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Das neue GT-138Xi von Whistler ist jetzt in Deutschland verfügbar und bietet gute Empfindlichkeiten bei optimaler Preis/Leistung.
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Lieferzeit: 14 Tage
Art.Nr.: 337
Hersteller:Whistler
Gewicht: 0.328 Kg.
GTIN/EAN: 052303405808

Whistler GT-138Xi Radarwarner

Whistler bietet effektive Radarwarnsysteme und erfreut wählerische Autofahrer mit günstigen Preisen. Whistlers neuestes Radarwarngerät GT-138Xi Internationalist besonders gut für die Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und  der Schweiz geeignet, bietet darüber hinaus hervorragende Europa Laser Empfindlichkeiten, bei einem sagenhaften Preis. Der GT-138Xi International ist für die Ortung mobiler Blitzer entworfen und besitzt alle Eckdaten, welche für eine einwandfreie Nutzung in der ganzen EU vonnöten sind. Mit getunter Firmware, in Kombination mit den hochsensiblen Sensoren, bietet  der Whistler GT138Xi extraschnelle Reaktionszeiten bei KA-Band Radarkontrollen, wie z.B. Multanova 6F und 34,36GHz Sendefrequenz.

Die innovative Ka-Schmalbandabtastung wurde von Whistler eigens für europäische Radarsysteme konstruiert und in der 2018 Version nochmals verbessert. Schnelle Reaktionszeiten gegen weit verbreitete mobile Blitzer im Ka-Band sind das Resultat. Neben einer schlagkräftigen Radarempfindlichkeit detektiert der Whistler GT 138 Xi auch Traffipatrol XR, Riegel, Jenoptik, Laveg, Truespeed uvw. Laserkontrollen. Die Vorwarnzeiten können zwischen Autobahn und 3 Stadtverkehrmodes  individuell kofiguriert werden. Whistler hat den kompakten GT138Xi mit technischen Besonderheiten bestückt, welche bisher nur in teuren Radarfallenwarngeräten zu finden waren. Wenn der GT-138Xi zeitgleich mehrer Radar Signale ortet, filtert die neueste Alert-Priority jede Signalquelle und meldet dem Kraftfahrer nur das gefährlichste Radarsignal. Die neuentwickelte Alert-Priority Abtastung des Frequenzbands ist zur Filtrierung von Fehlmeldungen abgestimmt und ermöglicht ein minimum an Fehlalarmen.

Das helle Display ist dimmbar und bietet bei jeder Tageszeit Information über das entdeckte Frequenzband. Die Displayanzeige unterstützt auch einen unaufdringlichen Dim/Dark Modus für Nachtfahrten. Aufgespürte Radarfrequenzen werden mit unterscheidbaren Audiomeldungen ausgegeben, wobei die Signalstärke des Signals in drei Stufen angezeigt wird. Eine schnelle Bestimmung der Gefahr kann ohne Blick auf die Gerätschaft, bereits per Tonsignal erfolgen. Die Warnmeldungen werden mit der Auto-Quiet Funktion automatisch in der Lautstärke unterdrückt, wogegen die Displayanzeige weiterhin aktiviert bleibt. Gegen VG-2 Radarfallen Warner Detektoren bleibt der Whistler GT-138Xi zu 100% unsichtbar und kann durch elektronische Gerätschaften nicht entdeckt werden.

Der fortschrittlichste EU Radarwaner von dem Traditionshersteller Whistler bietet viele Extras und ein top Preis/Leistungsverhältnis.

Besonderheiten
- Radarwarner ist speziell für Einsatz in Europa
- effiziente Ortung mobiler Radarstationen und Lasermessungen
- 360° Lasererfassung (rundum)
- GATSO Ortung (beweglich+fest)
- Europa Ka-Schmalband Abtastung
- bestechende Langstreckenwarnungen
- sehr kleines Design
- kinderleichte Einstellung
- effiziente Fehlalarmreduktion
- individuelle Einstellmöglichkeiten
- Frequenzbänder zu- oder abschaltbar
- 3x Stadt + 1x Autobahn Modus
- Ausgabe der Signalstärke
- digitale Audiomeldung bei Gefahr
- LED Anzeige mit dimmbaren Nachtmodus
- Stromversorgung über 12V Zigarettenanzünder
- Langzeitspeicherung ihrer Konfigurationen
- fixe Montage über Saugnapfhalterung
- Automatischer Selbsttest
- nicht detektierbar durch Radarwarner-Detektoren

Technische Daten
Radarerkennung
- X Band: 10,50GHz - 10,550Ghz
- K Band: 24,05Ghz - 24,250GHz
- Ka Breitband: 34,4Ghz - 36,0GHz
- Ka Schmalband Europa: 34.00Ghz
- Ka Schmalband Europa: 34.30Ghz

Lasererkennung
- 800nm-1000nm Wellenlänge

Lasermessungen
- Traffipatrol XR
- Riegl
- Jenoptik
- Laveg
- Truspeed
- LTI 20-20 Laser
- Ultra Lyte Laser
- ProLaser
- ProLaser III

Abmessungen
- 10 x 7,5 x 3 cm

Lieferumfang
- Whistler GT-138Xi EU Radarwarner
- Saugnapfhalterung
- Kletthalterung
- 12V Zigarettenanschluss
- Bedienungshandbuch (englisch+ PDF in deutch)

Whistler GT138Xi Radarwarngerät

Wir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb eines Whistler Radarwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.



1. Radarwarner Test vs. mobile Vitronic Messung mit Laser 
 


2. Radarwarner Test vs. mobile Vitronic Messung mit Laser 
 


Leitfaden zum Problem Geschwindigkeitsübertretung

Autofahrer aus Deutschland nehmen es mit dem Geschwindigkeitsniveau oft nicht überaus genau und Schnelles Fahren kann sozusagen schon als Epidemie eingestuft werden. Denn es existiert keine zweite Zuwiderhandlung, welche so massenweise für ein Bußgeld oder ein Fahrverbot verantwortlich ist  wie die Geschwindigkeitsmissachtung und so regnet es tagtäglich Knöllchen, Punkte oder Fahrverbote.

Doch ein Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung ist kein Kavaliersdelikt und kann unerwartet eine hochpreisige Sache werden.

Aber mit welchen Sanktionen müssen Straßenverkehrssünder rechnen? Wann blüht ein Fahrverbot? Gibt es Unterschiede zwischen der Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaft und einer ausserhalb geschlossener Ortschaft? Und was ist vor allem für Fahranfänger entscheidend, die 20, 10 oder 5 km/h zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden? Unser Überblick zum Thema Geschwindigkeitsübertretung liefert vielerlei bedeutende Informationen und Antworten.

Welche Geschwindigkeitsobergrenze gilt ausserhalb geschlossener Ortschaft?

Die erlaubte Geschwindigkeitsobergrenze außerorts beträgt 100 km/h. Der Punktekatalog unterscheidet eine Tempoübertretung außerorts und eine Missachtung des Geschwindigkeitslimits in einer geschlossenen Ortschaft. Doch welche Fahrgeschwindigkeit ist ausserhalb der Ortschaft überhaupt erlaubt?

