrzeuge gleichzeitig in diesem zugegen sein können. In diesem Fall sind nicht nur Schwierigkeiten bei der Zuteilung der Messresultate zu erwarten, sondern auch Reflexionsfehlmessungen.
Technische Informationen zum Mesta 208
Die folgenden Punkte geben nochmals eine Übersicht über die technischen Details, die dem Mesta 208 unterliegen:
- Emissionsfrequenz: 24,125 GHz
- Messwinkel: 25°
- Messbereich: 10 bis 250 km/h
Radarhandgerät Speedcontrol
Diese Gerätschaft wird vorwiegend in Bayern zur Geschwindigkeitsmessung verwendet. Aufgrund unten genannter besonderer Umstände wird es jedoch nur noch hin und wieder genutzt.
Emissionsfrequenz: 24,125 GHz
Antennenbauart: Kegelhorn, 23 dBi Gewinn
- Signalstärke: < 500 mW
- Halbwertsbreite: 12 Grad
- 10 dB-Breite: 36 Grad
- Leistungsdichte: 0,31 mW/cm² (ermittelt am Horn)
- Polarisation: zirkular linksdrehend
- Ansprechdistanz > 1 km
- Winkel Der Messung: 0 Grad
- Messzyklus: 0,8 s
- Meßdauer: 22,34 ms
- Temperaturbereich: -20 °C bis +60 °C
- Überprüfungsbereich: 20 km/h bis 199 km/h
- Verkehrsfehlergrenze: 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h
- 3% bei Meßresultaten oberhalb 100 km/h
- Leistungversorgung: 12 V, ca. 0,5 A
Es ist markant, dass der Winkel der Messung mit 0 Grad gekennzeichnet ist, d.h. das Radargerät ist in der Theorie parallel zum Fahrbahnrand zu platzieren. Praktisch ist dies natürlich nicht machbar, da das Meßgerät ja zur Erfassung der Kraftfahrzeuge nicht mitten auf der Fahrbahnspur aufgestellt werden kann. Durch die Aufstellung am Straßenrand kommt es zu einem Winkelfehler, der sich jedoch stets zum Nutzen des Gemessenen deutlich macht.
Die Energiedichte ist mit 0,31 mW/cm² außerordentlich gering; sie ist deutlich unter der erlaubten Leistungsdichte bei Ganzkörperexposition (10 mW/cm²). Bei versehentlicher Bestrahlung von Personen sind daher keine Gefahren für die Gesundheit anzunehmen.
Mögliche Abtastfehler durch mehrere Fahrzeuge im Radarkegel. Aufgrund der hohen Aktionsreichweite des Radarstrahls (bis zu 1 km) kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Kraftfahrzeuge als das anvisierte Gefährt überprüft werden. Es wird anschließend zwar ein gültiger Meßwert festgestellt, aber die Zugehörigkeit desselben zu einem eindeutigen Kraftfahrzeug bleibt ungewiss.
Im Laborversuch konnte die Gerätschaft durch externe Störer im gleichen Frequenzband (K-Band) beeinflusst werden. Aufgrund des Umstands, daß die Sendefrequenz des Meßgerätes auch für weitere Zwecke (nichtnavigatorischer Rundfunk) zugelassen ist, ist es erforderlich, daß das Bedienpersonal vor Beginn einer Messung die Gerätschaft auf höchste Sensibilität einstellt und durch einen Rundumschwenk (360°) untersucht, ob sich im Erfassungsbereich des Meßgerätes ein Störer befindet. Bei Beeinträchtigungen leuchtet entweder die Anzeige "RFI" am Messgerät auf oder aber es wird ein Geschwindigkeitsmeßwert ausgegeben, während sich kein bewegtes Objekt im Umfeld befindet.
Um eine verlässliche Messung mit der Radarpistole SPEEDCONTROL vorzunehmen, ist auf folgende Faktoren unbedingt zu achten:
- Die Messung darf nur durch einen Bediensteten getätigt werden, der an einem besonderen Workshop partizipiert hat und mit den besonderen Eigenarten der Anlage vertraut ist.
- Das Meßgerät muss selbstverständlich kalibriert sein; die Gültigkeit der Eichung sollte nicht verstrichen sein.
- Von der Messstelle ist ein Foto anzufertigen. Besondere Eigenschaften der Geschwindigkeitsüberprüfung können als nächstes ggf. durch einen Experten untersucht werden.