Die höchstzulässige Geschwindigkeit außerorts liegt laut § 3 Absatz 3 Ziffer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei 100 km/h (für Autos bis 3500 Kg), auch gilt für Automobil-Fahrer auf Schnellstrassen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Hier handelt es sich, sofern nicht durch Beschilderungen anders festgelegt, um eine empfohlene höchtzulässige Fahrtgeschwindigkeit, also keine fest abgesteckte Geschwindigkeitsgrenze. Stehen hier jedoch Schilder, welche eine maximal erlaubte Geschwindigkeit regeln, so ist diese bindend, die Empfehlung der Richtgeschwindigkeit ist außer Kraft gesetzt. Aber viele Fahrer halten sich nicht an die Tempovorgaben, insofern werden diese auch regelmäßig geblitzt – außerhalb geschlossener Ortschaften wie in der Stadt.

Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bis zu 20 km/h zu schnell gefahren ist und erwischt wurde, muss für die Zuwiderhandlung gemäss Punktekatalog zwischen zehn Euro und 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Wer noch zügiger fährt, muss mit weitaus größeres Geldstrafen genau so wie Punkten rechnen.

Wird ein Fahrer außerhalb der Ortschaft mit 41 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und mehr geblitzt, blüht ihm ebenso ein Fahrverbot. In unserer Bußgeld-Tabelle sehen Sie im Einzelnen die jeweils blühenden  Verwarnungen (Kosten, Punkte, Fahrverbot) die der Flensburger Katalog bei Übertretung der Geschwindigkeitsobergrenze außerorts bereitstellt.

Welche Geschwindigkeitsobergrenze gilt innerhalb von Ortschaften?

Wer innerhalb von Ortschaften geblitzt wird, weil er zu flott unterwegs ist, muss im Vergleich mit einer Verletzung außerhalb geschlossener Ortschaften gemäß Bussgeldrechner und -katalog muss härtere Geldbußen auf der Rechnung haben.

Die Begründung hierfür, dass innerorts ein anderes Gefährdungsrisiko gegeben ist als außerhalb geschlossener Ortschaften. § 3 Absatz 3 Ziffer 2 StVO schreibt innerhalb geschlossener Ortschaft eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Kraftwagen, Kraftrad und alle anderen Pkw´s von 50 km/h vor. Bei einem Geschwindigkeitsdelikt innerhalb der geschlossenen Ortschaft kann es sofort richtig kostspielig werden, wobei für Verkehrssünder, die bis zu 20 km/h zu schnell waren, Strafen zwischen 15 und 35 EU fällig werden. Punkte oder auch ein Fahrverbot wegen kleiner Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bussgeldkatalog bei diesen Fällen bislang nicht vor.

Doch wird die höchstzulässige Geschwindigkeit um 21 km/h und mehr überschritten, werden die Bussgelder deutlich höher und auch drohen Punkte im Flensburger Zentralregister.

Ab 31 km/h zu schnell in einer geschlossenen Ortschaft winkt dann schließlich das Fahrverbot, welches wenigstens für einen Monat auferlegt wird. Der Bußgeldtabelle können Sie die betreffenden Strafmaßnahmen (Ausgaben, Punkte, Fahrverbot) aus dem Bußgeldkatalog für die Übertretung der Geschwindigkeitsobergrenze in einer geschlossenen Ortschaft entnehmen.

Zu schnell gefahren und gemessen worden? Innerhalb von Ortschaften wie außerhalb der Ortschaft werden durch feste (stationäre) Starenkasten die entsprechenden Bußen für eine Geschwindigkeitsübertretung kalkuliert und sanktioniert – wie auch durch bewegliche Verkehrsüberwachungen per Lasermessung.

Geschwindigkeitsüberschreitung in besonderen Verkehrssituationen

Der Punktekatalog sieht für Geschwindigkeitsverstöße aber noch weitere Strafmaßnahmen vor, welche sich auf typische spezifische Verkehrssituationen beziehen. Wer z. B. an angekündigten Gefahrenpunkten wie Bahnübergängen, Straßenverkehrskreuzungen oder auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu schnell gefahren ist, sollte mit einem empfindlicheren Verwarngeld wegen überhöhter Geschwindigkeit rechnen. In den aufgeführten Beispielen wären es nach der derzeitigen Bußgeldtabelle 100 EUR wie auch ein Punkt in der Flensburger Punktekartei.

Ebenso kostspielig wird es, sofern sich ein Kraftfahrer durch zu hohes Tempo in der direkten Nähe von Kleinkindern, älteren oder fürsorgebedürftige Menschen deren Gesundheit einem Sicherheitsrisiko aussetzt. Dann drohen als Strafe entsprechend Bußgeldkatalog 80 Euro und ein Punkt. Aber auch, wer mit Schneeketten zu schnell unterwegs ist und die vorschriftsmäßigen 50 km/h um 10 km/h überschreitet, bekommt gemäß Bußgeldrechner ein Verwarnungsgeld von zusammenfassend 15 bis 20€ aufgedrückt. Mit Schneeketten dürfen Sie außerdem weder innerhalb geschlossener Ortschaften noch außerhalb geschlossener Ortschaft schneller fahren als 50 km/h (§ 3 Absatz 4 StVO).

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß über 60 km/h droht ein Bußgeld zwischen 600 bis 680€ und außerdem gibt's 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot oben drauf. Um nicht geblitzt zu werden – in einer geschlossenen Ortschaft oder außerorts – und Bekanntschaft mit den laut Punktekatalog oder Bussgeldrechner drohenden Sanktionsmaßnahmen zu machen, statten sich zahlreiche Verkehrsteilnehmer mit einem entsprechenden Radarfallen Warner aus, was aber ebenso nicht erlaubt ist und ein Bußgeld selbst ohne Tempoüberschreitung mit sich bringt. Unsere Bußgeldtabelle zeigt weit verbreitete Geschwindigkeitsüberschreitungen und nennt die dazugehörenden Sanktionsmaßnahmen (Aufwendungen, Punkte, Fahrverbote).

Geschwindigkeit: Regulierungen durch die StVO

Rasen, unerheblich ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft, zählt nach Aussagen des Statistischen Bundesamts zu den häufigsten Unfallgründe. Zudem sind Geschwindigkeitsüberschreitungen zugleich selbst der immer wieder erfasste Delikt gegen durchs Verkehrsrecht vorgegebenen Richtlinien im Strassenverkehr – was nicht bloß auch den flächendeckenden Geschwindigkeitsmeßanlagen zu schulden ist. Umso bestürzender ist es, daß viele Kraftwagen-Fahrer oftmals gar nicht immer wissen, welche Maximalgeschwindigkeiten zulässig sind, wenn Ihnen nicht gerade alle zehn Meter ein Straßenschild die Richtung weist.

Um sein Wissen in Sachen Fahrtgeschwindigkeit und Höchstgeschwindigkeitsobergrenze zu verbessern, finden Sie als nächstes den § 3 StVO, der alle Verordnungen zur Geschwindigkeit beinhaltet. Folglich gilt:

   (1) Wer ein KFZ führt, darf nur so schnell fahren, dass das Gefährt ständig beherrscht wird. Die Fahrgeschwindigkeit ist besonders den Strassen-, Straßenverkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen wie auch den persönlichen Kompetenzen und den Eigenschaften von Gefährt und Beladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Wolkenbruch weniger als 50 m, dürfe nicht rascher als 50 km/h gefahren werden, falls nicht eine niedrigere Fahrzeuggeschwindigkeit erforderlich ist. Es darf nur so zügig gefahren werden, daß im Zuge der übersehbaren Distanz gehalten werden kann. Auf Verkehrsstreifen, die so schmal sind, dass dort ankommende Kraftfahrzeuge in Gefahr geraten könnten, muss aber derart langsam gefahren werden, dass jedenfalls binnen der Hälfte der übersehbaren Strecke gestoppt werden kann.