- Die vorgeschriebenen Funktionsprüfungen müssen vor Beginn und zum Schluss einer Versuchreihe getätigt werden. Hierzu zählen der Anzeigentestlauf "888", der Oszillatortest "32" und der Stimmgabeltestlauf "80". Die Ergebnisse dieser Tests sind in der Messprotokollierung aufzunehmen.
- Durch Auswertung der Aktionsreichweite von LKW ist der effiziente Strahlungsbereich festzustellen und ggf. in einem (zusätzlichen) Foto zu protokollieren.
- Langsames Drehen der Radarpistole in einem Vollkreis (360°) zur Auffindung möglicher Störsignale
- Im effizienten Strahlungsbereich darf sich zum Zeitpunkt eines Messprozesses bloß ein Fahrzeug befinden. Die Verwendung des Radarhandgeräts SPEEDCONTROL scheidet somit auf hochfrequentierten Straßen aus
- Das angepeilte Fahrzeug ist auf einer Wegstrecke von mindestens 40 m kontinuierlich (= mit mindestens 2 Meßwertausgaben) zu erfassen, wobei diese Kontrollstrecke sich alles in allem innerhalb eines Bereichs von 400 m erstrecken muss.
- Das akustische Doppler Signal ist abzuhören und einzustufen. Volatile Veränderungen in der Tonlage weisen auf Störvorgänge hin (z.B. mehrere Autos im Meßstrahl) hin.
- Der Messwert ist in einem Bericht zu erfassen. Falls möglich sollte auf Grund des fehlenden Protokollfotos das Messergebnis dem Betroffenen gezeigt werden, und als nächstes eine neue Überprüfung initiiert werden.
Traffipax-Microspeed 09
Das Traffipax Microspeed 09 ist das Vorgängermodell des Traffipax Speedophot Meßapparats und ist identisch mit dem Gatsometer Radar Type 24. Während es noch zulässig ist, wird es aufgrund veralteter Technik nur noch gelegentlich (zum Beispiel in Berlin) verwendet. Es arbeitet auf der Frequenz 13,450 GHz (Ku Band) und ist für den Messbereich von 20 bis 200 km/h zugelassen.
Traffipax-Speedophot
Mit dem TRAFFIPAX Meßsystem speedophot eröffnen sich neue Möglichkeiten in der Verkehrsüberwachung. Die facettenreichen Kontroll- und Einsatzmöglichkeiten erlauben eine vielseitige Nutzung:
Zur ortsfesten Tempokontrolle des herannahenden und abfließenden Verkehrs vom rechten oder linken Rand der Fahrbahn, verbaut im Radarwagen oder mit Spezialstativ. Die Messrichtung wird eigenständig oder händisch umgestellt.
Als Kamerafahrzeug zur Kontrolle des fließenden Straßenverkehrs mit fotografischer Aufnahme von Verkehrsüberschreitungen.
Erweiterungsmöglichkeit:
Portablen Verwendungals Radarfahrzeug zur Geschwindigkeitskontrolle im fahrenden Straßenverkehr, unaufdringlich und ohne Beeinträchtigung bzw. Gefährdung des Verkehrsflusses.
Erhältlich als ortsfeste Radarbox für automatische Geschwindigkeitsüberwachung mit fotografischer Erfassung.
Die Nutzung und Bedienung der Speedophot-Anlage ist mühelos und bequem, ein paar Handgriffe sind bis zur Meßbereitschaft nötig. Nach einmaliger Konfiguration arbeitet die CPU-gesteuerte Anlage vollautomatisiert.
Für feste Geschwindigkeitsüberwachungen mit eingebauter Antenne im Fahrzeug ist nur der Radarmessfahrzeuge parallel zum Rand der Fahrbahn auszurichten. Meßwinkel der Antenne und Bildwinkel der Kamera sind somit autonom vorgegeben.
Bei der Stationierung auf Dreibein geschieht die Ausrichtung der Antenne im neunzig Grad Winkel zum Fahrbahnrand. Ausgestattet mit der Möglichkeit für bewegliche Radarkontrollen im fließenden Verkehr stellt die Anlage automatisiert von stationärem Radarbetrieb auf Radar- wie auch Tachometermessung um.
Durch die geringen Geräteabmessungen ist eine problemlose Montage in jeden Fahrzeugtyp ohne Einengung des Cockpits garantiert, wohingegen ein uneingeschränkter Ausblick zur Aufzeichnung der Straßenverkehrssituation vorliegt. Am Bedienpult befindet sich lediglich das Fototeil mit eingebauter Kontrollkomponente. Bedienelement und Blitzergenerator können verdeckt (z.B. im Gepäckabteil) installiert werden.
Durch die gänzlich neue Einspiegelung der ermittelten Geschwindigkeit und sämtlicher anderen Daten werden die gesamte Straßenverkehrssituation und die Umgebung kontrolliert und uneingeschränkt auf dem Fotofilm veranschaulicht.
Im oberen Bildbereich sind alle Infos in zwei Zeilen eingeblendet, z.B. bei fixen Radarstationen:
- gemessene Fahrtgeschwindigkeit in km/h
- eingestellte Aktionsreichweite Radar
- "RADAR" für Radarbetrieb oder "CAL" für Eichung
- Richtungsindikator für die jeweils ermittelte Fahrrichtung
- Zeit in Stunden, Minuten und Sekunden
- Datum mit Kalendertag, Monat und Jahr
- 7-stellige Identifikatornummer
- 3-stelliger Bildcounter
Die ausgezeichnete Qualität der Filmaufzeichnungen mit jederzeit klar erkennbaren polizeilichen Kfz-Kennzeichen gewährt eine störungsfreie sowie stichhaltige Untersuchung wie auch Abarbeitung der ermittelten Verkehrsvergehen.
Weitere Besondere Eigenschaften:
- Ausgereifte, vollständig betriebssichere Prozessortechnik mit Selbsttestfunktion
- Mühelose Installation in alle Kraftfahrzeuge - selbst in PKW's der Kompakt-Kategorie
- Universelle Installationsmöglichkeiten für Heck- und Frontmessungen
- Zweifelsfreie Fahreridentifizierung bei Frontaufnahmen ohne weitere Fotokamera
- Automatisierte Selektion von PKW und Lastwagen mit gesondert einstellbaren Geschwindigkeitsobergrenzen bei Tempomessungen im wegfahrenden Verkehr
Erweiterungsmöglichkeit:
- Bei Verwendung von Revolvermagazinen Aufnahmekapazität von 800 Filmaufnahmen
- Fernsteuerung und Kontrolle der Anlage bei Stativanwendung über ein Handkontrollgerät bis zu 30 m Kabellänge
- Datenspeicherung der Einspiegelungsinformationen auf Speicher-Karte
- Anschluß für Drucker
Technische Details
Lizenzkürzel 18.11/89.13 - Fabrikatzulassung 1.23-3242.11/spdft PTB Braunschweig
Antenne
- Antennenbauart: Schlitzantenne
- Sendefrequenz: 24,125 GHz (K-Band)
- Sendeleistung: 20 mW
- Meßbereich: 20 bis 250 km/h (12 bis 155 mph)
- Aktionsreichweite I: 1. + 2. Fahrbahnspur
- Reichweite II: 1. - 4. Fahrbahnspur
- Meßfolge: 2 Geschwindigkeitsüberwachungen/Sekunde
- Messstrecke: abfahrender Verkehr oder ankommender Straßenverkehr
- per Hand/automatisiert umschaltbar
- Meßwinkel: 20 Grad zum Rand der Straße
- Installierung: für Links- und Rechtsmessung im 90 Grad Winkel zum Fahrbahnrand
- Meßkeule: 5 Grad horizontale Öffnungsphase, 20 Grad vertikaler Öffnungsmesswinkel
Fototeil mit Steuereinheit (schwenkbar) mit Anschluß für Steuerteil und Radar-Taste
Tempoanzeige
- km/h (mph) LED-Dotmatrix drei-stellig, Ziffernhöhe 7,4 mm
- Anzeigedisplay: LCD-Punktmatrix 4x16 Schild, Ziffernhöhe 4,15 mm
- mit Einblendung für Zeit: Stunden, Minuten, Sekunden
- Datierung: Tag, Monat, Jahr
- Fotozähler: drei-stellig
- Identifikator: 7-stellig
- Grenzwert: Wagen/Lastwagen 3-stellig
- Überprüfungen total: vier-stellig
- Vergehen: vier-stellig
- Aktionsweite Radar: Sektor 1 oder 2
- Auslösung: +
- Messrichtung: abfahrend, zufahrend
- Betriebsmodi: Radar, Radar beweglich, Tacho
- Zeit und Datum: Digitaluhr, quarzgesteuert mit Langzeitbatterie, 24-Std. Ausgabe mit
- automatischer Datumsüberlagerung incl. Schaltjahrkonfiguration
- Grenzwerte: regelbar in 1 km/h-Abstufungen (bzw. Miles)
- Filmendeanzeige: mit autonomer Deaktivierung
Kamera
- ROBOT-MOTOR-RECORDER 36 DFT
- Negativgröße: 24 x 36 mm
- Array: 2,5 x 36 mm am oberen Bildrand
- Dateneinblendung: zwei-zeilig Beleuchtung Regelbar
- Fahrgeschwindigkeit
- eingestellte Reichweite Radar
- gemessene Verkehrsrichtung
- Zeit in Stunden, Minuten, Sekunden
- Datierung (Kalendertag, Monat, Jahr)
- Code (1 mal 3 und 1 mal 4-stellig)
- Bildzähler
- Betriebsmodus radar, Radar bewegbar, Geschwindigkeitsmesser
- Verschlußzeit: 1/1000 Sek.