(2) Ohne stichhaltigen Grund dürfen Pkw´s nicht so behäbig fahren, daß sie den Verkehrsdurchfluss behindern.

(2a) Wer ein KFZ führt, muss sich bei Kindern, fürsorgebedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit und Mittels Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Unfallgefährdung dieser Verkehrsteilnehmer unmöglich ist.

(3) Die zulässige Geschwindigkeitsobergrenze beträgt auch unter günstigsten Situationen

1. in der Ortschaft für jeden Fahrzeuge 50 km/h,

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

   a)   für

   aa)   Fahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht über 3500 bis 7500 kg, bis auf Personenkraftwagen,

   bb)   Personenkraftwagen mit Anhänger,

   cc)   LKWs und Wohnmobile jeweils bis zu einem zugelassenen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie

   dd)   Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger, 80 km/h,

   aa)   Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7500 kg,

   bb)   alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen PKW, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem erlaubten Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie

   cc)   Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,

   c)   für Automobile sowie für andere Fahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Tempobegrenzung gilt nicht auf Schnellstrassen (Zeichen 330.1) genau so wie auf anderen Straßen mit Spuren für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt ist. Sie gilt auch nicht auf Straßen, die zumindest zwei durch Fahrspurebegrenzung (Verkehrsschild 295) oder durch Richtlinien (Schild 340) markierte Fahrbahnstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Geschwindigkeitsobergrenze beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Bedingungen 50 km/h.“ (§ 3 StVO)

Zu Schnell unterwegs: Wann droht ein Fahrverbot?

Wer geblitzt wurde obendrein erheblich zu schnell gefahren ist, hat sofort Sorge um seinen Führerausweis. Doch ab wann gibt es für Geschwindigkeitssünder ein Fahrverbot? Und wie lange ist der "Lappen" bei welcher Geschwindigkeitssünde in der Ortschaft oder außerhalb von Ortschaften weg? Der Bußgeldkatalog sieht bei der Geschwindigkeitsverletzung klare Regeln vor und darum wird bei folgenden Fällen ein Fahrverbot angeordnet:

- 1 Monat Fahrverbot ab 31 km/h innerhalb bzw. ab 41 km/h außerorts zuzüglich Bußgeld und Punkte im Flensburger Zentralregister

- 2 Monate Fahrverbot ab 51 km/h innerhalb bzw. ab 61 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften plus Verwarngeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei

- 3 Monate Fahrverbot ab 61 km/h innerhalb bzw. mehr als 70 km/h außerorts sowie Verwarngeld und Flensburger Punkte

Im anschluss finden Sie noch andere ausführliche Sanktionen aus dem Punktekatalog:

Fahrverbot: Innerorts zu schnell gefahren

Zugegebenermaßen muss ein Kraftfahrer schon vergleichsweise schnell in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs sein, damit er seinen Führerschein gefährdet und ein Fahrverbot angeordnet bekommt. Denn erst wer mit 31 km/h zu schnell unterwegs war, bekommt gemäß Bußgeld Rechner den Fahrausweis für einen Monat abgenommen. Das wären also in einer Tempo-50-Zone satte 81 km/h.

Zudem gibt's ein Verwarngeld von 160 Euro wie auch 2 Punkte. Genauso ist ein Automobil-Fahrer seinen Führerschein für einen Monat los, falls er mit 41 bis 50 km/h zu schnell war. In diesem Zusammenhang sieht die Bußgeld-Tabelle plus 200€ Verwarnungsgeld und 2 Punkte vor. Wer die Höchstgeschwindigkeit um 51 bis 60 km/h übertritt und geblitzt wird, muss zwei Monate Fahrverbot auf der Rechnung haben, ab 61 km/h Tempoübertretung gibt's 3 Monate Fahrverbot. Obendrein kommen natürlich noch jeweils drakonische Bußgelder genau so wie Punkte in der Verkehrssünderkartei. Folgende Übersicht veranschaulicht von Neuem, wann bei Geschwindigkeitsdelikten innerhalb geschlossener Ortschaft ein Fahrverbot ausgesprochen wird und wie hoch es ausfällt:

- mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 160 € Bußgeld, 2 Punkte

- mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 200€ Bußgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte

Fahrverbot: Außerhalb von Ortschaften zu schnell gefahren

Der Blick in den aktuellen Flensburger Katalog zur Geschwindigkeitsübertretung außerhalb der Ortschaft offenbart, dass die Lenkberechtigung ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h und mehr konfisziert wird. Analog wie bei den Geschwindigkeitsverstößen innerorts werden ebenfalls in dieser Bußgeld-Tabelle mit zunehmendem Tempo die Sanktionsmaßnahmen drakonischer.

Wer mit 41 bis 50 km/h zu flott unterwegs ist, muss für einen Monat seine Lenkberechtigung abgeben, hinzu kommt noch ein Bußgeld von summa summarum 160 Euro sowie 2 Punkte. Auch wer mit 51 bis 60 km/h zu schnell übers Land fährt und geblitzt wird, bekommt nach Flensburger Katalog ein Fahrverbot für einen Monat sowie 240€ Verwarngeld und 2 Punkte.

2 Monate muss ein Fahrzeugführer dagegen auf den Führerschein verzichten, sofern er mit 61 bis 70 km/h zu schnell gemessen wurde. Bei mehr als 70 km/h gibt es ein Fahrverbot für drei Monate. Für beide letzten Begebenheiten kommt jedenfalls noch ein hohes Bußgeld genau so wie Punkte hinzu. Folgende Übersicht veranschaulicht noch einmal, wann und für welche Dauer bei Geschwindigkeitsvergehen außerhalb geschlossener Ortschaft ein Fahrverbot verhängt wird:

- mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 160 € Bußgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 440€ Bußgeld, 2 Punkte

- mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte

Sonderfall: Geschwindigkeitsüberschreitung bei schlechter Sicht

Die StVO schreibt bei schlechten Sichtverhältnissen anhand von ungünstigen Wetter­Bedingungen wie Nebel, Niederschlag oder Schneefall eine Geschwindigkeits­Anpassung vor, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht obendrein in Gefahr zu bringen. Demnach liegt dann die zugelassene Geschwindigkeit bei Tempo 50.