- Aufnahmefolge: 2 Photos/Sekunde
- Aufzeichnungskapazität: mit Standard-Filmpatrone 36 Fotografien
- Auslösung: bei Radarnutzung maschinell durch Radarimpuls
- bei Fotokamera/Tachobetrieb manuell über Auslösetaste bzw. Radar-Handtaste
- Objektiv: Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/75 mm und Aufnahmewinkel: 26 Grad
- anderenfalls (Erweiterung): Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/90 mm mit Aufnahmewinkel: 22 Grad
Steuerteil
- mit Anschluß für Radarsensorik
- Fotoelement mit Steuereinheit
- Blitzerzeuger
- Batterie
Blitzapparatur
- Blitzerleistung: 150 Ws
- andernfalls (Erweiterung): 300 Ws in Verbindung mit Zusatzausstattung
- für Frontablichtungen: (Rotblitz)
- Blitzdauer: 1/2000 Sek.
- Blitzsequenz: 0,5 Sek.
- Aktionsreichweite: 45 m
Allgemeine Informationen
- Arbeitsbereich: -10 °C bis +60 °C Temperatur
- Stromversorgung des Gesamtsystems: durch 12 VOLT Autobatterie
- Betriebsversorgung der Gesamtanlage: 11-15 V
- Leistungsaufnahme: Antenne 0,5 A
- Fototeil mit Bedieneinheit/Steuerelement: 1,5 A
- nach Auslösung: 4,0 A
- Autonome Blendensteuerung: 0,5 A
- Blitzapparatur (Leerlaufstrom): 0,5 A
- nach Fotoauslösung: 80 A max. (Spitzenstrom)
- Dimensionen
- Antenne: 34x8x10 cm und 2,8 Kilo Gesamtgewicht
- Bedienelement: 22 x 8 x 19 cm und 2,5 kg Gewicht
- Fotomodul mit Steuereinheit
- (mit Kamera und autom. Belichtungssteuerung): 17 x 23 x 14 cm und 3,1 Kilogramm Gewicht
- Blitzergenerator: 20 x 12 x 26 cm mit 4,0 Kilo Gewicht
- Blitzlampe: 20 x 9,5 x 8 cm und 1,5 Kilo Gesamtgewicht
Erweiterung
- Nutzung von 30m-Fotomagazin (800 Filmaufnahmen) mit Umschalter Revolver wie auch Befestigungsbügel
- Konnektivität für Handmeßsystem für Fernsteuerung und Test bei Stativnutzung
- Geschwindigkeitsmesser, elektrisch gesteuert - Display Messwert: 3-stellig digital, Kontrollbereich 20 bis 250 km/h (12-155 mph)
- Verbindungsmöglichkeit für Drucker zum direkten Ausdruck der Daten
- Anschlussmöglichkeit für Memory-Card-Aufnahmesystem
In der Zwischenzeit gibt es eine neue Geräteversion, speedophot 2, die allerdings in der Bundesrepublik Deutschland derzeit (Stand: August 1999) bisher nicht genehmigt ist: TRAFFIPAX-SpeedoPhot 2
Traffipax-Speedophot 2
Hinweis: Das Geschwindigkeitskontrollgerät Speedophot II wurde nur für fremdländische Absatzmärkte konstruiert und ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht zulässig
Mit dem TRAFFIPAX-Geschwindigkeitskontrollgerät speedophot 2 steht eine wegweisende Gerätezusammenstellung zum Einsatz, die in ihren Möglichkeiten sämtliche Faktoren zeitgemäßer Verkehrsüberwachung bietet.
Universelle nutzung - im Fahrzeug, auf Dreifuß oder aber als Radarkiste - ist durchs außergewöhnliche Konzept mit nur einer Gerätschaft möglich. Das Meßsystem Speedophot 2 ist ein neuartiges System.
Neben der Anwendung des ROBOT MOTOR RECORDER, der Kamera für 35mm-Negative, ist schon heute die Konnektivität der digitalen ROBOT-smartcam realisierbar.