Wer trotz schlechter Sichtweite zu schnell fährt und dabei kontrolliert oder andernfalls geschnappt wird, muss neben einem Verwarngeld und Punkten auch mit einem Fahrverbot rechnet. So wird die Lenkberechtigung für einen Monat konfisziert, wenn trotz ungünstigen Sichtverhältnissen- und/oder Straßenbedingungen

- die Geschwindigkeitsübertretung innerorts bei 31 bis 40 km/h lag

- die Geschwindigkeitsübertretung außerorts bei 41 bis 50 km/h lag

Mit wachsender geschwindigkeit fallen genauso die Sanktionen im Punktekatalog höher aus und so kann die Lenkberechtigung bei 71 km/h und mehr bis zu 3 Monate eingezogen werden. Auch kann auch dann ein Fahrverbot angeordnet werden, wenn Fahrer in einem Jahr zweimal mit Geschwindigkeitsübertretungen mit mehr als 26 km/h Aufmerksamkeit erregen. In diesem Fall Gültigkeit besitzen sie als Wiederholungstäter spielt es dann ebenso keine Rolle, falls die einzelnen Überschreitungen selbst nicht zum Fahrverbot geführt hätten.

Wann tritt das Fahrverbot in Kraft?

Wird ein Fahrverbot festgesetzt, bleibt die Fahrerlaubnis zwar bestehen, jedoch ist es dem Betroffenen für den Zeitraum des Fahrverbots unzulässig, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu fahren. Die Gültigkeit des Fahrverbotes wird bei Fahrern, die in den vorigen 2 Jahren schon ein Fahrverbot absolvieren mussten, gemeinschaftlich mit dem Bussgeldbescheid rechtskräftig. Die Lenkberechtigung muss mit Wirksamkeit für die Zeit des Fahrverbotes bei der Amtsstelle abgegeben werden. Mit der Aushändigung der Lenkberechtigung beginnt die Verbotsfrist, Vehikel im Verkehr zu führen.

Anhaltspunkt: Betroffene können den Zeitpunkt für den Fristbeginn des Fahrverbots in einer Zeitspanne von vier Monaten selbst wählen. Notwendigkeit dazu ist, dass binnen 2 Jahren kein Fahrverbot festgelegt wurde. Dann gelten sie für die Verkehrsbehörden nur als Ersttäter. Wer trotz Fahrverbot ein Kraftfahrzeug im Verkehr führt, begeht zufolge §21 StVG ein Vergehen. Diese Übertretung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer hohen Strafzahlung bestraft.

In Sonderfällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wogegen es immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt und ob die Argumentation objektiv verständlich ist. Eine „Vorlage“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße umtauschen lässt, gibt's längst nicht. Im laufe der Zeit haben sich aber nichtsdestotrotz unterschiedliche Fallkonstellationen herausgebildet, in denen die Vollstreckung des Fahrverbotes – mit oder ohne Ausgleich durch eine  Erhöhung der Geldstrafe – widerrufen wurde. Zu den Fallgruppen gehören:

- das sogenannte Augenblicksversagen

- die Existenzbedrohung bei Selbstständigen

- der drohende Verlust des Jobs bei abhängig Beschäftigten

- erheblich langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil

- notstandsartige Sachverhalte bei der Tatbegehung

- besondere persönliche Gegebenheiten

- ausserordentliche Umstände des Einzelfalls bei der Tatbegehung

- Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums

Straßenverkehrssünder sollten sich darauf aber niemals verlassen, daß eine dieser Begründungen auch in der Tat zur Aufhebung der Entscheidung führt, da Amtsgerichte nur in Spezialfällen vom Fahrverbot absehen. Wer die Gefahr seines beruflichen Bestehens als Argument angibt, erhält üblicherweise den Ratschlag, daß zunächst einmal selbst der Jahresurlaub eingesetzt werden kann oder anderenfalls kommunale Verkehrsmittel genutzt werden können.

Im Ausnahmefall können sich Betroffene an einen Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht wenden. Auch kann sich auch eine verkehrspsychologische Intensivkonsultation positiv auf das aufgrund der Tempoüberschreitung vollstreckte Fahrverbot auswirken, sofern der Amtsrichter der Ansicht ist, dass sich der Betroffene in Zukunft im Straßenverkehr ordnungsgemäß und rücksichtsvoll verhalten wird.

Geblitzt: Was nun?

Wer zu flott unterwegs ist und geblitzt wurde, wird zur Zahlung gebeten. Es hängt davon ab, ob Sie nun mit 10 km/h, mit 20 km/h oder auch mit 40 km/h zu schnell unterwegs waren, wird vom Bußgeldkatalog eine zugehörige Bestrafung vorgegeben. Bloß wie geht's nach dem Blitzen weiter?

Zu schnell gefahren und kontrolliert: Was kommt jetzt?

Es hängt davon ab, mit welcher Technik die Tempoüberschreitung festgestellt wurde: Wurde das Fehlverhalten bei einer amtlichen Kontrolle mit Lasermessung kontrolliert oder durch Videoaufnahme aus einem KFZ heraus – zumeist auf Fernverkehrsstraßen der Sachverhalt – wird der Kraftfahrer unmittelbar danach angehalten und ohne Umwege über die Sanktionen belehrt. Ein Knöllchen (bis 55€) können die Fahrer häufig bereits vor Ort bezahlen.

Über das Bußgeld werden sie schriftlich benachrichtigt . Wer nach einer Strafmaßnahme nicht sofort zahlen möchte oder kann, erhält ein Bußgeld auf dem Postweg zugesandt. Dann kommen aber auch wie beim Verwarnungsgeld zusätzliche Abgaben und Auslagen zu den Kosten für die Tempoübertretung hinzu. Alternativ wird Rasen durch feste Blitzer auf Film dokumentiert. Unter diesen Voraussetzungen bekommt der Halter binnen kaum paar Tagen oder Wochen den Bescheid von den Amtsstellen.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die gemäss Punktekatalog mit maximal 55 Euro sanktioniert wird, erhält der Halter oft erst einmal ein Verwarnungsbescheid zugesendet. Wer dem Verstoß zusagt und das fällige Knöllchen während der festgesetzten Frist entrichtet, muss keine weiteren Konsequenzen befürchten und die Thematik darf als erledigt betrachtet werden.

Wenn der Fahrzeughalter das Bußgeld allerdings nicht im Zuge der festgelegten Frist entrichtet oder mit dem Vorwurf nicht d'accord ist, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. An der Höhe der Sanktionierung ändert diese Verfahrensweise aber nichts, wogegen aber im Auge zu behalten ist, dass wegen den Verwaltungskosten die zu entrichtende Summe am Ende weit höher ausfallen kann, als das eigentliche Verwarngeld für die Tempoübertretung.

Liegt die laut Punktekatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung zu verhängende Bestrafung bei mindestens 55 Euro, so erfolgt die automatisierte Eröffnung des Strafverfahrens. Dem Beschuldigten wird dann häufig zunächst ein Anhörungsbogen zugesendet, in dem er sich zu der Anschuldigung zu Wort melden kann.

Geblitzt: Wie viel Toleranz wird abgezogen?

Da die Messwertgenauigkeit von Blitzsystem zu Blitzsystem verschieden ausfallen kann, wird vom ermittelten Wert bei der Geschwindigkeitsmessung eine Toleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beschlossen wird – bedeutungslos, ob der Tempoverstoß durch einen Laser, Ampelblitzer oder eine Videoaufzeichnung beobachtet wurde.

Als Faustformel können sich Autolenker folgende Toleranz-Regulierung einprägen: Bei feststehenden Blitzer-Anlagen werden 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h reduziert. Bei Geschwindigkeitsüberwachungen von über 100 km/h werden von dem Geschwindigkeitsniveau 3 Prozent als Toleranz subtrahiert.