Die Speedophot 2 kann als erstes Gerät seiner Gattung ohne Komponenteänderungen, d.h. einzig mittels Menüsteuerung am Handmessgerät, für Fahrzeugvorderseite- und Heckmontage, für Stativeinsatz und den ortsfesten Boxen/Mastbetrieb genutzt werden. Damit wird der Anwender durchs neuartige Handkontrollgerät mit dem speziell für diese Anwendung konzipierten grafischen Anzeigegerät unterstützt. Sämtliche Einstellungen der Speedophot 2 werden grafisch ausgegeben. Dies gewährt eine simple, problemlose Handhabung der kompletten Anlage.
Adaptive Einsatzvarianten
Fronteinbau:
- Zur Messung des zufahrenden und abgehenden Straßenverkehrs aus dem parkenden Gefährt heraus.
- Für Geschwindigkeitskontrollen aus dem fahrenden Kraftfahrzeug heraus.
Heckeinbau:
- Zur Kontrolle des herannahenden und wegfahrenden Straßenverkehrs aus dem stehenden Fahrzeug heraus.
- Für Tempomessungen aus dem fahrenden Automobil heraus.
Stativbetrieb:
- Verwendung auf Spezialstativ für zufahrenden und wegfahrenden Verkehr.
Radarkabine:
- Die gesamte Speedophot II-Anlage wird einfach in ein wetterfestes Gehäuse (Option) verwendet.
Die Speedophot 2 ist gleichermaßen für die Überprüfung des wegfahrenden wie auch des ankommenden Verkehrs ausgelegt, wohingegen die Umstellung der Messrichtung selbständig oder händisch geschieht.
Die Fahrtgeschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge wird mit einem gebündelten Radarkegel nach dem "Doppler-Grundprinzip" ermittelt.
Bei Übertretung der vorgewählten Geschwindigkeitsobergrenze erfolgt selbstständig eine Aufnahme, auf der das dazugehörende Gefährt mit der ermittelten Geschwindigkeit wie auch Uhrzeit und Datum zur anschließenden Beweisführung korrekt dargestellt sind.
Zur Überwachung im fahrenden Verkehr gibt es die Möglichkeit, die Speedophot-Anlage an das Fahrzeugtacho anzuschließen. Somit sind Messungen beim Fahren ausführbar.
Die äußerst kleinen Baugröße der ganzen Gerätekomposition ermöglichen einen einfachen Einbau in alle Fahrzeugtypen. Es ist heute gängig, die Empfangseinheit in das Fahrzeug zu integrieren (z.B. Einbau in den Stoßfänger oder hinter den Kunststoff-Grill) oder auf Dreibein, hinter der Heckscheibe eines Kombifahrzeuges einzusetzen.
Die vollständige Gerätekomposition kann auf ein Spezialdreibein montiert - ohne Installation in ein Gefährt bzw. in unmittelbarerer Nähe davon - Verwendung finden. Als stationäre, autarke Vorrichtung kann die Speedophot 2 in eine Radarkiste verbaut werden. In dieser Version wird nur der wegfahrende Straßenverkehr gemessen und es werden je Delikt zwei Bildaufnahmen sowie zwei Lichtblitze ausgelöst.
Deutliche, gu¨ltige Aufnahmen mit deutlich erkennbaren Auto-Kennzeichen erlauben eine störungssichere und schnelle Auswertung der registrierten Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Die ideale Voraussetzung auch zur computergestützten, autonomen Abarbeitung, welche mit dem TRAFFIPAX- Fotoauswertesystem TRAFFIDESK II möglich ist.
Jedes Lichtbild enthält im Datenfeld sämtliche Infos, die zur späteren Bewertung notwendig sind. Durch das patentgeschützte ROBOT-Fotoauswertungs-Verfahren wird für die Informationen nur ein schmaler Rand am Negativfilm verwendet - das Hauptbild ist also nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Optional kann die Speedophot 2 mit einem ROBOT-MOTOR- RECORDER mit multifunktionalem Schreibkopf ausgerüstet werden, der durch seine Bildfähigkeit auch Schriften wie Chinesisch, Arabisch uvw. Buchstaben anzeigt. Liefermöglichkeit dieser Option auf Anfrage.
Weitere besondere Eigenschaften:
- ausgereifte, störsichere Prozessortechnologie mit Selbsttestprogramm
- neuestes Gerätefabrikat mit seriellem Anschluss
- Vielseitige Einsatzmöglichkeiten
- Sagenhafte Filmaufnahmen durch bewährte ROBOT-Fotoanlage und qualitative Kameraobjektive
- Nutzbar bei fast allen Lichtsituationen durch automatische Blendensteuerung und Automatik-Blitzvorrichtung
- Aufnahmekapazität bis zu 800 Filmaufnahmen
- Remote und Steuerung der Vorrichtung durch Handkontrollgerät mit beachtlichen, grafikfähigem LCD-Display
- Datenerfassung der Verstoßdaten auf Speicher-Karte zur computergestützten Untersuchung und Studie
Gerätezusammenstellung (Normal)
Die TRAFFIPAX-Speedophot II-Vorrichtung setzt sich zusammen aus:
- Radar Antenne
- Fototeil mit Belichtungssteuerung, Kamera und Ansatzmagazin
- Bedienteil (Steuer Einheit)
- Handmeßsystem (Operating Unit)
- Blitzvorrichtung
- Anschlussleitung
Wahlweise erhältlich:
- Spezialstativ mit Antennenhalterung für Strassenplatzierung
- Fernglassucher (notwendig für Dreibeinbetrieb)
- Anschlusskabel für Stativeinsatz
- Antennenhalterung für Fahrzeuginstallation
- Montagesatz
- Digitaltacho
- Memory-Card
- Applikationen zur Archivierung der Datensätze (Cloud) auf Laptop für z.B. statistische Auswertungen
Technische Informationen
- Antenne: Typ 24 mit Anschluß für Bedienelement über Parallel-Interface
- Antennenfabrikat: Schlitzantenne
- Sendefrequenz: 24,125 GHz
- Leistungsabgabe: 1,5 W (EIRP)
- Kontrollbereich: 20 bis 250 km/h (12 bis 155 mph)
- Reichweite I: 1. + 2. Fahrspur
- Aktionsweite 2: 1. bis 4. Verkehrsspur
- Messsequenz: 2 Geschwindigkeitskontrollen je Sekunde
- Meßrichtung: wegfahrender oder zufahrender Straßenverkehr
- manuell / automatisch umstellbar
- Winkel der messung: 20 Grad zum Rand Der Straße
- Positionierung: für Links- und Rechtsmessung im 90 Grad Winkel zum Rand der Straße
- Meßkeule: 5 Grad horizontaler Öffnungswinkel,
- 20 Grad senkrechter Öffnungsmesswinkel
Antenne Fabrikat TPX-R24
- mit Interface für Bedienteil über serielles Interface
- Antennenbauart: Planarantenne
- Emissionsfrequenz: 24,125 GHz
- Sendeleistung: 1,5 W (SENDELEISTUNG)
- Messbereich: 20 bis 250 km/h (12 bis 155 mph)
- Reichweite 1: 1. + 2. Fahrspur
- Reichweite 2: 1. bis 3. Verkehrsspur
- Reichweite III: 1. bis 4. Fahrbahn
- Meßfolge: 2 Tempokontrollen je Sekunde
- Messrichtung: abfließender oder eintreffender Straßenverkehr
- manuell / automatisch umschaltbar
- Messwinkel: 20 Grad zum Rand der Fahrbahn
- Positionierung: für Rechts- und Linksmessung rechtwinklig zum Rand der Fahrbahn
- Messkeule: 5 Grad horizontale Öffnungsphase
- 15 Grad senkrechter Öffnungsmesswinkel
Handmessgerät
- mit Interface für Steuerelement über seriellen Anschluss
Infodisplay
- LCD Grafikdisplay: (320x240 Pixel)
- Dimension: 7,4 x 5 cm, mit Anzeige für
- Uhrzeit: (Stunde, Minute, Sekunde)
- Datum: (Kalendertag, Monat, Jahr)
- Bildcounter: (vierstellig)
- Identifikator: (siebenstellig)
- Schwellwert: (Personenkraftwagen/Lastkraftwagen - 3-stellig)
- Überprüfung völlig: (vierstellig)
- Übertretungen: (4-stellig)
- Reichweite Radar: (Zone 1, 2 oder 3)
- Auslösung: (+)
- Messrichtung: (abfahrend / ankommend)
- Betriebsmodi: Radar, Radar portabel, Box
Bedienteil mit Verbindungsschnittstelle für:
- Radarsensorik
- Handmeßsystem
- Lichtbildkamera
- Blitzerzeuger
- Energieversorgung
- Printer (Erweiterung)
- Speicher-Card-Aufzeichnungssystem (Option)
- Serielle RS232-Verbindung (Alternative)
Integrierte Bauteile
- Uhrzeit - Datierung: Digitalzeitanzeige, quarzgesteuert mit Langzeitbatterie, 24-Std.