Im Unterschied zu Videos aus fahrenden Fahrzeugen haben stationäre Radarfallen im Grunde genommen eine kleinere Toleranz . Folglich fällt der Toleranz-Abzug bei einem Geschwindigkeitsdelikt, die von einem Vehikel per Videomaterial festgestellt wird, größtenteils größer aus.

Nach Aussagen des ADAC können 4 bis 5 km/h bei Fahrgeschwindigkeiten von unter 100 km/h reduziert werden, wogegen es bei höheren Fahrgeschwindigkeiten 4 bis 5 Prozent sind. Unter Umständen und bei sehr ungenauen Messmethoden kann der Toleranz-Abzug auch größer sein .

Tachometer längst nicht immer äußerst genau

An diesem Punkt sei auch darauf aufmerksam gemacht, dass selbst bei modernen PKW´s die Tachometeranzeige nie ganz genau funktioniert. Auf Diese Weise kann der Blick auf den Geschwindigkeitsmesser für Fahrer immer nur einen ersten Maßstab geben, falls Sie die Toleranz schnell ermitteln wollen. Prinzipiell ist es so, dass ein Großteil der Tachos ein höhere Fahrgeschwindigkeit als die wahrhaftig gefahrene zeigen und nur wenige Prozente abweichen. Ein Tachometer darf dabei auch laut Gesetz gar nicht weniger anzeigen als die gefahrene Geschwindigkeit, was übrigens von den Fahrzeugherstellern sichergestellt werden muss.

Als Alternative zum Tacho kann ein schneller Blick auf das Navi helfen, welches meist akkuratere Angaben bietet und somit mit Blick auf Toleranz einen besseren Richtwert ausgibt. Den Toleranz-Abzug nehmen die Amtsstellen aber eigenständig vor. Er ist gemäß in dem betreffenden Bussgeldbescheid angegeben und geschieht nicht erst auf Verweis durch den Beschuldigten.

Zu schnell unterwegs mit Lastwagen und Autobus

Die Straßenverkehrsordnung sieht für eine Geschwindigkeitsübertretung durch Lastwagen oder Autobusse strengere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog vor. Die Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts dürfen obendrein LKW mit einem Gewicht ab 3,5 bis 7,5 Tonnen sowohl darüber hinaus wie auch (Kraft-) Busse nicht überschreiten. Bei Übertretungen von 16 bis 25 km/h in der Ortschaft droht schon ein Verwarnungsgeld von insgesamt 80 bis 95 EUR sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei.

Bei der gültigen Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Landstraßen wird nach Gewichtsstufen differenziert. So dürfen kleinere LKWs mit einer erlaubten Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen und Busse höchstens 80 km/h schnell fahren, während für schwergewichtige Lastwagen mit mehr als 7,5 Tonnen maximal 60 Stundenkilometer gestattet sind.

Letztere Tempobegrenzung gilt im Übrigen auch für Autobusse, in denen nicht für alle Reisenden ein Sitz zur Verfügung steht.

Auf Kraftfahrtstraßen oder Autobahnen, bei denen die Fahrspuren speziell voneinander separiert sind, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lastwagens mit über 3,5 Tonnen ebenso wie Busse ohne Trailer ebenso bei 80 km/h. Werden von Autobussen besondere Voraussetzungen erfüllt, wie z. B. das Vorhandensein von einem Geschwindigkeitsregler, dann dürfen diese auf unterteilten Fernverkehrsstraßen und Schnellstraßen auch 100 km/h fahren.

Doch genau wie bei Fahrzeugführern halten sich längst auch nicht alle Lastkraftwagen- bzw. Autobusfahrer an die Temporichtlinien, so daß  in den genannten 3 Bereichen auch laufend Geschwindigkeitsüberschreitungen ermittelt werden. Mit welchen Folgen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung gerechnet werden kann, zeigt unser Punktekatalog für die Tempoübertretung von Sattelschleppern und Autobussen.

Lastkraftwagen & Bus: Tempoüberschreitung innerhalb von Ortschaften

Wurde die erlaubte Geschwindigkeit mit dem Lastkraftwagen oder Autobus übertreten, dann drohen folgende Strafen entsprechend Bußgeldkatalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 20 Euro

- 11 – 15 km/h zu schnell – 30 Euro Bußgeld

- 16 – 20 km/h zu schnell – 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – 140 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

-  über 60 km/h zu schnell – 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

LKW & Omnibus: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft

Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem LKW oder Autobus übertreten, dann drohen folgende Sanktionsmaßnahmen entsprechend Punktekatalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 15 Euro

- 11 – 15 km/h zu schnell – 25 Euro; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu schnell – 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt, Fahrverbot möglich*

- 31 – 40 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

* Ein Fahrverbot wird verhängt, sowie es binnen 12 Monaten zu zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 26 Stundenkilometer oder mehr gekommen ist. Als Stichtag gilt die Rechtskraft des ersten Bescheids.

Lastkraftwagen mit risikoreichen Gütern: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Ortschaft

Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefahrenträchtigen Gütern oder Omnibussen mit Insassen missachtet, dann sind folgende Strafmaßnahmen möglich:

- bis 10 km/h zu schnell – 35 Euro

- 11 – 15 km/h zu schnell – 60 Euro, ein Punkt; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 26 – 30 km/h zu schnell – 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – 360 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 760 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Rechnet sich für Sie ein Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder Omnibussen mit Insassen außerorts überschritten, dann können folgende Strafmaßnahmen laut Flensburger Katalog drohen:

- bis 10 km/h zu schnell – 30 Euro

- bis 15 km/h zu schnell – 35 Euro; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu schnell – 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – 560 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Zu schnell gefahren: Konsequenzen für Fahranfänger

Besonders Fahranfänger, die sich noch in der „Bewährungszeit“ befinden, müssen bedenken, dass ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit zusätzliche Sanktionsmaßnahmen drohen, als Kraftfahrern, die ihre Probezeit schon hinter sich haben.

Mit den umfassenderen Auswirkungen auf die Dauer der Probezeit, die zwei Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis läuft, sollen vornehmlich junge Fahrzeugführer bzw. Fahranfänger zu einem vorsichtigerem Fahren bewegt werden, zumal diese insgesamt gesehen auf Grund der fehlenden Fahrpraxis und Unerfahrenheit häufig Verkehrsunglücke verursachen oder durch zu hohes Tempo für Furore sorgen.

Fahranfänger, die sich zum ersten Mal einen gravierenden Verstoß (Kategorie A) oder 2 weniger gravierende Delikte (Kategorie B) genehmigen, müssen ein Aufbauseminar besuchen und zudem verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Doch wann drohen Fahramateuren Probezeit-Maßnahmen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Nicht bloß ein Verwarngeld droht bei Tempoübertretung: Was Fahranfänger wissen müssen

Überhöhte Geschwindigkeit kann sowohl zur Klasse der tragischen genau so wie zur Gruppe der weniger schwerwiegenden Delikte gehören. Entscheidend dabei ist, mit welcher Tempoübertretung der junge Fahrer gemessen wurde. Bei einem Geschwindigkeitsdelikt mit mehr als 20 Stundenkilometern mit dem Kraftwagen oder mindestens 15 km/h mit einem Lastkraftwagen geht es um einen A-Verstoß und entsprechend muss der Fahranfänger mit Strafmaßnahmen rechnen.