- Ausgabe mit automatischer Datumsanzeige
- incl. Schaltjahradaptation
Blitzeinrichtung
- Blitzerleistungsabgabe: 150 Ws
- sonst (Erweiterung): 300 Ws in Verbindung mit Zusatzausstattung für Frontaufnahmen (Rotblitz)
- Blitzdauer: 1/2000 Sek.
- Blitzsequenz: 0,5 Sek.
- Aktionsweite: 45 m
Aufnahmekamera
- ROBOT-MOTOR-RECORDER mit Fotoauswertungssystem
- Negativgröße: 24x36 mm
- Informationsfeld: 2,5x36 mm im oberen Bildrand
- Dateneinblendung: 2-zeilig, (Beleuchtung einstellbar)
- Fahrgeschwindigkeit
- konfigurierte Reichweite Radar
- dokumentierte Verkehrsflussrichtung
- Uhrzeit: (h, min, sek.)
- Datum: (Tag, Monat, Jahr)
- Bildcounter
- Betriebsmodus Radar, Radar beweglich, Geschwindigkeitsmesser
- Blendenzeit: 1/1000 s
- Ablichtungssequenz: 2 Fotos pro Sekunde
- Fotokapazität: mit Standard Filmpatrone 36 Photos
- mit Ansatzmagazin (Option): 800 Fotografien
- Objektiv: Tele-Xenar von Schneider: 1:3,8/75 mm
- Fotowinkel: 26 Grad
- Ferne fest voreingestellt jedoch änderbar: 15 m
- Blendenbereich: F3,8 - F22
andernfalls/Alternative: Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/90 mm
- Aufnahmewinkel: 22 Grad
- Entfernung fest eingestellt aber änderbar: 20 m
- Blende: F3,8 - F22
- Blendensteuerung: händisch, Blende F3,8 - F22
- Erweiterungsmöglichkeit: automatische Blendensteuerung
- Belichtungszeit regulierbar: ISO/DIN 25 mit 15 Grad, ISO 50 mit 18 Grad, ISO 100 mit 21 Grad, ISO 200 mit 24 Grad, ISO 400 mit 27 Grad
Alternativ dazu Digitale Kamera Anlage
Technische Details des digitalen ROBOT smartcam Systems auf Nachfrage
Allgemeine Infos
- Arbeitsbereich: -10 °C bis +55 °C
- Temperatur
- Energieversorgung des Gesamtsystems: durch 12 Volt Autobatterie
- Betriebsspannung des Gesamtsystems: 11 bis 15V
Leistungsaufnahme:
- Antenne Fabrikat 24: 0,5A
- Antenne Typ TPX-R24: 0,7A
- Bedienelement mit Handmeßsystem: 1,3A
- ROBOT-MOTOR-Aufnahmegerät: 0,1A bis 4,0A nach Auslösung
- Blitzeinrichtung: 0,5A bis 80A nach Fotoauslösung
Dimensionen und Gesamtgewicht:
- Antenne Typ 24: 34x8x10cm mit 2,8 Kilo
- Antenne modell TPX-R24: 28x8x10cm mit 2,1 kg
- Steuerelement: 22x8x19cm mit 2,5 Kilogramm
- Handmeßsystem: 13x13x4cm / 12x6x4cm mit 1,2 Kilo
- Blitzgenerator: 20x12x26cm mit 4,0 Kilogramm
- Blitzeinrichtung: 18x7x8cm mit 1,3 kg
- Option Blitzeinrichtung: 20x9,5x8cm mit 1,5 kg
Traffipax Speedoguard
Die Messanlage für moderne Geschwindigkeitsmessungen mit dem Verkehrsradargerät TRAFFIPAX speedophot praxisnahe Radarfallen erforderten bislang entweder die Installation der Messsystems in ein Vehikel und auch den vom Vehikel autarken Dreibeineinsatz.
Mit dem neu konzipierten TRAFFIPAX speedoguard gibt es nun einen weiteren Weg, um in besonders adaptiver und komfortabler Weise leistungsstarke Radarkontrollen mit einer Speedophot-Anlage vorzunehmen.
Bei der Entwicklung von Speedoguard wurde ein besonderes Augenmerk auf einen größten Bedienungskomfort gelegt.