Bei einem Geschwindigkeitsdelikt von nicht mehr als 20 km/h mit dem PKW oder aber nicht mehr als 15 km/h mit einem Lastwagen handelt es sich um einen B-Vertoß und

Bußgeldrechner

Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle: www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.





 
Alles rund um die Geschwindigkeitsmessung


 

Wenn man den Wecker nicht gehört hat und infolge dessen die Zeit knapp wird, dann tretet so manch ein Autofahrer freudig mal auf das Gaspedal, um in letzter Minute das Ziel zu erreichen. Wenn man kein Glück hat, dann wird das geschwind zum kostspieligen Zeitvertreib, falls ein Blitzer den Fahrzeugführer während der Lehrfahrt ertappt. Und danach heißt es, wann ist der Bußgeldbescheid einschließlich den Blitzer-Strafmaßnahmen zu erwarten.

Der folgende Artikel informiert Sie nicht bloß über Bußgeld, Fahrverbote und Punkte In Flensburg, die Sie laut geltendem Flensburger Katalog bei einem Geschwindigkeitsdelikt zu erwarten haben, falls Sie von einem Blitzerkasten ertappt wurden. Er bietet Ihnen auch umfängliche Informationen im Hinblick auf die Funktionsweise von einem Blitzkasten bereit.

Welche Bestimmungen finden sich im Rahmen der Geschwindigkeitskontrolle in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Blitzkasten- Typen gibt es? Wie störungsfrei ist genau genommen ein Geschwindigkeitskontrollgerät und inwiefern lohnt sich ein „Blitzer-Einwand beim Blitzer-Anwalt“? Ab wieviel schlägt ein Blitzer zu und wie groß ist die Toleranz beim Blitzen? Und schlussendlich: Welche Blitzerwarner gibt's für den Fahrzeuglenker und welche davon sind zugelassen und welche illegal?

Diese Blitzerarten werden eingesetzt:

Verkehrsradaranlagen:   

Multanova 6F Digital, TRAFFIPAX Speedophot, TRAFFIPAX Micro-Speed 09, TRAFFIPAX Speedoguard, M5 Radar, Mesta 208

Messungen mit Lichtschranke:

ESO µP80, ESO ES 3.0, ESO ES 1.0

Videonachfahrsysteme:

Police-Pilot, Provida 2000, CG P50e (Videostoppuhr), Provida Vidista, VKS 3.0, VIDIT VKS 3.01

Geschwindigkeitsmessgeräte mit Induktionsschleifen:

VDS M5 Speed, Traffipax TraffiStar S 540, TRAFFIPAX TraffiPhot S, TRAFFIPAX TraffiStar S 330, Truvelo M4²

- Section Control Abschnitte

Lasergeräte   

Leictec XV3, LTI 20.20 TS/KM, PoliScan Speed, LAVEG, LR90-235/P, Laser Patrol, Riegl FG21-P, Leivtec XV2, TraffiPatrol

Rotlicht Überwachungsanlage   

Multastar C, Multanova

Abstandskontrolle   

VAMA, VSTP, Brückenabstandsmessung

Allgemein

Bewegliche Blitzkasten, Schwarzlichtblitzer Feste Blitzer,

Besondere infos zu Starenkasten und Radarsystemen:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erklärt in §3 mit Nachdruck: „Wer ein Gefährt führt, darf bloß so schnell fahren, dass das Gefährt stets beherrscht wird“. Die Verkehrsüberwachung mittels Blitzer soll hier effizient einhaken.Absicht sei es, die Straßenverkehrsteilnehmer auf das Beachten der höchstzulässigen Geschwindigkeit zu kontrollieren und wenn notwendig zu sanktionieren, um auf diese Weise die Sicherheit im Verkehrswesen zu gewährleisten und eine Gefährdung durch eine erhöhte Geschwindigkeit zu reduzieren.

De facto gehört eine Geschwindigkeitsübertretung in der Bundesrepublik Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt zu der Hauptunfallursache (50 Prozent der Unfallopfer wegen nicht angepasster Geschwindigkeit sind auf Bundesstraßen ums Leben gekommen) und entsprechend der Unfallstatistik des Kraftfahrbundesamt (KBA) zu der am meisten verübten Übertretung. Im Jahr 2012 haben Geschwindigkeitskontrollen auf den deutschen Straßen etwa 2,9 Millionen Mal aufgeleutet. Eine beachtliche Zahl, wenn mit einbezogen wird, dass die Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund des hohen Unfallpotentials darüber hinaus drakonische Strafmaßnahmen veranschlagt. In diesem Fall muss beachtet werden, dass nach der Reform des Punktesystems das Punktekonto in Flensburg in der Summe auf bis zu 8 Punkte steigen kann und somit jeder Punkt erheblich schwerwiegender ist.

Blitzen innerhalb der geschlossenen Ortschaft und außerhalb geschlossener Ortschaft – Diesen „Blitzer-Strafmaßnahmen“ müssen Sie entgegensehen

Zu schnell gefahren? Haben Sie einen Blitzer nicht gesehen? Regulierungen missachtet? Was für eine Sanktion für schnelles Fahren müssen Fahrzeughalter auf der Rechnung haben? Ist ein „Autobahn Blitzer“ preiswerter als ein „Blitzer innerhalb geschlossener Ortschaft“?

Zunächst muss festgehalten werden, dass Verwarnungsgeld, Punkte sowie Ausmaß der Fahrverbote infolge von Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb geschlossener Ortschaft rigoroser ausfallen als außerhalb geschlossener Ortschaften. Gerechtfertigt wird dies mit der höheren Gefahr, die in einer geschlossenen Ortschaft resultiert. So gestalten sich die Blitzer Kosten für:

Tempoübertretung innerhalb geschlossener Ortschaften

Wer innerorts ertappt wurde, dessen Konto im Flensburger Verkehrszentralregister sowie auch das Girokonto werden schwerer in Mitleidenschaft gezogen. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gestattet die StVO eine Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Werden Fahrer dabei geblitzt, kann der Ärger nach dem Anblick vom Bussgeldbescheid entsprechend groß sein. Sind Sie mit über 20 Stundenkilometern über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom Blitzkasten gemessen worden, haben Sie bereits mit Blitzer-Strafen von 80  EUR Bußgeld zu kalkulieren und einem Punkt. Bei mehr als 30 Stundenkilometer sind es nicht bloß 2 Punkte im Flensburger Register, hier wird obendrein das erste einmonatige Fahrverbot angeordnet. Zu der Höchststrafe, welche die Blitzer-Tabelle vorschreibt, kommt es, wenn sie in einer geschlossenen Ortschaft über 70 km/h zu flott unterwegs sind. Das Resultat sind 2 Punkte, 680€ Verwarngeld sowie ein Fahrverbot von drei Monaten.

Geschwindigkeitsübertretung außerhalb geschlossener Ortschaften

Außerorts ist für ein Kraftwagen nach der Straßenverkehrs-Ordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern zulässig, auf Autobahnen ist eine so genannte Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern angedacht, wenn Straßenschilder, Witterungs- und Straßenbedingung oder ähnliches dem Fahrer dies empfehlen.