Die Vorrichtung kann bei Benutzung eines PKW-Transporters als Beförderungsfahrzeug durch seine abgestimmten Dimensionen gemütlich entladen und beladen werden. Dadurch ist auch hierfür keine andere Person vonnöten ist, wurde der auf der Geräterückseite vorhandenes Montagebügel mit zwei Zusatzrollen ausgerüstet. Diese ermöglichen es, den quer abgelassenen Behälter mittels zweier aus der Bodenplatte hervorziehbarer Haltegriffe gemütlich in den Laderaum des Kombis zu drücken bzw. ihn herauszuziehen.
Mithilfe der gummibereiften und gelagerten Rollen wie auch des rückseitig befestigten Haltebügels ist eine unkomplizierte Beförderung des Messsystemes zur Location realisierbar. Dort lässt sich der Kasten mithilfe drei Verstellschrauben waagrecht problemlos nivellieren.
Die Einhaltung des vorgeschriebenen Messwinkels ist bei einer analogen Ausrichtung der Speedoguard-Vorrichtung zum kontrollierten Richtungsfahrbahnen sichergestellt. Als Ausrichtunterstützung stehen ein Fernglassucher sowie ein Verkehrsleitkegel mit Teleskopstab parat.
Das Speedophot-Steuerteil ist über eine rückseitig befindliche, verriegelbare Klappe leicht zu erreichen, so dass mit Hilfe des 30 m Verlängerungskabels eine einfache Verbindung zum Handmessgerät geschaffen werden kann. Praktisch muss der notwendige aufmerksame Kontrollbetrieb ebenso bei Benutzung von Speedoguard bedacht werden. Die freigiebigen Abmessungen der Heckklappe erlauben es dem Bedienungspersonal, sämtliche messplatzcharakteristischen Settings am Fototeil problemlos und prompt durchzuführen.
Bei Gebrauch eines Polarisationsfilters ist ebenfalls dessen Berichtigung mühelos möglich.
Das Fototeil genauso wie die Blitzlampe sind mechanisch miteinander verbunden, so dass die Adaption von einer Links- auf eine Rechtskontrolle oder umgekehrt ganz schnell durchgeführt werden kann, ohne die idealen Abstimmungen von Bild- und Blitzwinkel zu beeinflussen.
Die im unteren Teil des Containers installierten Hochleistungsbatterien ermöglichen eine zuverlässige und gleichmäßige Energieversorgung. Die Blitzbatterie ist von ihrem Fassungsvermögen her derart ausgelegt, dass zumindest 500 Tempoüberschreitungen ohne zwischenzeitliches Aufladen dokumentiert werden können. Für die betriebssichere Nachladung der Akkus ist in der Außenwand der Verkleidung ein mit einem Sicherheitsdeckel ausgestatteter Ladeanschluss.
An der Front weist das Speedoguard-Gehäuse jeweils unten sowie oben 2 Haltestifte auf. An diesen Haltestiften kann der zum Lieferumfang angehörende und im Farbton des Gehäuses lackierte Deckplatte aus Kunststoff einhängen. Diese Abdeckplatte ist mit passgenauen Öffnungen für Kamera sowie Blitz ausgerüstet und kann beidseitig genutzt werden. Hierdurch sind ganz diverse optische Gestaltungsoptionen des Messsystems - abhängig von Standort und Ansprüchen - gegeben.
Es sind die Objektive Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/75 mm, Schneider-Tele-Xenar 1:2,8/100 mm und Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/90 mm verwendbar.
Mit dem vielseitigen Einsatzgehäuse Speedoguard steht den ordnungsbehördlichen und kommunalen Anwendern ein leistungsfähiges Mittel bereit, welches sowohl in generalpräventiver, genau so wie in repressiver Betrachtung alle Rahmenbedingungen dafür erfüllt, einen maßgebenden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu bewerkstelligen.
Die relevantesten Informationen und Fakten zusammengefasst
- optimale Flexibilität durch fahrzeugungebundenen Einsatz
- unmittelbare Einsatzbereitschaft am Standort
- Einstellung durch bloß eine Person realisierbar
- sicher vor Umwelteinflüssen
- resistentes Außengehäuse mit mit stabilem Komponentenbefestigung im Inneren
- leichte Einstellung
- individuelle äußere Gestaltungsmöglichkeit; folglich
- eine beachtliche vorbeugende Wirkung bei bewusst ersichtlichen Radarkontrollen und
- eine Zunahme der Einsatzeffizienz bei äußerst diskreten Radarkontrollen
- bereit für die Aufnahme einer bereits vorhandenen Speedophot-Anlage
- Patenteintragung bereits erfoglt (DE0020006197U1)
- PTB-Autorisation bald
- verfügbar ab 1. Quartal 2001