Wer hier mit über 20 bis 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem der unterschiedlichen Blitzer-Bautypen gemessen wird, hat hier schon mit dem ersten Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei zu rechnen wie auch einem Verwarnungsgeld von 70 Euro. Bei über 40 km/h tritt neben dem Bußgeld von 160 € und 2 Punkten sogar das erste einmonatige Fahrverbot hinzu. Ein teurer schneller Spaß wird es für Bleifüße, die über 70 Stundenkilometer fahren. Die Blitzer-Strafen sind hier: 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei, 600€ Verwarngeld und ein Fahrverbot für drei Monate.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist immer auch von externen Bedingungen abhängig. So schreibt man in Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung: „Die Fahrzeuggeschwindigkeit ist speziell den Strecken-, Straßenverkehrs-, Sicht- und Witterungsbedingungen wie auch den eigenen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Beladung anzupassen“. Ist z. B. die Sicht bei schlechter Wetterbedingung nur 50 Meter, so darf ist es dem Fahrzeugführer auch nicht gestattet mehr als 50 km/h zu fahren. Es darf generell nur so schnell gefahren werden, dass der Autofahrer in der Lage ist, innerhalb der ersichtlichen Wegstrecke zu stoppen. Selbst hier müssen anderenfalls Verwarnungsgeld, Fahrverbote und Punkte erwartet werden.

Nach dem Blitzer: Punkte und Fahrverbot im Einzelnen

Wer zu schnell gefahren ist und ertappt wird, hat mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Welche genau das sind, sehen Sie in unserer übersichtlichen Zusammenfassung zu jeder Blitzer-Sanktion in Gestalt von Punkten und Fahrverboten aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen:

- 1 Punkt: in einer geschlossenen Ortschaft und außerorts ab 21 km/h

- 2 Punkte: Innerhalb geschlossener Ortschaft ab 31 Stundenkilometer und außerhalb von Ortschaften ab 41 Stundenkilometer

- 1 monstiges Fahrverbot: innerhalb geschlossener Ortschaften ab 31 Stundenkilometer und außerhalb geschlossener Ortschaft ab 41 Stundenkilometer

- 2 Monat Fahrverbot: Innerorts ab 51 Stundenkilometer und außerorts ab 61 km/h

- 3 Monat Fahrverbot: innerhalb der geschlossenen Ortschaft ab 61 km/h und außerhalb von Ortschaften ab 70 km/h

Erste Tempobegrenzung bei 140 Stundenkilometern

Zwischen den Ortschaften Hannover und Braunschweig auf der A2 wurde temporär ein Testlauf gestartet, eine Limitierung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 140 Stundenkilometer auszusprechen. Diese Route gilt als die erste Route, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorsah, welche überhalb der eigentlichen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h liegt.

Geblitzt – Einzelheiten zu Blitzern in der Bundesrepublik

Es war das Jahr 1959, als in der Bundesrepublik Deutschland erstmals die Geschwindigkeit auf den Verkehrswegen mithilfe von technischen Hilfsmitteln kontrolliert und sanktioniert wurde. Seither haben sich vielfältige Blitzer-Bautypen zur Geschwindigkeitsmessung bewährt. Welches Meßgerät findet sich im Blitzer Repertoire der Ordnungshüter? Im weiteren stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Geschwindigkeitsüberwachungen und ihre jeweilige Messtechnik vor und klären Sie auf, was Sie wissen müssen.

Besondere infos zu Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Einzelnen:

Mobiler Blitzer

Bewegliche Blitzkasten werden in einem Auto transportiert und werden gerne von den Polizisten für kurzfristige Überwachungsmaßnahmen eingesetzt. Fest installierte Blitzer haben aber die Schattenseite, dass Straßenverkehrsteilnehmer nur im Meßbereich der Anlage die Geschwindigkeit abbremsen. Ein mobiler Blitzer soll in diesem Fall Abhilfe bringen und durch sein allgegenwärtiges Überwachungspotential einen verstärkten Druck aufbauen. Auf diese Weise soll der Kraftfahrer letztlich dazu angeregt werden, die höchstzulässige Geschwindigkeit nicht nur bei einem Blitzerrisiko zu erfüllen, sondern langfristig. Unter diesem Blickwinkel werden bei den Gesetzeshütern entsprechend verstärkt auf bewegbare Blitzer eingesetzt. Diese verwenden die Radar- und Lasertechnologie oder aber einer Lichtschranke. Aufgrund der technischen Entwicklung ist es diesen Blitzanlagen möglich, anhand der Digitaltechnik als „Blitzer ohne Blitzlicht“ zu fungieren.

Welche Blitzer-Modelle bzw. Messanlagen beweglicher Blitzer gibt es und wie funktionieren Sie? Welche Blitzer Warner können bei welchem Messgerät hilfreich sein? Hier finden sie im Folgenden einen kurzen Überblick:

- Die charakteristische mobile Radarkontrolle

- Bewegliche Blitzer

Verlustgeschäft für Autolenker und Segen für Behörden: Was können die Anlagen?

Als die Bundesrepublik Deutschland mit der Kontrolle der Fahrgeschwindigkeit auf den Verkehrswegen anfing, nutzten die Dienststellen die Radartechnik. Auch gegenwärtig ist diese Radar-Meßtechnik eine feste Komponente der Blitzer zur Verkehrsüberwachungsmaßnahme. Dabei sind die Geschwindigkeitskontrollgeräte entweder in einem portablen KFZ verstaut oder sind an einem Dreifuß welcher am Fahrbahnrand platziert wird. Die mobilen Radarmessungen sind in die Bundesrepublik Deutschland die am meisten genutzte Methode zur Geschwindigkeitsbestimmung.

Funktionsweise: Der Blitzer arbeitet mithilfe des sogenannten Doppler Effekts und wurde nach seinem Entdecker, dem österreichischen Analytiker und Physiker Christian Doppler, benannt. Das Geschwindigkeitskontrollgerät sendet Radarsignale aus, welche auf das Fahrzeug auftreffen und wieder zurückgeworfen werden. Diese Radarsignale werden wiederum vom Meßsystem registriert und ermöglichen die Auswertung der Geschwindigkeit des vorbeifahrenden PKW´s. Ist der Fahrzeugführer zu schnell gefahren, werden Blitzer-Fotos geschossen.

Schwächen: Sind mehrere Fahrzeuge in Reihe am Fahren, die einen niedrigen Abstand zueinander aufweisen, ist die Messung nicht zu gebrauchen. Auch ist diese Technik zur Geschwindigkeitsmessung nicht gegen Auswertungsfehler sicher, zum Beispiel ist der Winkel der Überprüfung entscheidend. Auch kann das reflektierte Signal das Resultat verändern. Deswegen lassen Sie bei Bedenken die Aufnahme von einem Sachverständigen überprüfen.

- Distanz zum Blitzer: Die Reichweite ist bei diesem Blitzer etwa 40 Meter.

- Toleranz vom Blitzkasten: Die Toleranz ist typischerweise 3 %.

- Blitzer-Kosten: Etwa 50 000€

- Blitzer-Warner: Schutz mit einem Radarwarner

Laser – der neuartige Trend

Lidarhandgerät, oder auch als Laserhandmessgerät genannt, ist eine Kontrolle, die zur Geschwindigkeitsmessung Laser verwendet.

Funktionalität: Wie bei der Radartechnik wird auch in diesem Fall emittiert und zurückgeworfen. Dabei handelt es sich um Lichtimpulse, die auf das KFZ treffen und zurückgesandt werden, womit letztlich die Fahrgeschwindigkeit des verkehrenden PKW´s festgestellt werden kann. Die Laserpistole kann unterdessen von den Ordnungshütern sogar in Kopplung mit einer Videokamera zur Nutzung kommen. Bei dieser Blitzer-Ausführung wird das Auto von einem Polizisten am Fahrbahnstreifen überprüft.

Unzulänglichkeiten: Auch dieses Messgerät ist unzuverlässig. Denn die Zuverlässigkeit des Ergebnisses ist abhängig von der Position des Gesetzeshüters. Ist der Winkel hierbei nicht korrekt oder werden im Zuge der Geschwindigkeitsermittlung Verschiebungen gemacht, ist das Ergebnis bereits verfälscht. Da üblicherweise keine Blitzer-Bilder erzeugt werden, ist der Nachweis in diesem Fall anspruchsvoller. Zumeist wird das Automobil nach der Geschwindigkeitskontrolle angehalten.

- Distanz zum Blitzkasten: Der Erfassungsbereich ist hier sogar 300 Meter.

- Toleranz vom Blitzerkasten: Die Toleranz ist normalerweise 3 %.

- Blitzer-Kosten: Ungefähr 20 000€

- Blitzer-Warner: Schutz durch Radarwarner und Laserjammer bzw. Laser Störer

Sensormessung und Helligkeitsempfänger

Auch die Sensormessung erfreut sich in Deutschland einer ausartenden Verbreitung.

Besonderes Merkmal: Bei der Lichtschrankenmessung werden am Fahrbahnrand jeweils an beiden Fahrbahnseiten ein Sender sowie ein Signalempfänger aufgebaut, welche mittels eines Lichtstrahls miteinander gekoppelt sind. Passiert ein Auto diesen Lichtkegel, so kommt es zu einer Unterbrechung des Lichtkegels. In der Regel durchfährt ein Auto einige Lichtschranken und durch eine Weg-Zeit-Berechnung wird abschließend die Fahrgeschwindigkeit des Autos berechnet. Bei den Helligkeitsempfänger ist hingegen die Montage nur an einer Seite der Straße nötig. Dabei handelt es sich um eine graue flache Kiste mit 5 Linsensystemen, die am Straßenrand aufgestellt ist. Die verschiedenen Objektive bestimmen dabei die Helligkeitsinformationen eines vorbeifahrenden PKW´s und bestimmen anhand dieser Ergebnisse die Fahrgeschwindigkeit. Bei den Helligkeitssensoren handelt es sich um Meßsysteme, welche auf einer digitalen Kontrolle beruhen, die insbesondere für Geschwindigkeitskontrollen in Kurven geeignet ist. Hierbei werden jeweils Blitzer-Photos geschossen.

Mankos: der wirkliche Schwachpunkt stellt hier die Funkverbindung zur Kamera dar. Sie kann durch einen Lichtschrankenstörer Blitzer-Photos verhindern.

- Messtoleranz vom Blitzkasten: Die Messfehlertoleranz ist typischerweise 3 %

- Blitzer-Kosten: Etwa 171.000 Euro

- Blitzer Warner: Lichtschrankenjammer, Radar Warner sind in diesem Fall nicht anwendbar

Police-Pilot-System als Polizei Blitzer

Dabei handelt es sich um eine Überprüfung mit Hilfe eines zivilen Polizeigefährts, ein „Polizei-Blitzer“. Diese Verkehrsüberwachungsmaßnahme wird in der Regel auf Fernverkehrsstraßen eingesetzt.

Funktionalität: Das Police-Pilot-System wird im Gefährt eingebaut und besitzt einen geeichten Tacho und eine Filmkamera. Das Polizeiauto fährt dabei dem zu überwachendem Gefährt auf einer Strecke nach, das Nachfahren wird mit einer Videoaufzeichnung festgehalten und die Fahrtgeschwindigkeit mittels Tacho errechnet.

Mankos: Das Landgericht Lüdinghausen hatte in einer Entscheidung vom 27.03.2007 festgelegt, dass das Gerät nicht richtig geeicht war.

- Toleranz vom Blitzer: Der Toleranzabzug beträgt diesfalls üblicherweise 10 % bei einem gleichbleibenden Abstand zum untersuchten Auto. Wird der Abstand zum Fahrzeug größer, beträgt die Toleranz 5 %.

- Blitzer-Kosten: Es entstehen enorme Kosten durch Anschaffung und Installation des Provida Systems. Außerdem müssen hinreichend Fahrzeuge gegeben sein.

- Blitzerwarner: Höchstens am Vehikel erkennbar. Im Zweifelsfall kann ein Gutachter sich das Filmmaterial anschauen und falls möglich Besondere Merkmale beispielsweise wegen des Messabstands oder denkbarer Bedienfehler feststellen. Dennoch eine starke Beweiskraft.

Kontrollieren mit der Stoppuhr?

Wie steht es eigentlich mit der Ahndung der Geschwindigkeit von entlangfahrenden Autos mithilfe einer Stoppuhr? Zugegeben, angesichts des modernen technologischen Potentials klingt die Methode überholt und nicht exakt. Nichtsdestotrotz ist sie formell zugelassen. Findet sie in Deutschland entsprechend der Verkehrsüberwachung noch Nutzung? Die Antwort hierauf: Gewissermaßen ist dieses Verfahren noch erlaubt. Aber auf Grund der tendenziell unzuverlässigen Reaktionszeit von Menschen, findet dieses Verfahren kaum noch Anwendung.

Feste Blitzer sind Einheimischen meistens schnell bekannt.

Die Box am Straßenrand, die wie eine Ampelanlage mit zwei Linsensystemen ausschaut, kann ein Blitzerkasten mit Radarstrahlen sein.

Funktionsprinzip: Der stationäre Blitzer arbeitet nach der zuvor schon erörterten Radar Technologie, verfügt jedoch über einen Wirkungsbereich von 40 Metern. Übertritt ein Vehikel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, werden Blitzer-Fotos vom Geschwindigkeitskontrollgerät geschossen.

Schwächen: Auch hier sind die Schwächen von Bedeutung, welche bei den beweglichen Radarmessgeräten erörtert wurden . Sind mehrere Fahrzeuge hintereinander im kurzen Abstand am Fahren, ist die Kontrolle nichtig.

- Messtoleranz vom Blitzer:Die Toleranz beträgt hier rund 3 bis 5 Prozent.

- Blitzer-Kosten: 65.000 EUR

- Blitzer Warner: Sicherheit durch Radarfallen Warner

Induktionsschleifen

Zwar werden Induktionsschleifen vor allem im Falle eines Rotlichtverstoßes eingesetzt, aber das Geschwindigkeitskontrollgerät kann des Weiteren zur Geschwindigkeitsermittlung verwendet werden.

Funktionsprinzip: Die Induktionsschleifen sind ein paar Zentimeter tief in der Fahrbahn angelegte Messkontakte. Durchfährt ein Automobil die Kontaktsschleifen, verändert sich der Magnetismus der einzeln

Dieses Produkt ist z.B. kompatibel zu:

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